Rede von Stefan Schwartze (SPD) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 9a bis 9c: Erste Beratung des von den Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes .
Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Stefan Schwartze (SPD) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Betroffene und Angehörige! Heute, am 24. September, feiert eine Teenagerin, die ich kennenlernen durfte, ihren zweiten Geburtstag. So nennt Lilli diesen Tag selbst. Denn genau vor zwei Jahren, am 24. September, bekam die damals 16-Jährige eine neue Leber. Eine Woche nach ihrem 16. Geburtstag bekam Lilli plötzlich einen dicken Bauch. Wenige Tage später stand sie ganz oben auf der Transplantationsliste, Diagnose: Morbus Wilson, eine Kupferspeicherkrankheit, von der ihre Familie noch nie gehört hatte, von der auch die meisten hier im Saal wahrscheinlich noch nie gehört haben.
Ich habe Lilli und ihre Mutter getroffen. Und diese Begegnung zeigt, dass wir eine Widerspruchslösung oder -regelung brauchen; denn eine Lösung ist es an der Stelle ja noch gar nicht. Als Lilli in den OP geschoben wurde, dachte ihre Mutter nur: Hauptsache, ich bekomme sie wieder. – Erst beim dritten Mal hatte das Bangen ein Ende, weil endlich eine geeignete Leber gefunden wurde. Lilli hat überlebt, weil ein Mensch gespendet hat. Lilli sagt: Jeder soll das entscheiden in einem Moment, in dem man es noch entscheiden kann.
Menschen wie Lilli sind der Grund, warum wir heute über diesen Gesetzentwurf sprechen, und ich bin froh, einer seiner Mitinitiatoren zu sein. Denn die Zahlen sind erschütternd: Über 8 000 Menschen warten auf ein Spenderorgan, 600 bis 700 von ihnen sterben jedes Jahr, während sie noch auf der Warteliste stehen; darunter auch junge Menschen wie Lilli. 85 Prozent der Menschen in unserem Land stehen der Organspende positiv gegenüber, aber nur 45 Prozent haben ihre Entscheidung dokumentiert, und im Akutfall wird eine Erklärung nur in 15 Prozent der Fälle aufgefunden. Wir haben kein Erkenntnisproblem. Aufklärungskampagnen, Hausärzte, das Organspende-Register: All das hat nicht zu mehr Spenden geführt. Zum vierten Mal führe ich jetzt diese Grundsatzdebatte hier im Deutschen Bundestag. Geändert haben sich die Zahlen an keiner Stelle.
Deshalb brauchen wir einen Systemwechsel zur Widerspruchsregelung. Sie bedeutet keinen Zwang, keine Pflicht zur Organspende. Wer Nein sagt, dessen Nein wird jederzeit und ohne Begründung verbindlich respektiert. Sie entlastet vielmehr die Angehörigen, die heute in einer ihrer schlimmsten Stunden entscheiden müssen – und in über 75 Prozent der Fälle Nein sagen.
Und Sie beenden einen unerträglichen Zustand. Wir beziehen die Organe aus Ländern, die dort nach den Regeln einer Widerspruchsregelung entnommen wurden – ein System, wie wir es bei uns selber scheuen.
Zu Recht kommt immer wieder die Frage auf: Was ist mit denen, die nicht widersprechen können? Mir ist dabei der Schutz der vulnerablen Gruppen besonders wichtig. Der Gesetzentwurf adressiert nur Menschen, die Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Spende tatsächlich erfassen können. Wer nicht einwilligungsfähig war, etwa wegen einer geistigen Behinderung, bei dem ist eine Entnahme unzulässig. Bei Zweifeln gilt der Schutz. Minderjährige bleiben unangetastet. Ab 14 Jahren können sie widersprechen, ab 16 Jahren zustimmen, sonst entscheiden die Eltern.
Und kein Arzt ist verpflichtet, je eine Entnahme vorzunehmen. Begleitet wird die Reform durch eine niederschwellige, mehrsprachige Aufklärungskampagne und einen persönlichen Brief an jede volljährige Person und in der Zukunft an jeden, der 18 Jahre alt wird.
Die überwiegende Mehrheit der Studien zeigt: Die Widerspruchsregelung führt zu mehr Spenden. Sie ist kein Allheilmittel, aber sie ist die zentrale Maßnahme, die uns noch fehlt.
Lilli wünscht sich nichts anderes, als ganz normal zu leben. Geben wir den über 8 000 Menschen auf den Wartelisten diese Chance! Hinter alldem steht der Kampf um Lebenszeit.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Relationen
- part_of → Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Freiwilligkeit der Organspende sichern - Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
- part_of_vorgang → Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
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