Strategische Rolle Deutschlands in der Unterstützung des Katastrophenschutzes bei Wald- und Vegetationsbränden (Antwort zu Drs. 21/2129)
Text
Strategische Rolle Deutschlands in der Unterstützung des Katastrophenschutzes bei Wald- und Vegetationsbränden (Antwort zu Drs. 21/2129)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2367
21. Wahlperiode 22.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka,
Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2129 –
Strategische Rolle Deutschlands in der Unterstützung des Katastrophenschutzes
bei Wald- und Vegetationsbränden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Waldbrandgefahr in Deutschland hat sich durch die klimatischen
Veränderungen, Trockenperioden und immer noch großen zusammenhängenden
Kiefern-Monokulturen deutlich erhöht. Laut Deutschem Wetterdienst stieg die
Zahl der Waldbrände seit 2018 spürbar an, besonders in Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern (https://civil-protection-knowledge-network.europ
a.eu/system/files/2025-07/wildfire-peer-review-lb_final-report-june-2025_d
e.pdf).
Deutschland besitzt keine eigenen Löschflugzeuge und ist auf Hubschrauber
der Bundeswehr und Bundespolizei mit rund 5 000 Litern Löschkapazität
angewiesen. Internationale Experten und das European Forest Institute (EFI)
fordern seit Jahren den Aufbau einer nationalen Luftstrategie und die Nutzung
von EU-rescEU-Programmen (https://efi.int/news/expert-voices-urgent-actio
n-efi-supports-media-wildfire-fight-2025-07-09).
Über 90 Prozent der Feuerwehrkräfte arbeiten im Ehrenamt, sind nur begrenzt
ausgebildet und bei langandauernden Vegetationsbränden überlastet. Die
Expertenkommission Sachsen 2022 empfiehlt bundesweit einheitliche
Ausbildungsmodule (staatsregierung.sachsen.de). Studien zeigen zudem, dass
fehlende Freistellungsmöglichkeiten und Arbeitgeberunterstützung die
Einsatzbereitschaft einschränken (https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/
system/files/2025-07/wildfire-peer-review-lb_final-report-june-2025_de.pdf).
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) betont präventive
Maßnahmen wie Durchforstung, Mischwaldbepflanzung und einsatztaugliche Karten
(www.fnr.de/fileadmin/projektdatenbank/2219WK61A5.pdf).
Trotz Landeszuständigkeit für den Katastrophenschutz muss der Bund
Koordination, Luftunterstützung, Ausbildung und Ehrenamtsförderung sicherstellen,
um die Bevölkerung und Infrastruktur vor zunehmenden Waldbrandgefahren
zu schützen (www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publi
kationen/BBK/Weissbuch-Bevoelkerungsschutz.pdf).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Oktober 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass sich das Risiko großflächiger
Vegetations- und Waldbrände in Deutschland infolge klimatischer
Veränderungen deutlich erhöht hat. Die Bewältigung solcher Ereignisse stellt die
Gefahrenabwehr in den Ländern und Kommunen zunehmend vor
Herausforderungen.
Gemäß der verfassungsmäßigen Kompetenzordnung liegt die Zuständigkeit für
den Katastrophenschutz – und damit auch für die Bekämpfung von
Waldbränden im Inland – bei den Ländern (Artikel 30, 70 des Grundgesetzes – GG).
Diese sind für die Gefahrenabwehr, die Ausstattung der Feuerwehren sowie die
operative Brandbekämpfung verantwortlich. Eine Zuständigkeit des Bundes für
den Katastrophenschutz besteht daher nicht. Der Bund kann jedoch im Rahmen
bestehender rechtlicher Möglichkeiten unterstützend tätig werden:
– Amtshilfe nach Artikel 35 GG: Auf Ersuchen eines Landes können die
Bundespolizei, das Technische Hilfswerk (THW) oder die Bundeswehr
Unterstützung leisten, insbesondere durch den Einsatz von Transport- und
Löschhubschraubern zur Brandbekämpfung aus der Luft oder durch logistische
Unterstützung. Diese Hilfeleistungen erfolgen regelmäßig auf Anforderung
und in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen Landesbehörden.
– Ergänzende Ausstattung des Bundes nach den §§ 12 und 13 des Zivilschutz-
und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG)
– Koordinierende Unterstützung durch das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Das BBK nimmt eine koordinierende
Rolle auf Bundesebene wahr, etwa durch die Bereitstellung von
Lagebildern, den Betrieb des Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums von Bund
und Ländern (GMLZ) sowie die Unterstützung bei der überregionalen
Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz. Darüber hinaus ist das BBK die
operative Kontaktstelle Deutschlands im Rahmen des EU-
Katastrophenschutzverfahrens (UCPM) und koordiniert Hilfsangebote über dieses Verfahren.
Die Bundesregierung begrüßt zudem die Empfehlungen der Fachgremien und
Länder zur Verbesserung von Ausbildung, Prävention und Ausstattung und
unterstützt die Weiterentwicklung eines modernen, resilienten
Bevölkerungsschutzsystems in Deutschland im Rahmen der bestehenden föderalen
Zuständigkeitsordnung.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Deutschland
weiterhin keine eigenen Löschflugzeuge besitzt und bei Boden- und
Luftunterstützung auf Hubschrauber der Bundeswehr oder Bundespolizei mit
begrenzter Einsatzkapazität (maximal 5 000 Liter) angewiesen ist (civil-prot
ection-knowledge-network.europa.euefi.int)?
Die Beschaffung eigener Löschflugzeuge durch den Bund ist derzeit nicht
vorgesehen. Für die Gefahrenabwehr und damit auch für die operative Wald- und
Vegetationsbrandbekämpfung sind gemäß den Artikeln 30 und 70 des
Grundgesetzes die Länder zuständig.
Der Bund unterstützt im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 GG
insbesondere durch Hubschrauber der Bundespolizei und der Bundeswehr, die bei
Bedarf Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu etwa
5 000 Litern einsetzen können. Dabei erfolgt die Unterstützung der Länder
durch den Bundespolizei-Flugdienst auf Anforderung und unter Vorbehalt der
eigenen Aufgabenwahrnehmung. Über das BBK leistet der Bund zudem
koordinierende Unterstützung, etwa durch Lagebilder, überregionale
Zusammenarbeit und die Einbindung in das EU-Katastrophenschutzverfahren (UCPM),
über das bei Bedarf auf EU-rescEU-Löschflugzeuge zugegriffen werden kann.
Die Bundesregierung bewertet die bestehende föderale Zuständigkeitsordnung
als angemessen und unterstützt die Länder bei der Stärkung von Prävention,
Ausbildung und Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz. Welche
Einsatzmittel die Länder im Rahmen der Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben einsetzen,
bewertet die Bundesregierung nicht.
2. Plant die Bundesregierung, entsprechende Pilotprogramme und eine
nationale Leitstelle zur Koordination von Luftunterstützung im
Katastrophenfall zu etablieren (www.welt.de/wirtschaft/article233187765/Loeschflugze
uge-Trotz-Klimawandel-und-Waldbrandgefahr-hat-Deutschland-kein-einz
iges.html)?
Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt gemäß Grundgesetz bei den
Ländern. Der Bund hat nach Artikel 73 Absatz 1 GG nur die Zuständigkeit für
die Rechtsetzung im Zivilschutz. Gemäß ZSKG hält der Bund „im Bereich
Lageerfassung und -bewertung sowie Nachweis und Vermittlung von
Engpassressourcen“ Fähigkeiten vor. Dies ist u. a. das GMLZ. Diese Fähigkeiten können
im Rahmen der Amtshilfe (Artikel 35 Absatz 1 GG) zur Verfügung gestellt
werden. Dies schließt auch eine Koordination von luftgebundenen
Engpassressourcen im Katastrophenfall ein.
3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bundesweit verbindliche
Ausbildungsstandards für die Bekämpfung von Vegetationsbränden – wie von
der Innenministerkonferenz (IMK) 2019 empfohlen (mit flächendeckender
Implementierung der erforderlichen Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 –
FwDV 2) – umgesetzt werden (www.medienservice.sachsen.de/medien/ne
ws/1064001)?
Die Zuständigkeit für die Ausbildung im Bereich der
Vegetationsbrandbekämpfung liegt nach dem Grundgesetz bei den Ländern. Der für Brand- und
Katastrophenschutz zuständige Arbeitskreis V der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) beauftragte die länderoffene
Arbeitsgruppe nationaler Waldbrandschutz (LoAG nat. Waldbrandschutz) mit der
Identifizierung übergreifender Strategien und Handlungsansätze.
Ein hieraus resultierendes Produkt ist die „Empfehlung zu Ausbildungsinhalten
in der Vegetationsbrandbekämpfung“.
4. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung von
ausbildungsrelevanten Modulen, die speziell auf Vegetationsbrandbekämpfung
zugeschnitten sind, etwa durch das Projekt „Waldbrand-Klima-Resilienz“
und das federführende European Forest Institute (www.fnr.de/fileadmin/pr
ojektdatenbank/2219WK61A5.pdf)?
Das BBK stellt Informationen und Empfehlungen zum Thema
Vegetationsbrandbekämpfung bereit (https://lernplattform-babz-bund.de), u. a. die
„Empfehlung zu Ausbildungsinhalten in der Vegetationsbrandbekämpfung“ (ein
Produkt der LoAG nat. Waldbrandschutz, beauftragt vom für Brand- und
Katastrophenschutz zuständigen AK V der IMK). Das BBK stellt für die Ground Forest
Fire Fighting – Vehicles (GFFF-V Einheiten) der Länder ein abgestimmtes,
aktuelles und modulares Ausbildungskonzept zur Verfügung und schafft somit
einheitliche Standards für den diesbezüglichen Einsatz im Ausland.
5. Welche Maßnahmen ergreift der Bund ggf., um Feuerwehrangehörige
durch bundesweite Förderprogramme bei der Vereinbarkeit von Ehrenamt,
Beruf und Familie zu unterstützen (www.bmfsfj.de/resource/blob/181758/
3a65a55d3a6f3d97d88c53929b1fdb93/vereinbarkeit-von-ehrenamt-und-b
eruf-im-bevoelkerungsschutz-data.pdf)?
Angelegenheiten von Feuerwehren liegen in der Zuständigkeit der Länder. Im
Rahmen des BMI-Förderpreises Helfende Hand werden in der Kategorie
„Unterstützung des Ehrenamts“ regelmäßig Unternehmen ausgezeichnet, die sich in
besonderer Weise für die Vereinbarkeit von Beruf und ehrenamtlichem
Engagement im Bevölkerungsschutz einsetzen.
6. Fördert die Bundesregierung Initiativen zur Mitgliedergewinnung und
Mitgliederbindung freiwilliger Feuerwehren insbesondere in ländlich
geprägten Regionen (www.bbk.bund.de/DE/Themen/Foerderung-Ehrenamt/f
oerderung-ehrenamt_node.html)?
Angelegenheiten von Feuerwehren liegen in der Zuständigkeit der Länder. Dem
Bund kommt nur eine unterstützende Funktion zu.
Ein Schwerpunkt ist dabei die Unterstützung bei der Mitgliedergewinnung und
-bindung des ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz, einschließlich der
Freiwilligen Feuerwehren. Dies erfolgt seitens des BBK hauptsächlich auf drei Wegen.
a) BMI-Förderpreis Helfende Hand
Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt mit dem Förderpreis
Helfende Hand ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz.
Im Rahmen der Helfenden Hand werden regelmäßig auch Projekte der
Freiwilligen Feuerwehren ausgezeichnet. Auch in diesem Jahr gehören Projekte von
oder unter Beteiligung einer Freiwilligen Feuerwehr zum Kreis der
Nominierten, z. B. im ländlichen Raum: Laupheim, Kissing, Hattersheim am Main.
b) BBK-Ehrenamtskampagne und Interaktive Ehrenamtskarte
Die Kampagne „Mit dir für uns alle“ des BBK zielt darauf ab, die Vielfältigkeit
von ehrenamtlichen Tätigkeiten aufzuzeigen, mehr Menschen für ein Ehrenamt
zu begeistern und zu zeigen, dass sich jede und jeder Einzelne auf ganz
individuelle Art und Weise engagieren kann.
Im Rahmen dieser Kampagne werden regelmäßig Magazin- und Videobeiträge
veröffentlicht, bei denen auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
auftreten und von ihrem Ehrenamt berichten. Herzstück der Kampagne ist die
Interaktive Ehrenamtskarte, die Interessierten Möglichkeiten aufzeigt, sich vor Ort
im ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz zu engagieren. Mit einer Vielzahl von
Standorten im gesamten Bundesgebiet sind die Freiwilligen Feuerwehren auf
der Karte stark vertreten.
Weiterhin führt das BBK Online-Werbekampagnen durch mit dem Ziel, die
Bevölkerung über die Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements im
Bevölkerungsschutz zu sensibilisieren, zu informieren und zu motivieren selber aktiv
zu werden. Die aktuelle Kampagne läuft vom 15. September bis 7. Dezember
2025.
c) Förderung Feuerwehrmuseum Fulda
Der Bund unterstützt das Feuerwehrmuseum in Fulda, das die Tradition des
deutschen Feuerlöschwesens jährlich rund 25 000 Besuchenden näherbringt,
mit jährlich rund 10 000 Euro für die Selbstschutz-Ausstellung des BBK im
Feuerwehrmuseum.
7. Ist die Bundesregierung bereit, auf Bundesebene ein Kompetenzzentrum
Waldbrandprävention und Waldbrandbekämpfung einzurichten, das
Wissen bündelt, Strategien entwickelt und die Kommunikation mit Ländern
und Kommunen strukturiert (www.staatsregierung.sachsen.de/download/st
aatsregierung/bericht-expertenkommission-waldbraende-sommer-2022-sa
chsen.pdf)?
Auf die vorstehenden Ausführungen zur Zuständigkeitsverteilung wird
verwiesen. Jenseits dessen werden derzeit das einschlägige Wissen und die
Erfahrungen im Rahmen der Bund und Länderoffenen Arbeitsgruppe Nationaler
Waldbrandschutz des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz gebündelt.
Strategien wurden bereits durch diese Arbeitsgruppe entwickelt und im Rahmen
der 211. Sitzung der IMK TOP 62 präsentiert (www.innenministerkonferen
z.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2023-12-08-06/anlage-zu-top-62-Endfass
ung.pdf).
8. Unterstützt oder plant die Bundesregierung eine Kooperation mit den
Ländern und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK), um ein Monitoring-System oder eine nationale Plattform zur
Koordination von Hilfeanfragen und Erfahrungsaustausch in Großlagen zu
etablieren (https://civil-protection-knowledge-network.europa.eu/system/fi
les/2025-07/wildfire-peer-review-lb_final-report-june-2025_de.pdf)?
Gemäß dem ZSKG hält der Bund „im Bereich Lageerfassung und -bewertung
sowie Nachweis und Vermittlung von Engpassressourcen“ Fähigkeiten vor.
Dies ist u. a. das GMLZ. Dieses steht im Rahmen der Amtshilfe (Artikel 35
Absatz 1 GG) zur Verfügung. Darüber hinaus ist das GMLZ die nationale
Kontaktstelle zur Anforderung internationaler Hilfe z. B. über den Europäischen
Katastrophenschutz Mechanismus und auf Anforderung die zentrale Stelle zur
Koordination nationaler Hilfeleistungsersuchen.
Der Erfahrungsaustausch zwischen Bund und Ländern erfolgt im Rahmen der
Bund und Länderoffenen Arbeitsgruppe Nationaler Waldbrandschutz des
Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium des Innern
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Strategische Rolle Deutschlands in der Unterstützung des Katastrophenschutzes bei Wald- und Vegetationsbränden (Antwort)