Aktuelle Problematiken der deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/253)
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Aktuelle Problematiken der deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/253)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/427
21. Wahlperiode 06.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Moosdorf und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/253 –
Aktuelle Problematiken der deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch den jetzigen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wurde in der
Vergangenheit wiederholt eine Lieferung von weitreichenden Taurus-
Marschflugkörpern ins Spiel gebracht, über welche nach Auffassung der Fragesteller
innerhalb der Bundesregierung kein einheitliches Meinungsbild besteht (vgl.
www.nachdenkseiten.de/?p=131931). Zum Beispiel hat sich der damalige und
heutige Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius eher skeptisch im
Hinblick auf die Taurus-Lieferungen an die Ukraine gezeigt. Diese
Lieferungen werden von den Fragestellern im Hinblick auf eskalatorische Risiken
(mögliche Bewertung als direkte Kriegsbeteiligung Deutschlands über
Bundeswehrangehörige, die Ziele für dieses Waffensystem eingeben, Angriffe auf
Hochwertziele wie die Krim-Brücke oder den Kreml etc.) abgelehnt. Aber
auch hinsichtlich der, nach Ansicht der Fragesteller, fehlenden Kontrolle über
die mögliche Weitergabe der an die Ukraine gelieferten deutschen Waffen
bestehen Risiken – vor allem im Hinblick auf die mögliche Proliferation u. a. an
Islamisten bzw. Dschihadisten (vgl. responsiblestatecraft.org/ukraine-syria/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie bestätigt weder die darin enthaltenen Feststellungen noch die
dargestellten Sachverhalte.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14553
verwiesen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 5. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Hat sich die Bundesregierung zu der von Russland geäußerten Ansicht
eine Auffassung gebildet, der zufolge eine mögliche Lieferung von
Taurus-Marschflugkörpern qua technischer Unterstützung durch
Bundeswehrangehörige, z. B. bei der Zieleingabe, einen Kriegseintritt
Deutschlands darstelle, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.nachdenkseite
n.de/?p=131931)?
Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich keine rechtlichen
Bewertungen durch Drittstaaten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
2. Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf die Lieferung von Taurus-
Marschflugkörpern auf eine einheitliche Position verständigt, und wenn
ja, wie lautet diese?
3. Hat die Bundesregierung geprüft, wie sie im möglichen Fall der
Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine ausschließen will,
dass die Ukraine Taurus-Marschflugkörper gegen russische
Hochwertziele wie den Kreml oder die Krim-Brücke einsetzt und es dadurch zu einer
Eskalation des Krieges in der Ukraine kommt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine bei der Ausübung ihres
individuellen Selbstverteidigungsrechts.
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu einzelnen Waffensystemen oder
operativen Einsatzführungen der Ukraine, um Rückschlüsse auf die Kapazitäten
und Fähigkeiten der ukrainischen Streitkräfte zu vermeiden. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem angeführten russischen
Medienbericht (vgl. en.topwar.ru/263517-ssha-zapretili-postavljat-na-ukrain
u-rakety-taurus-v-kotoryh-okazalis-amerikanskie-komponenty.html, zur
kritischen Einordnung siehe de.euronews.com/my-europe/2025/04/29/fa
kten-check-blockieren-die-usa-deutsche-plane-zur-lieferung-von-taurus-r
aketen-an-die-ukr), wonach eine Lieferung von Taurus-
Marschflugkörpern an die Ukraine nicht möglich sei, weil die erwähnten
Marschflugkörper kritische US-Komponenten enthalten würden, weswegen sich
bereits US-Unternehmen über das US-amerikanische Außenministerium an
die Bundesregierung gewandt hätten?
Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich keine Presseberichterstattung.
5. Trifft der in Frage 4 erwähnte Bericht inhaltlich zu, und wenn ja, wann
haben sich welche Unternehmen an welche Bundesministerien oder
Bundesbehörden gewandt?
6. Wenn der in Frage 4 erwähnte Bericht zutrifft, warum hat sich der jetzige
Bundeskanzler Friedrich Merz in der Vergangenheit trotzdem für die
Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern ausgesprochen, und hält er ggf. an
dieser Auffassung fest, obwohl dies bei Zutreffen des Berichts aufgrund
der US-Komponenten gar nicht möglich erschiene?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 3 und 4 verwiesen.
7. Hat sich die Bundesregierung zur möglichen Einstufung der für die
Ukraine kämpfenden und mit ukrainischen Geheimdiensten
zusammenarbeitenden Dschochar-Dudajew- sowie Scheich-Mansur-Bataillone als
islamistisch eine Auffassung gebildet, vor dem Hintergrund, dass laut
Experten das Dschochar-Dudajew-Bataillon sich hauptsächlich aus
gemäßigten Kämpfern und das Scheich-Mansur-Bataillon vorwiegend aus
islamistisch orientierten Kämpfern zusammensetzen, und wenn ja, wie
lautet diese (vgl. www.welt.de/politik/ausland/plus250474270/Tschetsch
enen-Geheimes-Bataillon-Wir-sind-Muslime-und-kaempfen-fuer-Freihei
t.html sowie Bundestagsdrucksache 20/14553)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 20/14553 verwiesen.
8. Hat sich die Bundesregierung zur möglichen Einstufung des für die
Ukraine kämpfenden und mit seinen Geheimdiensten
zusammenarbeitenden Separate Special Purpose Bataillon, kurz OBON, als islamistisch
eine Auffassung gebildet, vor dem Hintergrund, dass dieses nach Ansicht
von Experten „gewaltorientierte islamistische Kämpfer aus dem Ausland
aufgenommen hat“, die teilweise sogar islamistischen Milizen in Syrien
„zu extrem“ gewesen sein sollen, und wenn ja, wie lautet diese (vgl.
www.welt.de/politik/ausland/plus250474270/Tschetschenen-Geheimes-
Bataillon-Wir-sind-Muslime-und-kaempfen-fuer-Freiheit.html; bitte
angeben, ob OBON nach Auffassung der Bundesregierung islamistisch
sein könnte)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob von Deutschland
gelieferte Waffen oder militärische Güter von den in den Fragen 7 und 8
genannten, nach Auffassung der Fragesteller islamistischen Bataillonen
möglicherweise an Islamisten und Dschihadisten weitergegeben bzw.
verkauft wurden, und wenn ja, welche?
10. Hat die Ukraine von Deutschland gelieferte Waffen oder militärische
Güter mit deutscher Zustimmung an Dritte weitergegeben, wenn ja, wann,
an wen, und welche Waffen bzw. militärische Güter (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/14553)?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 11 auf
Bundestagsdrucksache 20/14553 verwiesen.
11. Wie viele mutmaßliche Islamisten bzw. islamistische Terroristen bzw.
Dschihadisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des
Krieges Russlands gegen die Ukraine nach Deutschland eingereist (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/14553 bitte entsprechend den jeweiligen
Herkunftsstaaten und den Jahren der Einreise auflisten)?
12. Gibt es bei den in der Frage 11 erwähnten Islamisten bzw. Dschihadisten
als Gefährder eingestufte, und wenn ja, wie viele?
13. Verbüßen unter den in Frage 11 erwähnten Islamisten bzw. Dschihadisten
manche Gefängnisstrafen in Deutschland, wenn ja, wie viele, und wegen
welcher Straftatbestände?
Die Fragen 11 bis 13 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 des
Abgeordneten Christoph de Vries auf Bundestagsdrucksache 20/8183
verwiesen.
14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich bei den laut
Medienberichten durch die Ukraine an die islamistische Haiʾat Tahrir asch-
Scham (HTS) in Syrien gelieferten Waffen oder militärischen Gütern
deutsche Waffen bzw. Militärgüter befanden (vgl. responsiblestatecraft.or
g/ukraine-syria/; bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen.
15. Hat sich die Bundesregierung zu Medienberichten hinsichtlich der
ukrainischen Unterstützung für die islamistische HTS eine Auffassung
gebildet, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie für ihre
militärische und sonstige Unterstützung der Ukraine (vgl. ebd.)?
16. Verfügt die Bundesregierung über eigene Erkenntnisse zur vorgenannten,
laut Medienberichten erfolgten Unterstützung der Ukraine für die HTS,
oder kann die Bundesregierung aufgrund von fremden Erkenntnissen die
genannten Medienberichte bestätigen bzw. widerlegen (vgl. ebd.)?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet:
Der Bundesregierung sind Medienberichte im Sinne der Fragestellung bekannt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 19 und
20 auf Bundestagsdrucksache 20/14553 verwiesen. Weitere Kenntnisse liegen
der Bundesregierung nicht vor.
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ISSN 0722-8333]
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