Frage von Mandy Eißing (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Mandy Eißing (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Wie begründet die Bundesregierung ihr bisheriges Festhalten am Ehegattensplitting, und welche Auswirkungen erwartet sie von einer möglichen angekündigten Einführung eines „Familiensplittings“ im Hinblick auf die Stärkung einer gleichberechtigten Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern, statt einer Verfestigung traditioneller Rollenverteilungen wie durch die bisherigen Regelungen (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/familienpolitik-bundesregierung-eltern-100.html)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi:
Eine Reform des steuerlichen Ehegattensplittings und die Einführung eines Familiensplittings sind nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages.
Gleichwohl ist die Ehegatten- und Familienbesteuerung regelmäßig Gegenstand in der politischen Debatte. Dabei sind neben verfassungsrechtlichen Anforderungen insbesondere auch verteilungspolitische, familienpolitische, gleichstellungspolitische, arbeitsmarktpolitische und haushaltspolitische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Familien mit Kindern werden derzeit im Rahmen des Familienleistungsausgleichs entlastet. Dabei werden Aufwendungen für Unterhalt, Betreuung, Ausbildung und Erziehung grundsätzlich durch das Kindergeld sowie die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer berücksichtigt.
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