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Aktuelle Problematiken der deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/253)

dip / drucksache 06.06.2025 · WP 21 · 21/427 · Antwort · Original ↗

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Aktuelle Problematiken der deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/253) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/427 21. Wahlperiode 06.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Moosdorf und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/253 – Aktuelle Problematiken der deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch den jetzigen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wurde in der Vergangenheit wiederholt eine Lieferung von weitreichenden Taurus- Marschflugkörpern ins Spiel gebracht, über welche nach Auffassung der Fragesteller innerhalb der Bundesregierung kein einheitliches Meinungsbild besteht (vgl. www.nachdenkseiten.de/?p=131931). Zum Beispiel hat sich der damalige und heutige Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius eher skeptisch im Hinblick auf die Taurus-Lieferungen an die Ukraine gezeigt. Diese Lieferungen werden von den Fragestellern im Hinblick auf eskalatorische Risiken (mögliche Bewertung als direkte Kriegsbeteiligung Deutschlands über Bundeswehrangehörige, die Ziele für dieses Waffensystem eingeben, Angriffe auf Hochwertziele wie die Krim-Brücke oder den Kreml etc.) abgelehnt. Aber auch hinsichtlich der, nach Ansicht der Fragesteller, fehlenden Kontrolle über die mögliche Weitergabe der an die Ukraine gelieferten deutschen Waffen bestehen Risiken – vor allem im Hinblick auf die mögliche Proliferation u. a. an Islamisten bzw. Dschihadisten (vgl. responsiblestatecraft.org/ukraine-syria/). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kenntnis. Sie bestätigt weder die darin enthaltenen Feststellungen noch die dargestellten Sachverhalte. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14553 verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 5. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Hat sich die Bundesregierung zu der von Russland geäußerten Ansicht eine Auffassung gebildet, der zufolge eine mögliche Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern qua technischer Unterstützung durch Bundeswehrangehörige, z. B. bei der Zieleingabe, einen Kriegseintritt Deutschlands darstelle, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.nachdenkseite n.de/?p=131931)? Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich keine rechtlichen Bewertungen durch Drittstaaten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf die Lieferung von Taurus- Marschflugkörpern auf eine einheitliche Position verständigt, und wenn ja, wie lautet diese?  3. Hat die Bundesregierung geprüft, wie sie im möglichen Fall der Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine ausschließen will, dass die Ukraine Taurus-Marschflugkörper gegen russische Hochwertziele wie den Kreml oder die Krim-Brücke einsetzt und es dadurch zu einer Eskalation des Krieges in der Ukraine kommt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine bei der Ausübung ihres individuellen Selbstverteidigungsrechts. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu einzelnen Waffensystemen oder operativen Einsatzführungen der Ukraine, um Rückschlüsse auf die Kapazitäten und Fähigkeiten der ukrainischen Streitkräfte zu vermeiden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem angeführten russischen Medienbericht (vgl. en.topwar.ru/263517-ssha-zapretili-postavljat-na-ukrain u-rakety-taurus-v-kotoryh-okazalis-amerikanskie-komponenty.html, zur kritischen Einordnung siehe de.euronews.com/my-europe/2025/04/29/fa kten-check-blockieren-die-usa-deutsche-plane-zur-lieferung-von-taurus-r aketen-an-die-ukr), wonach eine Lieferung von Taurus- Marschflugkörpern an die Ukraine nicht möglich sei, weil die erwähnten Marschflugkörper kritische US-Komponenten enthalten würden, weswegen sich bereits US-Unternehmen über das US-amerikanische Außenministerium an die Bundesregierung gewandt hätten? Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich keine Presseberichterstattung.  5. Trifft der in Frage 4 erwähnte Bericht inhaltlich zu, und wenn ja, wann haben sich welche Unternehmen an welche Bundesministerien oder Bundesbehörden gewandt?  6. Wenn der in Frage 4 erwähnte Bericht zutrifft, warum hat sich der jetzige Bundeskanzler Friedrich Merz in der Vergangenheit trotzdem für die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern ausgesprochen, und hält er ggf. an dieser Auffassung fest, obwohl dies bei Zutreffen des Berichts aufgrund der US-Komponenten gar nicht möglich erschiene? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 3 und 4 verwiesen.  7. Hat sich die Bundesregierung zur möglichen Einstufung der für die Ukraine kämpfenden und mit ukrainischen Geheimdiensten zusammenarbeitenden Dschochar-Dudajew- sowie Scheich-Mansur-Bataillone als islamistisch eine Auffassung gebildet, vor dem Hintergrund, dass laut Experten das Dschochar-Dudajew-Bataillon sich hauptsächlich aus gemäßigten Kämpfern und das Scheich-Mansur-Bataillon vorwiegend aus islamistisch orientierten Kämpfern zusammensetzen, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.welt.de/politik/ausland/plus250474270/Tschetsch enen-Geheimes-Bataillon-Wir-sind-Muslime-und-kaempfen-fuer-Freihei t.html sowie Bundestagsdrucksache 20/14553)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/14553 verwiesen.  8. Hat sich die Bundesregierung zur möglichen Einstufung des für die Ukraine kämpfenden und mit seinen Geheimdiensten zusammenarbeitenden Separate Special Purpose Bataillon, kurz OBON, als islamistisch eine Auffassung gebildet, vor dem Hintergrund, dass dieses nach Ansicht von Experten „gewaltorientierte islamistische Kämpfer aus dem Ausland aufgenommen hat“, die teilweise sogar islamistischen Milizen in Syrien „zu extrem“ gewesen sein sollen, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.welt.de/politik/ausland/plus250474270/Tschetschenen-Geheimes- Bataillon-Wir-sind-Muslime-und-kaempfen-fuer-Freiheit.html; bitte angeben, ob OBON nach Auffassung der Bundesregierung islamistisch sein könnte)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob von Deutschland gelieferte Waffen oder militärische Güter von den in den Fragen 7 und 8 genannten, nach Auffassung der Fragesteller islamistischen Bataillonen möglicherweise an Islamisten und Dschihadisten weitergegeben bzw. verkauft wurden, und wenn ja, welche? 10. Hat die Ukraine von Deutschland gelieferte Waffen oder militärische Güter mit deutscher Zustimmung an Dritte weitergegeben, wenn ja, wann, an wen, und welche Waffen bzw. militärische Güter (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14553)? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 11 auf Bundestagsdrucksache 20/14553 verwiesen. 11. Wie viele mutmaßliche Islamisten bzw. islamistische Terroristen bzw. Dschihadisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine nach Deutschland eingereist (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14553 bitte entsprechend den jeweiligen Herkunftsstaaten und den Jahren der Einreise auflisten)? 12. Gibt es bei den in der Frage 11 erwähnten Islamisten bzw. Dschihadisten als Gefährder eingestufte, und wenn ja, wie viele? 13. Verbüßen unter den in Frage 11 erwähnten Islamisten bzw. Dschihadisten manche Gefängnisstrafen in Deutschland, wenn ja, wie viele, und wegen welcher Straftatbestände? Die Fragen 11 bis 13 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 des Abgeordneten Christoph de Vries auf Bundestagsdrucksache 20/8183 verwiesen. 14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich bei den laut Medienberichten durch die Ukraine an die islamistische Haiʾat Tahrir asch- Scham (HTS) in Syrien gelieferten Waffen oder militärischen Gütern deutsche Waffen bzw. Militärgüter befanden (vgl. responsiblestatecraft.or g/ukraine-syria/; bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. 15. Hat sich die Bundesregierung zu Medienberichten hinsichtlich der ukrainischen Unterstützung für die islamistische HTS eine Auffassung gebildet, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie für ihre militärische und sonstige Unterstützung der Ukraine (vgl. ebd.)? 16. Verfügt die Bundesregierung über eigene Erkenntnisse zur vorgenannten, laut Medienberichten erfolgten Unterstützung der Ukraine für die HTS, oder kann die Bundesregierung aufgrund von fremden Erkenntnissen die genannten Medienberichte bestätigen bzw. widerlegen (vgl. ebd.)? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet: Der Bundesregierung sind Medienberichte im Sinne der Fragestellung bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 19 und 20 auf Bundestagsdrucksache 20/14553 verwiesen. Weitere Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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