Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung durch Bundesmittel (Antwort zu Drs. 21/3498)
Text
Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung durch Bundesmittel (Antwort zu Drs. 21/3498)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3822
21. Wahlperiode 23.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3498 –
Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung durch Bundesmittel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die im Jahr 2024 mit einem siebenstelligen Betrag durch Bundesmittel
geförderte Amadeu Antonio Stiftung (Antwort auf die Schriftliche Frage 109 auf
Bundestagsdrucksache 21/2665, S. 70) setzt sich nach eigenen Angaben „für
eine demokratische Zivilgesellschaft“ ein, die sich konsequent „gegen
Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ stellt (www.amadeu-antonio-sti
ftung.de/ueber-uns). Die Gründerin und langjährige Vorstandsvorsitzende ist
die von der Stiftung als „Vorkämpferin der demokratischen Zivilgesellschaft“
bezeichnete Autorin und Publizistin Anetta Kahane (www.amadeu-antonio-sti
ftung.de/ueber-uns/gremien/die-gruenderin-anetta-kahane), die in der
Vergangenheit für den Staatssicherheitsdienst der DDR arbeitete (www.nzz.ch/feuille
ton/anetta-kahane-ex-stasi-mitarbeiterin-soll-ueber-ddr-antisemitismus-referie
ren-ld.1514463).
Das vermeintliche Eintreten der Stiftung für eine „demokratische“
Zivilgesellschaft ist nach Auffassung der Fragesteller nicht nur wegen dieses personellen
Hintergrunds fragwürdig, sondern auch weil die Stiftung etwa in einer
Pressemitteilung zum einen ein Verbotsverfahren gegen die AfD fordert und zum
anderen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausdrücklich zum Verzicht auf
Neutralität gegenüber der AfD aufruft (www.amadeu-antonio-stiftung.de/pres
semitteilungen/afd-gesichert-rechtsextrem-amadeu-antonio-stiftung-fordert-w
eitreichende-konsequenzen). Ähnliches gilt für das Verhalten der Stiftung im
Zusammenhang mit einem Faltblatt des Berliner Bezirksverbands Treptow-
Köpenick der Partei Die Linke, das sich gegen das Medium „Apollo News“
richtete: Unter dem Titel „Rechten Medien auf die Tasten treten“ forderte das
Faltblatt, Alt-Treptow für das Medium „ungemütlich“ zu machen ,und nannte
den konkreten Standort der Redaktion (https://apollo-news.net/auf-die-tasten-t
reten-linkspartei-ruft-dazu-auf-apollo-news-aus-seinen-redaktionsraeumen-
zuvertreiben). Ungeachtet dieser Sprache und Vorgehensweise war Kira A.,
Journalistin bei Beltower.News – einem Projekt der Stiftung – am 30. September
2025 zu Gast bei der Podiumsdiskussion der Stiftung, die mit dem
betreffenden Faltblatt beworben wurde (www.amadeu-antonio-stiftung.de/apollo-
newsso-wird-aus-einem-inszenierten-skandal-eine-hasswelle-gegen-die-zivilgesells
chaft-150425). Die Wortwahl „Rechten Medien auf die Tasten treten“
verteidigt die Stiftung ausdrücklich: Es handle sich lediglich um „eine Metapher“
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 23. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(www.amadeu-antonio-stiftung.de/apollo-news-so-wird-aus-einem-inszenierte
n-skandal-eine-hasswelle-gegen-die-zivilgesellschaft-150425).
Aufgrund der nach Auffassung der Fragesteller tendenziösen Ausrichtung der
Amadeu Antonio Stiftung ist eine bestmögliche Transparenz bei der
Verwendung der Bundeszuwendungen durch die Stiftung unabdingbar. In diesem
Sinne soll diese Kleine Anfrage einen Beitrag leisten.
1. Welche konkreten Projekte, Maßnahmen oder Programme der Amadeu
Antonio Stiftung wurden seit dem Jahr 2015 aus Bundesmitteln gefördert
(bitte alle Projekte, Maßnahmen oder Programme mit jeweiliger
Bezeichnung, Fördersumme, Laufzeit und Zuwendungsgeber tabellarisch
darstellen)?
2. Hat die Bundesregierung der Amadeu Antonio Stiftung seit 2015
Zuwendungen in der Form einer institutionellen Förderung zukommen lassen,
und wenn ja, wann (bitte nach Jahr und Summe aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Um unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen eine valide
Beantwortung zu gewährleisten, wurden nur die Projekte, Maßnahmen oder
Programme der Amadeu Antonio Stiftung einbezogen, die seit dem Jahr 2020
gefördert wurden. Diese Angaben können der Tabelle in Anlage 1* entnommen
werden.
Die Bundesregierung hat in dieser Zeit die Amadeu Antonio Stiftung nicht
institutionell gefördert.
3. Wurden konkrete Projekte, Maßnahmen oder Programme der Amadeu
Antonio Stiftung seit dem Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung von
den Ländern gefördert, und wenn ja, welche (bitte alle Projekte,
Maßnahmen oder Programme mit jeweiliger Bezeichnung, Fördersumme, Laufzeit
und Zuwendungsgeber tabellarisch darstellen)?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Fragestellung in die
Zuständigkeit der Länder fällt.
4. Wurden konkrete Projekte, Maßnahmen oder Programme der Amadeu
Antonio Stiftung seit dem Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung von
der Europäischen Union (EU) gefördert, und wenn ja, welche (bitte alle
Projekte, Maßnahmen oder Programme mit jeweiliger Bezeichnung,
Fördersumme, Laufzeit und Zuwendungsgeber tabellarisch darstellen)?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Fragestellung in die
Zuständigkeit der Europäischen Union fällt.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3822 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie verteilen sich die bewilligten Mittel nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die folgenden Kategorien
a) Personalkosten,
b) Werbung, Öffentlichkeitsarbeit,
c) Veranstaltungen,
d) Sachkosten (z. B. Mieten, Geräte, Verbrauchsmaterialien),
e) projektbezogene Arbeit,
f) sonstige Kosten
(bitte jeweils angeben, welche Geldbeträge für welche Zwecke
aufgewendet wurden, die sich nicht in die in den Fragen 5a bis 5e genannten
Kategorien einordnen lassen)?
Eine trennscharfe und valide Aufschlüsselung der bewilligten Bundesmittel im
Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Es wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
6. Welche Kontroll- und Nachweisverfahren bestehen gegenüber der
Amadeu Antonio Stiftung zur Prüfung der sachgerechten Mittelverwendung,
und in wie vielen Fällen seit 2015 wurden ggf. Fehler oder Versäumnisse
festgestellt, die Anlass zu Beanstandungen gaben?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Prüfung der
zweckentsprechenden Verwendung von Zuwendungen gemäß den Vorgaben nach § 44 BHO
erfolgt.
Die bisherigen Verwendungsnachweisprüfungen der vergangenen Jahre
ergaben keine Beanstandungen.
7. Welche Mitarbeiterzahl hatte die Amadeu Antonio Stiftung nach Kenntnis
der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2015 bis 2025?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Mitarbeiterzahlen von
zivilgesellschaftlichen Organisationen und Stiftungen zu erfassen.
8. Wurden externe Dienstleister (Agenturen, Beratungen, Werbefirmen) nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der geförderten Projekte von
der Amadeu Antonio Stiftung beauftragt, und wenn ja, in welchem
finanziellen Umfang jeweils (bitte nach Namen und Sitz des Dienstleisters,
Projekttitel, Summe und Jahr auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
9. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Kooperationen der Amadeu
Antonio Stiftung mit parteinahen Stiftungen, parteipolitischen
Jugendorganisationen oder sonstigen Akteuren mit explizitem parteipolitischem
Bezug vor, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Tabelle zur Frage Nr. 1 / Kleine Anfrage 21/3498
Projekt/Maßnahme/
Programm
Bezeichnung (Projekttitel etc.) Fördersumme Laufzeit Zuwendungsgeber
nach Ressort
Projekt Selbstbestimmt vernetzen, erinnern und
bilden
2.744.167,73 € 01.01.2023 – 31.12.2025 BMAS/IntB
Projekt "Das Netzwerk 'Hate Speech begegnen'" 743.705,00 € 01.01.2021 – 31.12.2023 BMJV
Bundesprogramm
„Demokratie leben!“
Bildungs- und Aktionswochen 2020 300.000,00 € 15.03.2020 – 31.12.2020 BMBFSFJ
Bundesprogramm
„Demokratie leben!“
Machbarkeitsstudie zur Einführung eines
Demokratie-Kompasses
99.927,50 € 30.11.2021 – 20.11.2022 BMBFSFJ
Bundesprogramm
„Demokratie leben!“
Kompetenznetzwerk Rechtsextremismus 2.700.646,20 € 01.01.2020 – 31.12.2024 BMBFSFJ
Bundesprogramm
„Demokratie leben!“
Projekt Debunk.
Verschwörungstheoretischem
Antisemitismus entgegentreten
986.645,41 € 01.01.2020 - 31.12.2024 BMBFSFJ
Bundesprogramm
„Demokratie leben!“
Projekt Good Gaming - Well Played
Democracy
984.707,19 € 01.01.2020 – 31.12.2024 BMBFSFJ
Bundesprogramm
„Demokratie leben!“
Projekt Trans*feindlichkeit: Kontexte,
aktuelle Dynamiken und Auswirkungen
228.833,62 € 01.10.2023 – 31.12.2024 BMBFSFJ
Bundesprogramm
„Demokratie leben!“
KompRex - Kompetent in der
Rechtsextremismusprävention
622.916,57 € 01.01.2025 – 31.12.2025 BMBFSFJ
Bundesprogramm
„Demokratie leben!“
Projekt Good Gaming Support 250.000,00 € 01.01.2025 – 31.12.2025 BMBFSFJ
Richtlinienförderung
der Bundeszentrale
für politische Bildung
Einzelveranstaltungen im Rahmen der
"Richtlinie zur Anerkennung und
Förderung von Veranstaltungen der
politischen Bildung durch die
Bundeszentrale für politische Bildung
(BpB)"
23.325,00 € 01.01.2020 – 31.12.2020 BMI/BpB
Projekt Bildungs- und Aktionswochen gegen
Antisemitismus
150.000,00 € 15.03.2020 – 31.12.2020 BMI/BAK als Kofinanzierer;
Hauptzuwendungsgeber BMBFSFJ
Modellförderung Modellprojekt "Bekämpfung von
Verschwörungstheorien bei Menschen über
40 - Fachstelle für Politische Bildung und
Entschwörung"
243.839,63 € 01.05.2020 – 31.12.2022 BMI/BpB
Projekt (Progressiver) Antisemitismus im Kunstfeld 31.366,28 € 15.10.2020 – 31.12.2020 BMI/BAK
Richtlinienförderung
der Bundeszentrale
für politische Bildung
Einzelveranstaltungen im Rahmen der
"Richtlinie zur Anerkennung und
Förderung von Veranstaltungen der
politischen Bildung durch die
Bundeszentrale für politische Bildung
(BpB)"
35.000,00 € 01.01.2021 – 31.12.2021 BMI/BpB
Projekt Bildungs- und Aktionswochen gegen
Antisemitismus
478.577,80 € 01.01.2021 – 31.12.2021 BMI/BAK
Förderlinie
„Demokratie im Netz“
Modellprojekt "Visualising Democracy" 408.342,75 € 15.12.2021 – 31.03.2024 BMI/BpB
Richtlinienförderung
der Bundeszentrale
für politische Bildung
Einzelveranstaltungen im Rahmen der
"Richtlinie zur Anerkennung und
Förderung von Veranstaltungen der
politischen Bildung durch die
Bundeszentrale für politische Bildung
(BpB)"
21.767,75 € 01.01.2022 – 31.12.2022 BMI/BpB
Projekt Bildungs- und Aktionswochen gegen
Antisemitismus
500.000,00 € 01.01.2022 – 31.12.2022 BMI/BAK
Projekt Bildungs- und Aktionswochen gegen
Antisemitismus
500.000,00 € 01.01.2023 – 31.12.2023 BMI/BAK
Bundesprogramm
„Zusammenhalt
durch Teilhabe"
Modellprojekt „Entschwörung vor Ort“ 154.864,74 € 01.01.2023 – 31.12.2023 BMI/BpB
Richtlinienförderung
der Bundeszentrale
für politische Bildung
Einzelveranstaltungen im Rahmen der
"Richtlinie zur Anerkennung und
Förderung von Veranstaltungen der
politischen Bildung durch die
Bundeszentrale für politische Bildung
(BpB)"
30.468,00 € 01.01.2023 – 31.12.2023 BMI/BpB
Modellförderung Modellprojekt "Pre:bunk – Digitial
Streetwork im Videoformat"
450.127,03 € 01.01.2023 – 31.12.2024 BMI/BpB
Projekt Bildungs- und Aktionswochen gegen
Antisemitismus
585.000,00 € 01.01.2024 – 31.01.2024 BMI/BAK
Modellförderung Modellprojekt "Heilige Allianzen" 26.450,22 € 01.06.2024 – 31.12.2024 BMI/BpB
Richtlinienförderung
der Bundeszentrale
für politische Bildung
Einzelveranstaltungen im Rahmen der
"Richtlinie zur Anerkennung und
Förderung von Veranstaltungen der
politischen Bildung durch die
Bundeszentrale für politische Bildung
(BpB)"
22.611,98 € 01.01.2024 – 31.12.2024 BMI/BpB
Bundesprogramm
„Zusammenhalt
durch Teilhabe“
Modellprojekt „Entschwörung vor Ort“ 174.562,50 € 01.06.2024 – 31.12.2024 BMI/BpB
Richtlinienförderung
der Bundeszentrale
für politische Bildung
Einzelveranstaltungen im Rahmen der
"Richtlinie zur Anerkennung und
Förderung von Veranstaltungen der
politischen Bildung durch die
Bundeszentrale für politische Bildung
(BpB)"
25.277,04 € 01.01.2025 – 31.12.2025 BMI/BpB
Projekt Bildungs- und Aktionswochen gegen
Antisemitismus
598.501,43 € 01.01.2025 – 31.12.2025 BMI/BAK
Bundesprogramm
„Zusammenhalt
durch Teilhabe“
Modellprojekt "Entschwörung lokal -
Bildungskooperationen gegen
Desinformation und Verschwörung"
296.902,46 € 01.03.2025 – 31.12.2026 BMI/BpB
Rahmenprogramm
Geistes- und
Sozialwissenschaften
„Gesellschaft
verstehen – Zukunft
gestalten“
Verbundprojekt: Forschungsinstitut
Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ).
Teilprojekt: Teilinstitut Jena (Phase 1)
2.083.478,00 € 06/2020 – 05/2024 BMFTR
Rahmenprogramm
Geistes- und
Sozialwissenschaften
„Gesellschaft
verstehen – Zukunft
gestalten“
Verbundprojekt: Forschungsinstitut
Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ).
Teilvorhaben: Teilinstitut Jena (Phase 2)
478.000,00 € 06/2024 – 05/2029 BMFTR
Rahmenprogramm
Geistes- und
Sozialwissenschaften
„Gesellschaft
verstehen – Zukunft
gestalten“
Verbundprojekt: Jugend und EUropa:
Zwischen Zusammenhalt und Polarisierung
(JUROP).
Teilvorhaben: How to #transferEUROPE? –
Transferformate für jugendbezogene
Anwendungsfelder
243.208,00 € 12/2020 – 11/2023 BMFTR
Rahmenprogramm
Geistes- und
Sozialwissenschaften
„Gesellschaft
verstehen – Zukunft
gestalten“
Verbundprojekt: Wissensnetzwerk
Rechtsextremismusforschung.
Teilvorhaben: Kommunikation zwischen
Rechtsextremismusforschung und
Zivilgesellschaft durch die "Plattform
Transfer"
250.037,00 € 01/2023 – 12/2027 BMFTR
Richtlinie zur
Förderung einer
gelebten Kultur der
organisations- und
sektorenübergreifend
en Datennutzung im
Forschungs- und
Innovationssystem
durch
Datentreuhandmodell
e
Verbundprojekt: Community Data Sprint:
Dateneigner in die AVERA Community
Datentreuhand einbeziehen – Com-DS.
Teilvorhaben: Accounts des
Rechtsaußenspektrums auf
deutschsprachigen Social-Media-
Plattformen
89.565,13 € 04/2025 - 03/2026 BMFTR
Programm Verbundprojekt: Muster und Dynamiken 404.923,00 € 01/2022 – 12/2024 BMFTR
„Forschung für die von Verschwörungstheorien und
zivile Sicherheit“ rechtsextremen Ideologien in Krisenzeiten
(NEOVEX)
Teilvorhaben: Die Politik digitaler
Plattformen im Kontext rechtsextremer
und verschwörungsideologischer
Mobilisierung
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung durch Bundesmittel (Antwort)