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Schriftliche Frage 74 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Höhe der monatlichen Produktion von Shahed/Geran-2- Drohnen in Russland, und wenn ja, welche Schlu…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 74 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Höhe der monatlichen Produktion von Shahed/Geran-2- Drohnen in Russland, und wenn ja, welche Schlu… Frage 74 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Höhe der monatlichen Produktion von Shahed/Geran-2- Drohnen in Russland, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezogen auf die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine bzw. die künftige Bedrohungssituation der NATO? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 28. Juli 2025: Die Bundesregierung kommt bei ihrer Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung aus Gründen des Staatswohls ausnahmsweise nicht offen erfolgen kann. Eine Offenlegung selbst scheinbar abstrakter Zahlenwerte – wie etwa der Produktionszahlen, bzw. -kapazitäten russischer Drohnen – kann Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten, den Ressourceneinsatz, den strategischen Fokus sowie bestehende Erkenntnislagen der Bundessicherheitsbehörden, bzw. deren Partner zulassen. Gerade in Bereichen in denen eine fremde Macht involviert ist, können solche Informationen die Gegenseite in die Lage versetzen, eigene Handlungen gezielt anzupassen. Darüber hinaus kommt die Bundesregierung bei ihrer Abwägung zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung auch nicht in eingestufter Form erfolgen kann. Auch eine Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen zu Produktionszahlen von Drohnen des russischen militärindustriellen Komplexes sowie darauf basierenden Schlussfolgerungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Bedrohungslage der NATO, trägt den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend Rechnung. Selbst eine Bekanntgabe gegenüber dem begrenzten Kreis von Empfängern kann dem Schutzbedürfnis nicht hinreichend Rechnung tragen, da auch nur die geringe Gefahr des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Die Beantwortung Ihrer Frage würde Informationen in derart relevanter Form darlegen, dass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf spezifische Fähigkeiten, Erkenntnisse oder Bewertungen der Bundessicherheitsbehörden und deren Partner abgeleitet werden könnten. Eine Preisgabe dieser Informationen könnte schwerwiegende Nachteile bei der weiteren Aufklärung mit sich bringen. Daraus können erhebliche negative Folgewirkungen für die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart besonders schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.

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