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Rede von Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) – Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des …

dip / rede 24.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 16a bis 16d: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubau.

Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) – Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des … Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf dem Weg der Energiewende hin zu sauberem Strom und sauberen Molekülen ohne schädliche Emissionen sind wir weit gekommen. Aber wir sind jetzt an einem Punkt, an dem wir neu koordinieren und ausbalancieren müssen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat mittlerweile viel Fahrt aufgenommen. Die Speicher, die den Überschussstrom in der Mittagszeit für den Abend speichern, wollen ans Netz. Und immer mehr Unternehmen stellen, wo es technisch möglich ist, von Gas und Öl auf Strom um. Das alles sind sehr gute Nachrichten; denn all das sind wichtige Beiträge zur Transformation. Dabei ist klar: Wir werden mehr Strom brauchen in Zukunft, für Wärme, Mobilität, Rechenzentren. Wir müssen zubauen, sagt zum Beispiel auch RWE-Chef Markus Krebber. Klar ist auch: Wir brauchen Gaskraftwerke für die Versorgungssicherheit. Aber für die Preise ist es wichtig, dass möglichst oft der günstige Strom aus Wind und PV den Preis setzt. Und schließlich: Der hohe Anteil von klimafreundlicher Stromerzeugung im eigenen Land und im europäischen Verbund macht uns Stück für Stück unabhängiger und resilienter gegen Importrisiken, gegenüber Preissprüngen, wie wir sie gerade bei Öl und Gas erleben. Deshalb bleibt es bei den Ausbauzielen und bei den Zwischenzielen, wie auch Ministerin Katherina Reiche gerade wieder ganz klar gesagt hat. Wir sind allerdings auch mit Problemen konfrontiert, nämlich damit, dass der schnelle Hochlauf von Wind- und Solarstrom zu bewältigen ist und der Netzausbau damit im Moment nicht Schritt hält. Dann kommt der Strom nicht beim Verbraucher an, es muss abgeregelt werden, die Energie wird verschwendet. Dadurch entstehen heute hohe Netzkosten, die den Preisvorteil bei der Gestehung der erneuerbaren Energie wieder aufwiegen. Und längst nicht jeder bekommt zeitnah den Netzzugang, den er braucht. Das gilt für viele Speicher, aber das gilt auch für Unternehmen, die eigentlich alles richtig machen, die an ihrem Standort in die neue Technologie investieren. Wenn ein Ziegelhersteller, der vom Gasofen auf den Elektroofen umstellt, von seinem Netzbetreiber aber gesagt bekommt, dass er den nötigen Stromanschluss erst in acht bis zehn Jahren bekommen kann, dann ist das für das Industrieland Deutschland ein unhaltbarer Zustand; so kann das nicht bleiben. Wir brauchen deshalb jetzt eine konsistente Regelung, die den Ausbau von Wind, PV und anderen erneuerbaren Energien auf dem geplanten Ausbaupfad hält und gleichzeitig keine Energie vergeudet, die den Netzausbau voranbringt, den Netzzugang fair und zügig gewährleistet und zugleich auf Kosteneffizienz achtet. Wir müssen Physik, Wirtschaftlichkeit, regionale Planung und Regulierung gemeinsam in den Blick nehmen und besser aufeinander abstimmen. Ich möchte auf einige wenige Punkte des Gesetzentwurfs eingehen. Für das beschriebene Problem in Netzengpassgebieten schlägt der Gesetzentwurf einen Redispatch-Vorbehalt vor, nach dem Wind- oder PV-Anlagen bei Stau im Stromnetz ohne Entschädigung abgeregelt werden können. Das Problem muss angegangen werden. Aber dieser Vorschlag kann zu ungewollten Nebenwirkungen führen, nicht nur zur Verschwendung von Energie, sondern vielleicht sogar auch zum kompletten Verzicht auf neue Anlagen, weil eben Planbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Bankability darunter leiden. Deshalb – die Lösung ist ja schon angesprochen worden – wäre es wohl klüger, wenn man eben nicht an der Anlage selber abregelt, sondern am Netzverknüpfungspunkt; das würde viele Möglichkeiten eröffnen, den Überschussstrom netzdienlich und wirtschaftlich zu speichern oder eben für flexible Abnehmer wie Elektrolyseure zu verwenden. Ich denke, wir müssen auch die Netzbetreiber in die Pflicht nehmen. Denn dass teilweise zehn Jahre auf einen Netzanschluss gewartet werden muss, das ist ja kein Naturgesetz; da müssen die Netzbetreiber wirklich einen Schritt zulegen, damit wir den gewollten und auch notwendigen Ausbau und die Umstellung hinbekommen. Ein wirklich guter Punkt ist, dass die Netzbetreiber in Zukunft auf Onlineplattformen darüber informieren müssen, wo noch Kapazitäten sind. Und auch das Reifegradverfahren muss etabliert werden. Also: Es bleibt noch viel zu tun, –

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