Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz (Antwort zu Drs. 21/6630)
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz (Antwort zu Drs. 21/6630)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6982
21. Wahlperiode 07.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6630 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für
Tierschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren
2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten
der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli
2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t
hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche
Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für
Tierschutz transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher
Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich den Fragestellern die
Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder
koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits
bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen
daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz,
Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 7. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen der Beauftragten der
Bundesregierung für Tierschutz im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen
zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Beauftragten der Bundesregierung für
Tierschutz standen bis zum 31. August 2025 insgesamt 5 (Plan-) Stellen der
Wertigkeiten B 6, 2 x EG 14, EG 11 und EG 6 zur Verfügung.
Ab dem 1. September 2025 standen insgesamt 3 (Plan-) Stellen der
Wertigkeiten A 13h, EG 11 und EG 6 zur Verfügung.
Alle jeweiligen (Plan-) Stellen waren in diesem Zeitraum besetzt.
2. Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz seit
Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt,
und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen
Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
Seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz wurden in der
aktuellen Legislaturperiode keine externen Dienstleister beauftragt.
3. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz an Treffen mit
Vertretern der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine
mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln),
welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele
wurden dabei verfolgt?
Entsprechend ihrer Aufgabenbeschreibung steht die Beauftragte der
Bundesregierung für Tierschutz im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des
Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Andere
Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Bundesministerien haben in dem
angefragten Zeitraum nicht stattgefunden.
4. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz an Treffen mit
Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten),
welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele
wurden dabei verfolgt?
Monat Anzahl der Treffen mit den genannten
Organisationen
Anlass/Ziel
März 2025 0 -
April 2025 3 Besuche Parlamentarischer Abend und
Jahrestagung, Rede
Mai 2025 5 Netzwerktreffen, Betriebsbesichtigung,
Jahrestagung, politische Dialogtagung, Grußwort
Juni 2025 2 Besuch Parlamentarischer Abend und
Parlamentarisches Frühstück
Juli 2025 1 Besuch Politisches Sommerfest
August 2025 0 -
September 2025 1 Austausch zum Thema Tierheime
Monat Anzahl der Treffen mit den genannten
Organisationen
Anlass/Ziel
Oktober 2025 4 Austausch und Kennenlernen zu aktuellen
tierschutzpolitischen Themen
November 2025 2 Besuch Parlamentarischer Abend
Dezember 2025 3 Grußwort, Kennenlernen und Austausch zu
aktuellen tierschutzpolitischen Themen
März 2026 2 Austausche zum Thema Defektzucht
April 2026 1 Austausch zum Thema Tierversuche
Juni 2026 1 Kennenlernen und Austausch zu aktuellen
tierschutzpolitischen Themen
5. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz an Treffen mit
Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit
Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten),
welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele
wurden dabei verfolgt?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz nahm an keinen Treffen
mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierungen teil.
6. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz an Treffen mit
Vertretern internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele
Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach
Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz nahm an keinen Treffen
mit Vertreterinnen und Vertretern internationaler Organisationen teil.
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte die Beauftragte der Bundesregierung
für Tierschutz im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
Die erbetenen Angaben können der Anlage entnommen werden.*
8. Entstanden der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe und für welche
Maßnahmen, nutzt die Beauftragte Kanäle sozialer Medien, wenn ja,
welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder
sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Es entstanden keine Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit. Die Beauftragte der
Bundesregierung für Tierschutz nutzt im Bereich sozialer Medien Instagram,
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6982 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
um über ihre Tätigkeit und aktuelle Tierschutzthemen zu informieren
(Kernzahlen: rund 8 000 Follower, rund 300 Tausend Aufrufe, rund 13 Tausend
Interaktionen (bezogen auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juni 2026).
9. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz angestoßen oder
umgesetzt, hat die Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja,
um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?
10. Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz
Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche
handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Als Beauftragte der Bundesregierung ist die Beauftragte nach § 21 der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien bei allen Gesetzes-,
Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen des Tierschutzes
behandeln oder berühren, zu beteiligen. Dazu gehören aktuell die geplanten
Änderungen des Tierschutzgesetzes.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz hat sich unter anderem für
die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen und
den tierschutzgerechten Umbau von Ställen eingesetzt.
Darüber hinaus hat sie sich der Verbesserung der Haltung von Heimtieren und
dem Wildtierschutz sowie der Regulierung des anonymen Online-Handels und
des Handels an öffentlichen Orten gewidmet. Dabei spielen die Sensibilisierung
und Aufklärung durch Öffentlichkeitsarbeit genauso eine wichtige Rolle wie
der Austausch mit im Bereich des Tierschutzes engagierten Unternehmen,
Verbänden oder Bürgerinnen und Bürgern.
Erstellte Dokumente im Sinne der Fragestellung umfassen ein Positionspapier
zur Sondierung der EU-Kommission zur Umsetzung der europäischen
Bürgerinitiative „end the cage age“ sowie eine Auslegungshilfe zum Fundtierbegriff.
Die jeweiligen Papiere sind auf der Homepage des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat veröffentlicht.
11. Verfolgt die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz Ziele, die
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden,
wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits
umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz nimmt sich aller Punkte
aus dem Koalitionsvertrag mit Bezug zu ihrem Tätigkeitsfeld an. Sie hat sich
bereits erfolgreich dafür eingesetzt, dass das im Koalitionsvertrag noch als
Prüfauftrag formulierte Thema Videoüberwachung auf Schlachthöfen, bereits
vom Bundeskabinett beschlossen wurde und sich im Gesetzgebungsverfahren
befindet.
12. Hat die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz dem Deutschen
Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche
Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen
Themen?
Am 15. April 2026 hat ein Austausch der Beauftragten der Bundesregierung für
Tierschutz über ihre Arbeit im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat des Deutschen Bundestages stattgefunden.
13. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz
gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen,
und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hält die bestehenden parlamentarischen, gesetzlichen und
öffentlichkeitswirksamen Informationsmöglichkeiten für ausreichend und
geeignet, um Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag und der
Öffentlichkeit sicherzustellen.
14. Besuchte die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder
sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz besuchte im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode keine internationalen Konferenzen oder
sicherheitspolitischen Foren.
15. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit der Beauftragten der
Bundesregierung für Tierschutz?
16. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
17. Ist eine Evaluation der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung
für Tierschutz vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen?
Die Fragen 15 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 der
Kleinen Anfrage „Beauftragte der Bundesregierung und ihre Aufgaben“ auf
Bundestagsdrucksache 20/5251 verwiesen.
18. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten
der Bundesregierung für Tierschutz?
Die Bestellung der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz
unterstreicht die besondere Bedeutung dieser Politikbereiche für die
Bundesregierung. Sie befasst sich mit allen Bereichen des Tierschutzes. Damit wirkt sie an
der Weiterentwicklung des Tierschutzes mit und fördert die Zusammenarbeit
und den Austausch innerhalb des Bundes sowie zwischen Bund, Ländern und
Verbänden. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für Anliegen von Bürgerinnen
und Bürgern, Wirtschaft und Verbänden in ihren jeweiligen Aufgabengebieten.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 sowie 11
verwiesen.
Anlage zu Frage 7:
Datum Reiseziel Inland/Ausland Zweck Kosten
in Euro
Delegationsgröße Externe
Begleitung
8. Mai 2025 Ulm Inland Besuch des
Schlachthofes Ulmer
Fleisch GmbH
66,00 Eine Person aus dem Team der
Landestierschutz-beauftragten
Baden-Württemberg aufgrund von
Themenüberschneidung
ja
10. Mai 2025 Leipzig Inland 40-jähriges Jubiläum
der Tierärztlichen
Vereinigung für
Tierschutz (TVT)
174,78 - nein
24.Juni 2025 Hüttenberg Inland Arbeitsgespräch
Tierschutzfälle vor
Gericht /Fortbildung
9,00 - nein
30. Oktober 2025 Oldenburg Inland Besuch des Tierheims
Oldenburg
- Mitarbeiterin der
Tierschutzbeauftragten der Bundesregierung
nein
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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