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Protokoll der 1068. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 25.09.2026 · WP 21 · 1068 · Original ↗

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Protokoll der 1068. Sitzung des Bundesrates Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1068 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1068. Sitzung Berlin, Freitag, den 25. September 2026 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 403 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403 1. Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz – gemäß § 12 Absatz 4 GO BR – (Drucksache 485/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403 Beschluss: Staatsministerin Christine Schneider (Rheinland-Pfalz) wird gewählt . . . . . 403 2. a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027) (Drucksache 450/26, zu Drucksache 450/26) b) Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (Drucksache 451/26) c) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 442/26) . . . . . . . . . . . . . . . 404 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . . 404 Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 406 Katja Wolf (Thüringen) . . . . . . . . . . 407 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 469* Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 469* Petra Köpping (Sachsen) . . . . . . . . . . 470* Beschluss zu a): Stellungnahme gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . 408 Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz und § 50 Absatz 3 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz 408 Beschluss zu c): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 408 3. Gesetz zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume (Drucksache 490/26) . 419 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 419 Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung . . . . . . . . . 419 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 91c Absatz 5 GG – Annahme einer Entschließung 420 4. Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (Drucksache 491/26) . . . . . . 420 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 473* 5. Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz – SpoFöG) (Drucksache 493/26) . 421 Armin Schuster (Sachsen) . . . . . . . . 421 Ronald Rauhe, Staatsminister beim Bundeskanzler . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 6. Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (Drucksache 494/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 473* 7. Gesetz zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes (Drucksache 495/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 473* 8. Gesetz zur Änderung des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (Drucksache 496/26, zu Drucksache 496/26) . . . . . . . . . . . . . . . . 422 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 9. a) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Drucksache 497/26, zu Drucksache 497/26) b) Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und zur Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (Drucksache 36/26, zu Drucksache 36/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . 423 Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424 10. Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (Drucksache 498/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 473* 11. Gesetz zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben (Drucksache 499/26) . . . 420 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 473* 12. Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (Drucksache 500/26) 420 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 473* 13. Entschließung des Bundesrates für faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit – Antrag der Länder Saarland, Niedersachsen und Bremen – (Drucksache 399/26) . . . . . . 427 Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . 427 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 428 14. Entschließung des Bundesrates zum für das Jahr 2026 vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 62 der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 395/26) . . . . . . . 428 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 428 15. Entschließung des Bundesrates „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vereinfachen und entbürokratisieren“ – Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland – (Drucksache 384/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 474* 16. Entschließung des Bundesrates zur steuerlichen Entlastung von Vereinen und zum Bürokratieabbau im Vereinssteuerrecht – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 517/26) . . . . . . . . . . 428 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429 17. Entschließung des Bundesrates: Entlastung des öffentlichen Raums durch Anpassung der gesetzlichen Regelungen für Drogenkonsumräume – Antrag der Länder Hamburg und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 522/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 429 Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 429 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429 18. Entschließung des Bundesrates: Arbeitnehmerfreizügigkeit schützen – Missbrauch wirksam bekämpfen – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 521/26) . . . . . . . . . . 429 Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 429 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 430 19. Entschließung des Bundesrates „Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung“ – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 241/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 430 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 430 20. Entschließung des Bundesrates „Konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention – kritische Bestandsaufnahme des § 177 StGB“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 385/26) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403 21. Entschließung des Bundesrates zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten „Autoposing“ im öffentlichen Straßenraum – Antrag der Länder Bremen und Hamburg – (Drucksache 396/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 430 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 431 22. Entschließung des Bundesrates „Fernverkehrshalte in der Fläche – Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 417/26) . . . . . . . . . . 431 Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . . 431 Robert Crumbach (Brandenburg) . . . . . 431 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432 23. Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Tafeln – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 513/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 432 Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 432 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 433 24. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden bei Fahrerlaubnisermittlungen – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 518/26) 433 Dr. Jan Redmann (Brandenburg) . . . . . 477* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 433 25. Entschließung des Bundesrates: Biotechnologie fördern und den deutschen Wirtschaftsstandort stärken – Antrag der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 525/26) . . . . . . . . . . 433 Timon Gremmels (Hessen) . . . . . . . . 433 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 434 26. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 436/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438 27. Entwurf eines Gesetzes für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie in weiteren Bereichen (Drucksache 437/26) . 438 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438 28. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts über entwaldungsfreie Produkte sowie zur Umsetzung von bestimmten Vorschriften der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (Drucksache 438/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 438 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438 29. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (Drucksache 439/26) 438 Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . 438 Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung . . . . . . . . . 439 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441 30. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ (5. MuKStiftÄndG) (Drucksache 440/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 474* 31. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform- Gesetz – 1. KJHSRG) (Drucksache 441/26) . 441 Katharina Günther-Wünsch (Berlin) . . . 441 Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 442 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 443 Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444 Nancy Böhning (Bremen) . . . . . . . . . 480* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446 32. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 443/26) . 447 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 447 33. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 445/26) . 447 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 34. Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Drucksache 446/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 35. Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (Drucksache 447/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 447 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448 36. Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Drucksache 448/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 448 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448 37. Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (Drucksache 449/26) 448 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448 38. Entwurf eines Gesetzes zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung (KI-Migrationsverwaltungsgesetz – KIMVG) (Drucksache 452/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 448 Siegfried Lorek (Baden-Württemberg) . . 448 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449 39. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 453/26) . 449 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449 40. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 454/26) . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 474* 41. Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Hochschulrechts und des Rechts der Graduiertenförderung des Bundes (Drucksache 455/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 474* 42. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (Drucksache 456/26) . . . . . . . . . . . . . 450 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 43. Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze (30. BAföGÄndG) (Drucksache 457/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 Timon Gremmels (Hessen) . . . . . . . . 450 Dr. Silke Launert, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt 451 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 44. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts sowie zu weiteren Änderungen der Zivilprozessordnung im Bereich des internationalen Zivilverfahrensrechts (Drucksache 458/26) . . . . . . . . . 420 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 474* 45. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Drucksache 459/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 46. Entwurf eines Gesetzes über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland (Bundesopferbeauftragtengesetz – BOpfBeG) (Drucksache 460/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452 Siegfried Lorek (Baden-Württemberg) . 452 Eva Schmierer, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . . 453 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453 47. Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts (Drucksache 461/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 453 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453 48. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 462/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 454 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 454 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 480* Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 454 49. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz – ResStG) (Drucksache 463/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 455 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455 50. Entwurf eines Bundeswehr- Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (Drucksache 464/26) 455 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455 51. Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Drucksache 465/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 455, 480* Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 481* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456 52. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 466/26, zu Drucksache 466/26) 456 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456 53. Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des Rechts des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (Drucksache 467/26) . . . 420 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 474* 54. Entwurf eines Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 468/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 474* 55. Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (12. GWB-Novelle) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 469/26) . . . 456 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456 56. Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 470/26) in Verbindung mit 57. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 471/26) . . . . . . . . 456 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 457 Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . . . . 457 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 481* Gerald Heere (Niedersachsen) . . . . . . 482* Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 483* Beschluss zu 56 und 57: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . 460 58. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Drucksache 472/26) . . . . . . . . . . . . . . 461 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461 59. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2027 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2027 – ERPWiPlanG 2027) (Drucksache 473/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 474* 60. Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes (Drucksache 474/26) . . . . . . . . . . . . . . 461 Sabine Poschmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen . . . 461 Dr. Anjes Tjarks (Hamburg) . . . . . . . . 485* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462 61. Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine (Drucksache 475/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 474* 62. Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschaftsabkommen vom 17. Januar 2026 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguays andererseits (Drucksache 476/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 474* 63. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. April 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Polizei- und Zollzusammenarbeit (Deutsch-Belgischer Polizeivertrag) (Drucksache 477/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 474* 64. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028–2034 sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695 COM(2025) 543 final; Ratsdok. 11765/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 477/25, zu Drucksache 477/25) b) Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028–2034 sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse im Rahmen des Programms und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2021/764 COM(2025) 544 final; Ratsdok. 11749/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 478/25, zu Drucksache 478/25) 462 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 485* Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 463 65. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf der Kinderarmut durchbrechen – Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder COM(2026) 539 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 338/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 463 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 463 66. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 COM(2026) 541 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 310/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 463 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 463 67. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/782 in Bezug auf den Schutz von Fahrgästen mit einzigen Fahrkarten COM(2026) 233 final; Ratsdok. 9306/26 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 353/26, zu Drucksache 353/26) 463 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 463 68. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und der Verordnung (EU) 2020/740 im Hinblick auf die Vereinfachung und bessere Nutzung digitaler Optionen für die Energieverbrauchs- und Reifenkennzeichnung COM(2026) 565 final; Ratsdok. 11199/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 426/26, zu Drucksache 426/26) 420 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 474* 69. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors und der Binnenmarkt im Bankwesen COM(2026) 615 final; Ratsdok. 12301/26 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 428/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 464 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 464 70. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verfahren zur Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste im harmonisierten 2-GHz-Band erbringen, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 626/2008/EG COM(2026) 311 final; Ratsdok. 9777/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 413/26, zu Drucksache 413/26) . 464 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464 71. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des Halbleiterökosystems und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2023/1781 (Chip- Verordnung 2.0) COM(2026) 504 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 415/26, zu Drucksache 415/26) 464 Sebastian Gemkow (Sachsen) . . . . . . . 486* Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464 72. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – OceanEye: Eine EU-Meeresbeobachtungsinitiative COM(2026) 268 final; Ratsdok. 10226/26 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 382/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 464 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 465 73. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung der Biotechnologie und der Bioproduktion in der Union, insbesondere im Bereich der Gesundheit, und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 1394/2007, (EU) Nr. 536/2014, (EU) 2019/6, (EU) 2024/795 und (EU) 2024/1938 (Europäische Biotech-Verordnung) COM(2025) 1022 final; Ratsdok. 16945/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 283/26, zu Drucksache 283/26) 420 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 474* 74. Fünfte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung (Drucksache 364/26) . . . 420 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 476* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475* 75. Verordnung über den elektronischen Austausch zwischen Notaren und Finanzämtern im Bereich der Grunderwerbsteuer (GrESteAV) (Drucksache 429/26) . . . . . . . 465 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 465 76. Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2027, 2028 und 2029 (Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung – EStSchlEV) (Drucksache 430/26) . . . . . . . . 420 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475* 77. Neunte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (Drucksache 431/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Nancy Böhning (Bremen) . . . . . . . . . 476* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475* 78. Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für Personen mit Hör- oder Sprachbehinderung in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung – GKHV) (Drucksache 433/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475* 79. Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (Drucksache 414/26) . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475* 80. Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 und zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2427 (Drucksache 422/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 465 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 465 81. Verordnung zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung (Drucksache 434/26) 465 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 465 82. Dritte Verordnung zur Änderung der EVPG- Verordnung (Drucksache 479/26) . . . . . . . 420 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475* 83. Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Artenschutz von Zaun- und Mauereidechse bei Baumaßnahmen an bestehender Schieneninfrastruktur (Eidechsenschutz- SchieneVwV) (Drucksache 435/26) . . . . . . 465 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 466 84. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 17 Verkehrssicherstellungsgesetz über die Sicherstellung von Güterbeförderungen auf der Straße (VSGGüVwV) (Drucksache 394/26) . 420 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475* 85. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene – Themenbereich: Behandlung von kommunalem Abwasser) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 716/25) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ständige Arbeitsgruppe der Kommission „Indikatoren und Benchmarks“ – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 284/26) c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene – Themenbereich: Wasch- und Reinigungsmittel) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 424/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 716/1/25 . . . . . . . . . 475* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 284/1/26 . . . . . . . . . 475* Beschluss zu c): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 424/1/26 . . . . . . . . . 475* 86. Vorschlag des Bundesrates für die Bestellung eines Mitgliedes des Vorstandes der Deutschen Bundesbank – gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 BBankG – (Drucksache 427/26) . . . . 420 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 427/1/26 . . . . . . . . . . . . . 475* 87. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 516/26) . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 516/26 . . . . . . . . . . . . . . . . 475* 88. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 528/26) . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 528/26 . . . . . . . . . . . . . . . . 475* 89. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 480/26) . . . . . . . . . . . . . 420 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 475* 90. Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes – Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes kritischer Infrastrukturen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 539/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 426 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 426 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427 91. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 531/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466 92. Entschließung des Bundesrates „Flächendeckender Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen“ – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 532/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 466 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466 93. Entschließung des Bundesrates: Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit zur Analyse globaler Ungleichheit stärken – Einrichtung eines „International Panel on Inequality“ (IPI) unterstützen – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 535/26) . . . . . 412 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 413 Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 413 Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss für Kulturfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414 94. Entschließung des Bundesrates „Verleitung Minderjähriger zur Selbstschädigung mittels digitaler Medien strafrechtlich wirksam erfassen“ – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 534/26) . . . . . 434 Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 434 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 478* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 95. Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Kriminalität junger Menschen in Deutschland – Antrag der Länder Sachsen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 537/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 Prof. Constanze Geiert (Sachsen) . . . . 435 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436 96. Entschließung des Bundesrates „Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe verankern – Länder und Kommunen finanziell bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels umfassend unterstützen“ – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Bremen, Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 533/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 414 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 414 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 415 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 472* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416 97. Entschließung des Bundesrates „Einführung einer gesetzlichen Regelung zum „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen“ – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 543/26) . . . . . . . . . . 416 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 416 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417 98. Entschließung des Bundesrates „Europas industrielle Zukunft stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen Wettbewerbspraktiken schützen, einseitige Abhängigkeiten reduzieren“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg und Bremen, Niedersachsen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 546/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 417 Cem Özdemir (Baden-Württemberg) . . 418 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 419 99. Entschließung des Bundesrates „Den Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels stärken“ – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 547/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 436 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 436 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 100. Entschließung des Bundesrates „Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Deutschland“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 548/26) . . . . . 437 Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 479* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 101. Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) (Drucksache 557/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 403 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen), Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . 403 Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 487* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466 102. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs- Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz – VSAAG) (Drucksache 558/26) . . . . . . . . . . 409 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 409, 471* Mario Voigt (Thüringen) . . . . . . . . . 410 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 411 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 Nancy Böhning (Bremen) . . . . . . . . . 470* Gerald Heere (Niedersachsen) . . . . . . 471* Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 472* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466 103. Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (Drucksache 559/26, zu Drucksache 559/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424 Dr. Jan Redmann (Brandenburg) . . . . 424 Manuel Hagel (Baden-Württemberg) . . 424 Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern . . . 425, 488* Katja Wolf (Thüringen) . . . . . . . . . . 476* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 25 i.V.m. Absatz 2, Artikel 80 Absatz 2, Artikel 87 Absatz 3 GG 466 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 467 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 467 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 467 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l - t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen Vizepräsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes – zeitweise – Amtierender Präsident D r . F l o r i a n H e r r - m a n n , Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des Freistaates Bayern – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Nancy Böhning (Bremen) Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Cem Özdemir, Ministerpräsident Manuel Hagel, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Europa Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Siegfried Lorek, Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Migration B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen und für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Dr. Jan Redmann, Minister des Innern und für Kommunales Daniel Keller, Minister der Finanzen Robert Crumbach, Minister für Infrastruktur und Landesplanung B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa H a m b u r g : Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Melanie Schlotzhauer, Senatorin, Präses der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitalisierung und Innovation Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz N i e d e r s a c h s e n : Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Gerald Heere, Finanzminister N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration R h e i n l a n d - P f a l z : Gordon Schnieder, Ministerpräsident Marcus Klein, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien und Chef der Staatskanzlei Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten Armin Schuster, Staatsminister des Innern Prof. Constanze Geiert, Staatsministerin der Justiz Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus S a c h s e n - A n h a l t : Sven Schulze, Ministerpräsident Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Jan Riedel, Minister für Bildung S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Claus Ruhe Madsen, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Mario Voigt, Ministerpräsident Katja Wolf, Finanzministerin Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung Katharina Schenk, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Philipp Amthor, Staatsminister beim Bundeskanzler Ronald Rauhe, Staatsminister beim Bundeskanzler Dr. Wolfram Weimer, Staatsminister beim Bundeskanzler Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Dr. Silke Launert, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr Dr. Claudia Elif Stutz, Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Dr. Christiane Schenderlein, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Sabine Poschmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Eva Schmierer, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 1068. Sitzung Berlin, den 25. September 2026 Beginn: 09.34 Uhr Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1068. Sitzung des Bundesrates. Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, möchte ich noch unserem Kollegen, Herrn Minister D r . L i m - b a c h aus Nordrhein-Westfalen, im Namen des Hauses zu seinem Geburtstag gratulieren. – Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Wir kommen zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 103 Punkten vor. Den Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss, das Gesetz zum Tankrabatt und das Bundespolizeigesetz – das sind unsere Punkte 101, 102 und 103 – behandelt der Deutsche Bundestag erst heute Vormittag. Wir werden die Debatten zu diesen drei Punkten von der jeweiligen Abstimmung trennen. Über diese drei Vorlagen stimmen wir am Schluss der Sitzung ab, nachdem die Gesetze eingegangen, umgedruckt und hier im Saal verteilt worden sind. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 wird die Debatte zu Punkt 101 aufgerufen. Nach TOP 2 werden die Debatte zu Punkt 102 sowie die Punkte 93, 96, 97 und 98 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Nach TOP 9 werden die Debatte zu Punkt 103 und TOP 90 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 25 werden die Punkte 94, 95, 99 und 100 – in dieser Reihenfolge – beraten. TOP 56 wird verbunden mit TOP 57 erörtert. Die Abstimmungen zu den Punkten 101, 102 und 103 erfolgen gemäß ihrer TOP-Nummern am Schluss der Sitzung. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Schleswig-Holstein! StS’in Sandra Gerken (Schleswig-Holstein): Vielen Dank! – Wir bitten um Absetzung von TOP 20. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Dann muss ich fragen: Regt sich gegen diesen Antrag Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit wird der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt. Dann ist die Tagesordnung so festgestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (Drucksache 485/26) Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Frau Staatsministerin Christine S c h n e i - d e r (Rheinland-Pfalz) zur Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 101: TOP 101 Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) (Drucksache 557/26) Der Vermittlungsausschuss hat sich am Mittwoch zu diesem Gesetz auf einen Einigungsvorschlag verständigt. Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Ministerpräsident Wüst aus Nordrhein-Westfalen das Wort. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen), Berichterstatter: Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer Zeit, in der Polarisierung und Schwarz-Weiß-Denken enorm zugenommen haben. Die Handlungsfähigkeit einer Demokratie zeigt sich vor allem aber durch den Willen und durch die Fähigkeit, Kompromisse schließen zu können. Wir brauchen Kooperation statt Konfrontation. Deshalb ist es wichtig, dass wir innerhalb unseres Föderalismus Orte des Kompromisses haben. Dazu gehört eben unser Vermittlungsausschuss. Er hat sich in dieser Woche ein weiteres Mal bewährt, denn es gibt jetzt ein Vermittlungsergebnis zum Schuldnerberatungsdienstegesetz. Der Vermittlungsausschuss hat mich beauftragt, Ihnen als Berichterstatter das Ergebnis vorzustellen. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher in seiner Sitzung am 14. November 2025 beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung der EU- Verbraucherkreditrichtlinie und verfolgt das Ziel, den Zugang von Verbrauchern zur Schuldnerberatung zu verbessern. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. Mai 2026 entschieden, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Die Bundesregierung hat daraufhin am 13. Mai 2026 beschlossen, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Vermittlungsausschuss hat am vergangenen Mittwoch empfohlen, das Gesetz in geänderter Fassung anzunehmen. Ich möchte vier wesentliche Änderungen im Vergleich zum Gesetzesbeschluss des Bundestages hervorheben: Erstens. Der ursprüngliche Gesetzentwurf enthielt eine Pflicht der Länder, sicherzustellen, dass Verbrauchern unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung stehen. Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses sieht nun vor, dass Verbraucher Zugang zu Schuldnerberatungsstellen unter Berücksichtigung auch der bestehenden Beratungsstellen haben. Zweitens. Anders als im Entwurf des Bundestags sieht die Einigung des Vermittlungsausschusses vor, dass die Schuldnerberatungsstellen für die Beratung Entgelte erheben können, solange diese keine unangemessene Belastung darstellen. Drittens. Eine Berichtspflicht der Länder gegenüber dem Bundesjustizministerium entfällt. Viertens. Das Gesetz sieht nun eine Evaluation der tatsächlichen und finanziellen Auswirkungen des Gesetzes vor. Die Bundesregierung wird diese Evaluation unter Beteiligung der Länder durchführen. Insgesamt sorgen die vorgeschlagenen Änderungen dafür, dass die Richtlinie nun eins zu eins umgesetzt wird, also keine überschießende Umsetzung von EU- Recht erfolgt. Ein wichtiges Thema im gesamten Verfahren der Gesetzgebung war die Finanzierung von Mehrkosten der Länder und Kommunen. Der Bundesrat hat bereits im ersten Durchgang im Oktober 2025 gefordert, dass den Ländern und Kommunen etwaige Mehrbelastungen zu kompensieren sind. Die Bundesregierung hat nun zugesagt, eine Protokollerklärung zu den finanziellen Auswirkungen abzugeben. Darin wird sie erklären, dass das Gesetz an der bewährten Struktur der Schuldnerberatung nichts ändert und auch bestehende Pflichten nicht ändert. Die Bundesregierung wird auch zusagen, dass der Bund und die Länder gemeinsam eine Lösung zur Kostenreduzierung erarbeiten, wenn es zu substanziellen Veränderungen der Schuldnerberatungslandschaft kommt. Zudem wird der Bund ein bundesweites Angebot zur Onlineschuldnerberatung entwickeln. Der gefundene Kompromiss ist das Ergebnis intensiver und konstruktiver Arbeit von Bund und Ländern. Das Schuldnerberatungsdienstegesetz gehört zwar nicht zu den Themen, die übermäßig viel Aufmerksamkeit erhalten, aber es ist ein Beispiel dafür, was die Arbeit im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss eben ausmacht. Das Ziel ist immer, durch das gemeinsame Ringen in der Sache zu einer Lösung für unser Land zu kommen, sachlich und konstruktiv. Und das ist hier gelungen. – Herzlichen Dank all jenen, die dazu beigetragen haben! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident Wüst! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wie vereinbart wird die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt zurückgestellt, da der Bundestag erst noch einen Beschluss zu dem Einigungsvorschlag fassen muss. Der Punkt wird gegen Ende der Sitzung erneut aufgerufen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 2 a) bis c): TOP 2a) a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027) (Drucksache 450/26, zu Drucksache 450/26) TOP 2b) b) Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (Drucksache 451/26) TOP 2c) c) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (Drucksache 442/26) Mir liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes rufe ich auf: Herrn Ministerpräsident Rhein aus Hessen. Boris Rhein (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier vor ungefähr einem Jahr über das Steueränderungsgesetz beraten. Ich habe damals die Studie „Die Ängste der Deutschen 2025“ zitiert. Damals lautete die Hauptangst: steigende Lebenshaltungskosten. In sechs Tagen, angekündigt für den 1. Oktober, erscheint eine Neuauflage der Studie. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen es doch: Die Alltagssituation ist für die Menschen, insbesondere durch die internationale Lage, nicht einfacher geworden. Ganz im Gegenteil: hohe Energiepreise, massiv gestiegene Spritpreise, die Situation vorm Supermarktregal! Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass man sich das Leben nicht mehr leisten kann, das ist derzeit eine der allergrößten Sorgen der Menschen in Deutschland. Wir müssen feststellen, dass die Existenzsorgen wachsen, statt geringer zu werden, statt zu schwinden. Deshalb wäre es ein schwerer Fehler, die Steuern für Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Das würde den Alltag weiter verteuern. Das würde im Übrigen auch das Vertrauen der Menschen beschädigen in einer ohnedies bestehenden Vertrauenskrise. Dass wir uns in einer solchen Krise befinden, das spüren wir doch alle. Die Wahlergebnisse der letzten Wochen haben alle eine Gemeinsamkeit: einen Siegeszug der Antiparteien. Ich nenne sie bewusst „Antiparteien“, es sind die Links- und die Rechtsaußenparteien. Dieser Siegeszug hat einen Grund: Die politische Mitte verliert mehr und mehr die Deutungshoheit über die Alltagssorgen der Menschen in unserem Land oder hat sie möglicherweise schon verloren. Die Bürgerinnen und Bürger mit der Spritpreisbremse an der Zapfsäule zu entlasten, das ist der richtige Weg – gar keine Frage. Aber Bürgerinnen und Bürger an der Zapfsäule zu entlasten, um ihnen dann das Geld im Supermarkt wieder wegzunehmen – das ist doch ein paradoxer Vorgang, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und das ist im Übrigen Politik, die keiner mehr versteht, die die Leute gegen uns aufbringt und aufgrund derer im Übrigen – ich sprach von Vertrauenskrise – Vertrauen verloren geht in den Anstand, in das Gefühl für Gerechtigkeit und auch in die Empathie der politischen Mitte. Ja, keine Frage, es ist richtig: Wir müssen die öffentlichen Haushalte konsolidieren. Das betrifft uns alle. Wir unterstützen die Bundesregierung dabei. Aber konsolidieren und priorisieren – das ist die Kunst, und das gehört zusammen. Denn der Staat muss doch zeigen: Wir sparen bei uns selbst, und wir holen uns nicht immer mehr Geld bei Bürgerinnen und Bürgern. Guido Westerwelle hatte recht, als er sagte: Nicht der Staat schenkt den Bürgern Geld, indem er entlastet, sondern die Bürger schenken dem Staat ihr Geld. – Er hatte recht. Und genau mit diesem Geld müssen wir verantwortungsvoll umgehen. Ich finde, wer Haushaltslöcher mit Steuergeldern und durch Steuererhöhungen stopft, der macht es sich zu einfach. Immer mehr Geld vom Bürger führt zu immer weniger Vertrauen in die Politik. Ich finde, das ist der falsche Weg. Höhere Steuern auf Lebens- und Genussmittel belasten Verbraucher und Wirtschaft, belasten Gastronomie und mittelständische Hersteller – und das in einer ohnehin unglaublich schwierigen Zeit. Hessen ist ein Weinland, und deswegen wiegt für Hessen eine Steuererhöhung beim Schaumwein besonders schwer. Der Rheingau und die hessische Bergstraße stehen für Qualität, für Kulturlandschaft, für regionale Wertschöpfung. Ich will es mal so sagen: Das Beste, was eine Traube werden kann, ist ein hessischer Wein! (Widerspruch) – Ja, auch ein Wein aus der Pfalz lässt sich gut trinken. Auch einer aus Franken. Das will ich zugestehen. Und einen Trollinger kann man auch trinken, gar keine Frage. (Heiterkeit – Dr. Markus Söder [Bayern]: Aber nur, wenn’s sein muss!) Aber im Ernst, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Winzerinnen und Winzer bewahren jahrhundertealte Traditionen. Wir reden bei „Winzerinnen und Winzern“ über Familienunternehmen, über Familienbetriebe. Diese tragen bereits jetzt eine hohe Energielast. Sie tragen jetzt schon hohe Personal- und Produktionskosten. Eine weitere Belastung – das trifft die Betriebe! Das betrifft Beschäftigte, das betrifft ganze Regionen. Und dem Bund bringt die Schaumweinsteuer gerade einmal 65 Millionen Euro. Das muss man sich mal vorstellen! 65 Millionen Euro im Jahr, das ist am Bundeshaushalt gemessen ein Tröpfchen auf den heißen Stein. Aber die Auswirkung auf unsere Winzer ist eine echte Existenzbedrohung für deren Betriebe. Auch hier geht es um Vertrauen, auch hier geht es um Gerechtigkeit, auch hier geht es um Empathie. Was der Staat im Haushalt geringfügig mehr einnimmt – 65 Millionen Euro –, das büßt er an anderer Stelle umso deutlicher ein. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, es steht ja immer noch die unsägliche Zuckersteuer im Raum. Sie ist eine unnötige Belastung für die insbesondere mittelständisch geprägten Getränkehersteller. Sie ist im Übrigen eine Gefahr für Arbeitsplätze. In einer Zeit, in der viele Menschen mit hohen Preisen zu kämpfen haben, darf der Staat Lebensmittel und Getränke nicht noch teurer machen. Der Staat muss die Preiskrise im Alltag bekämpfen, er darf sie nicht beschleunigen. Es ist keine Frage: Natürlich müssen wir über die Risiken von Alkohol und über übermäßigen Zuckerkonsum reden. Wir müssen aufklären, wir müssen dem Missbrauch entgegenwirken, wir müssen einen verantwortungsvollen Umgang fördern. Und es ist eine gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche gesunde Lebensmittel und Getränke zu sich nehmen. Aber wir müssen auf die Eigenverantwortung der Menschen setzen, und insbesondere auf die der Eltern. Es ist auch Aufgabe der Eltern, dafür zu sorgen. Aber es ist nicht unsere Aufgabe, die Menschen über Steuern und Preise staatlich zu entmündigen. Bei dieser Geschichte über Gesundheitsfolgen gehört auch zur Wahrheit: Diese Steueridee ist doch nicht aus gesundheitspolitischen Gründen entstanden. Sie ist entstanden, weil der Finanzminister die Haushaltslöcher schließen will. Insofern gilt auch an dieser Stelle: Wenn der Staat in dieser Situation die Preise treibt, dann wird er am Ende dafür einen sehr hohen Preis zahlen. Deswegen werbe ich für einen anderen Weg. Die Lebensrealität und die Alltagsfragen der normalen Menschen müssen der Mittelpunkt unserer Politik sein. Nur dann werden wir Vertrauen zurückgewinnen; das ist meine feste Überzeugung. Denn wir können den Leuten ja eines wirklich nicht erklären: Wir haben im Jahr 2025 zusammen insgesamt fast 1 Billion Euro Steuern eingenommen – das ist ein historischer Höchststand –, und trotzdem wird weiter nach Möglichkeiten gesucht, wie wir die Einnahmesituation des Staates verbessern. Ganz klar: Wir haben kein Einnahmeproblem, wir haben ein Ausgabenproblem. Insofern haben wir eine Aufgabe, und diese Aufgabe ist, ein klares Signal zu setzen. Starke Reformen und soziale Gerechtigkeit – das ist kein Widerspruch, das sind zwei Seiten einer Medaille. Der Sozialstaat ist ohne die Reformen nicht finanzierbar. Das Gefühl, dass es in diesem Land gerecht zugeht, ist ohne Veränderungen im System nicht erreichbar. Auch das ist klar. Neues Vertrauen ist ohne eine Politik, die die Alltagssorgen der Menschen ernst nimmt, nicht möglich. Ich will auch sehr deutlich sagen: Die Bundesregierung hat dazu bereits erste wichtige Schritte unternommen, beispielsweise mit der Reformierung der Rente, um das rekordverdächtig niedrige Rentenniveau zu heben. Dass die Beiträge für die Krankenversicherung nicht immer weiter steigen, ist ein starkes Signal. Auch dass wir die Energiesteuer und damit den Spritpreis für die Bürger senken – mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern; das will ich betonen –, ist ein wichtiges Signal. Aber ich will heute auch sehr deutlich sagen: Wir reden derzeit über drei Monate. Nach diesen drei Monaten brauchen wir eine nachhaltige Lösung. Und „eine nachhaltige Lösung“ heißt: Wir brauchen die Aussetzung der CO2-Bepreisung fürs Tanken und Heizen. Wir brauchen das klare Signal für einen Teuer-Stopp bei den Steuern. Ich lehne die geplanten Steuererhöhungen für Bürgerinnen und Bürger ab. Die Steuerlast ist hoch genug. Haushaltslöcher des Staates zu stopfen, indem man Haushaltslöcher bei den Bürgerinnen und Bürgern, bei den Familien reißt – das ist nicht der richtige Weg. Das ist und das bleibt falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich sage Ihnen: So wird diese Preiskrise eine ernsthafte Politikkrise. Ich finde, es ist Zeit, zu wenden. Die Chance dazu haben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege Rhein! – Das Wort hat Herr Bürgermeister Fecker aus Bremen. Björn Fecker (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat: Die Herausforderungen, vor denen unser Land steht, bleiben angesichts der außergewöhnlichen globalen Unwägbarkeiten enorm. Mit diesen Worten beginnt der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027, und ich finde, dieser Satz beschreibt die aktuelle Lage sehr gut. Denn dass wir vor großen Herausforderungen stehen, auch globaler Art, kann wirklich niemand leugnen. Die Auswirkungen der Kriege in der Ukraine, im Nahen Osten spüren wir im Großen wie im Kleinen, in der Außen- und Sicherheitspolitik ebenso wie durch steigende Lebensmittelpreise und an der Zapfsäule. Und wir erleben weiterhin die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels. Der diesjährige Hitzesommer mit Dürren, Waldbränden und Höchsttemperaturen ist uns allen noch in guter Erinnerung, oder besser gesagt: mahnend in Erinnerung geblieben. Das Robert Koch-Institut geht von über 16 000 Hitzetoten allein in Deutschland aus. 16 000 Leben! Das ist kein Weckruf mehr, das ist keine Vorwarnung. Das sind die Folgen des Klimawandels, die uns jetzt mit voller Wucht treffen. Umso befremdlicher ist es, dass der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes nach der treffenden Analyse der Lage keine Antwort auf diese enormen Herausforderungen und außergewöhnlichen globalen Unwägbarkeiten liefert. Im Gegenteil: Statt die Anstrengungen für Klimaschutz und Klimaanpassung zu intensivieren, wird gekürzt. Erstmalig werden die Erlöse aus dem Emissionshandel nicht mehr vollständig in den Klima- und Transformationsfonds, sondern ohne Zweckbindung in den Kernhaushalt fließen: 2,7 Milliarden Euro aus dem Emissionshandel, bis 2030 in Summe bis zu 13 Milliarden Euro, und weitere 400 Millionen Euro aus dem CO2- Grenzausgleichsmechanismus der EU. Verschärft wird dieser schwerwiegende Punkt der Kürzung durch einen weiteren Aspekt. Der Bundesrat berät heute den Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Mit diesem soll angesichts der hohen Energiepreise auch im kommenden Jahr auf den geplanten Anstieg der nationalen CO2-Bepreisung verzichtet werden. Das kann man mit Blick auf die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen nachvollziehbar und richtig finden. Gleichwohl muss man aber auch ehrlich benennen: Die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel sind die wichtigste Einnahmequelle des Klima- und Transformationsfonds. Eigentlich müssten die durch die Gesetzesänderung entstehenden Mindereinnahmen ausgeglichen werden. Meine Damen und Herren, die Länder Baden- Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben diese Praxis im Finanzausschuss bereits deutlich kritisiert, und ich will diese Kritik hier noch einmal in aller Deutlichkeit wiederholen. Diese kurzsichtige Sparpolitik wird den Druck auf die Klima- und Naturschutzprogramme des Klima- und Transformationsfonds weiter erhöhen. Es ist unstreitig, dass der Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt sehr anspruchsvoll ist. Ich will das gar nicht kleinreden. Haushaltszwänge kennen wir alle. Der Klima- und Transformationsfonds ist aber gerade kein normaler Teil des Haushalts, der der Gesamtdeckung dient. Er soll als eigenständiger Fonds der Finanzierung von Klimaschutz- und Transformationsmaßnahmen dienen, und zwar langfristig planbar und insbesondere verlässlich. Diese Verlässlichkeit wird nun durch das Haushaltsbegleitgesetz infrage gestellt. Wenn wir ehrlich sind, haben wir, als wir im März letzten Jahres im Bundesrat das Grundgesetz geändert haben – mit zusätzlichen 100 Milliarden Euro für den KTF –, ganz sicher nicht beabsichtigt, der Bundesregierung zu ermöglichen, einen Teil dieser Mittel nun direkt wieder aus dem KTF zu nehmen, um die konsumtiven Probleme des Bundeshaushaltes zu lösen. Ich erwarte, dass die Bundesregierung die von ihr richtig beschriebenen enormen Herausforderungen ernst nimmt und den Klima- und Transformationsfonds nicht weiter als reine Verfügungsmasse betrachtet, sondern diese Mittel endlich wieder vollständig ihrer eigentlichen Bestimmung entsprechend nutzt. Statt für die Haushaltskonsolidierung müssen aus dem Klima- und Transformationsfonds deutlich mehr Mittel für die Kernaufgaben bereitgestellt werden: für den Ausbau der kommunalen Wärmenetze und für die Energiewende, für Klimaanpassungsmaßnahmen, Resilienz und Hitzeschutz in unseren Städten und Gemeinden, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen und Kitas und für grüne Infrastruktur und natürlichen Klimaschutz. Die enormen Herausforderungen müssen wir entschieden angehen. Genau das ist der Sinn des Klima- und Transformationsfonds. Genau dafür muss er genutzt werden und für nichts anderes. Ich würde mich freuen, wenn diese Kritik hier heute eine Mehrheit findet. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege Fecker! – Das Wort hat Frau Ministerin Wolf aus Thüringen. Katja Wolf (Thüringen): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Wenn wir heute hier den Bundeshaushalt für das Jahr 2027 beraten, können wir nicht so tun, als hätte es die letzten beiden Wochen nicht gegeben. Ich will all jenen Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfern, die heute hier im Raum sitzen und zum Teil einen nicht nur schwierigen, sondern manchmal schier aussichtslosen Kampf gekämpft haben, ausdrücklich meinen größten Respekt aussprechen. Es ist viel passiert. Die zurückliegenden Landtagswahlen haben gezeigt, wie groß die Kluft zwischen der bestehenden Politik und weiten Teilen der Gesellschaft ist. Das ist aus meiner Sicht unmissverständlich sichtbar geworden. Ich bin davon überzeugt: Das bedroht die Demokratie in Deutschland. Dem sollten wir ins Auge sehen und mit Nachdenklichkeit begegnen. Dies betrifft auch die anstehenden Reformen, die sich im Bundeshaushalt wiederfinden. Aus meiner Sicht braucht diese Debatte Offenheit, soziale Empathie und eben keine Basta-Politik. Die Erklärung der ostdeutschen Ministerpräsidenten zur Rente nach 45 Beitragsjahren atmet einen anderen Geist, und ich finde diesen Geist wichtig. Jede Reform, die die Gesellschaft voranbringen will, muss offen sein für Korrekturen und Kritik. Sonst bedeutet sie Rückschritt. Sehr geehrte Damen und Herren, Bund und Länder sind aus guten Gründen in ihrer Haushaltswirtschaft getrennt. Aber sie tragen eine gemeinsame Verantwortung, insbesondere für die Investitionspolitik, für Wachstum und für Beschäftigung. Dies ist auch der leitende Gedanke der Stellungnahme der Länder zum Bundeshaushalt. Denn unser gemeinsames Interesse ist der schnelle und bürokratiearme Einsatz der Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Wir sind hier auf einem aus meiner Sicht guten Weg, aber es bedarf weiterer Anstrengung, damit diese Mittel vor Ort spürbare Verbesserungen bringen, damit Menschen sehen können, dass sich um Infrastruktur gekümmert wird, dass dieser Staat funktioniert, und das jeden Tag. Zugleich möchte ich auf einige Kritikpunkte eingehen, die sich in der Stellungnahme finden. Dies betrifft zum Beispiel die Absenkung der Bundesbeteiligung an den Ausgaben für die Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Dieser Weg ist falsch. Wir sind doch miteinander immer schnell bei dem Wort „PISA-Schock“ und sehr schnell bei der Frage: Warum sind wir im Bereich Bildung so abgehängt? Wenn es aber gilt, die Weichen richtig zu stellen, sehen wir Hasenherzigkeit und aus meiner Sicht tatsächlich auch falsche Entscheidungen. Die Forderung, dass diese Beteiligung nicht abgesenkt, sondern dynamisiert werden muss, findet die uneingeschränkte Unterstützung Thüringens. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die tiefgreifende Frage, die sich mir mit diesem Bundeshaushalt stellt, besteht jedoch vor allem darin, ob die besorgniserregende Kluft zwischen der bestehenden Politik und großen Teilen der Bevölkerung gemindert oder gegebenenfalls sogar noch vergrößert wird und ob dieser Haushalt die Lasten der Konsolidierung der Staatsfinanzen gerecht und fair verteilt. Ich hoffe, es besteht Einigkeit, dass dies nicht nur durch Kürzungen bei den Ausgaben erreicht werden kann. Was aber derzeit hinsichtlich Verbesserungen der Einnahmebasis im Haushalt steht, ist für mich wenig überzeugend. Es läuft unter der Überschrift: Die Verbraucher sollen zahlen. Tabak-, Alkohol-, Sektsteuer und gegebenenfalls Zuckersteuer – das klingt zunächst relativ trivial. Ist es aber nicht, wenn man genauer hinschaut. Hohe Einkommen, Konzerngewinne und große Vermögen bleiben dagegen von zusätzlichen Beiträgen zur Konsolidierung verschont. Ich bin davon überzeugt: Das fühlt sich nicht nur für mich hochgradig ungerecht an. Schmerzhaft spüren werden diesen Haushalt vor allem diejenigen, bei denen schon jetzt Schmerzgrenzen erreicht oder überschritten sind. Diejenigen, die auf Unterhaltsvorschuss, auf die Kinder- und Jugendhilfe, auf Wohngeld oder den Elterngeldbezug angewiesen sind, werden diese Kürzungen am meisten spüren. Vor allem die beabsichtigte Streichung des Sofortzuschlags beim Kinderzuschlag: Allein davon wären 580 000 Familien betroffen, in denen 1,4 Millionen Kinder leben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es erwähnt: Nicht kritikwürdig, sondern unterstützenswert ist die Absicherung eines hohen Investitionsniveaus im Bundeshaushalt. Die damit verbundenen Wachstums- und Beschäftigungsimpulse werden sich, davon bin ich überzeugt, auch fiskalisch bemerkbar machen. Dadurch kann der Schuldendienst bewältigt werden. Für die geplante Größenordnung der Ausweitung der Militärausgaben gilt das aus meiner Sicht ausdrücklich nicht. Diese Ausgaben führen maßgeblich zu einer Ausweitung der Neuverschuldung im Finanzplanungszeitraum, und dies wirft ein neues strukturelles Problem für die gesamte Haushalts- und Finanzpolitik auf. Denn die Zinsausgaben steigen dadurch von 2026 bis 2030 um durchschnittlich 34 Prozent jährlich auf dann 80 Milliarden Euro an. Es ist unmöglich, diese Zinsausgaben auch nur ansatzweise durch entsprechende Überschüsse im Primärhaushalt zu erwirtschaften; davon bin ich überzeugt. Für mich wird damit deutlich: Nicht der Sozialstaat überfordert die Staatsfinanzen, sondern diese Form der schuldenfinanzierten Rüstungs- und Militärpolitik. Angesichts der weitreichenden Auswirkungen ist es aus meiner Sicht wichtig, kritische Stimmen in der Gesellschaft nicht abzuwerten, sondern anzunehmen. Ich finde es notwendig, dass von der Mehrheit abweichende Auffassungen in dieser Debatte nicht nur bei Telegram, Facebook und Instagram zu finden sind, sondern eben auch in diesem Haus hier diskutiert werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank, Frau Kollegin Wolf! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Es gibt noch je eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Ministerpräsident Schulze (Sachsen-Anhalt), Herrn Minister Goldschmidt (Schleswig-Holstein) und Frau Staatsministerin Köpping (Sachsen). Dann steigen wir in die Abstimmungen ein. 1 Anlagen 1 bis 3 Wir beginnen mit den Punkten 2 a) und b), dem Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2027 und dem Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030. Hierzu liegt Ihnen die Ausschussempfehlung vor. Zu dieser ist um getrennte Abstimmung gebeten worden. Ich rufe zunächst auf: Buchstabe c! – Mehrheit. Buchstabe e! – Mehrheit. Ich rufe Buchstabe g ohne den Satzteil „innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘“ auf. – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für den Satzteil „innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘“! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für die restlichen Buchstaben! – Mehrheit. Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen jetzt zu Punkt 2 c), dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 10. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Minderheit. Der Bundesrat hat damit entsprechend Stellung genommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 102: TOP 102 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs- Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs- Gesetz – VSAAG) (Drucksache 558/26) Hiermit ist der Tankrabatt verbunden. Es liegen mir Wortmeldungen vor. Ich gebe das Wort zunächst Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Mai haben wir hier gemeinsam den Tankrabatt beschlossen, weil schon zu diesem Zeitpunkt die hohen Spritpreise den Menschen vor Ort große Schwierigkeiten gemacht haben: unseren Pendlerinnen und Pendlern, die jeden Tag zur Arbeit fahren, den Handwerkern, der Pflegekraft, dem Landwirt, vor allem den kleinen Unternehmen, dem Mittelstand und der arbeitenden Bevölkerung. Und als wir den Tankrabatt hier beschlossen haben – ich weiß nicht, ob sich die Kolleginnen und Kollegen noch erinnern –, sind gleichzeitig die Preise an der Tankstelle erhöht worden, fast um die Höhe des Tankrabatts. So viel zum Einfluss der Mineralölkonzerne auf die Situation in Deutschland! Dennoch hat der Tankrabatt etwas gebracht. Inwiefern? Wir hatten damals eine richtige Wutwelle im Land. Viele Menschen haben gesagt: „Das halten wir nicht durch!“, gerade diejenigen, die jeden Tag zur Arbeit fahren. In den Flächenländern ist das ein großes Thema, so auch in meinem Bundesland. Die meisten pendeln. In unseren knapp 6 000 Dörfern leben viele Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind. Für ein Land mit vor allem kleinen und mittelständischen Betrieben sind hohe Spritpreise eine große Belastung. Ich teile nicht die Kritik, dass das ein Ausschütten mit der Gießkanne war. Vielmehr war es ein Instrument, mit dem wir den Menschen zeigen konnten: Politik handelt. Viele von uns haben aber gesagt: Das allein reicht nicht. Wir brauchen einen Preisdeckel wie in anderen Ländern, wie in Luxemburg, und wir brauchen die Übergewinnsteuer, um sicherzustellen, dass nicht nur der Steuerzahler den Tankrabatt bezahlt, sondern auch die Mineralölkonzerne einen Teil ihrer großen Übergewinne zurückgeben. Das ist ein Dreiklang – Tankrabatt, Preisdeckel und Übergewinnsteuer –, mit dem Bund und Länder gemeinsam steuern und den Menschen vor Ort, der Wirtschaft, der Bevölkerung, zeigen können: Wir sehen das Problem, und wir sind handlungsfähig. Bereits im Juni habe ich den Kanzler und den Vizekanzler gebeten, den Tankrabatt nicht wie geplant auslaufen zu lassen, weil ja sichtbar war, dass wir weiter hohe Spritpreise haben. Ich bedauere es sehr, dass die Stimmen der Menschen vor Ort nicht gehört wurden und man die Situation hat laufen lassen. Der Tankrabatt ist ausgelaufen, und die Bundesregierung hatte keine Alternative, wie eine Direktleistung oder gezielte Unterstützung von Betroffenen, der kleinen und mittelständischen Unternehmen, von Pendlerinnen und Pendlern. Man hat einfach den Tankrabatt auslaufen lassen in der Hoffnung, irgendwie würde es schon gut werden. Es wurde nicht gut, es wurde schlimmer. Durch die Situation im Nahen Osten, durch den Krieg und die angespannte Situation der Rohstoffpreise können Mineralölkonzerne weiter die Preise diktieren. Ich sage es ganz deutlich: In den letzten Wochen gab es in meinem Bundesland kein anderes Thema als: „Frau Schwesig, 2,50 Euro an der Tankstelle, das können wir nicht mehr!“ Und das haben uns die Menschen auch bei der Wahl gezeigt. Ich freue mich, dass die Bundesregierung umgedacht hat, dass der Kanzler umgedacht und jetzt gesagt hat: Wir müssen etwas tun. Der Tankrabatt, den wir heute beschließen, ist wichtig für die Menschen – 17 Cent weniger. Aber das wird nicht reichen. Der Spritpreis muss nach meiner Auffassung wieder unter 2 Euro pro Liter fallen. Das werden wir nicht allein mit einem Tankrabatt schaffen. Wir brauchen einen Preisdeckel. Ich freue mich, dass sich auch dieser Vorschlag endlich durchgesetzt hat und zum 1. Januar 2027 ein Preisdeckel kommen soll. Und ich sage ganz deutlich: Wir brauchen auch die Übergewinnsteuer. Die Mineralölkonzerne haben in den letzten Monaten ihre Gewinne extrem maximiert. Allein Shell hat in den letzten Monaten seinen Gewinn im Vergleich zum Vorjahresquartal auf knapp 9 Milliarden Euro verdoppelt. Deshalb wäre solch ein Instrument wichtig. Und wer die Übergewinnsteuer ablehnt, kann ja gern ein anderes Instrument vorschlagen. Was aber nicht geht: immer alles ablehnen und selbst nichts vorschlagen. Wir brauchen ein Instrument, durch das diese Übergewinne wieder an unsere heimische Wirtschaft und an die Bevölkerung zurückfließen. Es kann nicht sein, dass der Handwerker, der Spediteur, die Pflegekraft, der Arbeiter, die Angestellten, die zur Arbeit fahren, sowohl die Bevölkerung als auch die kleinen und mittelgroßen Unternehmen, die Übergewinne der Konzerne bezahlen und dass das auf ihren Rücken ausgetragen wird. Das halten wir wirtschaftlich nicht durch; in der Bevölkerung nicht und in der Wirtschaft nicht. Es ist erfreulich, dass es in Deutschland endlich Wirtschaftswachstum gibt. Aber gleichzeitig wird gesagt: Die hohen Energiepreise bedrohen die Wirtschaft. – Und so ist es ja auch. Insofern ist es wichtig, dass die Bundesregierung jetzt zu einem Konzept kommt, wie es die Ministerpräsidenten seit Jahren einfordern: zu einem wirklichen Energiefahrplan für Deutschland. Wie schaffen wir es, Energiesicherheit und Energiepreisstabilität zu gewährleisten? Und wie können wir Bevölkerung und Wirtschaft, vor allem kleine Betriebe und den Mittelstand, bei den Energiepreisen entlasten? – Mecklenburg- Vorpommern hat sich der Entschließung angeschlossen. Und wir weisen ganz klar darauf hin: Wir haben noch weitere Probleme. In unserem Flächenland haben viele noch eine Ölheizung. Es gibt Familien, die ihren Tank im Vorfeld des Winters nicht mehr volltanken können, weil es einfach zu teuer geworden ist. Wir brauchen gezielte Unterstützung. Um die Demokratie zu sichern, braucht es in diesen Zeiten klare Haltung und Kampfgeist. Aber viel wichtiger als gute Reden über die Demokratie ist konkretes Handeln. Das Thema „bezahlbares Leben für die Menschen vor Ort“ ist elementar. Eine Demokratie bleibt nur dann stabil, wenn die Menschen, die in dieser Demokratie leben, spüren, dass der Staat sie unterstützt, ganz besonders diejenigen, die jeden Tag arbeiten und ihren Beitrag dazu leisten, dass es in unserem Land läuft. Wenn das in eine Schieflage kommt, dann kommt auch die Demokratie in eine Schieflage. Insofern bin ich sehr froh, dass wir heute den Tankrabatt beschließen, auch wenn er definitiv für Sachsen- Anhalt und MV zu spät kommt. Aber wenigstens kommt er jetzt für die Menschen. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung jetzt handelt – mit einem Preisdeckel, mit einer Übergewinnsteuer und mit Lösungen für die anderen Energiefragen. Nur der Tankrabatt allein wird nicht reichen. Es ist sehr wichtig, dass wir uns dafür einsetzen. Und es ist richtig, dass auch wir Länder unseren Beitrag leisten. MV wird dem zustimmen, und wir finanzieren das selbstverständlich mit. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin Schwesig! – Das Wort hat Herr Ministerpräsident Voigt aus Thüringen. Mario Voigt (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wer in diesen Tagen in Deutschland an einer Tankstelle steht, der blickt nicht direkt auf die Weltlage, sondern zunächst einmal auf die Anzeige an der Zapfsäule. Doch der Konflikt im Nahen Osten, die unterbrochenen Öllieferungen, die unsicheren Märkte wirken sich am Ende für die Menschen sehr konkret aus – auf die Pendlerin in Erfurt, auf die Pflegekraft im Eichsfeld oder auf den Handwerksbetrieb in Jena. Thüringen wird dem Antrag heute zustimmen. Wir sind ein Land, in dem ein Auto kein Luxus ist, sondern eine Notwendigkeit, um zur Arbeit zu kommen, zum Einkaufen, um die Kinder in die Schule oder zum Verein zu bringen. Das Thema bewegt viele in Deutschland: Die 17 Cent pro Liter sind für die Menschen, die darauf angewiesen sind, ein echter Unterschied. Wie die Kollegin Schwesig schon gesagt hat, muss der Preis wieder unter 2 Euro sinken. Insofern ist es wichtig, dass wir uns alle gemeinschaftlich hinter diese Kraftanstrengung stellen. Denn der Rabatt fällt nicht vom Himmel, sondern ist dadurch geprägt, dass die Länder die Hälfte der Kosten tragen. Wir tragen sie, weil wir glauben, dass Bund und Länder in dieser Hochpreisphase zusammenstehen müssen. Es braucht aber auch einen Teuer-Stopp für die Energiepreise, und das ist mehr als nur der Tankrabatt. Da wird es um viele Fragen gehen, die wir miteinander diskutieren müssen. Es braucht einen ganzheitlichen Ansatz, denn die Energiepolitik ist die soziale Frage unserer Zeit. Wir stimmen heute zu, aber wir erwarten auch drei Dinge: Erstens, dass die Entlastung sehr konkret bei den Menschen ankommt, und zwar vollständig. Man kann draußen niemandem erklären, dass das Geld, wenn wir eine Steuersenkung vornehmen beziehungsweise das mit Steuergeldern finanzieren, am Ende in den Bilanzen der Mineralölkonzerne versickert. Genau aus diesem Grund ist wichtig, dass die Markttransparenzstelle und das Kartellamt ab dem 1. Oktober sehr genau hinschauen und dann auch sehr klar handeln. Der zweite Punkt: Wir brauchen Verlässlichkeit statt Stop and Go. Was wir im Frühjahr dieses Jahres miteinander besprochen haben – zwei Monate Rabatt, dann wieder Pause –, und jetzt wieder dieses „drei Monate, dann Preisdeckel“, das hat nichts mit planbarem Vorgehen zu tun. Wir brauchen einen ganzheitlichen Auftritt, der vor allen Dingen rechtssicher und praxistauglich ist. Das heißt für uns in Thüringen, dass wir einen dritten Punkt in den Blick nehmen und die Frage stellen: Warum senkt der Staat eigentlich mit Milliardenaufwand eine Steuer, während er an anderer Stelle denselben Liter Kraftstoff gezielt verteuert? Das ist draußen nicht erklärbar. Genau deswegen haben wir schon im Juni dieses Jahres einen Antrag hier in diesem Hohen Haus eingebracht, in dem wir die befristete Aussetzung der nationalen CO2-Bepreisung für Kraft- und Brennstoffe fordern. Gerade in dieser außergewöhnlichen Hochpreisphase ist das ein Thema, und unser Vorschlag wäre eine nachhaltige Antwort. Denn der CO2-Preis ist Teil des Energiepreises, und auf den haben wir als Staat unmittelbar Einfluss. Das hat nichts mit Förderpolitiken oder Weltmarktpreisen zu tun. Es ist eine staatliche Entscheidung, die wir treffen können. Das wäre von der Größenordnung her ungefähr das Gleiche wie das, was wir jetzt mit dem Tankrabatt miteinander besprechen. Ich weiß, jetzt kommen die Einwände und man sagt: Du meinst es ja nicht so ernst mit Klima und Transformation! – Ja, aus der CO2-Bepreisung speist sich auch der Klima- und Transformationsfonds. Aber wir sollten uns eine Sache vor Augen führen: Wir alle wollen Klimaschutz. Wir wollen das aber auf eine realistische, vernünftige Art und Weise. Mittelfristig wird der europäische Emissionshandel auf Verkehr und Gebäude ausgeweitet werden. Und dann treibt ein nationaler Preisaufschlag gerade in diesen Zeiten die Preise an der Zapfsäule und im Übrigen auch fürs Heizen? Die Kollegin Schwesig hat es angesprochen: Gerade jetzt vor dem Winter werden das die entscheidenden Fragen sein für die Rentnerinnen und Rentner, für die Mittelständler, für Familien. Genau aus diesem Grund halten wir diesen dritten Schritt für mindestens genauso wichtig wie die anderen beiden. Der Antrag liegt seit Juni in den Ausschüssen. Ich werbe dafür, ihm zuzustimmen, um damit gemeinschaftlich gegenüber der Bundesregierung ein Zeichen zu setzen, damit wir den CO2-Preis und die Stromsteuer senken und die soziale Frage, gerade über die Energiepolitik, miteinander lösen. Warum sage ich das in dieser Vehemenz? Weil ich zutiefst davon überzeugt bin, dass das, was wir bei den Wahlen im September dieses Jahres gesehen haben, erst der Anfang ist, wenn wir nicht eines in den Mittelpunkt stellen: dass das Leben für die normalen Menschen in unserem Land wieder bezahlbar sein muss. Und das ist das Signal. Darum geht es. Die Energiepreise zu senken, ist dabei der erste wichtige Schritt. Deswegen werden wir heute zustimmen. Aber wir erwarten ein planvolleres, ganzheitliches und vor allen Dingen auch verlässliches Handeln in der Zukunft. – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Voigt! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte für Bremen. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Preise für Benzin und Diesel innerhalb kurzer Zeit so massiv steigen, kann der Staat nicht danebenstehen und sagen: Der Markt wird es schon richten. – Das ist gerade gut und eingehend begründet worden. Insofern ist es richtig, dass wir jetzt handeln, und Bremen trägt diese kurzfristige Entlastung mit. Aber eines ist auch klar: Wir können nicht bei jedem neuen Ölpreisschock wieder Milliarden aufwenden, um Benzin und Diesel pauschal zu verbilligen – zumal diesmal die Länder die Hälfte der Kosten tragen sollen, insgesamt 1,25 Milliarden Euro. Das kann kein dauerhaftes Modell sein. Denn zumindest mein Land kann sich das ohne Gegenfinanzierung schon diesmal eigentlich nicht leisten. Die entscheidende Frage lautet aber nicht nur: „Wie entlasten wir jetzt?“, sondern auch: „Wie machen wir es beim nächsten Mal besser?“. Erste Lehre: Wir brauchen gezieltere Entlastungen. Eine pauschale Senkung der Energiesteuer wirkt schnell und ist deshalb jetzt notwendig. Denn mit ihrer Hilfe gelingt es, der allgemeinen Inflationsspirale die Spitze abzubrechen. Das ist in einer akuten Krise der große Vorteil. Aber diese Steuersenkung ist auch teuer und unterscheidet nicht danach, wer tatsächlich Hilfe braucht. Die Pflegekraft mit langem Arbeitsweg wird genauso behandelt wie jemand, der höhere Spritpreise ohne Weiteres verkraften könnte. Insofern ist es richtig, dass der Bund endlich die Voraussetzungen für die praktische Wirksamkeit des einkommensbezogenen Direktauszahlungsmechanismus schafft. Wir brauchen nämlich endlich eine Infrastruktur, mit der der Staat in einer Krise schnell und gezielt Geld an die Menschen auszahlen kann und somit viel punktgenauer und zielgenauer vorgehen kann. Dann müssen wir beim nächsten Mal nicht wieder mit der Gießkanne verteilen, sondern können diejenigen unterstützen, die besonders belastet und auf ihr Auto angewiesen sind. Das ist deutlich gerechter, und es schont unsere Haushalte. Die zweite Lehre: Wer in einer Krise außergewöhnlich viel verdient, muss auch eine besondere Leistung erbringen, um die Krisenkosten zu bewältigen. Ich habe es hier im Bundesrat schon mehrfach gesagt, und es ist heute zu Recht schon mehrfach betont worden: Es kann nicht sein, dass einige Unternehmen an einer internationalen Krise außergewöhnlich gut verdienen, während die Allgemeinheit die Rechnung bezahlen muss. Das geht auf Dauer nicht auf. Wenn Mineralölkonzerne infolge einer geopolitischen Ausnahmelage Gewinne erzielen, die weit über das normale Maß hinausgehen, dann ist es gerechtfertigt, einen Teil davon zur Finanzierung der Entlastungen heranzuziehen. Insofern unterstütze ich ausdrücklich das Ziel einer Übergewinnsteuer; wobei mir die Rechtstechnik eigentlich völlig egal ist. Egal, welche Farbe die Katze hat, Hauptsache, sie fängt Mäuse. Das Instrument muss einfach dazu dienen, nicht auf eigener Leistung beruhende Übergewinne abzuschöpfen. Meine Damen und Herren, das ist übrigens ursprünglich kein sozialdemokratischer, geschweige denn sozialistischer Gedanke. Das ist im Kern ein ordoliberaler Gedanke. Der Ordoliberalismus sagt: Eine Marktwirtschaft funktioniert, wenn sich die eigenen Leistungen im Markterfolg niederschlagen. Wenn Gewinne aber einfach nur aufgrund von Marktmacht erzielt werden, ohne dass eigene Innovationen, Investitionen dahinterstehen, wenn Gewinne nur deshalb explodieren, weil man sie einstreichen kann, dann hat das mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen gar nichts zu tun. Deshalb, glaube ich, sollten wir die Debatte über die Abschöpfung von Übergewinnen ein bisschen entideologisieren. Das ist dem Grunde nach ein zutiefst marktwirtschaftliches Instrument. Damit bin ich bei der dritten Lehre. Die beste Versicherung gegen den nächsten Ölpreisschock ist, weniger abhängig vom Öl zu sein. Kurzfristige Entlastung und langfristiger Umbau gehören zusammen. Wir müssen zum Beispiel Elektromobilität und alternative Antriebe voranbringen. Das sind wir auch unserer Autoindustrie und der Zukunft unseres Autostandortes schuldig. Wir müssen den öffentlichen Verkehr stärken und unsere Wirtschaft energieeffizienter machen. Das ist nicht nur Klimapolitik, das ist Souveränitätspolitik. Wir werden dadurch weniger abhängig von Entscheidungen anderer und können unsere politischen Entscheidungen autonomer fällen. Meine Damen und Herren, Bremen trägt die notwendige Entlastung mit – keine Frage. Aber beim nächsten Preisschock müssen wir endlich besser vorbereitet sein. Wir brauchen einen Staat, der schnell und gezielt hilft. Wir brauchen eine faire Beteiligung derjenigen, die von der Krise massiv profitieren und daran außergewöhnlich verdienen. Und wir müssen unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten weiter verringern. Dann wird aus einer kurzfristigen Krisenreaktion eine langfristige Strategie. Das ist sozial gerecht, das ist wirtschaftlich vernünftig, und das macht unser Land widerstandsfähiger. – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Dr. Bovenschulte! – Als nächster Redner hat das Wort: Herr Minister Professor Dr. Willingmann für Sachsen-Anhalt. Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Energiepolitik und soziale Frage hängen eng zusammen. Insofern ist es richtig, dass die Bundesregierung nicht weiter tatenlos zusieht, wie die Kraftstoffpreise immer neue Höchststände erreichen. Der nun auf den Weg gebrachte Tankrabatt ist zwar nicht perfekt – es ist dazu hinreichend ausgeführt worden –, aber eine der wenigen Optionen, die kurzfristig und spürbar bei den Menschen ankommt. Dass der Benzinpreis sich dadurch um rund 17 Cent pro Liter reduziert, ist eine vernünftige Entscheidung. Das ist insbesondere für die Menschen im ländlichen Raum eine wichtige Nachricht. Sie können eben nicht – und gestatten Sie mir, das augenzwinkernd hier in Berlin zu sagen – mal eben das Auto stehen lassen und auf den öffentlichen Nahverkehr vertrauen. Klar ist aber auch, dass die zeitweise Senkung der Energiesteuer bis zum Jahresende nicht das einzige Instrument bleiben darf. Und es ist gut, dass die Bundesregierung – spät, aber immerhin – die Einführung eines Spritpreisdeckels zum 1. Januar 2027 angeht. Dieses Modell ist ja andernorts in Europa bereits erprobt. Übrigens seit vielen Jahren: In Belgien wurde es 1974 eingeführt als Reaktion auf die damalige Ölkrise. Dieses Modell ist auch ein taugliches für uns, denn gerade hier kommt ein Vorteil der staatlichen Steuerung zum Tragen, und das kommt den Steuerzahler übrigens deutlich günstiger als die jetzige zeitweilige Senkung der Energiesteuer, die ja mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche schlägt. Natürlich ist es für die Länder nicht unproblematisch, dass sie an dieser Stelle einen Beitrag leisten müssen. Dennoch tun wir es gern. Das Signal ist wichtig. Der Tankrabatt im Sommer hatte die Autofahrer entlastet, und zugleich hat er viel Geld in die Kassen der Mineralölkonzerne gespült. Ihn im Sommer auslaufen zu lassen, meine Damen und Herren, war ein Fehler. Und es muss Sie nicht wundern, dass hier neben der Rednerin Manuela Schwesig noch ein zweiter Redner steht, der einen Wahlkampf hinter sich hat und weiß und Ihnen berichten kann, welch elementare Bedeutung die Benzinpreise für die Wahlentscheidung hatten. Es war falsch, den Tankrabatt im Sommer auslaufen zu lassen. Wir haben darauf hingewiesen, und wir haben die Folgen gespürt. Dass Konzerne als Krisengewinnler vom Platz gehen, das kann nicht sein, und das empfinden Menschen als ungerecht. Deshalb ist es richtig, dass das Thema Übergewinnsteuer weiterhin verfolgt wird. Wenn es nicht im europäischen Rahmen geht, wie von Finanzminister Lars Klingbeil angestrebt, dann suchen wir nach einer deutschen Lösung. Und ich bin Bürgermeister Bovenschulte außerordentlich dankbar, dass er gesagt hat: Es kommt doch gar nicht darauf an, auf welcher Rechtsgrundlage. Entscheidend ist, dass es eine taugliche Rechtsgrundlage gibt. Selbstverständlich müssen wir bei der Energiepolitik darauf achten, dass wir uns unabhängiger machen. Natürlich gehört dazu das ganze große Thema der Transformation. Ich will das an dieser Stelle nicht ausführen. Vielmehr möchte ich Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen: Es scheint doch so, dass der Benzinpreis unserer Zeit dem Brotpreis zur Zeit der Französischen Revolution entspricht, mit etwa jener besonderen Wirkung auf breite Schichten unserer Bevölkerung. Und diese achten darauf, ob etwas gerecht verteilt wird. Lassen Sie mich deshalb schließen mit einem Wallenstein-Zitat; ich baue es etwas um: Spät kommt er – doch er kommt, der Tankrabatt! Für uns in Sachsen-Anhalt kommt er zu spät. Für Mecklenburg-Vorpommern und Berlin übrigens auch. Aber es ist richtig, dass wir ihn jetzt angehen. Denn er zeigt: Die demokratischen Kräfte in unserem Land sind in der Lage, zu handeln. Sie sollten diese Leistungsfähigkeit auch weiter unter Beweis stellen, dann müssen Wahlen nicht so ausgehen wie in Sachsen-Anhalt. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Professor Dr. Willingmann! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Es gibt je eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Staatsrätin Böhning (Bremen), Frau Ministerpräsidentin Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern), Herrn Minister Heere (Niedersachsen) und Herrn Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen). Wie vereinbart wird die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Der Punkt wird am Schluss der Sitzung erneut aufgerufen werden. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 93: TOP 93 Entschließung des Bundesrates: Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit zur Analyse globaler Ungleichheit stärken – Einrichtung eines „International Panel on Inequality“ (IPI) unterstützen – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 535/26) 1 Anlagen 4 bis 7 Es liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes darf ich das Wort an Herrn Bürgermeister Dr. Bovenschulte geben. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Now for something completely different: Zwischen 2000 und 2024 sind die privaten Vermögen weltweit gewaltig gewachsen. Vermögenszuwachs ist ja erst einmal etwas Gutes. Doch von jedem Euro Vermögenszuwachs entfiel auf die ärmere Hälfte der Menschheit gerade einmal 1 Cent. Auf das reichste Prozent der Menschheit entfielen vom gesamten Vermögenszuwachs von jedem Euro 41 Cent. In diesem Jahr wurde das Vermögen eines einzelnen Menschen erstmals auf mehr als 1 Billion Dollar geschätzt – Sie wissen, wen ich meine. Gleichzeitig hat rund jeder vierte Mensch auf der Welt nicht mal gesicherten Zugang zu ausreichender Nahrung. Das ist kein Naturgesetz. Wie groß diese Ungleichheit ist und wie sie sich entwickelt, hängt wesentlich von politischen Entscheidungen ab. Deshalb kann Politik sie auch verringern und muss es. Vor gut einer Woche haben sich 37 ehemalige Staats- und Regierungschefs, darunter auch der frühe Bundeskanzler Olaf Scholz, aus allen Weltregionen und ganz unterschiedlicher politischer Herkunft mit einem eindringlichen Appell an die Welt gewandt. Ihre Botschaft war unmissverständlich: Die Kluft zwischen Arm und Reich ist zu groß; die Welt braucht ein International Panel on Inequality, einen unabhängigen internationalen Rat für Fragen der Ungleichheit. Genau dafür werbe ich heute hier im Bundesrat. Denn, meine Damen und Herren, Ungleichheit herrscht ja nicht nur in fernen Ländern. Sie beginnt vor unserer eigenen Haustür. Nehmen wir Bremen: Der Unterschied in der Lebenserwartung zwischen unserem wohlhabendsten Stadtteil und unserem am wenigsten wohlhabenden Stadtteil liegt bei ungefähr acht Jahren. Das ist ein Tatbestand, den wir niemals als normal hinnehmen dürfen und den wir in ganz vielen Städten, Großstädten und anderen Orten in Deutschland, auch haben. Deshalb handeln wir alle jeden Tag vor Ort, um diese Ungleichheit zu verringern, und diese Verantwortung tragen wir auch selber. Wir wissen aber auch, dass die Frage der Ungleichheit vor Grenzen keinen Halt macht. Wenn große Konzerne ihre Gewinne dorthin verschieben, wo kaum Steuern anfallen – und das kann man sehr schön an den Finanzberichten vieler Unternehmen sehen –, dann entzieht uns das die Mittel, um Ungleichheit vor Ort zu bekämpfen, dann fehlen Einnahmen für Kitas, Schulen und Krankenhäuser, nicht nur in Bremen, sondern auch in Bayern oder Baden-Württemberg. Wer Ungleichheit wirksam bekämpfen will, muss deshalb vor Ort entschlossen handeln und international eng zusammenarbeiten. Das muss ineinandergreifen. Hier fangen wir nicht bei null an. Vielmehr gibt es Ansatzpunkte. Aber die vorhandenen Daten müssen, das vorhandene Wissen muss zusammengetragen werden. Der Nobelpreisträger Joseph Stiglitz hat auf der letzten Konferenz der G20-Staaten gesagt: Wir brauchen eine Institution, wie sie der Weltklimarat für Fragen der Klimapolitik darstellt, eine Institution, die der Politik nicht vorschreibt, was sie zu machen hat, sondern eine Institution, die Daten sammelt, um langfristige Strategien zu entwickeln, wie Ungleichheit angegangen werden kann. – Wie gesagt, der Weltklimarat ist dafür ein gutes Vorbild. Selbst wenn er im Moment mit seiner Arbeit nicht so durchdringt, wie das in der Vergangenheit der Fall war: Ohne dass wir solche Herausforderungen gemeinsam angehen, werden wir sie nie bewältigen können, und wir werden hinterher den Preis dafür zahlen müssen, zum Beispiel in Form verstärkter Migrationsbewegungen. Meine Damen und Herren, Reduzierung von Ungleichheit ist ein wichtiges Thema. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass Bundesministerin Radovan diese Woche in New York die Unterstützung der Bundesregierung für das International Panel on Inequality signalisiert hat. Daran sollten wir jetzt gemeinsam anknüpfen. Brasilien, Spanien, Norwegen – viele Länder gehen diesen Weg bereits. Deutschland gehört an ihre Seite. Dabei sind uns wissenschaftliche Unabhängigkeit, Transparenz und eine international ausgewogene Beteiligung besonders wichtig. Dafür setzen wir uns bei den anstehenden Beratungen ein. Am Ende geht es um ein Versprechen: dass die Herkunft eines Menschen nicht über seine Zukunft entscheidet. Dieses Versprechen gilt für Bremen-Gröpelingen genauso wie für Lagos oder São Paulo. Diesem Versprechen müssen wir gerecht werden, weltweit und vor Ort. Ich bitte Sie herzlich um Ihre Unterstützung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! – Als nächster Redner hat das Wort: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Saathoff, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Moin! Die Welt steckt in einer tiefen Krise, einer Ungleichheitskrise. Die Ungleichheit erreicht in immer mehr Ländern auf der ganzen Welt Rekordwerte. Es ist ein gutes Zeichen, wenn Bundesrat und Bundesregierung mit einer Stimme sprechen. Lassen Sie mich die Zahlen, die Bürgermeister Dr. Bovenschulte genannt hat, wiederholen: Von jedem Euro Wachstum, den die Welt in den letzten 25 Jahren erwirtschaftet hat, ging nur 1 Cent an die ärmere Hälfte der Menschheit – nur 1 Cent! –, aber 41 Cent landeten in den Taschen des reichsten Prozentes – Menschen wie Elon Musk, Warren Buffett oder Jeff Bezos. Die Konzentration von Reichtum in den Händen weniger und die wachsende Ungleichheit entfachen Verteilungskonflikte; sie gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie; zum Beispiel, wenn Superreiche massiv die Politik beeinflussen, während andere sich politisch abgehängt fühlen, oder wenn Menschen mit weniger Vermögen im Bildungssystem strukturell schlechter abschneiden und deshalb dauerhaft mit weniger Einkommen leben müssen. Gerade in Deutschland sehen wir, wie stark sich Ungleichheit über Generationen quasi vererbt. Und die jüngste PISA-Studie hat es gerade wieder gezeigt: Deutschland steht bei der Chancengleichheit so schlecht da wie nie. Ungleichheit ist ein weltweites Phänomen, das vor Deutschland eben nicht haltmacht, ein Phänomen, dem wir den Kampf ansagen müssen, hier in Deutschland und international. In diesem Kampf sind wir gerade einen Schritt weitergekommen. Am Rande der UN-Generalversammlung in New York ist diese Woche die Einrichtung des International Panel on Inequality auf den Weg gebracht worden. Für die Bundesregierung hat Bundesentwicklungsministerin Alabali Radovan an der Sitzung teilgenommen. Das neue Expertinnen- und Expertengremium soll an der Universität der Vereinten Nationen angesiedelt werden. Sein Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse zu liefern über das Ausmaß und über die Folgen von Ungleichheit, vor allen Dingen dazu, wie Ungleichheit weltweit abgebaut werden kann. Der Kampf gegen Ungleichheit ist eines der Kernthemen der deutschen Entwicklungspolitik. Um nur ein Beispiel unserer Arbeit zu nennen: Wir fördern in mehr als 30 Partnerländern faire und effiziente Finanzsysteme. Dabei kommt es auch ganz entscheidend auf progressive Steuersysteme an. Denn wenn die starken Schultern eine größere Last tragen als die schwachen, dann stabilisiert das ganze Gesellschaften. Das ist nicht unverschämt. Vielmehr ist das angemessen. Deutschland ist nicht nur in der Entwicklungszusammenarbeit stark, wenn es um Ungleichheit geht. Auch unsere Forschung kann sich sehen lassen, so zum Beispiel das Forschungszentrum SOCIUM der Universität Bremen, lieber Herr Bundesratspräsident Bovenschulte, wo zu den Folgen von Ungleichheit für die Gesellschaft geforscht wird. Ich bin sicher, dass Deutschland mit dieser und weiterer Forschung viel zur Arbeit des neuen International Panel on Inequality beitragen kann. Umgekehrt werden wir hierzulande von den Ergebnissen des Panels profitieren können. Sehr geehrte Damen und Herren, dass das Panel auf den Weg gebracht werden soll, sendet ein wichtiges Signal. Es reicht nicht, Ungleichheit zu beklagen. Was wir brauchen, sind effektive politische Maßnahmen, um Ungleichheit weltweit abzubauen. Wir brauchen solide wissenschaftliche Erkenntnisse, auf die sich die Politik stützen kann, und wir brauchen sichtbare Verbesserungen für die Menschen im Alltag. Deutschland leistet dazu seinen Beitrag. – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Kulturausschuss zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 96: TOP 96 Entschließung des Bundesrates „Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe verankern – Länder und Kommunen finanziell bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels umfassend unterstützen“ – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 533/26) Dem Antrag sind Bremen und Hamburg beigetreten. Es liegen Wortmeldungen vor. Ich erteile als Erstes das Wort: Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen hier einen Antrag vor mit dem Ziel, dass sich Bund und Länder im Grundgesetz auf eine neue Gemeinschaftsaufgabe verständigen, die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz. Wir alle haben in diesem Sommer erlebt, wie der Klimawandel auch unser Land verändert. Wir hatten einerseits Hitzerekordwerte – in Sachsen-Anhalt wurden 42 Grad gemessen – und gleichzeitig in vielen Regionen Hagel und Starkregen. Wir alle hatten mit dem Phänomen der starken Hitze zu kämpfen, vor allem viele ältere und kranke Menschen, und gleichzeitig mit Starkregen. Laut dem Robert Koch-Institut sind in diesem Sommer 16 000 Menschen durch die Hitze gestorben. Gleichzeitig gab es enorme Schäden an der Infrastruktur, zum Beispiel in der Landwirtschaft durch Waldbrände. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns gemeinsam – Kommunen, Länder und Bund – stärker auf das Thema Klimaanpassung einstellen, mit einem Hitzeplan, ganz speziell für soziale Einrichtungen, für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, und mit mehr Naturschutz. Wir haben in Deutschland zwei wichtige Gemeinschaftsaufgaben: Agrar- und Küstenschutz und gemeinsame Wirtschaftsförderung. Beide Gemeinschaftsaufgaben zeigen, dass bei elementaren Themen für die Bundesrepublik Deutschland Kommunen, Bund und Länder eng zusammenarbeiten und damit Erfolge erzielen konnten. Die Gemeinschaftsaufgabe Wirtschaftsförderung hat elementar dazu beigetragen, dass sich unser Bundesland wirtschaftlich gut entwickelt hat, dass wir Wirtschaftswachstum haben, dass wir in vielen Branchen vorankommen. Die Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz hat elementar dazu beigetragen, dass wir als Küstenland uns gerade bei starken Wetterereignissen viel besser schützen können. Insofern ist es wichtig, das jetzt auch beim Thema Klimaanpassung zu machen. Ob man dafür das Grundgesetz ändert oder nicht oder wie man zum Thema Klimaschutz steht – das ist keine ideologische Frage. Das Ganze erfordert eine ganz pragmatische Antwort. Eine Grundgesetzänderung ist erforderlich, um diese Gemeinschaftsaufgabe auch gemeinsam – Kommunen, Länder und Bund – zu finanzieren. Denn das, was Kommunen und Länder alleine leisten, wird für die Zukunft nicht reichen. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass der Bundesumweltminister mit diesem Vorschlag vorangegangen ist. Wir als Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützen diesen Vorschlag. Unser Umweltminister Till Backhaus hat diesen Vorschlag schon seit Jahren forciert. Ich bin sehr dankbar, dass wir hier einen gemeinsamen Antrag einiger Länder vorgelegt haben, dass weitere Länder dazugekommen sind. Ich erhoffe mir im Bundesrat eine pragmatische, unideologische Diskussion darüber, wie wir die ganz konkreten Auswirkungen des Klimawandels, von Hitze, von Starkregen, die sich ganz konkret auf die Bevölkerung, auf die Wirtschaft auswirken, gemeinsam angehen. Denn eins ist klar: Der Schutz vor Klimawandel, der Schutz vor Starkregen, vor großen Wetterereignissen, großer Hitze darf nicht abhängig davon sein, wo man wohnt und wie viel Geld man hat. Diesen Schutz müssen wir allen Bürgerinnen und Bürgern bieten, der Wirtschaft bieten. Vor diesem Hintergrund plädieren wir sehr dafür, dass wir zu dieser Gemeinschaftsaufgabe kommen. Allein das Grundgesetz zu ändern, reicht nicht. Das Ganze muss auch mit konkreten Maßnahmen und Plänen unterlegt werden. Daran arbeiten wir gemeinsam. Das ist aus unserer Sicht keine Zukunftsaufgabe, sondern eine Gegenwartsaufgabe. Wir bitten um gute Beratungen im Bundesrat und um weitere Unterstützung. Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Kollegin Schwesig! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Minister Meyer aus Niedersachsen. Christian Meyer (Niedersachsen): Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern meldeten das „Morgenmagazin“ und die „Tagesschau“ ein Konjunkturrisiko: „Hitze senkt Europas Wirtschaftsleistung“ – dieses Jahr voraussichtlich um 113 Milliarden Euro. Deutschland ist besonders stark betroffen. Diese Zahl beruht auf einer Berechnung der Allianz-Versicherung, also eines DAX-Konzerns. Die Allianz hat berechnet, um wie viel geringer die Wertschöpfung alleine durch hitzebedingte Krankheiten, Produktionsausfälle et cetera. ausfällt. Durch die sich verschärfende Klimakrise sinkt die Arbeitsproduktivität, es gibt Fehlzeiten. Dadurch kommt es nach diesen Berechnungen europaweit zu einem Verlust von einem halben Prozent der Wirtschaftsleistung, des BIP. Rechnet man noch die Einbußen durch direkte Auswirkungen der Klimakrise hinzu – Hochwasser, Waldbrände, Starkregenereignisse, Dürren, die massiv zunehmen, und landwirtschaftliche Schäden durch Wassermangel und Überhitzung –, dann kommt man nach diesen Berechnungen für Deutschland in den letzten fünf Jahren auf weitere 50 Milliarden Euro. Die Umweltministerinnen und Umweltminister waren letztes Jahr im Ahrtal. Die dortige Katastrophe ist fünf Jahre her. Neben den vielen Menschenleben, die sie gekostet hat, sind alleine durch diese Katastrophe Schäden in Höhe von 30 Milliarden Euro entstanden, deren Beseitigung wir übrigens gemeinsam, Bund und Länder, zu einer Gemeinschaftsaufgabe gemacht haben. Die Hälfte dieser Schäden zahlt der Bund, die Hälfte zahlen die Länder. Niedersachsen trägt mit fast 1 Milliarde Euro dazu bei, die Schäden im Ahrtal zu beseitigen. Auch alle anderen Länder beteiligen sich daran. Das zeigt: Nichtstun ist keine Option. Die Klimakrise ist da. Sie kostet Menschenleben; Ministerpräsidentin Schwesig hat die Hitzetoten angesprochen. Für die Klimaanpassung bedarf es auch einer Unterstützung der Kommunen. Der Klimawandel ist keine abstrakte Zukunftsdebatte mehr. Er ist in unseren Städten, Gemeinden, unserer Natur, in unserem Alltag angekommen. Wir hatten an 48 von 49 niedersächsischen Messpunkten in diesem Jahr Temperaturrekorde. Es war noch nie so warm wie in diesem Sommer. Die Hitzewellen, Dürren, Starkregenereignisse, Hochwasser, Waldbrände der vergangenen Jahre zeigen: Die Klimakrise ist auch eine Belastungsprobe für unseren Staat. Die Frage ist daher nicht mehr, ob wir handeln müssen. Die Frage ist, ob wir die notwendigen Konsequenzen ziehen. Aus unserer Sicht ist Klimaanpassung wie die anderen angesprochenen Themen eine nationale Pflichtaufgabe. Wer Klimaanpassung noch als freiwillige Zusatzaufgabe betrachtet, verkennt die Realität. Kommunen müssen ihre Infrastruktur schützen. Durch Hitze kommt es auch zu mehr Schäden an der Straßeninfrastruktur, an Stromleitungen, an Wasserleitungen. Wir haben Wasserkrisen. Wir müssen Wasser- und Abwassersysteme ertüchtigen. Wir müssen Hochwasserschutzmaßnahmen an vielen Orten in ganz Deutschland ausbauen. Wir müssen Grünflächen erhalten, entsiegeln und unsere Städte und Kommunen gegen extreme Hitze widerstandsfähig machen. Gleichzeitig sind die Folgen zu bewältigen, die durch den Verlust von Natur und Biodiversität entstehen. In den Wäldern sind mittlerweile durch die Trockenheit enorme Waldschäden zu beobachten. Das sind keine lokalen Einzelaufgaben mehr. Das sind Herausforderungen von nationaler Tragweite. Deshalb meinen wir: Wir brauchen einen politischen Paradigmenwechsel. Klimaanpassung und Naturschutz müssen als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden. Es geht um den Schutz von Menschen. Es geht um den Schutz vor Hitze. Dabei helfen Förderprogramme, die oft sehr kompliziert sind, nicht aus. Vielmehr muss es darum gehen, in Deutschland eine dauerhafte Klimaresilienz zu erreichen und damit zu zeigen: Wir sind verlässlich. Dafür brauchen wir aber auch Fördermittel. Es wird Milliarden kosten, alleine die Krankenhäuser in Deutschland klimaresilient zu machen. Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten müssen auf die nächsten Hitzewellen vorbereitet werden. Das kann man nur im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe machen. Es geht um Gesundheitsschutz, soziale Gerechtigkeit und darum, staatliche Verantwortung wahrzunehmen. Der Bund hat vor etwas mehr als zwei Jahren ein Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Die Länder und Kommunen sollen Hitzeplanung, Hochwasserschutz, Starkregenvorsorge machen. Das hat der Bund uns als Pflicht gegeben. Er hat – wie fast immer – kein Geld dazugegeben. Die Länder müssen diese Aufgaben alleine finanzieren. Das Land Niedersachsen hat diese Pflichtaufgabe der Klimaanpassung im Rahmen der Konnexität an die Kommunen übertragen und stellt dafür Landesmittel bereit. Aber das wird nicht ausreichen. Wenn man sich vorstellt, wie viele Deiche wir ertüchtigen müssen, wie viele Hochwasserschutzanlagen wir errichten müssen, für wie viel Begrünung wir sorgen müssen, dann muss man sagen: Das geht nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung. Gerade finanzschwache Kommunen sind darauf angewiesen. Es ist wie bei der Feuerwehr: Jeder Euro, den wir in Klimaanpassung, in Hitzeschutz investieren, ist am Ende auch ein Schutz unserer Wirtschaft, unserer Menschen, unserer Natur, unseres Klimas. Deshalb sollten wir nicht auf Sonntagsreden und angekündigte Förderprogramme warten, sondern jetzt eine Gemeinschaftsaufgabe beschließen. Das wäre ein gutes Zeichen. Denn die Klimakrise ist eine Daueraufgabe und lässt sich nicht leugnen. Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Meyer! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Ministerin Martin (Mecklenburg-Vorpommern). Ich weise die Vorlage den Ausschüssen zur Beratung zu, und zwar dem Umweltausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Agrarausschuss, dem EU-Ausschuss, dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Finanzausschuss, dem Gesundheitsausschuss, dem Innenausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 97: TOP 97 Entschließung des Bundesrates „Einführung einer gesetzlichen Regelung zum „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen“ – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 543/26) Dem Antrag ist der Freistaat Thüringen beigetreten. 1 Anlage 8 Es liegt die Wortmeldung von Frau Ministerpräsidentin Schwesig für Mecklenburg-Vorpommern vor. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen einen Antrag für ein Recht auf Vergessenwerden vor. Natürlich möchte niemand vergessen werden. Hier geht es aber um das Vergessen einer Erkrankung. Viele Menschen in Deutschland erleben die Diagnose Krebs. Die gute Nachricht ist: Krebs ist nicht gleich Krebs. Heute können wir mit bester medizinischer Versorgung, modernen Therapien und großer Anstrengung von Wissenschaftlern, Ärzten und Pflegekräften und Anstrengungen der Betroffenen und ihrer Familien und der Selbsthilfe Krebs längst wirksam bekämpfen. Nicht immer – aber viele Menschen erleben, was ich selbst persönlich erlebt habe: dass man an Krebs erkranken kann, Krebs überwinden kann und wieder gesund werden kann. Aber viele Menschen erleben dann, obwohl sie sicherlich niemals diese Krebserkrankung persönlich vergessen werden, dass sie durch diese Erkrankung Nachteile haben, dass dann, wenn man Kredite abschließen will, wenn es um eine Adoption geht, diese Erkrankung immer noch eine Rolle spielt und man dadurch Nachteile hat. Das betrifft vor allem Jüngere, während andere, wie ich, als ich an Krebs erkrankt war, schon längst in der Mitte des Lebens waren und viele Dinge für sich vorher klären konnten. Gerade junge Menschen, die noch ihr ganzes Leben vor sich haben, die sich noch für einen Beruf entscheiden, für einen Hausbau, für eine Adoption, dürfen diese Nachteile nicht haben. Genau darum geht es bei der Initiative „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen. Wir wollen solch ein Recht auch für andere Erkrankungen. Das geht! Andere Länder haben das längst. Wann der richtige Zeitpunkt ist, soll nicht die Politik entscheiden. Wann eine Erkrankung überwunden ist, entscheidet die Medizin. Ich möchte mich ganz herzlich bedanken bei der Initiative „Recht auf Vergessenwerden“, deren Sprecher, Herr Burggraf, heute hier im Bundesrat ist, bei der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und der DGHO, der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie e. V., denn sie fordern seit Jahren Maßnahmen, um diese Diskriminierung zu beenden. Die Initiative „Recht auf Vergessenwerden“ hat auch erfolgreich eine Petition im Bundestag gestartet. Das ist ein Thema, das vielen Menschen am Herzen liegt – auch mir. Durch das Engagement von Betroffenen und von Initiativen, Vereinen, Verbänden, die Betroffene vertreten, sind wir in der Politik auf dieses Thema aufmerksam geworden. Das ist eine gute Gelegenheit, um zu zeigen, dass wir Dinge in Deutschland durch diese Initiativen verändern. Deshalb schlagen wir mit unserem Antrag vor – herzlichen Dank an die Länder, die ihn schon unterstützen und beigetreten sind –, dass wir ein solches Recht auf Vergessenwerden einer Erkrankung einführen, so wie es schon längst in anderen Ländern besteht, um Menschen, die ihre Krebserkrankung oder eine andere Erkrankung überwunden haben, zukünftig ein Leben ohne weitere Nachteile zu ermöglichen. Ich bitte um gute Beratungen im Bundesrat, um Unterstützung dieser Initiative, um Aufnahme dieser Angelegenheit durch die Bundesregierung – ich weiß, dass die Bundesjustizministerin dafür ein offenes Ohr hat –, um den Menschen, die erfolgreich gekämpft haben, ein Recht zu geben, das jeder andere auch hat, der nicht erkrankt ist. Zum Schluss möchte ich mich bei den Menschen in Deutschland bedanken, die mithelfen, Krebs zu überwinden, den unzähligen Wissenschaftlern, die jeden Tag an besseren Therapien und Medikamenten arbeiten, denjenigen, die im ambulanten und stationären Bereich die Erkrankten unterstützen, aber vor allem auch den Vereinen und Verbänden, die über die Selbsthilfe Menschen stark machen. Wir als Politik können sie alle mit dieser Initiative unterstützen. Dafür bitte ich um Unterstützung. Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Kollegin Schwesig! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Rechtsausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Finanzausschuss, dem Gesundheitsausschuss, sowie dem Innenausschuss zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 98: TOP 98 Entschließung des Bundesrates „Europas industrielle Zukunft stärken, europäische Industriearbeitsplätze gegenüber unfairen Wettbewerbspraktiken schützen, einseitige Abhängigkeiten reduzieren“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 546/26) Dem Antrag sind Bremen, Niedersachsen und das Saarland beigetreten. Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Als Erstes hat das Wort: Frau Ministerin Neubaur für Nordrhein-Westfalen. Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben eine Phase globaler Disruption und massiver Destabilisierung der Weltmärkte durch Kriege und ein fatales geopolitisches Kräftemessen. Was immer richtig war, ist es jetzt umso mehr: Eine regelbasierte Handelspolitik, freie Märkte und die Achtung der Menschenrechte sind und bleiben essenzielle Grundlage für internationale Wirtschaftskooperationen und damit für Wohlstand und Fortschritt weltweit. Darum geht es: stark im Handel, fair durch Regeln. Der Handel zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China ist seit Jahren durch starke einseitige Wettbewerbsverzerrungen zulasten Europas geprägt. Dazu zählen insbesondere hohe direkte und indirekte Subventionen für chinesische Unternehmen und eine deutlich unterbewertete chinesische Währung. Diese Wettbewerbsverzerrungen tragen zu wachsenden Ungleichgewichten in der Handelsbilanz bei, erhöhen den Wettbewerbs- und Importdruck, treffen Schlüsselbranchen und kosten Arbeitsplätze bei uns, in unserem starken industriellen Kern. Aber wir sind diesen Entwicklungen nicht ausgeliefert. Wir können, wir müssen und wir werden handeln. Der europäische Binnenmarkt gehört mit einem Bruttoinlandsprodukt von rund 18,8 Billionen Euro zu den größten und stärksten Wirtschaftsräumen der Welt. Die Europäische Union verfügt über starke Instrumente, um faire Bedingungen wiederherzustellen. Genau diese wollen wir konsequent angewendet und zielgenau ergänzt wissen. Europäische Handelsschutzinstrumente, vor allem „safeguard measures“ im Bereich Stahl, wollen wir entschlossen zur Geltung bringen. Staatlich verursachte Wettbewerbsverzerrungen in weiteren Produktgruppen müssen frühzeitig adressiert werden. Wir werden nicht zuschauen, wenn wir in Europa unfair behandelt werden. Deshalb gilt es, insbesondere die Ausweitung von Ausgleichszöllen auf weitere Sektoren zügig vorzubereiten und vorläufige Ausgleichsmaßnahmen nach dem Vorbild anderer Handelspartner früher einzusetzen. Ausgleichsmaßnahmen können insbesondere erforderlich sein, wenn erhebliche Importzuwächse oder Handelsumlenkungen die europäische Industrie ernsthaft schädigen oder zu schädigen drohen. Klar ist: Unterschiede bei Standortbedingungen und Wettbewerbsfähigkeit allein sind noch keine unfairen Wettbewerbsvorteile. Unfaire Handelspraktiken müssen deshalb transparent und nachvollziehbar nachgewiesen werden. Aber angesichts der augenfälligen Marktverzerrungen durch chinesische Überkapazitäten und staatliche Eingriffe steht für mich außer Frage, dass wir in Europa hier zügig und koordiniert handelspolitische Maßnahmen ergreifen müssen. Ganz entscheidend ist auch die Resilienz unserer Lieferketten. Wir müssen gegen Abhängigkeiten entschlossen vorgehen und unser Erpressungspotenzial minimieren. Dazu wollen wir erstens ein umfassendes aktuelles Lagebild der kritischen Import- und Abhängigkeitsstrukturen schaffen, gerade mit Blick auf die seltenen Erden und Schlüsselbranchen und gerade in Bezug auf China, das hier seine Monopolstellung strategisch einsetzt. Darauf aufbauend wollen wir zweitens mit den europäischen Partnern für eine eng begrenzte Zahl besonders kritischer Güter weitere Maßnahmen zur Diversifizierung von Lieferketten und zum Abbau einseitiger Abhängigkeiten entwickeln. Wir müssen alles daransetzen, Europa insbesondere in technologischen Schlüsselbereichen wie der Halbleiterproduktion, aber auch den Produktionswegen für den Ausbau der Erneuerbaren so resilient und diversifiziert wie möglich aufzustellen. Unsere Maßnahmen hierzu müssen entschieden, aber auch verhältnismäßig, möglichst marktwirtschaftlich und bürokratiearm ausgestaltet sein. Gleichzeitig wollen wir Europa von innen festigen, unsere europäischen Produktionsstandorte stärken, Innovationskraft heben und unseren Binnenmarkt gemeinsam weiterentwickeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen: Es geht bei den genannten Maßnahmen nicht um Protektionismus oder Decoupling der EU von einem starken internationalen Wettbewerber. Es geht darum, in einem geoökonomisch komplexen Umfeld eine faire Wettbewerbsordnung zu verteidigen und die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, nachhaltig zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. China ist und bleibt ein wichtiger Handelspartner für Deutschland und Europa, aber eben auch einer der größten und schärfsten systemischen Wettbewerber, mit dem es ein stabiles und verlässliches Level Playing Field zu definieren gilt. Offene Märkte brauchen offene Türen, aber keine offenen Flanken. Die einen offen zu halten und die anderen zu schließen, ist das Anliegen des vorliegenden Entschließungsantrags. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Ministerpräsident Özdemir aus Baden-Württemberg. Cem Özdemir (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anfang der Woche habe ich folgende Schlagzeile in der Presse gelesen: Ökonomen warnen vor höheren Autopreisen durch Zölle. – Diese Warnung richtet sich an die gesamte Europäische Union, die ja gegenwärtig über derartige Zölle nachdenkt. Ich weiß nicht, wie es Ihnen dabei erging – mich hat diese Warnung an den Beginn der 1990er-Jahre erinnert, als sich der Mainstream der Ökonomen ziemlich sicher war, dass der weltweite Handel ausschließlich Vorteile mit sich bringt. Für Regionen, für Branchen, für lokale Arbeitsmärkte sei das geradezu vernachlässigbar. Wir wissen, dass es anders gekommen ist. Das war kurz vor Beginn des Beitritts Chinas zur Welthandelsorganisation, kurz vor dem ersten China- Schock. Dieser Schock beruhte damals auf billigen Konsumgütern. Er betraf vor allem die Vereinigten Staaten von Amerika. Über 2 Millionen Industriejobs gingen in den USA dadurch verloren, mit dramatischen Folgen. Wir kennen die Bilder vom sogenannten Rust Belt. Es ist nicht übertrieben, von einer sozialen Katastrophe zu sprechen – eine Katastrophe, die ihren Beitrag dazu geleistet hat, dass die USA heute ein tief gespaltenes Land sind mit allen Konsequenzen, die wir hier ja spüren. Nun haben wir es mit dem zweiten China-Schock zu tun. Aber dieses Mal trifft es eben nicht die USA, sondern uns. Es trifft nicht irgendwelche Branchen, sondern es trifft die Kern- und die Leitbranchen unseres Landes. Es trifft die Automobilwirtschaft, es trifft den Maschinenbau, es trifft die Chemieindustrie, es trifft die Pharmabranche, es trifft den hochinnovativen Kern unserer Wirtschaft. Allein in der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie sprechen wir von knapp 800 000 Arbeitsplätzen, im deutschen Maschinenbau von 1 Million. Deshalb ist für uns klar: Wir dürfen den Fehler der USA nicht wiederholen. Was also müssen wir tun? Protektionismus, da besteht sicherlich Einigkeit, wäre der absolut falsche Weg. Ich bin Ministerpräsident eines Exportbundeslandes. Insofern ist der Wert des Freihandels Teil unserer DNA. Wir sind Land des Freihandels und wollen das auch in Zukunft bleiben. Aber ich will auch mit einem weiteren Missverständnis aufräumen: Wenn wir auf dem Feld der Handelspolitik aktiv werden, ersetzt das nicht, dass wir unsere Hausaufgaben machen, ersetzt das nicht, die notwendigen Reformen, über die wir hier diskutieren, anzugehen. Ich will noch etwas Weiteres sagen: Wir erkennen die historische Leistung der Volksrepublik China an, innerhalb weniger Jahrzehnte Hunderte Millionen Menschen aus tiefer Armut geführt zu haben. Wir sind davon beeindruckt, mit welcher Zielstrebigkeit sich China in den vergangenen Jahrzehnten wirtschaftlich und technologisch entwickelt hat, vor allem von der verlängerten Werkbank zum harten Wettbewerber. Es bestreitet auch niemand das Recht chinesischer Unternehmen, bei uns erfolgreich Geschäfte zu machen, genauso wie wir Europäer weiterhin Geschäfte in China machen wollen. Worauf wir allerdings künftig stärker bestehen müssen, sind gleiche Chancen für alle, und daran hapert es gegenwärtig. Es ist ja inzwischen hinreichend untersucht und dokumentiert: Während chinesische Unternehmen bei uns weitgehend freie Bahn haben, sind unsere Unternehmen in China mit vielfältigen und massiven Hürden konfrontiert. Während unsere Unternehmen sich im Großen und Ganzen selbst durchschlagen müssen, werden chinesische Unternehmen hoch subventioniert und genießen erhebliche währungspolitische Vorteile. Das ist kein Freihandel, wie er sein müsste, sondern eine Wettbewerbsverzerrung allererster Güte. Damit dürfen wir uns nicht abfinden. Dagegen müssen wir gemeinsam aktiv werden. Ich begrüße es deshalb sehr, dass sich der BDI, der VDA und der VDMA entsprechend deutlich positioniert haben. Es besteht hier Einigkeit zwischen Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite. Im Mittelpunkt stehen Gespräche, Verhandlungen, gerne auch, wo immer möglich, freiwillige Selbstbeschränkungen. Das sollte auch in Zukunft an erster Stelle stehen. Dennoch ist es Zeit, die Europäische Union stärker zu befähigen, wenn alles andere nicht hilft, auch mit Schutzzöllen reagieren zu können. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wer ist dafür, bereits heute in der Sache zu entscheiden? – Mehrheit. Wer ist dafür, die Entschließung zu fassen? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Gesetz zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume (Drucksache 490/26) Hier gibt es zwei Wortmeldungen. Als Erstes erteile ich das Wort Herrn Staatsminister Pentz aus Hessen. Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ein Staat muss handlungsfähig sein, aber die Menschen müssen auch wahrnehmen, dass dem so ist. Er muss Entscheidungen treffen, die die Menschen fühlen und spüren und am besten auch positiv zur Kenntnis nehmen. Und er muss den Menschen das Leben leichter machen. Deshalb ist Bürokratieabbau kein Selbstzweck. Bürokratieabbau ist die Grundlage für eine starke Demokratie und die Grundlage dafür, dass sich unsere Unternehmen entfalten können, sowohl im Inland als auch im Export. Das hat der Ministerpräsident von Baden-Württemberg sehr klar vorgetragen. Meine Damen und Herren, Bürokratieabbau sichert letztendlich auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, und er sorgt dafür, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen und Verwaltungen weniger Zeit mit Papierkram verschwenden. Weniger Formulare, weniger Berichtspflichten, weniger Nachweispflichten, weniger Kontrollen und mehr Zeit fürs Wesentliche müssen die Maxime sein. Gerade angesichts der jüngsten Wahlergebnisse glaube ich, das hier noch mal mit Fug und Recht hinterlegen zu können. Die Menschen erwarten zu Recht, dass der Staat ihre Probleme löst. Unser Ministerpräsident Boris Rhein hat das vorhin sehr klar dargestellt. Die Hessische Landesregierung begrüßt deshalb das vorliegende Gesetz. Es ist gut, es ist wichtig, liebe Frau Kollegin Connemann. Aber es ist auch nur ein erster Schritt. Das Gesetz wird natürlich von allen Ländern unterstützt. Dafür bin ich sehr dankbar. Trotzdem zeigt es: An manchen Stellen fehlt uns scheinbar noch der Mut. Warum? Das Gesetz erlaubt Ausnahmen und befristete Abweichungen, aber eben nur in formalen Fragen. Ich danke dem Freistaat Sachsen, ich danke dem Land Schleswig-Holstein, dass sie unserer Entschließung beigetreten sind, und will kurz erklären, worum es uns genau geht. Wir wollen übergreifende Lösungen testen, natürlich auch unter klaren Bedingungen, aber wir wollen es den Kommunen so leicht wie möglich machen, und wir wollen ihnen so viel Verantwortung und Ermöglichungsspielraum geben, wie es nur geht. Wir in Hessen haben im März dieses Jahres einen ersten Schritt gemacht auf der Grundlage unseres Ersten Bürokratieabbaugesetzes mit 130 konkreten Maßnahmen. Die Grundlage unseres Zweiten Bürokratieabbaugesetzes sind 168 Maßnahmen, und unser KommFlex-Gesetz erlaubt Kommunen Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben und Standards. Meine Damen und Herren, die Erfahrungen in Hessen sind extrem gut. Die Kommunen wollen gestalten. Sie wollen gar nicht unbedingt weniger Gesetze, sondern vielmehr pragmatische Lösungen. Sie wollen die Dinge selbst voranbringen im Sinne der Staatsmodernisierung, im Sinne des Bürokratieabbaus. Wir müssen uns alle gemeinsam in einer großen Kraftanstrengung und sehr viel schneller von Bürokratie freischwimmen. Wir Hessen leisten unseren Beitrag in dieser Frage seit Beginn der Legislatur sehr klar, sehr konkret, sehr konsequent. Und vor allen Dingen: Wir bemessen den Fortschritt an den Herausforderungen der Menschen im konkreten Leben. Wir reden nicht global, galaktisch über „one in, two out“ oder „one in, ten out“, sondern fragen: Was bedeutet das eigentlich konkret für die Leute da draußen, die auf dem Amt warten oder im Netz festhängen oder irgendwelche Formulare ausdrucken müssen? Meine Damen und Herren, wir Hessen wollen in dieser Frage im positiven Sinne weiterhin Wadenbeißer sein und die Bundesregierung nach Kräften unterstützen. Das heute vorliegende Gesetz ist eine Grundlage. Aber ich sage: Es muss sehr viel stärker und noch konsequenter weitergehen. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Staatsminister Pentz! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Parlamentarische Staatssekretärin Connemann, Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deutschland war und ist Innovationsland. Erfindungen von deutschen Forschern, Mittelständlern oder Tüftlern haben die Welt verändert – bis heute. Vom Buchdruck über Autos, Herzklappen oder Quantencomputer. Wir sind das Land der Ideen und des Erfindergeistes, auch dank – und das zu sagen, sei mir gestattet – eines starken Mittelstandes in diesem Land. Aber inzwischen scheitern gute Einfälle nicht selten daran, dass wir zu langsam, zu kompliziert und auch zu wenig mutig sind. Die Rückmeldung, die ich von Unternehmerinnen und Unternehmern erhalte, ist, dass sie viel zu häufig Sätze hören wie: „Das geht nicht“, „Das haben wir noch nie gemacht“ oder: „Dafür fehlt die entsprechende Rechtsgrundlage“. Genau das ändern wir gemeinsam heute mit unserem Bundeserprobungsgesetz. Denn wir wissen: Innovation braucht einen Ort, an dem ausprobiert werden darf und auch einmal gesagt werden darf: „Das funktioniert noch nicht“. Das ist Scheitern – nein, das ist Lernen! Genau dafür schaffen wir die Reallabore. Der Deutsche Bundestag hat im Juni den Weg dafür frei gemacht. Und heute folgt der nächste Meilenstein: Ihre Zustimmung, auf die ich hoffe und um die ich bitte. Denn künftig soll gelten: ausprobieren statt abwarten. Das ist übrigens mehr als ein neues Gesetz. Es ist ein neues Verständnis von Staat. Wir geben Menschen mit Ideen Raum, Unternehmen Raum, und wir geben vor allem unseren Behörden Raum. Das Bundeserprobungsgesetz schafft dafür eine allgemeine Erprobungsklausel. Maßnahmen zur Beschleunigung oder zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren oder aber auch zur Verwaltungsdigitalisierung können vor Ort im Reallabor getestet werden. Wir geben mit dieser Generalklausel den Beschäftigten von Bund, Ländern und in den Kommunen ein einmaliges Werkzeug in die Hand, ein Novum. Sie dürfen proben und von bundesrechtlichen Verfahrensregeln abweichen. Das ist Vertrauen statt Kontrolle. Was funktioniert, soll nicht im Reallabor bleiben. Es soll Maßstab werden für ganz Deutschland. Das Gesetz schafft dafür drei große Freiräume. Erstens: Freiraum für neue Ideen. Im Zuge von Genehmigungen für Reallabore werden innovationsfreundliche Erkenntnisse systematisch gesammelt, und sie sollen zurück in die Gesetzgebung fließen; denn ein guter Versuch darf nicht im Aktenordner enden. Zweitens: Freiraum für unsere Verwaltung. Herr Minister Pentz hat es bereits dargestellt: KI ausprobieren zu dürfen, Zuständigkeiten zu bündeln, Verwaltung zu digitalisieren, Leistungen anzubieten, ohne dass Bürger und Betriebe fünf Formulare ausfüllen müssen, das ist moderner Staat. Drittens: Freiraum in wichtigen Einzelfällen. Wir haben dafür fachgesetzliche Experimentierklauseln zur Verfügung gestellt – im Gesundheitswesen, im Jugendmedienschutz, in der digitalen Verwaltung, bei der Registermodernisierung für die Wirtschaft, in der Telekommunikation und im Luftverkehr. Damit schaffen wir die konkreten Möglichkeiten, Neues zu erproben. Aber ich bin auch bei Herrn Minister Pentz, der sagt, dass das nur der Anfang sein kann. So sehen wir es auch. Wir brauchen mehr dieser Freiräume. Da sind wir gefordert – gemeinsam, als Bund und Länder. Ja, es ist eine Kraftanstrengung. Aber es ist eine Kraftanstrengung, die sich lohnt, um deutlich zu machen, dass dieser Staat kann, egal ob Bund, Länder oder Kommunen, dass wir handlungsfähig sind und damit auch Vertrauen zurückerobern können. Denn Deutschland war immer stark, wenn aus Ideen Wirklichkeit geworden ist. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass der Weg von der Idee zur Wirklichkeit nicht an Bürokratie oder Überregulierung scheitert. Wir wollen keinen Staat, der Innovation erklärt. Wir wollen einen Staat, der Innovation ermöglicht. Darum schaffen wir Experimentierräume. Darum schaffen wir Reallabore. Darum sagen wir heute gemeinsam: Wer etwas Neues kann, soll es in Deutschland ausprobieren können, nicht irgendwann, nicht nach zehn Jahren, sondern genau jetzt. Ausprobieren statt abwarten, das ist der Kern dieses Gesetzes, und das ist der Anspruch an einen modernen Staat. Einfach mal machen! – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Wer ist dafür, dem Gesetz gemäß Ziffer 1 zuzustimmen? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 7/20261 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 4, 6, 7, 10 bis 12, 15, 30, 40, 41, 44, 53, 54, 59, 61 bis 63, 68, 73, 74, 76 bis 79, 82, 84 bis 89. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Somit ist das so beschlossen. Zu Tagesordnungspunkt 15 sind die Länder Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und das Saarland der Vorlage beigetreten. Eine Erklärung zu Protokoll2 haben abgegeben: zu Punkt 74 Herr Minister Goldschmidt (Schleswig- Holstein) und zu Punkt 77 Frau Staatsrätin Böhning (Bremen). 1 Anlage 9 2 Anlagen 10 und 11 Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport- Agentur (Sportfördergesetz – SpoFöG) (Drucksache 493/26) Es liegen dazu zwei Wortmeldungen vor. – Zunächst Herr Staatsminister Schuster aus Sachsen, bitte! Armin Schuster (Sachsen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der deutsche Spitzensport steht vor gleichermaßen spannenden wie immensen Herausforderungen. Einerseits wollen wir uns um Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland bewerben. Andererseits müssen wir leistungsmäßig bis dahin – ich gehe ja davon aus, dass unsere Bewerbung erfolgreich ist – spätestens wieder unter den Top-Fünf- Ländern der Welt sein, im Winter sogar unter den Top Drei. Davon sind wir eine ganze Ecke weg. Das war aber mal so, und deswegen wollen wir dahin zurück. Die internationale Konkurrenz ist enorm. Aber dass Deutschland mit Köln/Rhein-Ruhr oder München beste Chancen hat – mit einem Augenzwinkern: und mit Berlin gehabt hätte – und dass wir die Olympischen Spiele nach Deutschland holen, davon sind wir überzeugt. Deutlich schwieriger ist allerdings das Ziel zu erreichen, wieder deutlich mehr Medaillen bei internationalen Höhepunkten zu erringen. Insofern ist die mit dem Sportfördergesetz geplante Neuausrichtung zentral für die Zukunft des deutschen Spitzensports. Wir tun das zum ersten Mal. Deshalb hat das Ganze eine immense Bedeutung. Das vorliegende Gesetz baut auf zwei neuen und entscheidenden Stellschrauben auf: Erstens: Planungssicherheit für Verbände, Standorte, Athleten und Trainer. Mit diesem Gesetz wird eine verlässliche Grundlage für die Anerkennung von Bundesstützpunkten, Leistungszentren und die langfristige Arbeit der Fachverbände gelebt. Damit erhält auch die Olympiabewerbung des DOSB aus unserer Sicht zusätzlich Rückenwind. Zweitens. Die neue Spitzensportagentur ist das Herzstück des Gesetzes und bündelt nach dem erfolgreichen britischen Vorbild Förderung und Steuerung in einer Hand. Wir versprechen uns davon mehr Effizienz und vor allem den Abbau von Überregulierung. Als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts garantiert die Agentur Unabhängigkeit sowie Transparenz und soll vor allem eine zielgenauere Mittelvergabe gewährleisten. Sie ermöglicht den längst überfälligen Systemwechsel weg von komplexen Förderkulissen und zersplitterten Verantwortlichkeiten hin zu einer sinnvollen strategisch und sportfachlich geführten Förderung. Athleten, Trainer, Verbände und Vereine sind in die Förderentscheidungen angemessen eingebunden. Meine Damen und Herren, Leipzig ist der ideale Perspektivstandort für die Agentur. Zum einen als etablierte Sportmetropole vom Breiten- bis zum Spitzensport. Ich erinnere an sehr viele Großsportevents, an den nahen Kanupark, an das Sportforum et cetera. Zum anderen sitzen in Leipzig das Institut für Angewandte Trainingswissenschaft, das IAT, und die Sportwissenschaftliche Fakultät der Universität Leipzig. Dort haben wir seit einiger Zeit die akademische Trainerausbildung wiederbelebt, ein echtes Erfolgsmerkmal der deutschen Sportgeschichte. Meine Damen und Herren, Sportstadt, Fakultät, IAT, die Agentur, das ist so etwas wie ein magisches Quadrat. Mehr mit dem Spitzensport verzahnte Expertise geht kaum in Deutschland. Deswegen sind wir ein bisschen stolz. Ich danke den vielen Unterstützern, auch den Ländern, die uns dabei unterstützt haben. Die Ansiedlung am Standort Leipzig ist nicht zuletzt auch ein wichtiges Signal des Bundes und der Länder für die Stärkung ostdeutscher Standorte. Sachsen hat den gesamten Reformprozess gemeinsam mit allen Ländern konstruktiv und kritisch begleitet und plädiert deshalb für die Zustimmung zum vorliegenden Gesetz. Das Sportfördergesetz ist ein konsequenter und richtiger Schritt. Für die Spitzensportagentur ist Leipzig der absolut richtige Ort, wie es übrigens die Stadt auch als Mitausrichter Olympischer Spiele wäre. – Mal schauen! Mein Dank gilt an dieser Stelle der ehemaligen Staatsministerin Christiane Schenderlein. Sie hat großen Anteil an der Genese dieses Gesetzes. Und ich bin mir absolut sicher, dass Sie, lieber Herr Rauhe, erstens dank dieses Gesetzes und zweitens, aber viel wichtiger, dank Ihrer persönlichen Erfahrungen uns sicher eine goldenere Zukunft weisen können. Das brauchen wir, und das ist das Ziel dieses Gesetzes. Ich spreche hier ja in einer ganz besonderen Stadt und möchte vor dem Hintergrund der Entscheidung, die vorgestern in Berlin getroffen wurde, abschließend noch etwas sagen: Sport ist nicht die schönste Nebensache der Welt. Unsere Investitionen in den Breiten- wie Spitzensport oder in Olympische und Paralympische Spiele sind Investitionen in die hervorragende Arbeit unserer Ehrenamtler und Vereine, in denen Werte wie Leistung, Ausdauer, Teamgeist, Integration, Diversität oder Inklusion tagtäglich gelebt werden. Mehr gesellschaftlichen Return für jeden Fördereuro kann ich mir in kaum einem anderen Politikfeld vorstellen. Insofern verschwenden wir da nichts. Wir entscheiden morgen mit dem DOSB in Baden-Baden, glaube ich jedenfalls, das absolut Richtige für unser Land. Egal, wer es wird: Ich wünsche großen Erfolg. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Kollege Schuster! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Staatsminister Rauhe aus dem Bundeskanzleramt. – Bitte, Herr Staatsminister! Ronald Rauhe, Staatsminister beim Bundeskanzler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stehe heute hier als Staatsminister für Sport und Ehrenamt. Aber ich stehe auch als jemand vor Ihnen, der den Spitzensport aus einer ganz anderen Perspektive kennt: als Athlet und als Olympiasieger. Ich weiß, was es bedeutet, über Jahr

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