Frage von Iris Nieland (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Iris Nieland (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)
Welcher Anteil des von der Bundesregierung mit der Einkommensteuerreform vorgesehenen Entlastungsvolumens entfällt nach ihren Berechnungen auf den Ausgleich der kalten Progression, auf die Anpassung des Grundfreibetrags aufgrund des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums sowie auf darüber hinausgehende Maßnahmen, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die in der öffentlichen Diskussion auftretende Auffassung, dass sich die Einkommensteuerreform überwiegend im Ausgleich der kalten Progression erschöpfe (Quelle: www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/einkommensteuer-reform-ist-nur-eine-xxs-entlastung/)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi:
Auf den Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (BR-Drucksache 507/26), mit dem die Bundesregierung die Beschlüsse der Koalitionsfraktionen umsetzt, wird verwiesen. Dort sind die steuerlichen Regelungen bzw. Regelungsbereiche beschrieben und ihre finanziellen Auswirkungen unter VII.3. angegeben.
Nach dem Kabinettsbeschluss wurde der Regierungsentwurf inzwischen dem Parlament zugeleitet und wird im parlamentarischen Verfahren beraten.
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