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Rede von Dr. Nina Scheer (SPD) – Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des …

dip / rede 24.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 16a bis 16d: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubau.

Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Dr. Nina Scheer (SPD) – Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des … Sehr verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu dieser Rede – wir haben ja eben schon über das EEG debattiert, jetzt über das Netzanschlusspaket – noch eine Richtigstellung von meiner Seite Richtung AfD. Sie erzeugen hier den Eindruck, als ob die Energiewende der Teuerungsfaktor sei. Das Gegenteil ist der Fall. Was die Netzkosten angeht: Es war tatsächlich in den letzten 20, 30 Jahren immer schon so, dass in Deutschland die Netzentgelte bzw. auch die Strompreise verhältnismäßig hoch waren, auch aufgrund von Netzentgeltstrukturen. – Nein, eben nicht wegen der Erneuerbaren, eben nicht wegen der Energiewende. Im oberen Drittel bei den Preisen war Deutschland tatsächlich auch schon vor der Energiewende. Gucken Sie sich die Zahlen an, dann werden Sie sehen, dass das so war! Deswegen ist es falsch, dass das von der Energiewende käme, was Sie immer behaupten. Es gab zudem auch schon eine signifikante, spürbare, messbare, nachlesbare Kostenreduktion über den wachsenden Anteil der erneuerbaren Energien. Was aber tatsächlich ein Punkt ist – und jetzt komme ich zum Gesetzentwurf, über den wir in erster Lesung debattieren –: Wir müssen mit einem wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien bei der Organisation und in der Handhabung des Netzzugangs weitere Anpassungen vornehmen; denn diese Energien haben nun einmal ein anderes Profil als die Fossilen oder die Atomenergie. Dieser Unterschied bedeutet, dass wir mehr auf Batterien setzen müssen, da es zurzeit Engpässe gibt. Aber auch die können gelöst werden. Jetzt ist aber die große Frage: Wie geht man mit den Engpässen um, wenn es an einer Stelle tatsächlich viel Strom gibt, wir aber gleichzeitig noch nicht mit dem Bau der Netzanschlüsse so hinterherkommen, wie es wünschenswert wäre? Wir sehen das Phänomen – mein Kollege Herr Gramling hat es gerade angesprochen –, dass wir Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen teilweise abschalten müssen, weil das Netz die Stromkapazitäten nicht aufnehmen kann. Wir wissen: Wenn wir jede einzelne Kilowattstunde der Erneuerbare-Energien-Anlagen ins Netz einspeisen wollten, müsste das Netz so groß sein, dass es nicht wirtschaftlich wäre. Einen Teil nicht aufzunehmen, ist also durchaus ökonomisch sinnvoll. Es gibt schon die Regelung, die besagt, die letzten 3 Prozent beim Netzausbau nicht einzukalkulieren, weil das ökonomisch sinnvoll ist. Jetzt ist aber die Frage: Was machen wir mit dem Strom, der darüber hinaus nicht aufgenommen werden kann? Wir haben im Koalitionsvertrag verankert, den Grundsatz „Nutzen statt Abregeln“ zu stärken. Wir wollen die Instrumente stärken, damit „Nutzen statt Abregeln“ besser gelingt. Wir müssen zudem an den Netzverknüpfungspunkten den Netzbetreibern erlauben, mehr zu ermöglichen, Stichwort „Überbauung“. Damit müssen wir uns im parlamentarischen Verfahren auch noch auseinandersetzen. Es muss möglich sein, dass direkt vor den Netzverknüpfungspunkten hinsichtlich des Zubaus der erneuerbaren Energien noch mehr möglich wird, sodass wir eine bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktur haben. Es gibt ein sehr gutes Element, das in den letzten Wochen vor dem Kabinettsbeschluss noch hinzugekommen ist. Das ist das Instrument der Wirkleistungsbegrenzung, auch systemdienliche Anschlussleistung genannt. Wir richten am Netzanschluss eine sogenannte Wirkleistungsbegrenzung ein, sodass man nicht zu jeder Zeit immer die gleiche Menge ins Netz einspeist, sondern angereizt wird, entsprechende Speicher zuzubauen. Es ist errechnet worden, dass wir damit ungefähr 120 Milliarden Euro beim Netzausbau einsparen könnten. Wir werden es tatsächlich mit hohen Netzausbaukosten zu tun haben. Aber auch der Autobahnbau ist teuer. Man sollte nicht immer in den Mittelpunkt stellen, dass die Infrastruktur für Energie so teuer sei. Ja, das ist auf der Stromrechnung spürbar, weil wir das alles umlegen. Aber es gibt auch andere Infrastrukturkosten, die in einem Industrieland mit 84 Millionen Menschen in der Summe natürlich immer schwindelerregend hoch sind. Trotzdem kann man kosteneffizient damit umgehen. Wir müssen Instrumente zur besseren Netzauslastung finden. Dazu bedarf es der gesetzlichen Nachsteuerung; denn das Instrument der Wirkleistungsbegrenzung braucht – auch das hat mein Kollege gerade schon gesagt – natürlich eine entsprechende Anpassungszeit. Man muss sich darauf einstellen können. Wir brauchen andere Fristen. Das reicht dann aber, ehrlich gesagt, auch aus. Es geht aber nicht – wie bisher leider im Gesetzentwurf verankert –, zusätzlich eine engpassbezogene Beschränkung einzuführen, Stichworte „Redispatch-Vorbehalt“ bzw. „gebietsbezogene Kapazitätsbeschränkungen“. Ein Redispatch-Vorbehalt wird unsererseits ganz klar abgelehnt. Das wollen wir nicht implementieren, weil wir der Meinung sind, dass das zu viel abwürgt. Das würgt Potenzial ab. Wir brauchen entsprechende Speicher, um die Potenziale besser nutzen zu können. Wir haben aber gute Ansätze im Gesetz. Ich habe gerade vom Unionskollegen Herrn Gramling gehört, dass es Anknüpfungspunkte gibt.

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