Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Teil von Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Wie rechtfertigt die Bundesregierung Förderungen von Nichtregierungsorganisationen, die Wahlkampf gegen Oppositionsparteien (Artikel 21 des Grundgesetzes) führen, vor dem Neutralitätsgebot?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Grundsätzlich gilt: Zuwendungen des Bundes werden nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (§ 23 und § 44 Bundeshaushaltsordnung) und nach Maßgabe der jeweiligen Förderrichtlinien zweckgebunden gewährt. Im Rahmen der Projektförderung gelten die entsprechenden zuwendungsrechtlichen Vorgaben. Die zuständige Bewilligungsbehörde prüft die zweckentsprechende Mittelverwendung fortlaufend nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen sowie im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung.
Entscheidungen über Fördermittel werden wegen des Grundsatzes der Chancengleichheit der Parteien (Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz) grundsätzlich unter Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität getroffen. Tätigkeiten und Verlautbarungen jenseits der konkreten staatlich geförderten Projektumsetzung sind Ausdruck einer Grundrechtsausübung und nicht Gegenstand der Förderung.
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