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Kampf gegen Desinformation sowie Fördermittelverwendung und Bundesförderung von CORRECTIV (Antwort zu Drs. 21/7448)

dip / drucksache 31.08.2026 · WP 21 · 21/7811 · Antwort · Original ↗

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Kampf gegen Desinformation sowie Fördermittelverwendung und Bundesförderung von CORRECTIV (Antwort zu Drs. 21/7448) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7811 21. Wahlperiode 31.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7448 – Kampf gegen Desinformation sowie Fördermittelverwendung und Bundesförderung von CORRECTIV V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r CORRECTIV ist ein privates Medienunternehmen, das sich als sogenannter Faktenchecker bezeichnet und von staatlichen Stellen in den vergangenen Jahren mit der Durchführung verschiedener Projekte zur strukturellen Förderung des Journalismus und gegen die Verbreitung von „Fake News“ betreut worden ist (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12475). Die Fördermittel allein des Bundes belaufen sich für den Zeitraum von 2014 bis Ende 2023 auf rund 1 227 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 des Abgeordneten Stephan Brandner auf Bundestagsdrucksache 20/10233). Mehrere hunderttausend Euro Fördergelder flossen seitdem an das Unternehmen zusätzlich (www.focus.de/p olitik/deutschland/trotz-masterplan-debakel-steuergeld-fuer-correctiv-insgesa mt-erhielt-das-unternehmen-seit-2016-2-5-millionen-euro_63f900dd-086e-4ec d-b975-5debcd3c7530.html). Im März 2026 wurde CORRECTIV vom Landgericht Berlin untersagt, bestimmte Kernaussagen zum sogenannten Potsdamer Treffen weiter zu verbreiten (www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-geric htsbarkeit/2026/pressemitteilung.1653487.php). Die Behauptungen von COR- RECTIV zu einem angeblichen „Masterplan“ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger hatten nach ihrer Veröffentlichung Anfang 2024 zu Massenprotesten organisierter Interessen und besorgter Bürger geführt. Ihr Wahrheitsgehalt wurde jedoch von Anfang an von Teilnehmern des Treffens bestritten. Mit dem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil des Landgerichts hat sich die Kritik an der Darstellung des Treffens durch CORRECTIV weiter verstärkt. Sie wird nunmehr als ein „Lehrstück in Sachen Desinformation“ bezeichnet (www.deutschlandfunkkultur.de/correctiv-potsdamer-treffen-desinformation-a fd-medien-postfaktisch-meinung-100.html), während ihre Folgewirkungen als „mehr als nur ein medialer Super-GAU“ eingeschätzt werden (www.focus.de/ politik/briefing/focus-briefing-wie-ausgerechnet-correctiv-fuer-afd-triumphe-s orgt_73d4fa57-85fe-4d48-90db-8cbc629c1eb4.html). Es stellt sich damit die Frage, welchen Zweck die Bundesregierung verfolgt, ausgerechnet CORREC- TIV mit Förderprogrammen gegen „Fake News“ und mit ähnlichen Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz der Bürger zu betreuen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 31. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Förderpolitik des Bundes zum Beispiel im Bereich des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist auch intern in die Kritik geraten. Vertrauliche Hinweisgeber aus der Bundesverwaltung berichten von erheblichen Unregelmäßigkeiten und politischem Druck bei der Vergabe von Förderungen, die einer ordnungsgemäßen Vorgehensweise widersprochen hätten. So resümiert eine Sachbearbeiterin im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die mit dem sogenannten Programm „Demokratie leben!“ betraut war: „Wir haben vieles durchgewunken, weil das Ministerium es so wünschte“ (www.focus.de/politik/deutschland/wir-haben-vieles-durchgewunk en-182-millionen-fliessen-in-gruenes-anti-rechts-programm-jetzt-packt-insider in-aus_id_259813999.html). Unter anderem seien Fördergelder von den Zuwendungsempfängern systematisch zur Entlohnung ihrer Mitarbeiter zweckentfremdet worden: „Auch immer mehr Stiftungen und Vereine finanzieren sich über das Förderprogramm. Als Eigenanteil dürfen sie zum Beispiel ein bereits vorhandenes Büro angeben, aus den Zuwendungen werden dann die Mitarbeiter bezahlt. ‚Viele Vereine schieben ihre Stellen einfach in die Projekte rein‘, berichtet G. ‚Ob ein Mitarbeiter dann für das Projekt oder den Verein arbeitet, kann niemand kontrollieren‘“ (a. a. O.). Die Fragesteller erachten den Versuch einer Neuorganisation von „Demokratie leben!“ durch die aktuelle Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien als eine stillschweigende Bestätigung solcher Vorwürfe (www.welt.de/politik/deutschland/plus69ba82fc4bac5c2831a98621/ demokratie-leben-so-reisst-die-regierung-das-ruder-bei-der-ngo-foerderung-he rum.html). Es stellt sich ihnen die Frage, inwiefern bei derartigen Personalrochaden eine unzulässige Förderung journalistisch-redaktioneller Inhalte trotz alledem vorliegt.  1. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, dass Vereine oder sonstige Institutionen, die projektbezogene Bundesförderungen erhalten, aus diesen Zuwendungen Mitarbeiter entlohnen, die auch nicht geförderte Tätigkeiten ausüben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  2. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob Zuwendungsempfänger, die im journalistisch-redaktionellen Bereich arbeiten und Bundesförderungen für anderweitige mediale Projekte erhalten, die außerhalb dieses Bereichs liegen, aus diesen Zuwendungen Mitarbeiter entlohnen, die auch nicht geförderte Tätigkeiten ausüben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, hat die Bundesregierung Zuwendungsempfänger jemals auf diese Praxis hin untersucht?  3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob CORRECTIV (https://c orrectiv.org) mit Mitteln aus projektbezogenen Bundesförderungen Mitarbeiter aus dem journalistisch-redaktionellen Bereich entlohnt, die auch nicht geförderte Tätigkeiten ausüben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, hat die Bundesregierung CORRECTIV jemals auf diese Praxis hin untersucht? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnisse hinsichtlich einer nicht zweckentsprechenden Verwendung der für eine Zuwendung bewilligten Mittel. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel wird auf Grundlage der §§ 23, 44 BHO sowie der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest‑P) durch die Zuwendungsempfänger nachgewiesen und die Bewilligungsbehörden entsprechend überwacht und geprüft. Etwaigen für das Zuwendungsrecht relevanten Verfehlungen wäre im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung und darüber hinaus bei Kenntniserlangung nachzugehen. Zu hypothetischen Fragestellungen nimmt die Bundesregierung keine Stellung.  4. Betrachtet die Bundesregierung eine Personalkonstellation bei Zuwendungsempfängern, bei der Beschäftigte gleichzeitig im journalistisch- redaktionellen Bereich und in bundesgeförderten Projekten arbeiten, als vereinbar mit dem Gebot der Staatsferne und dem allgemeinen Neutralitätsgrundsatz? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, welche Maßnahmen hat sie dagegen ergriffen? Die verfassungsrechtlichen Vorgaben der aus Artikel 5 Absatz 1 GG folgenden Neutralitätspflicht für den Staat bilden für die Bundesregierung den zentralen Rahmen bei Projektförderungen. Die gewährten Projektförderungen dürfen nicht für die Vorbereitung, Erstellung oder Verbreitung journalistischer Inhalte oder einzelner Medien verwendet werden. Projektförderungen sind regelmäßig inhaltlich, personell und organisatorisch abgegrenzt von den sonstigen Tätigkeitsbereichen der Zuwendungsempfänger. Eine Förderung der redaktionellen Arbeit findet nicht statt.  5. Liegt eine „strukturelle Unterstützung der Presse“ vor (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14993), wenn die Bundesregierung Projekte fördert, deren Projektmitarbeiter zugleich als Journalisten oder Redakteure arbeiten (bitte erläutern)? Personalkosten, die zur Umsetzung des geförderten Vorhabens zwingend erforderlich sind, sind Teil der Förderungen. Eine unzulässige Quersubventionierung journalistischer Inhalte wird durch das Zuwendungsrecht und das Beihilferecht wirksam ausgeschlossen, i.Ü. wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.  6. Wie erkennt, beurteilt und entscheidet die Bundesregierung bei ihren Förderungen, welche Medien als demokratisch gelten und welche nicht (vgl. die nach Auffassung der Fragesteller Nichtantwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14993)? Es ist Ausfluss des Neutralitätsgebots des Staates, dass die Bundesregierung keine Bewertung journalistisch-redaktioneller Medien und ihrer Berichterstattung vornimmt. Bei jeder Entscheidung über eine Förderung werden die allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen in VV Nr. 1 zu § 44 BHO und ggf. ergänzende spezifische Förderrichtlinien beachtet, die u. a. eine Prüfung des erheblichen Bundesinteresses, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als auch eine Eignungs- und Bonitätsprüfung der Zuwendungsempfänger vorschreiben.  7. Aus welchen Mitgliedern besteht die aktuelle Jury für Förderentscheidungen im Pressebereich (vgl. die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12475)? Dieses Förderprogramm wird nicht fortgeführt.  8. Besitzt die Bundesregierung eine Arbeitsdefinition dazu, bis zu welchem Grad an projektbezogener oder institutioneller Förderung ein privater Medienbetrieb „eigenständig und unabhängig“ (Haushaltstitel 684 15, Einzelplan 04) vom Staat sein kann und ab welchem Maß die Förderung das Gegenteil bewirkt? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, wie kann sie ausschließen, dass Zuwendungsempfänger finanziell abhängig von Zuwendungen der Bundesregierung sind?  9. Legt die Bundesregierung ihren Förderentscheidungen neben dem Förderanteil, also dem maximalen Anteil der Förderung an den Gesamtkosten eines Projekts (vgl. https://kulturstaatsminister.de/film-und-medien/st rukturfoerderung-fuer-den-journalismus), auch einen maximalen Förderanteil im Verhältnis zum gesamten Umsatz oder Gewinn des begünstigten privaten Medienbetriebs zugrunde? a) Wenn ja, bis zu welchem Prozentsatz ist eine Förderung erlaubt? b) Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Zuwendungsempfänger im Sinne des Bundesinteresses „eigenständig und unabhängig“ vom Staat bleibt (vgl. Haushaltstitel 684 15 „Stärkung der Medienkompetenz sowie Schutz und strukturelle Förderung der journalistischen Arbeit“ im Einzelplan 04 des Bundeshaushaltsplans der letzten Jahre)? Die Fragen 8 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Medien in Deutschland sind schon von Verfassung wegen frei und unabhängig. Die Bundesregierung finanziert aus Gründen der Staatsferne und des allgemeinen Neutralitätsgebots, das Ausdruck der in Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgten Pressefreiheit ist, weder journalistische Inhalte noch den Betrieb oder die Redaktionen von privaten Medien. Eine staatliche Förderung „von Medien“ findet nicht statt. Gefördert werden können Projekte, die jedoch regelmäßig inhaltlich, personell und organisatorisch abgegrenzt von den sonstigen Tätigkeitsbereichen der Zuwendungsempfänger sind. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. a) Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen Finanzmittel der Bundesregierung („Fördergelder“) an Zuwendungsempfänger, die im journalistisch-redaktionellen Bereich arbeiten und Bundesförderungen für anderweitige mediale Projekte erhalten haben, in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)? b) Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nummer 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung oder anderen einschlägigen Vorschriften geleistet? Für die Antwort wird auf die beigefügte Tabelle* verwiesen. Bezüglich der Förderung von Personalkosten wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 11. a) Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen Finanzmittel der Bundesregierung („Fördergelder“) in den letzten fünf Jahren namentlich zur „Stärkung der Medienkompetenz sowie den Schutz und die strukturelle Förderung journalistischer Arbeit“ (Titel 684 15 im Einzelplan 04, www.bundeshaushalt.de/static/ daten/2026/soll/epl04.pdf; bitte jeweils nach Jahr, Zuwendungsempfänger, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)? b) Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nummer 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung oder anderen einschlägigen Vorschriften geleistet? Für die Antwort wird auf die beigefügte Tabelle* verwiesen. Bezüglich der Förderung von Personalkosten wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 12. a) Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen staatlichen Finanzmittel („Fördergelder“) der Bundesregierung an CORRECTIV in den letzten fünf Jahren (bitte jeweils nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)? b) Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nummer 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung oder anderen einschlägigen Vorschriften geleistet? Für die Antwort wird auf die beigefügte Tabelle* verwiesen. Bezüglich der Förderung von Personalkosten wird auf die Antwort auf Frage 5 verwiesen. 13. Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen Finanzmittel („Fördergelder“), die die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an CORRECTIV gezahlt haben (bitte jeweils nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehenden Erkenntnisse dazu vor. 14. Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen Finanzmittel („Fördergelder“), die die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren an CORREC- TIV gezahlt hat (bitte jeweils nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)? * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7811 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Der Bundesregierung liegen keine über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehenden Erkenntnisse dazu vor. 15. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um die staatliche Förderung desinformativer Medien auszuschließen? Es wird auf die Antworten zu Fragen 4, 6, 8 und 9 verwiesen. 16. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse über Desinformation, die von staatlicherseits projektbezogen oder institutionell geförderten Medien in den letzten fünf Jahren verbreitet wurden? a) Wenn ja, welche Konsequenzen wurden gezogen (bitte den Fall kurz mit Angabe des betreffenden Mediums schildern)? b) Wenn nein, kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Medien in diesem Zeitraum Desinformation betrieben haben? 17. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von möglicher Desinformation, die von CORRECTIV verbreitet wurde? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, hat sie dahin gehend keine Nachforschungen vorgenommen? c) Wenn nein, welchen Sinn haben staatliche Kampagnen gegen Desinformation überhaupt, wenn die nach Ansicht der Fragesteller mutmaßlich größten Fälle nicht erfasst, analysiert und benannt werden? Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung definiert Desinformation als falsche oder irreführende Informationen, die gezielt verbreitet werden. Ein besonderer Schwerpunkt der Bundesregierung liegt auf der Befassung mit Desinformation, die durch fremde Staaten, auch mittels nichtstaatlicher Akteure, mit dem Ziel der Destabilisierung von Staaten durch die Beeinflussung der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung verbreitet wird. Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung. Die Bundesregierung betreibt bei der Erkennung und Analyse von Desinformation keine Nachforschungen zu einzelnen Medien. 18. Betrachtet die Bundesregierung CORRECTIV weiter als einen vertrauenswürdigen Förderempfänger, obgleich dessen Berichterstattung zum sogenannten Potsdamer Treffen weithin in wesentlichen Punkten als unzutreffend, irreführend oder sogar falsch angesehen wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, welches Bundesinteresse besteht darin, ausgerechnet COR- RECTIV mit der Durchführung von Förderprojekten zu betrauen? b) Wenn ja, befürchtet die Bundesregierung keine negative Auswirkung auf die Glaubwürdigkeit ihrer Maßnahmen gegen Desinformation? Die Bundesregierung bewertet keine journalistisch-redaktionellen Inhalte unabhängiger Medien. Bei jeder Entscheidung über eine Förderung sind die allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen in VV Nr. 1 zu § 44 BHO als auch ggf. ergänzende spezifische Förderrichtlinien zu beachten, die u. a. eine Prüfung des erheblichen Bundesinteresses, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als auch eine Eignungs- und Bonitätsprüfung der Zuwendungsempfangenden vorschreiben. 19. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres erklärten Kampfes gegen „Fake News“ und des Urteils des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 mit dem Aktenzeichen 27 O 379/25 (www.berlin.de/geric hte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2026/pres semitteilung.1653487.php), jegliche institutionelle oder projektbezogene Bundesförderung von CORRECTIV einzustellen? a) Wenn ja, plant sie auf Grundlage der §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, Nummer 8 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung oder anderer einschlägiger Vorschriften, CORRECTIV aufzufordern, die Zuwendungen zu erstatten? b) Wenn nein, warum nicht? Nein. Projektförderungen sind regelmäßig inhaltlich, personell und organisatorisch abgegrenzt von den sonstigen Tätigkeitsbereichen der Zuwendungsempfänger. Das Urteil steht schon daher in keinem direkten Zusammenhang zur Projektförderung. Eine institutionelle Förderung von Correctiv findet nicht statt. 20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen, Projekte, Ausstellungen, Bildungsangebote oder Publikationen Behauptungen übernommen oder verbreitet haben, die auf der gerichtlich untersagten Falschbehauptung eines angeblichen „Masterplans“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern beruhen (Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026, s. Frage 19), und wenn ja, welche? Es sind keine entsprechenden Fälle bekannt, in denen gerichtlich untersagte Aussagen übernommen oder verbreitet wurden. 21. Plant die Bundesregierung im Lichte des besagten Urteils des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 (s. Frage 19) eine Vorgabe zu erlassen, dass bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen gerichtlich untersagte, unzutreffende oder zumindest rechtlich erheblich umstrittene Tatsachenbehauptungen über das sogenannte Potsdamer Treffen nicht weiterverbreiten dürfen? a) Wenn ja, ab wann soll diese Vorgabe gelten? b) Wenn nein, wieso sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf? Unter Beachtung des Neutralitätsgebots des Staates nimmt die Bundesregierung keine Bewertung journalistisch-redaktioneller Medien und ihrer Berichterstattung vor. Gerichtliche Entscheidungen sind von den Parteien zu beachten. Ergänzende Vorgaben sind nicht vorgesehen. 22. Hat die Bundesregierung generell keine Kenntnis von einem medialen Komplex, der in seiner Funktionsausübung zunehmend von staatlichen Finanzmitteln, die als „Förderungen“ bezeichnet werden, abhängig ist (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14993), oder betrachtet sie beispielsweise Publix nur deswegen nicht als einen solchen Komplex, weil die zahlreichen staatlichen Förderungen dieses Hauses, seiner Partner (Mieter) und seiner Förderer zweckgebunden sind bzw. projektbezogenen Charakter aufweisen (vgl. Antworten zu den Fragen 4, 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 20/14993)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einem in der Frage unterstellten „medialen Komplex“. Frage 10a): Frage 10b): Hinweis: Zuwendungsgeber (offizielle Abkürzung) Jahr Grund der Zahlung Zuwendungsempfänger Name des geförderten Projekts Höhe der Zahlung Förderung von Personalausgaben? BMUKN 2023 Projektförderung Junge Presse Nordrhein-Westfalen e.V. Dein Engagement. Deine Chance. Nachwuchsjournalismus für die Umwelt. 32.902,20 € Ja BMUKN 2024 Projektförderung Junge Presse Nordrhein-Westfalen e.V. Dein Engagement. Deine Chance. 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BT-Drs. 21/7448 Als "Zuwendungsempfänger, die im journalistisch-redaktionellen Bereich arbeiten", werden mangels einer Definition durch die Fragesteller solche Zuwendungsempfänger verstanden, die eigene journalistisch-redaktionelle Inhalte als ihre Haupttätigkeit anbieten. Aufgrund der Formulierung werden Bundeszuschüsse nicht von der Frage erfasst. Unter "anderweitige mediale Projekte" werden solche Projekte verstanden, bei denen Menschen mit Medien arbeiten, um Medienprodukte ohne journalistisch-redaktionellen Inhalt zu erstellen und dabei ihre Medienkompetenz zu stärken. Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder anderen einschlägigen Vorschriften geleistet? Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen Finanzmittel der Bundesregierung („Fördergelder“) an Zuwendungsempfänger, die im journalistisch-redaktionellen Bereich arbeiten und Bundesförderungen für anderweitige mediale Projekte erhalten haben, in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)? Frage 11a): Frage 11b): Zuwendungsgeber (offizielle Abkürzung) Jahr Grund der Zahlung Zuwendungsempfänger Name des geförderten Projekts Höhe der Zahlung Förderung von Personalausgaben? BKM 2021 - 2024 Projektförderung CULTURES Interactive Call of Prev 1.618.375,00 € Ja BKM 2021 Projektförderung Jugendpresse Deutschland Youth Media Convention 2021 30.000,00 € Ja BKM 2021 - 2023 Projektförderung fragFINN Wie gehen Nachrichten? Kinderreporter erklären Journalismus 300.000,00 € Ja BKM 2021 - 2022 Projektförderung Deutsche Akademie für Fernsehen Veranstaltungsreihe zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 95.000,00 € Ja BKM 2021 - 2024 Projektförderung Deutsche Filmakademie Spots. 15.000,00 € Ja BKM 2021 - 2024 Projektförderung Vision Kino Perspektivwechsel und Begegnung 2.995.350,00 € Ja BKM 2022 - 2023 Projektförderung JX Fund JX Fund 4.195.275,00 € Ja BKM 2022 - 2024 Projektförderung Netzwerk Recherche Fragen & Antworten - Aukunftsrechte kennen und nutzen 200.000,00 € Ja BKM 2023 - 2024 Projektförderung Articlett Journalismusplattform Articlett 309.640,00 € Ja BKM 2022 - 2023 Projektförderung Correctiv Lokaljournalismus qualifizieren, Demokratie stärken 198.500,00 € Ja BKM 2022 - 2025 Projektförderung Universität Hamburg Sensible Recherchen und Quellenschutz 208.338,75 € Ja BKM 2023 - 2024 Projektförderung Verein für Medien- und Journalismuskritik NPJ.news 275.527,90 € Ja BKM 2022 - 2024 Projektförderung Neue deutsche Medienmacher Stark für Vielfalt 200.000,00 € Ja BKM 2023 - 2025 Projektförderung Journalismus macht Schule Ausbau und Professionalisierung von Journalismus macht Schule 208.000,00 € Ja BKM 2022 - 2023 Projektförderung dpa Democracy Newsroom 321.000,00 € Ja BKM 2022 - 2024 Projektförderung Deutsche Journalistenschule Vertrauen durch Vielfalt 169.170,00 € Ja BKM 2023 - 2027 Projektförderung European Centre for Press and Media Freedom Perspektiven im Exil 650.000,00 € Ja BKM 2023 - 2028 Projektförderung Deutscher Presserat Schutz der freien Berichterstattung 191.935,00 € Ja BKM 2023 - 2024 Projektförderung Publix Medien-Innovations-Fonds 135.500,00 € Ja BKM 2024 - 2026 Projektförderung fragFINN KieKI - Kinder erklären KI 450.000,00 € Ja BKM 2024 - 2026 Projektförderung Publix Technologie-Journalismus-Fellowship 200.000,00 € Ja BKM 2024 - 2025 Projektförderung Depart X3 Space 129.992,04 € Ja BKM 2024 - 2026 Projektförderung Netzwerk Recherche Helpline - Journalist*innen helfen Journalist*innen 209.371,00 € Ja BKM 2024 - 2025 Projektförderung dpa Wegweiser KI 240.536,00 € Ja BKM 2024 - 2025 Projektförderung Die Rederei Pressefreiheit - mehr als eine Story 226.200,00 € Ja BKM 2024 - 2027 Projektförderung Blueprint for Free Speech No-SLAPP Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit in Deutschland 292.012,00 € Ja Kleine Anfrage der AfD-Fraktion - BT-Drs. 21/7448 Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder anderen einschlägigen Vorschriften geleistet? Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen Finanzmittel der Bundesregierung ("Fördergelder") in den letzten fünf Jahren namentlich zur "Stärkung der Medienkompetenz sowie den Schutz und die strukturelle Förderung journalistischer Arbeit" (Titel 684 15 im Einzelplan 04, https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/epl04.pdf; bitte nach Jahr, Zuwendungsempfänger, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)? Frage 12a): Frage 12b): Zuwendungsgeber (offizielle Abkürzung) Jahr Grund der Zahlung Zuwendungsempfänger Name des geförderten Projekts Höhe der Zahlung Förderung von Personalausgaben? BMFTR 2022 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH KI-unterstütztes Assistenzsystem für die Crowdsourcing-basierte Erkennung von über digitale Plattformen verbreiteter Desinformation - noFake - 102.176,02 € Ja BMFTR 2023 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH KI-unterstütztes Assistenzsystem für die Crowdsourcing-basierte Erkennung von über digitale Plattformen verbreiteter Desinformation - noFake - 163.619,43 € Ja BMFTR 2024 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH KI-unterstütztes Assistenzsystem für die Crowdsourcing-basierte Erkennung von über digitale Plattformen verbreiteter Desinformation - noFake - 176.050,66 € Ja BMFTR 2025 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH KI-unterstütztes Assistenzsystem für die Crowdsourcing-basierte Erkennung von über digitale Plattformen verbreiteter Desinformation - noFake - 67.202,49 € Ja BMFTR 2026 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft - kuKI - 105.200,00 € Ja BMZ 2025 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Exile Talks NRW 4.999,00 € Nein BMZ 2025 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Exile Talks Reporter Slam 4.731,00 € Nein BMZ 2026 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Exile Talks: Stand Up For Human Rights! 6.010,50 € Nein BKM 2022 - 2023 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Lokaljournalismus qualifizieren, Demokratie stärken 198.500,00 € Ja BpB 2021 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Journalismus macht Schule 26.800,00 € Nein AA 2026 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Community Engagement Hub:CORRECTIVxUkrainian Media 58.500,00 € Ja AA 2026 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Media Innovation Lab und Austauschprogramm 39.767,00 € Ja BMBFSFJ 01.03.2023 - 31.12.2024 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Schulungstutorials zum Aufdecken von Fake News bei TikTok 130.156,40 € Ja BMBFSFJ 2025 - 2026 Projektförderung CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Brandherd Desinformation: Schulungen zum Umgang mit TikTok in Feuerwehr und Vereinswesen 280.991,28 € Ja Kleine Anfrage der AfD-Fraktion - BT-Drs. 21/7448 Bei welchen projektbezogenen Förderungen wurden aus den Zuwendungen auch Personalausgaben nach Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder anderen einschlägigen Vorschriften geleistet? Auf welchen Betrag belaufen sich die projektbezogenen oder institutionellen staatlichen Finanzmittel („Fördergelder“) der Bundesregierung an CORRECTIV in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr, Zuwendungsgeber, Grund der Zahlung bzw. Name des geförderten Projekts und Höhe der Zahlung aufschlüsseln)? Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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