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Schriftliche Frage 75 von Anne Zerr (DIE LINKE): Herrscht mit Blick auf den am 22. Juli 2026 von der Bundesregierung veröffentlichten Beitrag „So stärken wir die deutsche Wirtschaft“ (www.b…

dip / schriftliche_frage 31.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 75 von Anne Zerr (DIE LINKE): Herrscht mit Blick auf den am 22. Juli 2026 von der Bundesregierung veröffentlichten Beitrag „So stärken wir die deutsche Wirtschaft“ (www.b… Frage 75 (Anne Zerr, Die Linke): Herrscht mit Blick auf den am 22. Juli 2026 von der Bundesregierung veröffentlichten Beitrag „So stärken wir die deutsche Wirtschaft“ (www.bunde sregierung.de/breg-de/schwerpunkte/reformen-fue r-deutschland/deutschland-wettbewerbsfaehigkei t-2447030), in dem festgehalten wird, dass „[d]ie Bundesregierung [...] auch nicht-tarifgebundenen Unternehmen eine wöchentliche anstelle der täglichen Höchstarbeitszeit ermöglichen [will].“, innerhalb der Bundesregierung Einigkeit darüber, dass eine wöchentliche Höchstarbeitszeit auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen kommen soll (zumal ein zuvor geleakter Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes, einen Tarifvorbehalt für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vorsah), oder ist dieser Ausgestaltungsaspekt noch nicht final abgestimmt, obwohl der Beitrag es so darstellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 30. Juli 2026: Die derzeit noch laufenden Arbeiten im Rahmen der Erstellung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der arbeitszeitrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, wozu auch die Schaffung der Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zählt, gehören zum Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, sodass zu vorgesehenen Inhalten keine Auskunft erteilt werden kann.

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