Rede von Christian Görke (DIE LINKE) – Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher …
Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 10: Beratung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdien.
Text
Rede von Christian Görke (DIE LINKE) – Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher …
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses betrifft über 6 Millionen überschuldete Menschen in Deutschland, Tendenz steigend. Sie kennen die Ursachen: steigende Hypothekenzinsen, Pay-Later-Bezahlsysteme und, und, und. Mit dem Beschluss im Bundestag zur Umsetzung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie hätte man diesen Menschen helfen müssen. Die Frist zur Umsetzung, Herr Wiese, war Ende 2025. Wir haben jetzt September 2026. Wir als Fraktion nennen das „unterlassene Hilfeleistung“.
– Weil Sie gerade den Zwischenruf getätigt haben: Hätten Sie damals hier im Deutschen Bundestag auf uns gehört,
dann hätten Sie den Ländern und Kommunen einen Finanzierungsausgleich gewährt und dann wäre uns dieses politische Gewürge, das wir hier am letzten Mittwoch gesehen haben und das nun mit erheblichen Verschlechterungen einhergeht, erspart geblieben.
Herr Kollege Wiese, am Mittwochabend gab es noch eine Fassung, in der ein Finanzausgleich durchaus erwähnt worden ist. Der ist aber dann gestrichen worden. Jetzt heißt es: Schuldner/-innenberatung nach Kassenlage. Meine Damen und Herren, das ist ein Unding.
Es wird noch besser. Jetzt sollen die Anerkennung, Organisation und die Anforderung der Schuldenberatung in Landesrecht überführt werden. Das bedeutet, dass neben dem Bildungsföderalismus, den wir alle kennen, nun der nächste föderale Flickenteppich entsteht. Es geht noch weiter: Mit diesem Vorschlag wird auch der individuelle Rechtsanspruch eines überschuldeten Menschen auf Beratung geschliffen.
Meine Damen und Herren, die Spitze der Unverfrorenheit ist der Umstand, dass die Betroffenen jetzt mitunter sogar bezahlen müssen, um Hilfe zu bekommen. Banken und sonstige Darlehensgeber, die mittlerweile einen erheblichen Anteil an der Überschuldung haben, bleiben außen vor. Na klasse! Und das, Herr Wiese, mit einer Justiz- und Verbraucherschutzministerin, die der Sozialdemokratie angehört!
– Ich verstehe natürlich Ihre Unruhe. So wird das nichts – ich habe Ihnen das schon mehrfach gesagt – mit der Wiederauferstehung der Sozialdemokratie, wenn Sie so weitermachen.
Diesem Verbraucherschutzverschlechterungsgesetz können wir heute im Bundestag nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
- spoke_in ← Christian Görke (Rede)