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Schriftliche Frage 31 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen nach einer stärkeren Kontrolle politischer Stiftungen und NGOs, die staatliche Mittel erhalten?

dip / schriftliche_frage 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 31 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen nach einer stärkeren Kontrolle politischer Stiftungen und NGOs, die staatliche Mittel erhalten? Frage 31 (Knuth Meyer- Soltau, AfD): Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen nach einer stärkeren Kontrolle politischer Stiftungen und NGOs, die staatliche Mittel erhalten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. Januar 2026: Zuwendungsempfänger werden fortlaufend durch die zuständige Bewilligungsbehörde hinsichtlich der zweckentsprechenden Mittelverwendung nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen (vgl. § 7 Absatz 2 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), Verwaltungsvorschriften zur BHO (VV-BHO) Nummer 2 und Nummer 2.2 zu § 7 sowie VV-BHO Nummer 11a zu § 44) sowie im Rahmen des Verwendungsnachweises (vgl. § 44 Absatz 1 Satz 2 BHO, VV-BHO Nummer 10 und Nummer 11 zu § 44) geprüft. Mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) wurden zudem durch den parlamentarischen Gesetzgeber Voraussetzungen für die Förderung von politischen Stiftungen formuliert. Darüber hinaus gelten für die politischen Stiftungen als Zuwendungsempfänger von Mitteln des Bundes die einschlägigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen der BHO (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 3 StiftFinG) sowie weitere Verwaltungsvorschriften, die im Rahmen der jeweiligen Förderung ergangen sind.

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