Sachstand der Zuwendungsdatenbank des Bundes
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Sachstand der Zuwendungsdatenbank des Bundes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8036
21. Wahlperiode 16.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz
Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum,
Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias
Ebenberger, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann
Martel, Thomas Ladzinski, Ronald Gläser und der Fraktion der AfD
Sachstand der Zuwendungsdatenbank des Bundes
Die Zuwendungsdatenbank des Bundes dient der Überwachung der
Verwendung von staatlichen Fördermitteln. Dabei handelt es sich nicht um ein
öffentliches Transparenzportal, sondern um eine verwaltungsinterne Datenbank.
Gemäß Nummer 9.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO; www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_140320
01_DokNr20110981762.htm) wird diese als „standardisierte
Zuwendungsdatenbank“ betrieben. Die Zuwendungsdatenbank des Bundes wird von den
jeweils „zuständigen obersten Bundesbehörden oder den durch diese beauftragten
Stellen“ bedient.
Gemäß Nummer 9.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der
Bundeshaushaltsordnung kann der Bundesrechnungshof die folgenden Informationen aus der
Zuwendungsdatenbank des Bundes abfragen:
– Haushaltsjahr, Kapitel bzw. Titel (gegebenenfalls Objektkonto),
– Bewilligungsbehörde, Zuwendungsempfänger und Zweck der Zuwendung,
– Finanzierungs- und Zuwendungsart,
– Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten und Höhe der Zuwendung,
– Antrags- und Bewilligungsdatum, Bewilligungszeitraum, Weiterleitung,
– zur Zahlung angewiesene Beträge sowie eingegangene Verpflichtungen,
– vorgeschriebener Zeitpunkt für die Vorlage des Zwischen- oder des
Verwendungsnachweises, dessen Eingang und Zeitpunkt der Erledigung der
kursorischen sowie der gegebenenfalls vorzunehmenden vertieften Prüfung
durch die Verwaltung.
Laut Bundesrechnungshof soll die Zuwendungsdatenbank des Bundes den
Verwaltungsaufwand reduzieren, die Steuerung eines wirtschaftlichen Einsatzes
von Fördermitteln erleichtern und den Bewilligungsbehörden von
Zuwendungsanträgen helfen, Doppelförderungen zu erkennen (www.bundesrechnungs
hof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/foerderprogramm-bafa-vollt
ext.pdf?__blob=publicationFile&v=3#page=32).
Die Fraktion der AfD bat in den Fragen 2 bis 10 der Kleinen Anfrage
„Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich-rechtliche und
privatrechtliche Empfänger in den Jahren von 2020 bis 2026“ auf
Bundestagsdrucksache 21/4919 um Auskunft, wie viele Zuwendungsbescheide erteilt worden
waren, wie viele Zuwendungsweiterleitungen durch Erstempfänger erfolgt
waren, wie viele Zuwendungsweiterleitungen beanstandet worden waren und wie
viele Verwendungsnachweise pünktlich bzw. verspätet eingegangen waren. Die
Bundesregierung begründete ihre Verweigerung einer Antwort für 19 erfragte
oberste Bundesbehörden wie folgt: „Nach Ansicht der Bundesregierung können
diese Fragen nicht beantwortet werden, da der Arbeitsaufwand zur Recherche
der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der
Recherche befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der
Fachaufgaben gefährdet wäre. Da die erfragten Informationen nicht in maschinell
auswertbarer Form vorliegen, wären alle Zuwendungen im gesamten
Geschäftsbereich der Bundesregierung in den Jahren ab 2020 einzeln auf die
erfragten Informationen hin zu sichten.“ Allein beim Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend müssten für den Zeitraum von
2020 bis 2026 „mindestens 40 000 Einzelzuwendungen“ händisch geprüft
werden, was einem Aufwand von „6 600 Arbeitsstunden“ entspräche.
Die Fragesteller geben sich mit dieser Antwort nicht zufrieden: Die Fragesteller
bezweifeln, ob sich Zuwendungen auf die Einhaltung des Gebots der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 BHO (www.gesetze-im-internet.de/bh
o/__7.html) überwachen und Doppelförderungen rechtssicher ausschließen
lassen, wenn sich die Zuwendungen des Bundes in ihrer Gänze nicht maschinell
auswerten lassen, sondern in den Aktenbergen oberster Bundesbehörden lagern,
auf die die Bundesregierung aufgrund des Ressortprinzips oftmals keinen
Zugriff hat. Abgesehen von der Unvollständigkeit der Zuwendungsdatenbank des
Bundes kritisieren die Fragesteller, dass die Bundesregierung die Förderung
von Nichtregierungsorganisationen nicht offenlegt. Die USA zeigen, dass es
auch anders geht: Mit der Zuwendungsdatenbank der US-Bundesregierung
„USA Spending“ (www.usaspending.gov) kann jeder Steuerzahler transparent
nachvollziehen, welche Nichtregierungsorganisationen Zuwendungen in
welcher Höhe aus der Staatskasse erhalten. Vor diesem Hintergrund wünschen die
Fragesteller folgende Informationen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung die umfassende und standardisierte Erfassung
sämtlicher Zuwendungen aller obersten Bundesbehörden in der
Zuwendungsdatenbank des Bundes?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn nein, teilt die Bundesregierung die Auffassung des
Bundesrechnungshofes, dass eine Zuwendungsdatenbank des Bundes den
Verwaltungsaufwand mindern, den wirtschaftlichen Einsatz von Fördermitteln
erleichtern und Doppelförderungen vermeiden soll (www.bundesrechnu
ngshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/foerderprogram
m-bafa-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3#page=32), und wie
sollen diese drei Ziele gegebenenfalls ohne eine umfassende und
standardisierte Zuwendungsdatenbank des Bundes erreicht werden?
2. Plant die Bundesregierung die Überführung der behördeninternen
Zuwendungsdatenbank des Bundes in ein öffentliches
Zuwendungstransparenzregister, vergleichbar mit der Zuwendungsdatenbank der US-
Bundesregierung?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Wie viele Zuwendungen wurden über den Förderzeitraum vom 1. Januar
2016 bis zum 1. Januar 2025 in der Zuwendungsdatenbank des Bundes
eingetragen (bitte in maschinenlesbarer Form nach Anzahl aller Zuwendungen
je Bewilligungsbehörde je Jahr sowie nach Anzahl aller Zuwendungen je
Bewilligungsbehörde über den gesamten Förderzeitraum auflisten)?
4. Wie viele Zuwendungen wurden über den Förderzeitraum vom 1. Januar
2016 bis zum 1. Januar 2025 von obersten Bundesbehörden erteilt, die
bislang (Stand: 3. August 2026) nicht in die Zuwendungsdatenbank des
Bundes eingetragen worden sind (bitte in maschinenlesbarer Form nach Anzahl
aller Zuwendungen je Bewilligungsbehörde je Jahr sowie nach Anzahl aller
Zuwendungen je Bewilligungsbehörde über den gesamten Förderzeitraum
auflisten)?
5. Welche Zuwendungen wurden über den Förderzeitraum vom 1. Januar 2016
bis zum 1. Januar 2025 in der Zuwendungsdatenbank des Bundes
eingetragen (bitte in maschinenlesbarer Form nach Gesamtausgaben bzw.
Gesamtkosten und Höhe aller Zuwendungen je Bewilligungsbehörde und
Haushaltsjahr, Kapitel bzw. Titel, gegebenenfalls Objektkonto, sowie nach
Summe der Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten aller Zuwendungen je
Bewilligungsbehörde über den gesamten Förderzeitraum auflisten)?
6. Welche Zuwendungen wurden über den Förderzeitraum vom 1. Januar 2016
bis zum 1. Januar 2025 in der Zuwendungsdatenbank des Bundes
eingetragen (bitte in maschinenlesbarer Form nach Gesamtausgaben bzw.
Gesamtkosten und Höhe aller Zuwendungen je Zuwendungsempfänger sowie nach
Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten und Höhe je Zuwendung,
Bewilligungsbehörde, Haushaltsjahr, Kapitel bzw. Titel, gegebenenfalls
Objektkonto, Zweck der Zuwendung sowie nach Summe der Gesamtausgaben
bzw. Gesamtkosten aller Zuwendungen je Zuwendungsempfänger über den
gesamten Förderzeitraum auflisten)?
7. Liegen die in Nummer 9.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der
Bundeshaushaltsordnung enumerierten und in der Zuwendungsdatenbank von den
obersten Bundesbehörden zu hinterlegenden Daten in einer standardisierten
Form vor?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Welche obersten Bundesbehörden nutzen seit wann die Bundesdatenbank
für Zuwendungen (bitte in maschinenlesbarer Form nach oberster
Bundesbehörde oder den durch diese beauftragten Stellen nach Jahr auflisten)?
9. Welche obersten Bundesbehörden nutzen die Bundesdatenbank für
Zuwendungen bislang aus welchem Grund nicht (bitte in maschinenlesbarer Form
nach oberster Bundesbehörde oder den durch diese beauftragten Stellen
auflisten und begründen)?
Berlin, den 15. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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