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Staatliche Förderung der Unterzeichner des Aufrufs des Deutschen Gewerkschaftsbunds "Zusammenstehen" gegen den Bundesparteitag der AfD in Erfurt (Antwort zu Drs. 21/6447)

dip / drucksache 30.06.2026 · WP 21 · 21/6792 · Antwort · Original ↗

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Staatliche Förderung der Unterzeichner des Aufrufs des Deutschen Gewerkschaftsbunds "Zusammenstehen" gegen den Bundesparteitag der AfD in Erfurt (Antwort zu Drs. 21/6447) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6792 21. Wahlperiode 30.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6447 – Staatliche Förderung der Unterzeichner des Aufrufs des Deutschen Gewerkschaftsbunds „Zusammenstehen“ gegen den Bundesparteitag der AfD in Erfurt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein zentraler Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist das in Artikel 21 in Verbindung mit Artikel 3 des Grundgesetzes verankerte Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit. Dieses Parteienprivileg gewährleistet allen Parteien, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden, die gleichberechtigte Teilnahme an der politischen Willensbildung des deutschen Volkes. Das Bundesverfassungsgericht bejaht in seiner ständigen Rechtsprechung, dass die Bundesregierung im Hinblick auf ihre öffentlichen Äußerungen zur Neutralität gegenüber den Parteien verpflichtet ist (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/12/ es20141216_2bve000214.html, www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDoc s/Entscheidungen/DE/2018/02/es20180227_2bve000116.html, www.bundesv erfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/06/es20200609_2 bve000119.html). Die Bundesregierung darf sich ihrer Neutralitätspflicht gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes auch nicht durch eine „Flucht ins Privatrecht“ entziehen, indem sie etwa private Organisationen mit der Erfüllung ihrer Interessen beauftragt (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidunge n/DE/2011/02/rs20110222_1bvr069906.html). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist eine von zahlreichen privaten Organisationen mit staatlicher Förderung (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3928), die zu Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt am 4. und 5. Juli 2026 aufgerufen haben. Der DGB-Aufruf „Zusammenstehen“ wird von insgesamt 106 Personen und Organisationen unterstützt (https://web.archive.org/web/20260527143116/https://www.zusammenstehen. org/). Vor dem Hintergrund der staatlichen Neutralitätspflicht interessieren sich die Fragesteller dafür, ob Organisationen, die den Aufruf des DGB unterstützen, ggf. finanzielle Zuwendungen von der Bundesregierung erhalten haben. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Erhielten oder werden folgende Unterzeichner des DGB-Aufrufs „Zusammenstehen“ gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt als Erst-, Zwischenoder Letztempfänger Mittel der Bundesregierung erhalten: a) Autonomes Jugendzentrum Erfurt e. V.; b) Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Erfurt e. V.; c) Attac Trägerverein e. V.; d) Auf die Plätze Bündnis Erfurt (https://plaetzef.noblogs.org/); e) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e. V.; f) Förderverein Augusta-Viktoria-Stift e. V. bzw. Augusta-Viktoria- Stift; g) BaseMent e. V.; h) Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Thüringen e. V.; i) Blinde Flecken e. V.; j) Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland (www.bejm-onlin e.de/); k) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Thüringen e. V.; l) Bündnis Solidarisches Magdeburg (https://solidarisches-magdebur g.org/); m) BürgerStiftung Erfurt (https://buergerstiftung-erfurt.de/); n) Colorido e. V.; o) Deutscher Familienverband Landesverband Thüringen e. V.; p) DGB-Bezirk Hessen-Thüringen; q) DGB Jugend Thüringen (https://thueringen.dgb.de/ueber-uns/anspre chpartner/dgb-jugend); r) DGB-Jugend Erfurt (https://stadtjugendring-erfurt.de/dgbjugend); s) DGB-Jugend Bezirk Hessen-Thüringen (https://hessen-thueringen-j ugend.dgb.de/); t) Eine Welt Verein Eisenach e. V.; u) erna – Erfurter EngagementAgentur (https://erna-erfurt.de/); v) Friedensbündnis Erfurt (https://michael-panse.de/wp-content/uploa ds/2025/10/Friedensbuendnis-an-Thueringer-Landtag-1.pdf); w) Erinnerungsort Topf & Söhne – Die Ofenbauer von Auschwitz (www.topfundsoehne.de/ts/de/index.html); x) Evangelischer Kirchenkreis Erfurt (www.kirchenkreis-erfurt.de/); y) Evangelischer Kirchenkreis Erfurt Büro für ausländische Mitbürger*innen (www.auslaenderberatung-erfurt.de/); z) EVG [Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft] Landesverband Thüringen (www.evg-online.org/ueber-uns/unsere-landesverbaende/reg ion-sued-ost/geschaeftsstelle-erfurt/); aa) Flüchtlingsrat Thüringen e. V.; bb) Förderkreis Erinnerungsort Topf & Söhne e. V.; cc) Fridays for Future Erfurt (https://fridaysforfuture.de/forderungen/th ueringen/); dd) GEW [Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft] Landesverband Thüringen (www.gew-thueringen.de/); ee) HSG (Hochschulgruppe] Lautstark gegen Faschismus von der FH [Fachhochschule] Erfurt (https://stura.fh-erfurt.de/mitmachen/hochs chulgruppen/lautstark-gegen-faschismus); ff) Initiative Kinoklub Erfurt e. V.; gg) Initiative Mehrwertstadt Erfurt (https://mehrstadt.de/impressum); hh) Initiative Neue Nachbarn Rudolstadt (https://web.archive.org/web/2 0190110210357/http://neue-nachbarn-rudolstadt.de/); ii) Initiative Stolpersteine Erfurt (https://buergerstiftung-erfurt.de/proje kte/erfurter-stolpersteine/); jj) Jugendverband REBELL (https://rebell.info/); kk) Kampagnengruppe – Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt! (https://afd-verbot.jetzt/de); ll) Kein Bock e. V. (www.keinbockaufnazis.de/); mm) Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e. V.; nn) Klanggerüst e. V.; oo) Krüppel gegen Rechts (https://krueppel-gegen-rechts.de/); pp) Kulturimpulse Thüringen e. V.; qq) Freie Kulturkarawane bzw. KiT e. V. (https://freiekulturkarawan e.de/); rr) KulturQuartier Erfurt e. V.; ss) LAGUNE [Lokale Aktionsgruppe Urbanes Natur Erleben] e. V.; tt) Landesjugendring Thüringen e. V.; uu) Lokalgruppe AfD-Verbot jetzt Erfurt (https://weact.campact.de/petit ions/das-scharfste-schwert-des-rechtsstaats-endlich-ziehen); vv) MigraNetz Thüringen e. V.; ww) Mit Medien e. V.; xx) MitMenschen e. V.; yy) Mobit e. V.; zz) Naturfreundejugend Erfurt (https://naturfreundejugend-thueringe n.de/ortsgruppen/erfurt/); aaa) NaturFreunde Thüringen e. V.; bbb) Netzwerk Demokratiebildung in Thüringen bzw. VereinT Zukunft Bilden e. V. (www.demokratiebildung-thueringen.de/); ccc) Offene Arbeit Erfurt (https://offenearbeiterfurt.de/); ddd) Die Omas gegen Rechts Erfurt e. V.; eee) Omas gegen Rechts 361 Erfurt (www.facebook.com/groups/303025 003674833/); fff) Omas gegen Rechts Deutschland e. V. (https://omas-gegen-rechts-er furt.de/); ggg) Omas gegen Rechts Leipzig (https://omasgegenrechtsle.noblogs. org/); hhh) Omas gegen Rechts Magdeburg (https://omasgegenrechts-magdebu rg.de/); iii) Projektgruppe SUPPORT in Nord (www.linkedin.com/pulse/suppor t-nord-nicole-haschke-a2une/); jjj) Q*rage – Thüringer Fachstellen Queere Antigewaltarbeit (www.que erweg.de/projekte/lsbtiq-koordinierungsstelle/beratung-anti-gewalta rbeit/fachtag-queere-antigewaltarbeit-2024); kkk) Queeres Zentrum Erfurt (www.queeres-zentrum-erfurt.de/); lll) Seebrücke Erfurt (www.seebruecke.org/mach-mit/deutschland/thue ringen/erfurt); mmm)Stadt- und Hochschulgruppe Amnesty International Erfurt (https://a mnesty-erfurt.de/); nnn) Stadtjugendring Erfurt e. V.; ooo) Ständige Kulturvertretung Erfurt e. V. (https://staendigekulturvertret ung.de/); ppp) Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora; qqq) Studierendenrat der Universität Erfurt; rrr) Thüringer Verband der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten e. V.; sss) ver.di Bezirk Thüringen (https://thueringen.verdi.de/); ttt) ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen (https://sa t.verdi.de/); uuu) Vielfalt in Thüringen (www.zusammenstehen.org/); vvv) Weltoffenes Thüringen (https://thueringen-weltoffen.de/) (bitte ggf. in maschinenlesbarer Form ab dem Haushaltsjahr 2020 bis zum Haushaltsjahr 2026 nach Förderhöhe je Jahr und gesamt, Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger in einer Tabelle auflisten und zudem die Gesamtförderung je Jahr summiert für alle Unterzeichner angeben)? Auf die ressortspezifischen Angaben in der Anlage wird verwiesen.* 2. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur geplanten Teilnahme staatlich geförderter Organisationen an den Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag (vgl. Frage 1) vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierten staatlichen Neutralitätspflicht und des Grundrechts der Parteien auf Chancengleichheit sowie der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts? Die Bundesregierung bewertet die eventuelle Teilnahme nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15101, insbesondere Absatz 2 derselbigen verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6792 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 3. Plant die Bundesregierung, staatlich geförderten Organisationen, die an Protesten gegen AfD-Bundesparteitage teilnehmen, mit Verweis auf die eingangs skizzierte staatliche Neutralitätspflicht und das Grundrecht der Parteien auf Chancengleichheit sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Bundesförderung zu entziehen und eine Erstattung der Zuwendung zu verlangen? a) Wenn ja, ab wann ist mit einer Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 3b werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 6 und 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15101 wird sinngemäß verwiesen. 4. Plant die Bundesregierung, staatlich geförderte Organisationen, die an Protesten gegen AfD-Bundesparteitage teilnehmen und von denen Mitglieder wegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit, Körperverletzung, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder anderer Delikte rechtskräftig verurteilt werden, mit Verweis auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierte staatliche Neutralitätspflicht und das Grundrecht der Parteien auf Chancengleichheit sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Bundesförderung zu entziehen und eine Erstattung der Zuwendung zu verlangen? Es gelten die Regelungen des Zuwendungsrechts und des jeweiligen Förderbescheids. a) Wenn ja, plant die Bundesregierung vorsorglich eine Gefährderansprache? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 und 4b werden zusammen beantwortet. Die allgemeine Gefahrenabwehr liegt in der Zuständigkeit der Länder. 5. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob eine in Frage 1 aufgeführte Organisation in den letzten zehn Jahren an Protesten gegen AfD- Bundesparteitage teilgenommen hat, während sie eine projektbezogene oder institutionelle Bundesförderung bezogen hat (bitte ggf. einzeln nach Jahr, Parteitag, Organisation und mit kurzer Beschreibung des Falls auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 6. Wie stellt die Bundesregierung bei allen Organisationen, die in Frage 1 genannt werden, die eine projektbezogene Bundesförderung aktuell erhalten, sicher, dass selbige ganz oder in Teilen nicht zu Protesten oder Aktionen gegen die AfD genutzt wird, die gegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierte staatliche Neutralitätspflicht und das Grundrecht der Parteien auf Chancengleichheit sowie gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstoßen (bitte für jede aus Bundesmitteln geförderte Organisation, die in Frage 1 genannt wurde, einzeln erläutern)? 7. Wie stellt die Bundesregierung bei allen Organisationen in Frage 1, die eine projektbezogene Bundesförderung aktuell erhalten, sicher, dass selbige ganz oder in Teilen nicht zu gewalttätigen Protesten oder Aktionen gegen die AfD genutzt wird, die nicht nur gegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierte staatliche Neutralitätspflicht und das Grundrecht der Parteien auf Chancengleichheit sowie gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch gegen das Strafgesetzbuch verstoßen (bitte für jede aus Bundesmitteln geförderte Organisation, die in Frage 1 genannt wurde, einzeln erläutern)? 8. Wie stellt die Bundesregierung bei allen Organisationen in Frage 1, die eine institutionelle Bundesförderung aktuell erhalten, sicher, dass selbige ganz oder in Teilen nicht zu Protesten oder Aktionen gegen die AfD genutzt wird, die gegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierte staatliche Neutralitätspflicht und das Grundrecht der Parteien auf Chancengleichheit sowie gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstoßen (bitte für jede aus Bundesmitteln geförderte Organisation, die in Frage 1 genannt wurde, einzeln erläutern)? 9. Wie stellt die Bundesregierung bei allen Organisationen in Frage 1, die eine institutionelle Bundesförderung aktuell erhalten, sicher, dass selbige ganz oder in Teilen nicht zu gewalttätigen Protesten oder Aktionen gegen die AfD genutzt wird, die nicht nur gegen die in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierte staatliche Neutralitätspflicht und das Grundrecht der Parteien auf Chancengleichheit sowie gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch gegen das Strafgesetzbuch verstoßen (bitte für jede aus Bundesmitteln geförderte Organisation, die in Frage 1 genannt wurde, einzeln erläutern)? Die Fragen 6 bis 9 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 1 Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/6447 Beitrag BMI Zu Frage 1: Auf die Tabelle zur Anlage zu Frage 1 wird verwiesen. Beitrag AA Zu Frage 1: Die in der Frage aufgeführten Organisationen haben im genannten Zeitraum keine HH-Mittel im Sinne der Fragestellung durch das AA erhalten. Beitrag BKAmt Die in der Frage aufgeführten Organisationen haben im genannten Zeitraum keine HH-Mittel im Sinne der Fragestellung durch das BKAmt erhalten. Beitrag BKM Zu Frage 1: Zur Beantwortung wird durch BKM auf die Angaben in der Förderdatenbank des Bundes verwiesen (www.foederportal.bund.de). 2 Beitrag BMAS Zu Frage 1: Auf die Tabelle zur Anlage zu Frage 1 wird verwiesen. Beitrag BMBFSFJ Zu Frage 1: Die Erstellung einer Gesamtaufstellung war innerhalb der Frist nicht möglich und wird nachgereicht. Beitrag BMDS Zu Frage 1: Die in der Frage aufgeführten Organisationen haben im genannten Zeitraum keine HH-Mittel im Sinne der Fragestellung durch das BMDS erhalten. Beitrag BMF Zu Frage 1: Die in der Frage aufgeführten Organisationen haben im genannten Zeitraum keine HH-Mittel im Sinne der Fragestellung durch das BMF erhalten. Beitrag BMFTR Zu Frage 1: Auf die Tabelle zur Anlage zu Frage 1 wird verwiesen. 3 Beitrag BMG Zu Frage 1: Die in der Frage aufgeführten Organisationen haben im genannten Zeitraum keine HH-Mittel im Sinne der Fragestellung durch das BMG erhalten. BMJV Zu Frage 1: Zur Beantwortung wird seitens BMJV auf die Angaben in der Förderdatenbank des Bundes verwiesen. BMLEH Zu Frage 1: Die in der Frage aufgeführten Organisationen haben im genannten Zeitraum keine HH-Mittel im Sinne der Fragestellung durch das BMLEH erhalten. BMUKN Zu Frage 1: Auf die Tabelle zur Anlage zu Frage 1 wird verwiesen. BMV Zu Frage 1: Die in der Frage aufgeführten Organisationen haben im genannten Zeitraum keine HH-Mittel im Sinne der Fragestellung durch das BMV erhalten. 4 BMVg Zu Frage 1: Die in der Frage aufgeführten Organisationen haben im genannten Zeitraum keine HH-Mittel im Sinne der Fragestellung durch das BMVg erhalten. BMWE Zu Frage 1 Auf die Tabelle zur Anlage zu Frage 1 wird verwiesen. BMWSB Zu Frage 1: Die in der Frage aufgeführten Organisationen haben im genannten Zeitraum keine HH-Mittel im Sinne der Fragestellung durch das BMWSB erhalten. BMZ Zu Frage 1 Seitens BMZ wird auf das Transparenzportal des BMZ verwiesen. Diese ist zu finden unter: https://www.transparenzportal.bund.de/ BPA Zu Frage 1: Die in der Frage aufgeführten Organisationen haben im genannten Zeitraum keine HH-Mittel im Sinne der Fragestellung durch das BPA erhalten. Beitrag BMBFSFJ 5 Zu Frage 1: Auf die Tabelle zur Anlage zu Frage 1 wird verwiesen. Tabelle zur Anlage zu Frage 1 Empfänger der Zahlung Ressor t betroffen / nicht betroffen Kap./Tit . Informationen zum Empfänger: Höhe der Mittel in 2020 (in T €) Höhe der Mittel in 2021 (inT €) Höhe der Mittel in 2022 (in T €) Höhe der Mittel in 2023 (in T €) Höhe der Mittel in 2024 (in T €) Höhe der Mittel in 2025 (in T €) Höhe der Mittel in 2026 (in T €) Gesamthöh e der erhaltenen Mittel (in T €) Erst- Zwischen- Letzt - *-empfänger Arbeiterwohlfahr t Kreisverband Erfurt e.V. BMI 0603 684 62 x 0 0 0 22 43 0 0 65 Evangelischer Kirchenkreis Erfurt Büro für ausländische Mitbürger*innen BMI 0603 684 62 x 0 0 0 47 83 91 100 321 Förderkreis Erinnerungsort Topf & Söhne e.V. BMI 0635 68402 x 46 20 0 0 0 0 0 66 6 MigraNetz Thüringen e.V. BMI 0635 68601 x 0 0 0 0 0 52 98 150 NaturFreunde Thüringen e.V. BMI 0635 53202 x 0 0 0 0 24 0 0 24 NaturFreunde Thüringen e.V. BMI 0635 68601 x 263 287 270 270 296 230 320 1.936 MigraNetz Thüringen e.V. BMAS 1106 68613 x 0 0 0 0 0 13,1 13,1 Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau- Dora BMFTR 3003/6851 0 x 47 54 65 15 55 42 277 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Thü-ringen e.V. BMUK N 1604 89402 x 116 137 185 323 305 229 170 1.465 Evangelischer Kirchenkreis Erfurt BMUK N 6092 68605 x 0 0 0 0 0 25 26 51 KulturQuartier Erfurt e.V. BMWE 6092/6861 4 x 0 0 8 0 0 0 0 8 7 Hinweis des BMBFSFJ zu Kapitel 1702 Titel 684 04: Für die Jahre 2025 und 2026 liegen noch keine validen Daten zu den Letztempfängern vor. Diese werden derzeit ausgewertet. Empfänger der Zahlung Ressor t betroffen / nicht betroffen Kap./Tit. Informationen zum Empfänger: Höhe der Mittel in 2020 (in T €) Höhe der Mittel in 2021 (inT €) Höhe der Mittel in 2022 (in T €) Höhe der Mittel in 2023 (in T €) Höhe der Mittel in 2024 (in T €) Höhe der Mittel in 2025 (in T €) Höhe der Mittel in 2026 (in T €) Gesamthöhe der erhaltenen Mittel (in T €) Erst- Zwischen- Letzt - *-empfänger Arbeiterwohlfah rt Kreisverband Erfurt e.V. BMBFS FJ nicht betroffen x 10,17 10,17 Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e. V. BMBFS FJ betroffen 1702/684 04 x 0,43 0,67 1,10 Colorido e.V. BMBFS FJ betroffen 1702/684 04 x 0,75 3,25 9,80 15,72 10,83 40,35 DGB-Bezirk Hessen- Thüringen BMBFS FJ nicht betroffen siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 in BTDrs. 21/6243 DGB Jugend Thüringen BMBFS FJ nicht betroffen DGB-Jugend Erfurt BMBFS FJ nicht betroffen DGB-Jugend Bezirk Hessen- Thüringen BMBFS FJ nicht betroffen Kinderschutzbu nd BMBFS FJ betroffen 1702/684 04 x 139,31 121,04 138,42 145,84 145,22 689,83 8 Landesverband Thüringen e.V. Landesjugendri ng Thüringen e.V. BMBFS FJ betroffen 1702/684 04 x 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 1.000,00 BMBFS FJ betroffen 1703/684 11 x 33,75 63,89 87,27 102,12 86,75 88,66 68,64 531,08 MitMenschen e.V. BMBFS FJ betroffen 1703/684 22 x 55,99 65,72 73,71 53,99 52,00 54,00 54,00 409,42 Mobit e.V. BMBFS FJ betroffen 1702/684 04 x 549,96 547,82 1.097,78 NaturFreunde Thüringen e.V. BMBFS FJ betroffen 1703/684 22 x 40,00 40,00 40,00 120,00 betroffen 1702/684 04 x 18,38 14,50 25,90 58,78 Stadtjugendring Erfurt e.V. BMBFS FJ betroffen 1702/684 04 x 0,62 0,62 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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