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Sachstand der Zuwendungsdatenbank des Bundes

dip / drucksache 16.09.2026 · WP 21 · 21/8036 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Sachstand der Zuwendungsdatenbank des Bundes Deutscher Bundestag Drucksache 21/8036 21. Wahlperiode 16.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel, Thomas Ladzinski, Ronald Gläser und der Fraktion der AfD Sachstand der Zuwendungsdatenbank des Bundes Die Zuwendungsdatenbank des Bundes dient der Überwachung der Verwendung von staatlichen Fördermitteln. Dabei handelt es sich nicht um ein öffentliches Transparenzportal, sondern um eine verwaltungsinterne Datenbank. Gemäß Nummer 9.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO; www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_140320 01_DokNr20110981762.htm) wird diese als „standardisierte Zuwendungsdatenbank“ betrieben. Die Zuwendungsdatenbank des Bundes wird von den jeweils „zuständigen obersten Bundesbehörden oder den durch diese beauftragten Stellen“ bedient. Gemäß Nummer 9.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung kann der Bundesrechnungshof die folgenden Informationen aus der Zuwendungsdatenbank des Bundes abfragen: – Haushaltsjahr, Kapitel bzw. Titel (gegebenenfalls Objektkonto), – Bewilligungsbehörde, Zuwendungsempfänger und Zweck der Zuwendung, – Finanzierungs- und Zuwendungsart, – Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten und Höhe der Zuwendung, – Antrags- und Bewilligungsdatum, Bewilligungszeitraum, Weiterleitung, – zur Zahlung angewiesene Beträge sowie eingegangene Verpflichtungen, – vorgeschriebener Zeitpunkt für die Vorlage des Zwischen- oder des Verwendungsnachweises, dessen Eingang und Zeitpunkt der Erledigung der kursorischen sowie der gegebenenfalls vorzunehmenden vertieften Prüfung durch die Verwaltung. Laut Bundesrechnungshof soll die Zuwendungsdatenbank des Bundes den Verwaltungsaufwand reduzieren, die Steuerung eines wirtschaftlichen Einsatzes von Fördermitteln erleichtern und den Bewilligungsbehörden von Zuwendungsanträgen helfen, Doppelförderungen zu erkennen (www.bundesrechnungs hof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/foerderprogramm-bafa-vollt ext.pdf?__blob=publicationFile&v=3#page=32). Die Fraktion der AfD bat in den Fragen 2 bis 10 der Kleinen Anfrage „Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Empfänger in den Jahren von 2020 bis 2026“ auf Bundestagsdrucksache 21/4919 um Auskunft, wie viele Zuwendungsbescheide erteilt worden waren, wie viele Zuwendungsweiterleitungen durch Erstempfänger erfolgt waren, wie viele Zuwendungsweiterleitungen beanstandet worden waren und wie viele Verwendungsnachweise pünktlich bzw. verspätet eingegangen waren. Die Bundesregierung begründete ihre Verweigerung einer Antwort für 19 erfragte oberste Bundesbehörden wie folgt: „Nach Ansicht der Bundesregierung können diese Fragen nicht beantwortet werden, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre. Da die erfragten Informationen nicht in maschinell auswertbarer Form vorliegen, wären alle Zuwendungen im gesamten Geschäftsbereich der Bundesregierung in den Jahren ab 2020 einzeln auf die erfragten Informationen hin zu sichten.“ Allein beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend müssten für den Zeitraum von 2020 bis 2026 „mindestens 40 000 Einzelzuwendungen“ händisch geprüft werden, was einem Aufwand von „6 600 Arbeitsstunden“ entspräche. Die Fragesteller geben sich mit dieser Antwort nicht zufrieden: Die Fragesteller bezweifeln, ob sich Zuwendungen auf die Einhaltung des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 BHO (www.gesetze-im-internet.de/bh o/__7.html) überwachen und Doppelförderungen rechtssicher ausschließen lassen, wenn sich die Zuwendungen des Bundes in ihrer Gänze nicht maschinell auswerten lassen, sondern in den Aktenbergen oberster Bundesbehörden lagern, auf die die Bundesregierung aufgrund des Ressortprinzips oftmals keinen Zugriff hat. Abgesehen von der Unvollständigkeit der Zuwendungsdatenbank des Bundes kritisieren die Fragesteller, dass die Bundesregierung die Förderung von Nichtregierungsorganisationen nicht offenlegt. Die USA zeigen, dass es auch anders geht: Mit der Zuwendungsdatenbank der US-Bundesregierung „USA Spending“ (www.usaspending.gov) kann jeder Steuerzahler transparent nachvollziehen, welche Nichtregierungsorganisationen Zuwendungen in welcher Höhe aus der Staatskasse erhalten. Vor diesem Hintergrund wünschen die Fragesteller folgende Informationen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Plant die Bundesregierung die umfassende und standardisierte Erfassung sämtlicher Zuwendungen aller obersten Bundesbehörden in der Zuwendungsdatenbank des Bundes? a) Wenn ja, bis wann? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn nein, teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass eine Zuwendungsdatenbank des Bundes den Verwaltungsaufwand mindern, den wirtschaftlichen Einsatz von Fördermitteln erleichtern und Doppelförderungen vermeiden soll (www.bundesrechnu ngshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/foerderprogram m-bafa-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3#page=32), und wie sollen diese drei Ziele gegebenenfalls ohne eine umfassende und standardisierte Zuwendungsdatenbank des Bundes erreicht werden? 2. Plant die Bundesregierung die Überführung der behördeninternen Zuwendungsdatenbank des Bundes in ein öffentliches Zuwendungstransparenzregister, vergleichbar mit der Zuwendungsdatenbank der US- Bundesregierung? a) Wenn ja, bis wann? b) Wenn nein, warum nicht? 3. Wie viele Zuwendungen wurden über den Förderzeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. Januar 2025 in der Zuwendungsdatenbank des Bundes eingetragen (bitte in maschinenlesbarer Form nach Anzahl aller Zuwendungen je Bewilligungsbehörde je Jahr sowie nach Anzahl aller Zuwendungen je Bewilligungsbehörde über den gesamten Förderzeitraum auflisten)? 4. Wie viele Zuwendungen wurden über den Förderzeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. Januar 2025 von obersten Bundesbehörden erteilt, die bislang (Stand: 3. August 2026) nicht in die Zuwendungsdatenbank des Bundes eingetragen worden sind (bitte in maschinenlesbarer Form nach Anzahl aller Zuwendungen je Bewilligungsbehörde je Jahr sowie nach Anzahl aller Zuwendungen je Bewilligungsbehörde über den gesamten Förderzeitraum auflisten)? 5. Welche Zuwendungen wurden über den Förderzeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. Januar 2025 in der Zuwendungsdatenbank des Bundes eingetragen (bitte in maschinenlesbarer Form nach Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten und Höhe aller Zuwendungen je Bewilligungsbehörde und Haushaltsjahr, Kapitel bzw. Titel, gegebenenfalls Objektkonto, sowie nach Summe der Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten aller Zuwendungen je Bewilligungsbehörde über den gesamten Förderzeitraum auflisten)? 6. Welche Zuwendungen wurden über den Förderzeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. Januar 2025 in der Zuwendungsdatenbank des Bundes eingetragen (bitte in maschinenlesbarer Form nach Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten und Höhe aller Zuwendungen je Zuwendungsempfänger sowie nach Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten und Höhe je Zuwendung, Bewilligungsbehörde, Haushaltsjahr, Kapitel bzw. Titel, gegebenenfalls Objektkonto, Zweck der Zuwendung sowie nach Summe der Gesamtausgaben bzw. Gesamtkosten aller Zuwendungen je Zuwendungsempfänger über den gesamten Förderzeitraum auflisten)? 7. Liegen die in Nummer 9.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung enumerierten und in der Zuwendungsdatenbank von den obersten Bundesbehörden zu hinterlegenden Daten in einer standardisierten Form vor? a) Wenn ja, seit wann? b) Wenn nein, warum nicht? 8. Welche obersten Bundesbehörden nutzen seit wann die Bundesdatenbank für Zuwendungen (bitte in maschinenlesbarer Form nach oberster Bundesbehörde oder den durch diese beauftragten Stellen nach Jahr auflisten)? 9. Welche obersten Bundesbehörden nutzen die Bundesdatenbank für Zuwendungen bislang aus welchem Grund nicht (bitte in maschinenlesbarer Form nach oberster Bundesbehörde oder den durch diese beauftragten Stellen auflisten und begründen)? Berlin, den 15. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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