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Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)

dip / rede 04.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373) Plant die Bundesregierung, die Veröffentlichung und kommerzielle Nutzung von Bildmaterial, auf welchem Tiere gequält werden, etwa bei sogenannten Hundekämpfen, zu verbieten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Das Quälen von Tieren kann gemäß § 17 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes als sogenannte rohe oder quälerische Tiermisshandlung eine (neben der Tiertötung eigenständige) Straftat darstellen. Werden im Internet Bilder oder Videos von Tieren hochgeladen, sind neben den tierschutzrechtlichen Regelungen auch die Vorgaben des Digital Services Act zu beachten. Anbieter digitaler Dienste sind demnach verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Bei dem beschriebenen tierquälerischen Bildmaterial dürfte es sich regelmäßig um einen rechtswidrigen Inhalt handeln. Entscheidend ist insbesondere, in welchem Kontext das Material veröffentlicht wird, zum Beispiel Dokumentation von Missständen oder bloße Unterhaltung. Zurzeit prüft die Bundesregierung, ob zusätzlich ein Verbot der Verbreitung tierquälerischer Inhalte im nationalen Recht erforderlich ist.

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