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Erklärung von des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/7340)

dip / rede 30.01.2019 · WP 19 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Erklärung von des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/7340) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Verifikationsangebot Russlands im Rahmen der Verhandlungen zur Rettung des Washingtoner Vertrages über nukleare Mittelstreckensysteme, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesem Angebot („Süddeutsche Zeitung“ vom 17. Januar 2019, „,Enttäuschende’ Abrüstungsgespräche“)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Russland den USA eine Außenbetrachtung des Marschflugkörpers 9M729 angeboten. Aus einer Außenbetrachtung kann jedoch keine Aussage zur Reichweite getroffen werden. Dies ist den russischen Verantwortlichen auch bewusst. Wir gehen auf dieser Basis und auf den uns vorliegenden Informationen daher – ebenso wie unsere Verbündeten in der NATO – weiterhin davon aus, dass der russische Marschflugkörper 9M729 den INF-Vertrag verletzt. Um den INF-Vertrag zu retten, muss Russland diesen verifizierbar abrüsten. Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE): Warum nahm am 23. Januar 2019 der deutsche Militärattaché in Moskau nach meiner Kenntnis nicht an der Präsentation des sogenannten SSC-8-Flugkörpers bzw. des Raketenbehälters und der Abschussrampe teil, zumal die Klärung der Fähigkeiten dieses Systems im ureigenen Interesse Deutschlands ist? Die Bundesregierung begrüßt jeden ernsthaften und aufrichtigen Dialog, sofern dieser zum Erhalt des INF-Vertrags beiträgt. Dies hat auch Bundesaußenminister Heiko Maas bei seinen Besuchen in Moskau und Washington am 18. bzw. 23. Januar unterstrichen. Deutschland war wie alle anderen EU-Staaten bei einer Unterrichtung durch das russische Außenministerium am 18. Januar hochrangig vertreten. Die von Ihnen angesprochene Vorführung am 23. Januar war aber kein wirkliches Angebot zu einem Dialog, sondern ein Versuch der russischen Regierung, von der eigenen Verantwortung für das drohende Ende des INF-Vertrags abzulenken. Bei der Präsentation in Moskau wurde kein SSC-8-Flugkörper präsentiert, sondern lediglich eine Abschussrampe und die Transporthülle eines Marschflugkörpers. Aus der Außenbetrachtung eines Marschflugkörpers kann keine Aussage zur Reichweite abgeleitet werden. Wir gehen auf dieser Basis und aufgrund der uns vorliegenden Informationen daher – ebenso wie unsere Verbündeten in der NATO – weiterhin davon aus, dass der russische Marschflugkörper 9M729 den INF-Vertrag verletzt. Um den INF-Vertrag zu retten, muss Russland diesen verifizierbar abrüsten. Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung, das Angebot der russischen Seite – auch stellvertretend für die USA angesichts der Weigerung Washingtons – einer Vor-Ort-Inspektion unter der Bedingung aufzugreifen, dass vollumfängliche Inspektionsmaßnahmen wie Datenübermittlung, Flugtest etc. gewährleistet sein müssen, und, falls nein, bitte begründen? Auch wenn der INF-Vertrag von zentraler Bedeutung für die europäische und auch die deutsche Sicherheit ist, ist Deutschland nicht Partei des Vertrages. Schon deswegen kann die Bundesregierung nicht „stellvertretend für die USA“ Inspektionsangebote aufgreifen. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Russland den USA eine Außenbetrachtung des Marschflugkörpers 9M729 angeboten. Aus einer Außenbetrachtung kann jedoch keine Aussage zur Reichweite getroffen werden. Dies ist den russischen Verantwortlichen auch bewusst Wir gehen auf dieser Basis und aufgrund der uns vorliegenden Informationen daher – ebenso wie unsere Verbündeten in der NATO – weiterhin davon aus, dass der russische Marschflugkörper 9M729 den INF-Vertrag verletzt. Um den INF-Vertrag zu retten, muss Russland diesen verifizierbar abrüsten. Antwort

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