Kampf gegen Desinformation sowie Fördermittelverwendung und Bundesförderung von CORRECTIV (Antwort zu Drs. 21/7448)
Text
Kampf gegen Desinformation sowie Fördermittelverwendung und Bundesförderung von CORRECTIV (Antwort zu Drs. 21/7448)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7811
21. Wahlperiode 31.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz
Frömming, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7448 –
Kampf gegen Desinformation sowie Fördermittelverwendung und
Bundesförderung von CORRECTIV
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
CORRECTIV ist ein privates Medienunternehmen, das sich als sogenannter
Faktenchecker bezeichnet und von staatlichen Stellen in den vergangenen
Jahren mit der Durchführung verschiedener Projekte zur strukturellen Förderung
des Journalismus und gegen die Verbreitung von „Fake News“ betreut worden
ist (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12475). Die Fördermittel allein des Bundes belaufen sich für
den Zeitraum von 2014 bis Ende 2023 auf rund 1 227 000 Euro (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 des Abgeordneten Stephan
Brandner auf Bundestagsdrucksache 20/10233). Mehrere hunderttausend Euro
Fördergelder flossen seitdem an das Unternehmen zusätzlich (www.focus.de/p
olitik/deutschland/trotz-masterplan-debakel-steuergeld-fuer-correctiv-insgesa
mt-erhielt-das-unternehmen-seit-2016-2-5-millionen-euro_63f900dd-086e-4ec
d-b975-5debcd3c7530.html).
Im März 2026 wurde CORRECTIV vom Landgericht Berlin untersagt,
bestimmte Kernaussagen zum sogenannten Potsdamer Treffen weiter zu
verbreiten (www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-geric
htsbarkeit/2026/pressemitteilung.1653487.php). Die Behauptungen von COR-
RECTIV zu einem angeblichen „Masterplan“ zur Ausweisung deutscher
Staatsbürger hatten nach ihrer Veröffentlichung Anfang 2024 zu
Massenprotesten organisierter Interessen und besorgter Bürger geführt. Ihr
Wahrheitsgehalt wurde jedoch von Anfang an von Teilnehmern des Treffens bestritten.
Mit dem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil des Landgerichts hat sich die
Kritik an der Darstellung des Treffens durch CORRECTIV weiter verstärkt.
Sie wird nunmehr als ein „Lehrstück in Sachen Desinformation“ bezeichnet
(www.deutschlandfunkkultur.de/correctiv-potsdamer-treffen-desinformation-a
fd-medien-postfaktisch-meinung-100.html), während ihre Folgewirkungen als
„mehr als nur ein medialer Super-GAU“ eingeschätzt werden (www.focus.de/
politik/briefing/focus-briefing-wie-ausgerechnet-correctiv-fuer-afd-triumphe-s
orgt_73d4fa57-85fe-4d48-90db-8cbc629c1eb4.html). Es stellt sich damit die
Frage, welchen Zweck die Bundesregierung verfolgt, ausgerechnet CORREC-
TIV mit Förderprogrammen gegen „Fake News“ und mit ähnlichen
Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz der Bürger zu betreuen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 31. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Förderpolitik des Bundes zum Beispiel im Bereich des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ ist auch intern in die Kritik geraten. Vertrauliche
Hinweisgeber aus der Bundesverwaltung berichten von erheblichen
Unregelmäßigkeiten und politischem Druck bei der Vergabe von Förderungen, die einer
ordnungsgemäßen Vorgehensweise widersprochen hätten. So resümiert eine
Sachbearbeiterin im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, die mit dem sogenannten Programm „Demokratie leben!“
betraut war: „Wir haben vieles durchgewunken, weil das Ministerium es so
wünschte“ (www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunk
en-182-millionen-fliessen-in-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insider
in-aus_id_259813999.html). Unter anderem seien Fördergelder von den
Zuwendungsempfängern systematisch zur Entlohnung ihrer Mitarbeiter
zweckentfremdet worden: „Auch immer mehr Stiftungen und Vereine finanzieren
sich über das Förderprogramm. Als Eigenanteil dürfen sie zum Beispiel ein
bereits vorhandenes Büro angeben, aus den Zuwendungen werden dann die
Mitarbeiter bezahlt. ‚Viele Vereine schieben ihre Stellen einfach in die
Projekte rein‘, berichtet G. ‚Ob ein Mitarbeiter dann für das Projekt oder den
Verein arbeitet, kann niemand kontrollieren‘“ (a. a. O.).
Die Fragesteller erachten den Versuch einer Neuorganisation von „Demokratie
leben!“ durch die aktuelle Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend Karin Prien als eine stillschweigende Bestätigung solcher
Vorwürfe (www.welt.de/politik/deutschland/plus69ba82fc4bac5c2831a98621/
demokratie-leben-so-reisst-die-regierung-das-ruder-bei-der-ngo-foerderung-he
rum.html). Es stellt sich ihnen die Frage, inwiefern bei derartigen
Personalrochaden eine unzulässige Förderung journalistisch-redaktioneller Inhalte trotz
alledem vorliegt.
1. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, dass Vereine
oder sonstige Institutionen, die projektbezogene Bundesförderungen
erhalten, aus diesen Zuwendungen Mitarbeiter entlohnen, die auch nicht
geförderte Tätigkeiten ausüben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob
Zuwendungsempfänger, die im journalistisch-redaktionellen Bereich arbeiten und
Bundesförderungen für anderweitige mediale Projekte erhalten, die
außerhalb dieses Bereichs liegen, aus diesen Zuwendungen Mitarbeiter
entlohnen, die auch nicht geförderte Tätigkeiten ausüben (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung Zuwendungsempfänger jemals
auf diese Praxis hin untersucht?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob CORRECTIV (https://c
orrectiv.org) mit Mitteln aus projektbezogenen Bundesförderungen
Mitarbeiter aus dem journalistisch-redaktionellen Bereich entlohnt, die auch
nicht geförderte Tätigkeiten ausüben (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung CORRECTIV jemals auf diese
Praxis hin untersucht?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnisse hinsichtlich einer nicht
zweckentsprechenden Verwendung der für eine Zuwendung bewilligten Mittel.
Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel wird auf Grundlage der §§ 23,
44 BHO sowie der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung (ANBest‑P) durch die Zuwendungsempfänger nachgewiesen
und die Bewilligungsbehörden entsprechend überwacht und geprüft.
Etwaigen für das Zuwendungsrecht relevanten Verfehlungen wäre im Rahmen
der Verwendungsnachweisprüfung und darüber hinaus bei Kenntniserlangung
nachzugehen. Zu hypothetischen Fragestellungen nimmt die Bundesregierung
keine Stellung.
4. Betrachtet die Bundesregierung eine Personalkonstellation bei
Zuwendungsempfängern, bei der Beschäftigte gleichzeitig im journalistisch-
redaktionellen Bereich und in bundesgeförderten Projekten arbeiten, als
vereinbar mit dem Gebot der Staatsferne und dem allgemeinen
Neutralitätsgrundsatz?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen hat sie dagegen ergriffen?
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben der aus Artikel 5 Absatz 1 GG folgenden
Neutralitätspflicht für den Staat bilden für die Bundesregierung den zentralen
Rahmen bei Projektförderungen. Die gewährten Projektförderungen dürfen
nicht für die Vorbereitung, Erstellung oder Verbreitung journalistischer Inhalte
oder einzelner Medien verwendet werden.
Projektförderungen sind regelmäßig inhaltlich, personell und organisatorisch
abgegrenzt von den sonstigen Tätigkeitsbereichen der Zuwendungsempfänger.
Eine Förderung der redaktionellen Arbeit findet nicht statt.
5. Liegt eine „strukturelle Unterstützung der Presse“ vor (Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/14993), wenn die Bundesregierung Projekte fördert,
deren Projektmitarbeiter zugleich als Journalisten oder Redakteure
arbeiten (bitte erläutern)?
Personalkosten, die zur Umsetzung des geförderten Vorhabens zwingend
erforderlich sind, sind Teil der Förderungen. Eine unzulässige Quersubventionierung
journalistischer Inhalte wird durch das Zuwendungsrecht und das Beihilferecht
wirksam ausgeschlossen, i.Ü. wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3
verwiesen.
6. Wie erkennt, beurteilt und entscheidet die Bundesregierung bei ihren
Förderungen, welche Medien als demokratisch gelten und welche nicht
(vgl. die nach Auffassung der Fragesteller Nichtantwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/14993)?
Es ist Ausfluss des Neutralitätsgebots des Staates, dass die Bundesregierung
keine Bewertung journalistisch-redaktioneller Medien und ihrer
Berichterstattung vornimmt.
Bei jeder Entscheidung über eine Förderung werden die allgemeinen
Zuwendungsvoraussetzungen in VV Nr. 1 zu § 44 BHO und ggf. ergänzende
spezifische Förderrichtlinien beachtet, die u. a. eine Prüfung des erheblichen
Bundesinteresses, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als auch eine Eignungs- und
Bonitätsprüfung der Zuwendungsempfänger vorschreiben.
7. Aus welchen Mitgliedern besteht die aktuelle Jury für
Förderentscheidungen im Pressebereich (vgl. die Antworten der Bundesregierung zu
den Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/12475)?
Dieses Förderprogramm wird nicht fortgeführt.
8. Besitzt die Bundesregierung eine Arbeitsdefinition dazu, bis zu welchem
Grad an projektbezogener oder institutioneller Förderung ein privater
Medienbetrieb „eigenständig und unabhängig“ (Haushaltstitel 684 15,
Einzelplan 04) vom Staat sein kann und ab welchem Maß die Förderung
das Gegenteil bewirkt?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wie kann sie ausschließen, dass Zuwendungsempfänger
finanziell abhängig von Zuwendungen der Bundesregierung sind?
9. Legt die Bundesregierung ihren Förderentscheidungen neben dem
Förderanteil, also dem maximalen Anteil der Förderung an den
Gesamtkosten eines Projekts (vgl. https://kulturstaatsminister.de/film-und-medien/st
rukturfoerderung-fuer-den-journalismus), auch einen maximalen
Förderanteil im Verhältnis zum gesamten Umsatz oder Gewinn des
begünstigten privaten Medienbetriebs zugrunde?
a) Wenn ja, bis zu welchem Prozentsatz ist eine Förderung erlaubt?
b) Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der
Zuwendungsempfänger im Sinne des Bundesinteresses „eigenständig und
unabhängig“ vom Staat bleibt (vgl. Haushaltstitel 684 15 „Stärkung
der Medienkompetenz sowie Schutz und strukturelle Förderung der
journalistischen Arbeit“ im Einzelplan 04 des Bundeshaushaltsplans
der letzten Jahre)?
Die Fragen 8 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Medien in Deutschland sind schon von Verfassung wegen frei und
unabhängig. Die Bundesregierung finanziert aus Gründen der Staatsferne und des
allgemeinen Neutralitätsgebots, das Ausdruck der in Artikel 5 des
Grundgesetzes verbürgten Pressefreiheit ist, weder journalistische Inhalte noch den Betrieb
oder die Redaktionen von privaten Medien.
Eine staatliche Förderung „von Medien“ findet nicht statt. Gefördert werden
können Projekte, die jedoch regelmäßig inhaltlich, personell und
organisatorisch abgegrenzt von den sonstigen Tätigkeitsbereichen der
Zuwendungsempfänger sind.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
10. a) Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder
institutionellen Finanzmittel der Bundesregierung („Fördergelder“) an
Zuwendungsempfänger, die im journalistisch-redaktionellen Bereich
arbeiten und Bundesförderungen für anderweitige mediale Projekte
erhalten haben, in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr,
Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts
und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
b) Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den
Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nummer 1.3 der Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung oder
anderen einschlägigen Vorschriften geleistet?
Für die Antwort wird auf die beigefügte Tabelle* verwiesen. Bezüglich der
Förderung von Personalkosten wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
11. a) Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder
institutionellen Finanzmittel der Bundesregierung („Fördergelder“) in den
letzten fünf Jahren namentlich zur „Stärkung der Medienkompetenz
sowie den Schutz und die strukturelle Förderung journalistischer
Arbeit“ (Titel 684 15 im Einzelplan 04, www.bundeshaushalt.de/static/
daten/2026/soll/epl04.pdf; bitte jeweils nach Jahr,
Zuwendungsempfänger, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und
Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
b) Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den
Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nummer 1.3 der Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung oder
anderen einschlägigen Vorschriften geleistet?
Für die Antwort wird auf die beigefügte Tabelle* verwiesen. Bezüglich der
Förderung von Personalkosten wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
12. a) Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder
institutionellen staatlichen Finanzmittel („Fördergelder“) der
Bundesregierung an CORRECTIV in den letzten fünf Jahren (bitte jeweils nach
Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des
geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
b) Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den
Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nummer 1.3 der Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung oder
anderen einschlägigen Vorschriften geleistet?
Für die Antwort wird auf die beigefügte Tabelle* verwiesen. Bezüglich der
Förderung von Personalkosten wird auf die Antwort auf Frage 5 verwiesen.
13. Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder
institutionellen Finanzmittel („Fördergelder“), die die Länder nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an CORRECTIV gezahlt
haben (bitte jeweils nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw.
Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine über öffentlich zugängliche Informationen
hinausgehenden Erkenntnisse dazu vor.
14. Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder
institutionellen Finanzmittel („Fördergelder“), die die Europäische Union nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an CORREC-
TIV gezahlt hat (bitte jeweils nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der
Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung
aufschlüsseln)?
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7811 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Der Bundesregierung liegen keine über öffentlich zugängliche Informationen
hinausgehenden Erkenntnisse dazu vor.
15. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um die
staatliche Förderung desinformativer Medien auszuschließen?
Es wird auf die Antworten zu Fragen 4, 6, 8 und 9 verwiesen.
16. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse über Desinformation, die
von staatlicherseits projektbezogen oder institutionell geförderten
Medien in den letzten fünf Jahren verbreitet wurden?
a) Wenn ja, welche Konsequenzen wurden gezogen (bitte den Fall kurz
mit Angabe des betreffenden Mediums schildern)?
b) Wenn nein, kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese
Medien in diesem Zeitraum Desinformation betrieben haben?
17. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von möglicher
Desinformation, die von CORRECTIV verbreitet wurde?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, hat sie dahin gehend keine Nachforschungen
vorgenommen?
c) Wenn nein, welchen Sinn haben staatliche Kampagnen gegen
Desinformation überhaupt, wenn die nach Ansicht der Fragesteller
mutmaßlich größten Fälle nicht erfasst, analysiert und benannt werden?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung definiert Desinformation als falsche oder irreführende
Informationen, die gezielt verbreitet werden. Ein besonderer Schwerpunkt der
Bundesregierung liegt auf der Befassung mit Desinformation, die durch fremde
Staaten, auch mittels nichtstaatlicher Akteure, mit dem Ziel der
Destabilisierung von Staaten durch die Beeinflussung der öffentlichen Meinungs- und
Willensbildung verbreitet wird. Die Bundesregierung verfügt über keine
Kenntnisse im Sinne der Fragestellung.
Die Bundesregierung betreibt bei der Erkennung und Analyse von
Desinformation keine Nachforschungen zu einzelnen Medien.
18. Betrachtet die Bundesregierung CORRECTIV weiter als einen
vertrauenswürdigen Förderempfänger, obgleich dessen Berichterstattung zum
sogenannten Potsdamer Treffen weithin in wesentlichen Punkten als
unzutreffend, irreführend oder sogar falsch angesehen wird (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, welches Bundesinteresse besteht darin, ausgerechnet COR-
RECTIV mit der Durchführung von Förderprojekten zu betrauen?
b) Wenn ja, befürchtet die Bundesregierung keine negative Auswirkung
auf die Glaubwürdigkeit ihrer Maßnahmen gegen Desinformation?
Die Bundesregierung bewertet keine journalistisch-redaktionellen Inhalte
unabhängiger Medien.
Bei jeder Entscheidung über eine Förderung sind die allgemeinen
Zuwendungsvoraussetzungen in VV Nr. 1 zu § 44 BHO als auch ggf. ergänzende
spezifische Förderrichtlinien zu beachten, die u. a. eine Prüfung des erheblichen
Bundesinteresses, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als auch eine Eignungs- und
Bonitätsprüfung der Zuwendungsempfangenden vorschreiben.
19. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres erklärten Kampfes
gegen „Fake News“ und des Urteils des Landgerichts Berlin II vom
17. März 2026 mit dem Aktenzeichen 27 O 379/25 (www.berlin.de/geric
hte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2026/pres
semitteilung.1653487.php), jegliche institutionelle oder projektbezogene
Bundesförderung von CORRECTIV einzustellen?
a) Wenn ja, plant sie auf Grundlage der §§ 48 und 49 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes, Nummer 8 der Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung oder anderer
einschlägiger Vorschriften, CORRECTIV aufzufordern, die Zuwendungen zu
erstatten?
b) Wenn nein, warum nicht?
Nein. Projektförderungen sind regelmäßig inhaltlich, personell und
organisatorisch abgegrenzt von den sonstigen Tätigkeitsbereichen der
Zuwendungsempfänger. Das Urteil steht schon daher in keinem direkten Zusammenhang zur
Projektförderung. Eine institutionelle Förderung von Correctiv findet nicht
statt.
20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und in welchem
Umfang bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen, Projekte,
Ausstellungen, Bildungsangebote oder Publikationen Behauptungen
übernommen oder verbreitet haben, die auf der gerichtlich untersagten
Falschbehauptung eines angeblichen „Masterplans“ zur Ausweisung von
deutschen Staatsbürgern beruhen (Urteil des Landgerichts Berlin II vom
17. März 2026, s. Frage 19), und wenn ja, welche?
Es sind keine entsprechenden Fälle bekannt, in denen gerichtlich untersagte
Aussagen übernommen oder verbreitet wurden.
21. Plant die Bundesregierung im Lichte des besagten Urteils des
Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 (s. Frage 19) eine Vorgabe zu
erlassen, dass bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen
gerichtlich untersagte, unzutreffende oder zumindest rechtlich erheblich
umstrittene Tatsachenbehauptungen über das sogenannte Potsdamer Treffen
nicht weiterverbreiten dürfen?
a) Wenn ja, ab wann soll diese Vorgabe gelten?
b) Wenn nein, wieso sieht die Bundesregierung keinen
Handlungsbedarf?
Unter Beachtung des Neutralitätsgebots des Staates nimmt die
Bundesregierung keine Bewertung journalistisch-redaktioneller Medien und ihrer
Berichterstattung vor.
Gerichtliche Entscheidungen sind von den Parteien zu beachten. Ergänzende
Vorgaben sind nicht vorgesehen.
22. Hat die Bundesregierung generell keine Kenntnis von einem medialen
Komplex, der in seiner Funktionsausübung zunehmend von staatlichen
Finanzmitteln, die als „Förderungen“ bezeichnet werden, abhängig ist
(vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14993), oder betrachtet sie
beispielsweise Publix nur deswegen nicht als einen solchen Komplex,
weil die zahlreichen staatlichen Förderungen dieses Hauses, seiner
Partner (Mieter) und seiner Förderer zweckgebunden sind bzw.
projektbezogenen Charakter aufweisen (vgl. Antworten zu den Fragen 4, 7 und 8 auf
Bundestagsdrucksache 20/14993)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einem in der Frage unterstellten
„medialen Komplex“.
Frage 10a):
Frage 10b):
Hinweis:
Zuwendungsgeber
(offizielle Abkürzung)
Jahr Grund der Zahlung Zuwendungsempfänger Name des geförderten Projekts Höhe der Zahlung
Förderung von
Personalausgaben?
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BMFTR 2026 Projektförderung Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH Open Constitutionalism 369.946,00 € ja
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AA 2025-2026 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Starke Frauenstimmen für ein vereintes Syrien 530.000,00 € Ja
AA 2025-2026 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Safety First - Schutz für Journalisten im Kongo 115.000,00 € Ja
AA 2020-2021 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Code her (ANM20-AA34) 344.010,00 € Ja
AA 2022 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Baltic MIL Labs: Bildung und Medien für Medienkompetenz 125.000,00 € Ja
AA 2023 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Baltic MIL Labs: Bildung und Medien für Medienkompetenz 153.000,00 € Ja
AA 2023 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Umweltjournalismus 23 369.996,57 € Ja
AA 2024 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Imagine the world, we want to live in 370.000,00 € Ja
AA 2026 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Massenproteste der GenZ in Asien 228.600,00 € Ja
AA 2021 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Berichterstattung Umweltprobleme in Zentralasien 110.000,00 € Ja
AA 2022 Projektförderung Lapis Middle East and Africa FZ-LLC Gender Based Violence Prevention Through Media 118.500,00 € Ja
AA 2021-2022 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Global Media Forum 2021 358.203,00 € Ja
AA 2011-2022 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Global Media Forum 2022 560.000,00 € Ja
AA 2022 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Space for Freedom Unterstützung für Medien Pilotphase 594.000,00 € Ja
AA 2022-2023 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Global Media Forum 2023 600.000,00 € Ja
AA 2023 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Space for Freedom 1.300.000,00 € Ja
AA 2023-2024 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Global Media Forum 2024 600.000,00 € Ja
AA 2024-2025 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Space for Freedom 2.100.000,00 € Ja
AA 2024-2025 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Global Media Forum 2025 400.000,00 € Ja
AA 2025-2026 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Global Media Forum 2026 400.000,00 € Ja
AA 2025-2027 Projektförderung Deutsche Welle, Anstalt des öffentlichen Recht Space for Freedom 2.800.000,00 € Ja
Kleine Anfrage der AfD-Fraktion - BT-Drs. 21/7448
Als "Zuwendungsempfänger, die im journalistisch-redaktionellen Bereich arbeiten", werden mangels einer Definition durch die Fragesteller solche Zuwendungsempfänger verstanden, die eigene journalistisch-redaktionelle Inhalte als ihre Haupttätigkeit anbieten. Aufgrund der Formulierung werden Bundeszuschüsse nicht von der Frage erfasst. Unter "anderweitige mediale Projekte" werden solche Projekte verstanden, bei denen Menschen mit Medien arbeiten, um
Medienprodukte ohne journalistisch-redaktionellen Inhalt zu erstellen und dabei ihre Medienkompetenz zu stärken.
Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder anderen einschlägigen Vorschriften geleistet?
Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen Finanzmittel der Bundesregierung („Fördergelder“) an Zuwendungsempfänger, die im journalistisch-redaktionellen Bereich arbeiten und Bundesförderungen für anderweitige mediale Projekte erhalten haben, in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
Frage 11a):
Frage 11b):
Zuwendungsgeber
(offizielle Abkürzung)
Jahr Grund der Zahlung Zuwendungsempfänger Name des geförderten Projekts Höhe der Zahlung Förderung von Personalausgaben?
BKM 2021 - 2024 Projektförderung CULTURES Interactive Call of Prev 1.618.375,00 € Ja
BKM 2021 Projektförderung Jugendpresse Deutschland Youth Media Convention 2021 30.000,00 € Ja
BKM 2021 - 2023 Projektförderung fragFINN Wie gehen Nachrichten? Kinderreporter erklären Journalismus 300.000,00 € Ja
BKM 2021 - 2022 Projektförderung Deutsche Akademie für Fernsehen Veranstaltungsreihe zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 95.000,00 € Ja
BKM 2021 - 2024 Projektförderung Deutsche Filmakademie Spots. 15.000,00 € Ja
BKM 2021 - 2024 Projektförderung Vision Kino Perspektivwechsel und Begegnung 2.995.350,00 € Ja
BKM 2022 - 2023 Projektförderung JX Fund JX Fund 4.195.275,00 € Ja
BKM 2022 - 2024 Projektförderung Netzwerk Recherche Fragen & Antworten - Aukunftsrechte kennen und nutzen 200.000,00 € Ja
BKM 2023 - 2024 Projektförderung Articlett Journalismusplattform Articlett 309.640,00 € Ja
BKM 2022 - 2023 Projektförderung Correctiv Lokaljournalismus qualifizieren, Demokratie stärken 198.500,00 € Ja
BKM 2022 - 2025 Projektförderung Universität Hamburg Sensible Recherchen und Quellenschutz 208.338,75 € Ja
BKM 2023 - 2024 Projektförderung Verein für Medien- und Journalismuskritik NPJ.news 275.527,90 € Ja
BKM 2022 - 2024 Projektförderung Neue deutsche Medienmacher Stark für Vielfalt 200.000,00 € Ja
BKM 2023 - 2025 Projektförderung Journalismus macht Schule Ausbau und Professionalisierung von Journalismus macht Schule 208.000,00 € Ja
BKM 2022 - 2023 Projektförderung dpa Democracy Newsroom 321.000,00 € Ja
BKM 2022 - 2024 Projektförderung Deutsche Journalistenschule Vertrauen durch Vielfalt 169.170,00 € Ja
BKM 2023 - 2027 Projektförderung European Centre for Press and Media Freedom Perspektiven im Exil 650.000,00 € Ja
BKM 2023 - 2028 Projektförderung Deutscher Presserat Schutz der freien Berichterstattung 191.935,00 € Ja
BKM 2023 - 2024 Projektförderung Publix Medien-Innovations-Fonds 135.500,00 € Ja
BKM 2024 - 2026 Projektförderung fragFINN KieKI - Kinder erklären KI 450.000,00 € Ja
BKM 2024 - 2026 Projektförderung Publix Technologie-Journalismus-Fellowship 200.000,00 € Ja
BKM 2024 - 2025 Projektförderung Depart X3 Space 129.992,04 € Ja
BKM 2024 - 2026 Projektförderung Netzwerk Recherche Helpline - Journalist*innen helfen Journalist*innen 209.371,00 € Ja
BKM 2024 - 2025 Projektförderung dpa Wegweiser KI 240.536,00 € Ja
BKM 2024 - 2025 Projektförderung Die Rederei Pressefreiheit - mehr als eine Story 226.200,00 € Ja
BKM 2024 - 2027 Projektförderung Blueprint for Free Speech No-SLAPP Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit in Deutschland 292.012,00 € Ja
Kleine Anfrage der AfD-Fraktion - BT-Drs. 21/7448
Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder anderen einschlägigen Vorschriften
geleistet?
Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen Finanzmittel der Bundesregierung ("Fördergelder") in den letzten fünf Jahren namentlich zur "Stärkung der Medienkompetenz sowie den Schutz und die strukturelle
Förderung journalistischer Arbeit" (Titel 684 15 im Einzelplan 04, https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/epl04.pdf; bitte nach Jahr, Zuwendungsempfänger, Grund
der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
Frage 12a):
Frage 12b):
Zuwendungsgeber
(offizielle Abkürzung)
Jahr Grund der Zahlung Zuwendungsempfänger Name des geförderten Projekts Höhe der Zahlung Förderung von Personalausgaben?
BMFTR 2022 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH KI-unterstütztes Assistenzsystem für die Crowdsourcing-basierte Erkennung von über digitale Plattformen verbreiteter Desinformation - noFake - 102.176,02 € Ja
BMFTR 2023 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH KI-unterstütztes Assistenzsystem für die Crowdsourcing-basierte Erkennung von über digitale Plattformen verbreiteter Desinformation - noFake - 163.619,43 € Ja
BMFTR 2024 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH KI-unterstütztes Assistenzsystem für die Crowdsourcing-basierte Erkennung von über digitale Plattformen verbreiteter Desinformation - noFake - 176.050,66 € Ja
BMFTR 2025 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH KI-unterstütztes Assistenzsystem für die Crowdsourcing-basierte Erkennung von über digitale Plattformen verbreiteter Desinformation - noFake - 67.202,49 € Ja
BMFTR 2026 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft - kuKI - 105.200,00 € Ja
BMZ 2025 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Exile Talks NRW 4.999,00 € Nein
BMZ 2025 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Exile Talks Reporter Slam 4.731,00 € Nein
BMZ 2026 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Exile Talks: Stand Up For Human Rights! 6.010,50 € Nein
BKM 2022 - 2023 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Lokaljournalismus qualifizieren, Demokratie stärken 198.500,00 € Ja
BpB 2021 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Journalismus macht Schule 26.800,00 € Nein
AA 2026 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Community Engagement Hub:CORRECTIVxUkrainian Media 58.500,00 € Ja
AA 2026 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Media Innovation Lab und Austauschprogramm 39.767,00 € Ja
BMBFSFJ
01.03.2023 -
31.12.2024 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Schulungstutorials zum Aufdecken von Fake News bei TikTok 130.156,40 €
Ja
BMBFSFJ 2025 - 2026 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Brandherd Desinformation: Schulungen zum Umgang mit TikTok in Feuerwehr und Vereinswesen 280.991,28 € Ja
Kleine Anfrage der AfD-Fraktion - BT-Drs. 21/7448
Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder anderen einschlägigen Vorschriften geleistet?
Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen staatlichen Finanzmittel („Fördergelder“) der Bundesregierung an CORRECTIV in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)?
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
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