Rede von Catarina dos Santos-Wintz (CDU/CSU) – Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher …
Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 10: Beratung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdien.
Text
Rede von Catarina dos Santos-Wintz (CDU/CSU) – Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir einmal nicht nur mit dem Rednerpult, sondern auch generell auf den Boden der Tatsachen zurück!
Der Vermittlungsausschuss hat in seiner zweiten Sitzung am Mittwoch eine Einigung über das Schuldnerberatungsdienstegesetz erzielt. Unsere Fraktion wird dieser Einigung zustimmen, und auch ich möchte allen Beteiligten ganz herzlich danken, dass das möglich war.
Im Rahmen der Verhandlungen konnten wir uns mit den Ländern auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie einigen.
Die Schuldnerberatung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern im Falle einer Überschuldung unterstützen, zum Beispiel im Umgang mit unseriösen Geschäftspraktiken. Nach der Einigung können bei der Beratung auch Entgelte erhoben werden, die aber in jedem Einzelfall keine unangemessene Belastung für Verbraucher darstellen und auch nicht der Gewinnerzielung dienen dürfen.
Thema im Vermittlungsausschuss war auch die Sorge der Länder, dass mit den neuen Regelungen Mehrkosten verbunden sind. Aber auch hier konnten wir am Mittwochabend noch in der Sitzung eine Verständigung im Vermittlungsausschuss herbeiführen. Aus unserer Sicht ist ausschlaggebend, dass mit der Umsetzung der Richtlinie der bereits gute Status quo, den wir in unserem Land haben, erhalten bleiben soll, also auch keine neue Infrastruktur, keine neuen Strukturen geschaffen werden müssen, weil wir die Schuldnerberatung bereits hervorragend umsetzen. Sollte es wider Erwarten dazu kommen, dass wir substanzielle Veränderungen in der Schuldnerberatungslandschaft durch das Gesetz haben, dann werden auch da Bund und Länder gemeinsam an einer kostenreduzierenden Lösung arbeiten. Und zudem wird der Bund auch ein bundesweit übertragbares Angebot zur Onlineschuldnerberatung mit entwickeln und zur Verfügung stellen, um die Kosten zu senken. – Das zum Inhalt der Einigung.
Mir ist aber auch wichtig, an dieser Stelle zu betonen: Die Umsetzung von EU-Vorgaben ist nicht allein Sache des Bundes, sondern eben auch der Länder. Deswegen müssen wir uns in diesen Fragen aufeinander zubewegen. Das haben wir am Mittwochabend erfolgreich getan. Und in diesem Geiste des bundesstaatlichen Miteinanders hat sich der Vermittlungsausschuss wieder als ein konstruktives und manchmal auch unterschätztes Gremium bewiesen, mit dem der Interessenausgleich zwischen Bund und Ländern gelingt.
Das zeigt – anders als von meinem Vorredner dargestellt –, dass mitnichten alles in Hinterzimmern ausgekungelt wird. Wir haben sogar in der Sitzung noch in verschiedenen Punkten um Kompromisse gerungen, im Interesse von Bund und Ländern. Politische Lösungsfindung braucht auch geschützte Räume, um Eingangskorridore auszuloten und zur optimalen Lösung zu kommen. Und das hat, wie Sie sicher wissen, auch das Bundesverfassungsgericht anerkannt und klargestellt.
Der Vermittlungsausschuss ist in unserer föderalen Demokratie ein besonderes Gremium. Denn das oberste Ziel ist es, einen Kompromiss zwischen den sachlich und politisch oft verschiedenen Interessenlagen von Bundesregierung, Bundestag und den 16 Ländern zu finden.
Ein Punkt ist mir aber noch besonders wichtig: Alle Fraktionen haben die Gelegenheit, eigene Vorschläge einzubringen. Von dieser Möglichkeit, Herr Brandner, haben Sie am Mittwoch, jedenfalls soweit ich mich erinnere, keinen Gebrauch gemacht.
Und auch heute habe ich Ihrer Rede keinen einzigen inhaltlichen Vorschlag entnehmen können.
Wir sind nicht an der pauschalen Lösung interessiert, sondern wir legen einen zustimmungsfähigen, verfassungs- und geschäftsordnungsgemäßen Kompromiss vor.
Herzlichen Dank an alle und einen schönen Tag.