Erklärung von Vivian Tauschwitz (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …
Teil von Protokoll der 90. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 22a: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssät. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Vivian Tauschwitz (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …
Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz) schaffen wir eine kurzfristig notwendige Grundlage, um den weiteren Anstieg der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und damit Versicherte sowie Arbeitgeber zu entlasten.
Mir ist dabei wichtig, zu betonen: Dieses Gesetz ist keine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelt sich vielmehr um eine Notbremse. Die enthaltenen Maßnahmen dienen in erster Linie dazu, die Beitragssätze zu stabilisieren und die finanzielle Handlungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig zu sichern. Hierzu werden gezielte Einzelmaßnahmen umgesetzt, die Einsparungen ermöglichen und so einen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzlage leisten.
Gleichzeitig dürfen wir uns nicht der Illusion hingeben, dass damit die strukturellen Herausforderungen unseres Gesundheitssystems gelöst wären. Die demografische Entwicklung, der medizinische Fortschritt, steigende Ausgaben sowie die Finanzierungsstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung machen deutlich, dass wir eine grundlegende Reform benötigen.
Deshalb verstehe ich dieses Gesetz ausdrücklich als ersten Schritt. Im nächsten Schritt wird es unsere gemeinsame Aufgabe sein, die gesetzliche Krankenversicherung strukturell neu auszurichten, ihre Finanzierung nachhaltig zu sichern und die einzelnen Leistungs- und Versorgungsbereiche zukunftsfest weiterzuentwickeln.
Nur mit einer solchen umfassenden Reform werden wir langfristig stabile Beiträge, eine hochwertige Gesundheitsversorgung und finanzielle Verlässlichkeit für Versicherte und Arbeitgeber gewährleisten können.
Ausgehend von meiner Arbeit im Verteidigungsausschuss und dem intensiven Austausch mit den Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr ist mir dabei ein Aspekt besonders wichtig. Die fortlaufende Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgungsstrukturen ist auch für unsere Soldatinnen und Soldaten entscheidend. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass sie nach ihrem Dienst für unser Land die medizinische Versorgung erhalten, die sie benötigen. Eine stabile Finanzierung unseres Gesundheitswesens ist daher nicht nur Frage solider Haushaltspolitik, sondern auch Ausdruck unserer besonderen Verantwortung gegenüber denjenigen, die im Dienst für unsere Gesellschaft außergewöhnliche Belastung auf sich genommen haben.
Aus diesen Gründen unterstütze ich das vorliegende Gesetz als notwendige kurzfristige Maßnahme und verbinde damit zugleich den klaren Auftrag, die dringend erforderlichen Strukturreformen zeitnah auf den Weg zu bringen.
Relationen
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