polradar

Strategische Rolle Deutschlands in der Unterstützung des Katastrophenschutzes bei Wald- und Vegetationsbränden (Antwort zu Drs. 21/2129)

dip / drucksache 22.10.2025 · WP 21 · 21/2367 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Strategische Rolle Deutschlands in der Unterstützung des Katastrophenschutzes bei Wald- und Vegetationsbränden (Antwort zu Drs. 21/2129) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2367 21. Wahlperiode 22.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2129 – Strategische Rolle Deutschlands in der Unterstützung des Katastrophenschutzes bei Wald- und Vegetationsbränden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Waldbrandgefahr in Deutschland hat sich durch die klimatischen Veränderungen, Trockenperioden und immer noch großen zusammenhängenden Kiefern-Monokulturen deutlich erhöht. Laut Deutschem Wetterdienst stieg die Zahl der Waldbrände seit 2018 spürbar an, besonders in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (https://civil-protection-knowledge-network.europ a.eu/system/files/2025-07/wildfire-peer-review-lb_final-report-june-2025_d e.pdf). Deutschland besitzt keine eigenen Löschflugzeuge und ist auf Hubschrauber der Bundeswehr und Bundespolizei mit rund 5 000 Litern Löschkapazität angewiesen. Internationale Experten und das European Forest Institute (EFI) fordern seit Jahren den Aufbau einer nationalen Luftstrategie und die Nutzung von EU-rescEU-Programmen (https://efi.int/news/expert-voices-urgent-actio n-efi-supports-media-wildfire-fight-2025-07-09). Über 90 Prozent der Feuerwehrkräfte arbeiten im Ehrenamt, sind nur begrenzt ausgebildet und bei langandauernden Vegetationsbränden überlastet. Die Expertenkommission Sachsen 2022 empfiehlt bundesweit einheitliche Ausbildungsmodule (staatsregierung.sachsen.de). Studien zeigen zudem, dass fehlende Freistellungsmöglichkeiten und Arbeitgeberunterstützung die Einsatzbereitschaft einschränken (https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/ system/files/2025-07/wildfire-peer-review-lb_final-report-june-2025_de.pdf). Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) betont präventive Maßnahmen wie Durchforstung, Mischwaldbepflanzung und einsatztaugliche Karten (www.fnr.de/fileadmin/projektdatenbank/2219WK61A5.pdf). Trotz Landeszuständigkeit für den Katastrophenschutz muss der Bund Koordination, Luftunterstützung, Ausbildung und Ehrenamtsförderung sicherstellen, um die Bevölkerung und Infrastruktur vor zunehmenden Waldbrandgefahren zu schützen (www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publi kationen/BBK/Weissbuch-Bevoelkerungsschutz.pdf). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass sich das Risiko großflächiger Vegetations- und Waldbrände in Deutschland infolge klimatischer Veränderungen deutlich erhöht hat. Die Bewältigung solcher Ereignisse stellt die Gefahrenabwehr in den Ländern und Kommunen zunehmend vor Herausforderungen. Gemäß der verfassungsmäßigen Kompetenzordnung liegt die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz – und damit auch für die Bekämpfung von Waldbränden im Inland – bei den Ländern (Artikel 30, 70 des Grundgesetzes – GG). Diese sind für die Gefahrenabwehr, die Ausstattung der Feuerwehren sowie die operative Brandbekämpfung verantwortlich. Eine Zuständigkeit des Bundes für den Katastrophenschutz besteht daher nicht. Der Bund kann jedoch im Rahmen bestehender rechtlicher Möglichkeiten unterstützend tätig werden: – Amtshilfe nach Artikel 35 GG: Auf Ersuchen eines Landes können die Bundespolizei, das Technische Hilfswerk (THW) oder die Bundeswehr Unterstützung leisten, insbesondere durch den Einsatz von Transport- und Löschhubschraubern zur Brandbekämpfung aus der Luft oder durch logistische Unterstützung. Diese Hilfeleistungen erfolgen regelmäßig auf Anforderung und in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen Landesbehörden. – Ergänzende Ausstattung des Bundes nach den §§ 12 und 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) – Koordinierende Unterstützung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Das BBK nimmt eine koordinierende Rolle auf Bundesebene wahr, etwa durch die Bereitstellung von Lagebildern, den Betrieb des Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums von Bund und Ländern (GMLZ) sowie die Unterstützung bei der überregionalen Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz. Darüber hinaus ist das BBK die operative Kontaktstelle Deutschlands im Rahmen des EU- Katastrophenschutzverfahrens (UCPM) und koordiniert Hilfsangebote über dieses Verfahren. Die Bundesregierung begrüßt zudem die Empfehlungen der Fachgremien und Länder zur Verbesserung von Ausbildung, Prävention und Ausstattung und unterstützt die Weiterentwicklung eines modernen, resilienten Bevölkerungsschutzsystems in Deutschland im Rahmen der bestehenden föderalen Zuständigkeitsordnung. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Deutschland weiterhin keine eigenen Löschflugzeuge besitzt und bei Boden- und Luftunterstützung auf Hubschrauber der Bundeswehr oder Bundespolizei mit begrenzter Einsatzkapazität (maximal 5 000 Liter) angewiesen ist (civil-prot ection-knowledge-network.europa.euefi.int)? Die Beschaffung eigener Löschflugzeuge durch den Bund ist derzeit nicht vorgesehen. Für die Gefahrenabwehr und damit auch für die operative Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung sind gemäß den Artikeln 30 und 70 des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bund unterstützt im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 GG insbesondere durch Hubschrauber der Bundespolizei und der Bundeswehr, die bei Bedarf Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu etwa 5 000 Litern einsetzen können. Dabei erfolgt die Unterstützung der Länder durch den Bundespolizei-Flugdienst auf Anforderung und unter Vorbehalt der eigenen Aufgabenwahrnehmung. Über das BBK leistet der Bund zudem koordinierende Unterstützung, etwa durch Lagebilder, überregionale Zusammenarbeit und die Einbindung in das EU-Katastrophenschutzverfahren (UCPM), über das bei Bedarf auf EU-rescEU-Löschflugzeuge zugegriffen werden kann. Die Bundesregierung bewertet die bestehende föderale Zuständigkeitsordnung als angemessen und unterstützt die Länder bei der Stärkung von Prävention, Ausbildung und Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz. Welche Einsatzmittel die Länder im Rahmen der Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben einsetzen, bewertet die Bundesregierung nicht. 2. Plant die Bundesregierung, entsprechende Pilotprogramme und eine nationale Leitstelle zur Koordination von Luftunterstützung im Katastrophenfall zu etablieren (www.welt.de/wirtschaft/article233187765/Loeschflugze uge-Trotz-Klimawandel-und-Waldbrandgefahr-hat-Deutschland-kein-einz iges.html)? Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt gemäß Grundgesetz bei den Ländern. Der Bund hat nach Artikel 73 Absatz 1 GG nur die Zuständigkeit für die Rechtsetzung im Zivilschutz. Gemäß ZSKG hält der Bund „im Bereich Lageerfassung und -bewertung sowie Nachweis und Vermittlung von Engpassressourcen“ Fähigkeiten vor. Dies ist u. a. das GMLZ. Diese Fähigkeiten können im Rahmen der Amtshilfe (Artikel 35 Absatz 1 GG) zur Verfügung gestellt werden. Dies schließt auch eine Koordination von luftgebundenen Engpassressourcen im Katastrophenfall ein. 3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bundesweit verbindliche Ausbildungsstandards für die Bekämpfung von Vegetationsbränden – wie von der Innenministerkonferenz (IMK) 2019 empfohlen (mit flächendeckender Implementierung der erforderlichen Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 – FwDV 2) – umgesetzt werden (www.medienservice.sachsen.de/medien/ne ws/1064001)? Die Zuständigkeit für die Ausbildung im Bereich der Vegetationsbrandbekämpfung liegt nach dem Grundgesetz bei den Ländern. Der für Brand- und Katastrophenschutz zuständige Arbeitskreis V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) beauftragte die länderoffene Arbeitsgruppe nationaler Waldbrandschutz (LoAG nat. Waldbrandschutz) mit der Identifizierung übergreifender Strategien und Handlungsansätze. Ein hieraus resultierendes Produkt ist die „Empfehlung zu Ausbildungsinhalten in der Vegetationsbrandbekämpfung“. 4. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung von ausbildungsrelevanten Modulen, die speziell auf Vegetationsbrandbekämpfung zugeschnitten sind, etwa durch das Projekt „Waldbrand-Klima-Resilienz“ und das federführende European Forest Institute (www.fnr.de/fileadmin/pr ojektdatenbank/2219WK61A5.pdf)? Das BBK stellt Informationen und Empfehlungen zum Thema Vegetationsbrandbekämpfung bereit (https://lernplattform-babz-bund.de), u. a. die „Empfehlung zu Ausbildungsinhalten in der Vegetationsbrandbekämpfung“ (ein Produkt der LoAG nat. Waldbrandschutz, beauftragt vom für Brand- und Katastrophenschutz zuständigen AK V der IMK). Das BBK stellt für die Ground Forest Fire Fighting – Vehicles (GFFF-V Einheiten) der Länder ein abgestimmtes, aktuelles und modulares Ausbildungskonzept zur Verfügung und schafft somit einheitliche Standards für den diesbezüglichen Einsatz im Ausland. 5. Welche Maßnahmen ergreift der Bund ggf., um Feuerwehrangehörige durch bundesweite Förderprogramme bei der Vereinbarkeit von Ehrenamt, Beruf und Familie zu unterstützen (www.bmfsfj.de/resource/blob/181758/ 3a65a55d3a6f3d97d88c53929b1fdb93/vereinbarkeit-von-ehrenamt-und-b eruf-im-bevoelkerungsschutz-data.pdf)? Angelegenheiten von Feuerwehren liegen in der Zuständigkeit der Länder. Im Rahmen des BMI-Förderpreises Helfende Hand werden in der Kategorie „Unterstützung des Ehrenamts“ regelmäßig Unternehmen ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise für die Vereinbarkeit von Beruf und ehrenamtlichem Engagement im Bevölkerungsschutz einsetzen. 6. Fördert die Bundesregierung Initiativen zur Mitgliedergewinnung und Mitgliederbindung freiwilliger Feuerwehren insbesondere in ländlich geprägten Regionen (www.bbk.bund.de/DE/Themen/Foerderung-Ehrenamt/f oerderung-ehrenamt_node.html)? Angelegenheiten von Feuerwehren liegen in der Zuständigkeit der Länder. Dem Bund kommt nur eine unterstützende Funktion zu. Ein Schwerpunkt ist dabei die Unterstützung bei der Mitgliedergewinnung und -bindung des ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz, einschließlich der Freiwilligen Feuerwehren. Dies erfolgt seitens des BBK hauptsächlich auf drei Wegen. a) BMI-Förderpreis Helfende Hand Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt mit dem Förderpreis Helfende Hand ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz. Im Rahmen der Helfenden Hand werden regelmäßig auch Projekte der Freiwilligen Feuerwehren ausgezeichnet. Auch in diesem Jahr gehören Projekte von oder unter Beteiligung einer Freiwilligen Feuerwehr zum Kreis der Nominierten, z. B. im ländlichen Raum: Laupheim, Kissing, Hattersheim am Main. b) BBK-Ehrenamtskampagne und Interaktive Ehrenamtskarte Die Kampagne „Mit dir für uns alle“ des BBK zielt darauf ab, die Vielfältigkeit von ehrenamtlichen Tätigkeiten aufzuzeigen, mehr Menschen für ein Ehrenamt zu begeistern und zu zeigen, dass sich jede und jeder Einzelne auf ganz individuelle Art und Weise engagieren kann. Im Rahmen dieser Kampagne werden regelmäßig Magazin- und Videobeiträge veröffentlicht, bei denen auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren auftreten und von ihrem Ehrenamt berichten. Herzstück der Kampagne ist die Interaktive Ehrenamtskarte, die Interessierten Möglichkeiten aufzeigt, sich vor Ort im ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz zu engagieren. Mit einer Vielzahl von Standorten im gesamten Bundesgebiet sind die Freiwilligen Feuerwehren auf der Karte stark vertreten. Weiterhin führt das BBK Online-Werbekampagnen durch mit dem Ziel, die Bevölkerung über die Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements im Bevölkerungsschutz zu sensibilisieren, zu informieren und zu motivieren selber aktiv zu werden. Die aktuelle Kampagne läuft vom 15. September bis 7. Dezember 2025. c) Förderung Feuerwehrmuseum Fulda Der Bund unterstützt das Feuerwehrmuseum in Fulda, das die Tradition des deutschen Feuerlöschwesens jährlich rund 25 000 Besuchenden näherbringt, mit jährlich rund 10 000 Euro für die Selbstschutz-Ausstellung des BBK im Feuerwehrmuseum. 7. Ist die Bundesregierung bereit, auf Bundesebene ein Kompetenzzentrum Waldbrandprävention und Waldbrandbekämpfung einzurichten, das Wissen bündelt, Strategien entwickelt und die Kommunikation mit Ländern und Kommunen strukturiert (www.staatsregierung.sachsen.de/download/st aatsregierung/bericht-expertenkommission-waldbraende-sommer-2022-sa chsen.pdf)? Auf die vorstehenden Ausführungen zur Zuständigkeitsverteilung wird verwiesen. Jenseits dessen werden derzeit das einschlägige Wissen und die Erfahrungen im Rahmen der Bund und Länderoffenen Arbeitsgruppe Nationaler Waldbrandschutz des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz gebündelt. Strategien wurden bereits durch diese Arbeitsgruppe entwickelt und im Rahmen der 211. Sitzung der IMK TOP 62 präsentiert (www.innenministerkonferen z.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2023-12-08-06/anlage-zu-top-62-Endfass ung.pdf). 8. Unterstützt oder plant die Bundesregierung eine Kooperation mit den Ländern und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), um ein Monitoring-System oder eine nationale Plattform zur Koordination von Hilfeanfragen und Erfahrungsaustausch in Großlagen zu etablieren (https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/system/fi les/2025-07/wildfire-peer-review-lb_final-report-june-2025_de.pdf)? Gemäß dem ZSKG hält der Bund „im Bereich Lageerfassung und -bewertung sowie Nachweis und Vermittlung von Engpassressourcen“ Fähigkeiten vor. Dies ist u. a. das GMLZ. Dieses steht im Rahmen der Amtshilfe (Artikel 35 Absatz 1 GG) zur Verfügung. Darüber hinaus ist das GMLZ die nationale Kontaktstelle zur Anforderung internationaler Hilfe z. B. über den Europäischen Katastrophenschutz Mechanismus und auf Anforderung die zentrale Stelle zur Koordination nationaler Hilfeleistungsersuchen. Der Erfahrungsaustausch zwischen Bund und Ländern erfolgt im Rahmen der Bund und Länderoffenen Arbeitsgruppe Nationaler Waldbrandschutz des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen