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Frage von Dr. Ingo Hahn (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Ingo Hahn (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Wie erklärt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dass nach eigenen Angaben keine belastbaren vollständigen Übersichten zur Vorlage und Prüfung von Verwendungsnachweisen bei mehr als 10 000 Entwicklungshilfeprojekten der vergangenen zehn Jahre vorliegen, und welche konkreten Maßnahmen ergreift es, um zukünftig eine lückenlose Kontrolle der Mittelverwendung sicherzustellen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Im Datensystem wurden zwischenzeitlich die technischen Voraussetzungen geschaffen, um Nachweise auch digital vollständig dokumentieren zu können. Aktuell werden mittlerweile vorliegende Nachweise erfasst und abschließende Arbeiten am System durchgeführt. Es wird an dieser Stelle betont, dass eine Prüfung von Verwendungsnachweisen und auch die entsprechende Veraktung wie vorgesehen erfolgen kann. Noch optimiert wird lediglich der digitale Ablauf im Datensystem. Der zweite Teil Ihrer Frage erweckt den Eindruck, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sei nicht in der Lage, eine „lückenlose Mittelkontrolle“ sicherzustellen. Dies wird entschieden zurückgewiesen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage in Bundestagsdrucksache Nr. 21/6090 hatte die Bundesregierung bereits erläutert, dass das Ministerium die Verwendungsnachweise so prüfe, „wie in der Verwaltungsvorschrift Nr. 11 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung vorgesehen“.

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