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Rede von Frank Schwabe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 3a und 3b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes v.

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Rede von Frank Schwabe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich vor: ein Glas Wasser auf dem Tisch – farblos, geruchlos, geschmacklos. Nichts an diesem Glas Wasser verrät, was in den nächsten Stunden passieren wird. Und genau das ist das Perfide an K.-o.-Tropfen. Sie verlangen keine Überredung, keinen Kampf, keinen Widerstand, der gebrochen werden müsste; denn sie nehmen den Betroffenen die Möglichkeit, überhaupt Widerstand zu leisten. Sie löschen den Willen aus, bevor er überhaupt geäußert werden kann. Spätestens seit dem Fall von Gisèle Pelicot in Frankreich wissen wir: Der Einsatz von K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung ist eine besonders niederträchtige Form der Gewalt. Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen: in einer Bar, in einem Klub oder – und das wird zu oft vergessen – in der eigenen Wohnung, verabreicht von jemandem, dem man vertraut hat. Alles das sind entsetzliche Verbrechen. Bis vor Kurzem stand vor deutschen Gerichten die Frage im Raum: Sind K.-o.-Tropfen eigentlich gefährliche Werkzeuge? Der Bundesgerichtshof entschied 2024: Nein – auf Grundlage der heutigen Gesetzgebung. Damit gilt der Einsatz einer Substanz, die einen Menschen vollständig wehrlos macht, rechtlich als weniger schwerwiegend als der Einsatz einer Waffe oder eines Messers. Konsequenz ist drei Jahre Mindeststrafe, nicht fünf. Als wären diese Taten eine mildere Form der Gewalt. Und dabei bleibt es nicht: Die Täter organisieren sich. Sie agieren nicht einzeln im Verborgenen, sondern in Netzwerken mit Tausenden Mitgliedern. Sie stacheln sich gegenseitig an. Sie teilen Aufnahmen, geben sich Tipps. Das sind eben keine Einzelfälle mehr, sondern das ist ein System. Ich weiß nicht, wer von Ihnen heute das „Morgenmagazin“ gesehen hat. Kira Daviter, die Gründerin einer Selbsthilfegruppe von Frauen, die Opfer von K.-o.-Tropfen geworden sind, hat dort zu Recht darauf hingewiesen, dass das Strafrecht nicht alles ist, sondern dass wir ein Hilfsnetzwerk brauchen, dass wir eine Justiz brauchen, eine Gesellschaft brauchen, die versteht, wie man mit Opfern von K.-o.-Tropfen umgeht. Aber: Das Strafrecht ist nicht alles. Aber auch das Strafrecht muss eine deutliche Antwort geben und einen wirksameren Gewaltschutz bieten; und das erfordert eben auch konsequentere Strafen. Deshalb stellen wir klar: Wer K.-o.-Tropfen für eine Vergewaltigung einsetzt, muss künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Damit senden wir ein eindeutiges Signal an die Täter, aber auch an die Betroffenen und die Gesellschaft insgesamt. Betroffene sollen wissen: Der Rechtsstaat steht an ihrer Seite. Vielen Dank.

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