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Erklärung von Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …

dip / rede 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 90. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 22a: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssät. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Erklärung von Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur … Zunächst einmal muss erklärt werden, warum und wozu diese Gesetzgebung notwendig ist. Das wurde in vielen Teilen versäumt. Beim Gesundheitswesen muss es darum gehen, etwas zu erhalten – zukunftsfest zu machen –, nicht etwas wegzunehmen. Reformen, Gesetze dürfen nie zum Selbstzweck werden, sondern sie müssen den Menschen dienen. Im Zentrum muss deshalb auch viel stärker der Erhalt der Grund- und Notfallversorgung stehen. Darauf muss der Fokus gelegt werden. Das gilt insbesondere für die Finanzierung der Kliniken. Diejenigen, die Beiträge zahlen, müssen auch die Leistungen erhalten. Wenn Leistungen für diejenigen bezahlt werden, die keine Beiträge zahlen, dann müssen diese über Steuern finanziert werden. Das gilt insbesondere für Empfänger von SGB-II-Mitteln. Eine stärkere Abstufung der Leistungen – Grundversorgung, darüber hinausgehende Leistungen – ist dabei für diese Gruppe unabdingbar. Das Gesetz ist an vielen Stellen von einer defizitären Herangehensweise geprägt, es geht in erster Linie darum, finanzielle Lücken zu schließen. Dabei wird zu wenig darauf geachtet, welche Auswirkungen dabei entstehen. Ein Wirkabschätzung ist immer notwendig – ob beim Versuch, zusätzliche Einnahmen zu generieren, oder bei der Frage, welche Leistungen begrenzt werden sollen. Einsparpotenziale gibt es aus meiner Sicht vor allem in einer Effizienzsteigerung im System. Die vielen Krankenkassen bieten hier Effizienz- und Einsparpotenzial, das – Expertenkommission hin oder her – unzureichend genutzt wird. Ebenso die überbordende Dokumentation und Bürokratie im Bereich der Kliniken – aber auch bei Haus- und Fachärzten. Insofern ist aus meiner Sicht dieses Gesetz eine „Notoperation“ hinsichtlich der Frage einer gewissen Beitragsstabilität, weitere strukturelle Reformen sind notwendig, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig aufzustellen. Ziel muss immer sein, die Grundversorgung auf höchstem Niveau zu sichern. Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Der von der Bunderegierung eingebrachte Gesetzentwurf verfolgt das übergeordnete und unstrittige Ziel, die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Maßnahmen für die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik sind unerlässlich. Daher stimme ich dem Gesetzentwurf nach langer und sorgfältiger Überlegung zu. Dennoch sind nach meiner Auffassung einige Maßnahmen des Gesamtpakets zeitnah zu evaluieren. Ich erachte eine zeitnahe Korrektur bei Maßnahmen im Bereich der besonders vulnerablen Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern mit psychischen Erkrankungen für notwendig und wahrscheinlich. Psychische Erkrankungen stellen nicht nur für die betroffenen Menschen selbst eine enorme Belastung dar, sondern im Zuge langer, aufwendiger Behandlungen und bedingt langer Krankheitsausfälle auch eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine zum möglichst frühen Zeitpunkt einsetzende sowie kontinuierliche Behandlung ist daher entscheidend. Ich werde mich weiter für die Prüfung und Überarbeitung der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vereinbarten Maßnahmen zur Psychotherapie einsetzen, um die bedarfsgerechte und umfassende Behandlung von psychisch erkrankten Bürgerinnen und Bürgern sicherzustellen.

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