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Schriftliche Frage 45 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Hat die Regierung von Israel die Bundesregierung über die Begründung des Entzugs der Registrierung deutscher Nichtregierungsorganisationen v…

dip / schriftliche_frage 23.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 45 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Hat die Regierung von Israel die Bundesregierung über die Begründung des Entzugs der Registrierung deutscher Nichtregierungsorganisationen v… Frage 45 (Charlotte Antonia Neuhäuser, Die Linke): Hat die Regierung von Israel die Bundesregierung über die Begründung des Entzugs der Registrierung deutscher Nichtregierungsorganisationen vom 30. Dezember 2025 in Kenntnis gesetzt (www.un.org/unispal/document/53internationalngos-warn-israels-recent-registration-measures-wi ll-impede-critical-humanitarian-action-non-un-do cument/; bitte unter Nennung der Begründung, des Eingangsdatums der Begründung, der beteiligten Bundesministerien und der Antwort der Bundesregierung auf die Begründung angeben), und aus welchen Erwägungen hat sich Deutschland nicht der Gemeinsamen Erklärung „Die humanitäre Hilfe des Gazastreifens – Gemeinsame Erklärung der Außenminister Kanadas, Dänemarks, Finnlands, Frankreichs, Islands, Japans, Norwegens, Schwedens, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs“ (www.diplomatie.gouv. fr/en/country-files/israel-palestine/news/2025/arti cle/the-gaza-humanitarian-response-joint-stateme nt-of-the-foreign-ministers-of) angeschlossen (bitte unter Nennung des Eingangsdatums der Anfrage zur Mitzeichnung der Gemeinsamen Erklärung und der beteiligten Bundesministerien angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 22. Januar 2026: Der Bundesregierung liegt keine formelle Unterrichtung der israelischen Regierung über den Entzug der Registrierung deutscher Nichtregierungsorganisationen vor. Für die Bundesregierung ist zentral, dass humanitäre Hilfe in großem Umfang rasch, sicher und ungehindert nach Gaza gelangt und im gesamten Gazastreifen fortlaufend verteilt werden kann. Zu diesem Zweck setzt sich die Bundesregierung auf zahlreichen Ebenen und über unterschiedliche Kanäle für den Zugang internationaler Nichtregierungsorganisationen nach Gaza ein. Der Bundesaußenminister steht zu dieser Frage weiterhin regelmäßig in engem und direktem Austausch mit der israelischen Seite. Mit Blick auf die Mitunterzeichnung der genannten Erklärung verweist die Bundesregierung darauf, dass die dort formulierten Forderungen bereits weitgehend und im Verbund mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2025 öffentlich festgehalten wurden sowie kontinuierlich Gegenstand vertraulicher, bilateraler Gespräche sind.

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