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Zur humanitären Versorgung der Menschen in Gaza (Antwort zu Drs. 21/1451)

dip / drucksache 16.09.2025 · WP 21 · 21/1674 · Antwort · Original ↗

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Zur humanitären Versorgung der Menschen in Gaza (Antwort zu Drs. 21/1451) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1674 21. Wahlperiode 16.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Boris Mijatović, Luise Amtsberg, Deborah Düring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1451 – Zur humanitären Versorgung der Menschen in Gaza V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die aktuelle humanitäre Lage in Gaza ist weiterhin katastrophal. Seit dem 27. Mai 2025 sind laut den Vereinten Nationen (UN) mindestens 1 400 Menschen bei dem Versuch getötet worden, humanitäre Hilfe zu erhalten, die meisten davon in der Nähe von Ausgabestellen der neuen „Gaza Humanitarian Foundation“ (GHF), andere entlang der Routen von Hilfskonvois. Die GHF erklärte, sie setze lediglich Pfefferspray oder Warnschüsse ein, um Menschenmengen zu kontrollieren (www.theguardian.com/world/2025/aug/03/israeli-sh ootings-ghf-food-site-gaza-ben-gvir-al-aqsa). Medienberichten zufolge sollen einzelne Einheiten der israelischen Armee die Anweisung erhalten haben, gezielt auf unbewaffnete, hilfesuchende Zivilistinnen und Zivilisten zu schießen; die Armee selbst hat daraufhin eine interne Untersuchung eingeleitet (www.ha aretz.com/israel-news/2025-06-27/ty-article-magazine/.premium/idf-soldiers-o rdered-to-shoot-deliberately-at-unarmed-gazans-waiting-for-humanitarian-aid/ 00000197-ad8e-de01-a39f-ffbe33780000). Allein die Organisation Ärzte ohne Grenzen berichtet davon, dass zwischen dem 7. Juni und dem 24. Juli 2025 1 380 Verletzte nach Vorfällen an Verteilstellen der sogenannten GHF in ihren Kliniken in al-Mawasi und al-Attar im Süden Gazas aufgenommen wurden. 28 von ihnen wurden bereits tot eingeliefert. In diesem Zeitraum behandelte das Personal 71 Kinder mit Schussverletzungen (MSF, „This is not aid. This is orchestrated killing“, August 2025). In Reaktion auf die unzureichende humanitäre Versorgung für die Menschen in Gaza hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit anderen Partnern, insbesondere Jordanien, am 1. August 2025 beschlossen, Hilfsgüter über „Air Drops“ aus der Luft abzuwerfen (www.bmvg.de/de/presse/wiederaufnahme-a bsetzen-humanitaerer-gueter-aus-luft-fuer-gaza-5981846). Auch wenn nichts unversucht bleiben darf, das humanitäre Leid in Gaza zu lindern, wird dieses Mittel von Expertinnen und Experten stark kritisiert. Die Abwürfe seien kostenintensiv und ineffizient, es gibt keine geordnete Verteilung entlang der humanitären Prinzipien und gleichzeitig gefährden sie die Menschen in den überfüllten humanitären Zonen (www.tagesschau.de/ausland/asien/humanitaere-hil fe-gaza-100.html; www.rnd.de/politik/gaza-un-kritisieren-luftabwuerfe-von-hi lfsguetern-als-ineffektiv-und-teuer-E7T3VH3R4ZJKFFDEGVDRCKZRS Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. A.html). Stattdessen plädieren Expertinnen und Experten für humanitäre Versorgung über den Landweg, weil diese Methode kostengünstiger ist, ein höheres Volumen an Hilfslieferungen transportieren werden kann und Hilfsgüter die Bedürftigsten statt die Stärksten erreichen (www.deutschlandfunknova.de/ beitrag/gaza-die-wahrheit-ueber-die-luftbruecke; www.handelsblatt.com/politi k/international/nahost-imagekampagne-scharfe-kritik-an-luftbruecke-fuer-gaz a/100144718.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat sich die Lage im Nahen Osten dramatisch zugespitzt. Die Bundesregierung bekräftigt ihr unverrückbares Bekenntnis zur Sicherheit Israels. Die noch immer von der Hamas festgehaltenen Geiseln müssen ohne Verzögerung freigelassen werden. Gleichzeitig bleibt die humanitäre Situation in Gaza katastrophal. Das Leid der Zivilbevölkerung muss gelindert und die Versorgungslage in Einklang mit den humanitären Prinzipien und dem Völkerrecht nachhaltig verbessert werden. Zur Unterstützung dieser Ziele hat die Bundesregierung seit Oktober 2023 bis zu 335 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in den Palästinensischen Gebieten, insbesondere im Gazastreifen, zur Verfügung gestellt. Auch die deutsche Beteiligung an der jordanischen Initiative „Solidarity Path“ zur Luftabsetzung von Hilfsgütern diente diesem Ziel. Angesichts der weiter katastrophalen humanitären Lage fordert die Bundesregierung daher die sofortige Wiederermöglichung umfassender Hilfslieferungen und deren Verteilung auf dem Landweg. Hierzu gehört auch die uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Vereinten Nationen (VN) und humanitärer Organisationen vor Ort, wobei Fragen der Sicherheit humanitärer Helfer und Registrierungsmodalitäten für internationale Nichtregierungsorganisationen zentral sind. Dies sind auch Voraussetzungen dafür, dass Hilfslieferungen gezielt die bedürftigsten Menschen erreichen und Plünderungen und Abzweigungen von Hilfsgütern vermieden werden können. Diese Forderungen erhebt die Bundesregierung im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie fortlaufend, auch in regelmäßigen, hochrangigen Gesprächen mit der israelischen Regierung. Hinsichtlich des Verteilmechanismus der „Gaza Humanitarian Foundation“ (GHF) ist aus Sicht der Bundesregierung weiterhin klar, dass dieser die Zivilbevölkerung nicht ausreichend erreicht und zudem nicht im Einklang mit den humanitären Prinzipien umgesetzt wird. Die Bundesregierung drängt darauf, dass tragische Vorfälle, bei denen Menschen bei der Verteilung von Hilfsgütern ums Leben kamen, rasch und umfassend aufgeklärt werden. Am 19. Mai 2025 hat sich die Bundesregierung zusammen mit 25 weiteren Gebern öffentlich zur GHF positioniert (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2718778-2718778). Die Bundesregierung ist überzeugt, dass nur ein Waffenstillstand und die konsequente Verfolgung einer verhandelten Zweistaatenlösung den Weg zu Sicherheit und Frieden für Israelis und Palästinenser und zu dauerhafter Stabilität in der Region eröffnen können.  1. Welche Menge und welche Güter von humanitärer Hilfe in Tonnen sind aus Sicht der Bundesregierung nach Gaza erforderlich, um die notwendige humanitäre Versorgung der Menschen zu gewährleisten, und welche Maßnahmen unternimmt sie, damit dieses Ausmaß schnellstmöglich in der Praxis erreicht werden kann? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Den VN zufolge wären monatlich über 62 000 t Nahrungsmittelhilfe notwendig, um die gesamte Bevölkerung des Gazastreifens zu versorgen. Hilfsleistungen in anderen Sektoren wie Gesundheit lassen sich nicht in derartigen Maßeinheitenbeziffern. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit insbesondere der Anteil der Kinder sowie der schwangeren und stillenden Frauen, die von schwerer akuter Mangelernährung, der tödlichsten Form der Mangelernährung bei Kindern, betroffen sind, sinkt (www.aerzte-ohne-grenz en.de/presse/gaza-jedes-vierte-kleinkind-von-mangelernaehrung-betro ffen)? Das Auswärtige Amt vergibt Mittel an Zuwendungsempfänger im Bereich der humanitären Hilfe auf Basis von Bedarfsermittlungen der VN und Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, betroffenen Menschen ein Überleben in Würde und Sicherheit zu ermöglichen, ihnen eine Lebensperspektive zu geben und Leid zu lindern. Dabei soll humanitäre Hilfe stets so geleistet werden, dass sie die dringendsten Bedarfe zuerst deckt und die in der Fragestellung genannten vulnerabelsten Gruppen erreicht. Folgende, aktuelle Projektförderungen stehen beispielhaft für dieses Engagement: Welternährungsprogramm (WFP): Ernährungsspezifische Interventionen zur Vorbeugung von Mangelernährung zielen auf die am stärksten gefährdeten Gruppen ab, darunter schwangere und stillende Frauen sowie Kinder unter fünf Jahren. Weltgesundheitsorganisation (WHO): Bereitstellung wichtiger Medikamente, Ausrüstung und Ernährungshilfe, um den Bedarf gefährdeter Bevölkerungsgruppen zu decken, darunter auch derjenigen, die an schwerer akuter Unterernährung leiden. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Wie positioniert sich die Bundesregierung unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten zu dem Anstieg der Zahl getöteter Palästinenserinnen und Palästinenser in der Nähe der GHF-Verteilzentren seit dem 20. Juli 2025, sowohl vor dem Hintergrund der am 27. Juli 2025 seitens Israels angekündigten täglichen Feuerpausen und sicheren Hilfskorridore (www.deut schlandfunk.de/israel-laesst-erste-hilfslieferungen-zu-militaer-kuendigt-t aegliche-kampfpausen-an-106.html) als auch der Medienberichte über gezielte Anweisungen der israelischen Armee, auf hilfesuchende Zivilpersonen zu schießen (www.haaretz.com/israel-news/2025-06-27/ty-artic le-magazine/.premium/idf-soldiers-ordered-to-shoot-deliberately-at-unar med-gazans-waiting-for-humanitarian-aid/00000197-ad8e-de01-a39f-ffb e33780000)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Inwiefern hält sich Israel nach Erkenntnis der Bundesregierung an diese täglich für 10.00 bis 20.00 Uhr angekündigten humanitären Pausen, wenn ja, hat dies zu einer Verbesserung der humanitären Versorgung und dem Schutz der humanitären Helfer geführt, und wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus? Laut den VN wurden die humanitären Pausen wiederholt gebrochen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  5. Welche Gründe machen es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, humanitäre Hilfsgüter aus der Luft abzuwerfen, obwohl es sich bei Gaza nicht um ein schwer zugängliches geografisches Gebiet handelt und Grenzübergänge und Hilfsgüter in ausreichendem Umfang rund um Gaza vorhanden sind (www.wfp.org/news/wfp-statement-gaza)? Es wird auf Antworten zu den Fragen 6 und 7 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  6. Wie reagiert die Bundesregierung auf die von humanitären Organisationen vorgebrachte Kritik, Luftabwürfe seien ineffektiv, gefährlich, teuer und aufwendig (www.doctorswithoutborders.org/latest/airdrops-gaza-ar e-ineffective-and-dangerous; www.deutschlandfunk.de/hilfs-abwuerfe-ue ber-gazastreifen-eindruecke-von-der-packstation-der-airbase-100.html)? Die Luftabsetzung von humanitären Hilfsgütern war angesichts der dramatischen humanitären Lage ein wichtiger zusätzlicher Weg, Menschen in Gaza dringend benötigte Hilfsgüter zukommen zu lassen. Die Bundesregierung arbeitet gleichzeitig weiter mit Hochdruck daran, Lieferungen über den Landweg mit den erfahrenen VN-Organisationen weiter auszubauen, den die Luftabsetzungen nicht ersetzen können.  7. Wie ist die Entscheidungsfindung durch die Bundesregierung erfolgt, sich an den Luftabwürfen zu beteiligen, und inwiefern wurden für diese Entscheidung Expertinnen und Experten von den Vereinten Nationen und humanitären Hilfsorganisationen konsultiert? Das Sicherheitskabinett hat am 28. Juli 2025 über die Aufnahme von Hilfsflügen beraten. Zuvor hatte der König von Jordanien, Abdullah II., die internationale Gemeinschaft um Unterstützung für eine durch Jordanien koordinierte Luftbrückenoperation gebeten, um die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung in Gaza zu verbessern. Die Bundesregierung ist gemeinsam mit anderen Staaten der Bitte gefolgt. Nach der Entscheidung des Sicherheitskabinetts wurden die notwendigen Maßnahmen für einen deutschen Beitrag im Rahmen der multinationalen Luftbrückenoperation ergriffen und anschließend die Flüge aufgenommen.  8. Wurden in der Bundesregierung mögliche Alternativen zur Beteiligung an den Luftabwürfen diskutiert, wie etwa die Erhöhung des Drucks auf die israelische Regierung durch konkrete Konsequenzen, um die benötigte humanitäre Hilfe auf dem Landweg über die bewährten humanitären Mechanismen der UN und anderer humanitärer Akteure nach Gaza zu lassen, enn ja, aus welchem Grund fiel die Entscheidung auf die Luftabwürfe, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.  9. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die Luftabwürfe gegenüber humanitären Hilfslieferungen über den Landweg, dessen Öffnung die Bundesregierung mit erhöhtem Druck und gemeinsam mit anderen Partnern auf die Konfliktparteien erwirken könnte? Humanitäre Hilfslieferungen über den Landweg sind kosteneffizienter als Luftabsetzungen. Belastbare Aussagen zu den entstandenen Kosten der Luftabsetzung. lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend treffen. 10. Aus welchem Budget werden die Mittel für die Luftabwürfe zur Verfügung gestellt, und wie verhalten sich diese Kosten gegenüber den geplanten Kürzungen in der humanitären Hilfe in den Jahren 2025 und 2026 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2024 in Höhe von über 53 Prozent? Die Bereitstellung der Mittel für die Luftabsetzungen durch die Bundeswehr erfolgt aus dem Einzelplan 14 für das Haushaltsjahr 2025. Die Hilfsgüter wurden durch die Jordanian Hashemite Charity Organization bereitgestellt. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 9. 11. Wird die GHF, nach Kenntnis der Bundesregierung, durch Mittel der Europäischen Union und bzw. oder anderen EU-Mitgliedstaaten finanziert, und wenn ja, von welchen? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 21/972 wird verwiesen. 12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die UN und internationale humanitäre Organisationen auch über den Landweg ihre Hilfslieferungen nach Gaza bringen können? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um beim Abwurf von Hilfsgütern über Gaza deren sichere und prinzipiengerechte Verteilung an die Zivilbevölkerung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sogenannte aid diversion, insbesondere durch kriminelle Gruppen, vermieden wird? Die durch Israel festgelegten Luftabsetzzonen in Gaza wurden den internationalen Partner durch Jordanien zugewiesen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der aktuellen Lage des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) sowie dessen eingeschränkte Arbeitsmöglichkeiten innerhalb des Gazastreifens, insbesondere vor dem Hintergrund des von israelischer Seite verhängten Kontaktverbots? Die Bundesregierung setzt sich anhaltend nachdrücklich dafür ein, dass VN- Organisationen in den Palästinensischen Gebieten ungehindert tätig sein und die Zivilbevölkerung erreichen können. Der Bundesminister des Auswärtigen, Johann Wadephul, hat auf seiner Reise nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete klar gefordert, den VN und den internationalen Hilfsorganisationen umgehend sicheren und ungehinderten Zugang zu gewährleisten sowie eine effektive Verteilung zu ermöglichen. Die vollständige Umsetzung der von israelischer Seite zugesagten, sicheren humanitären Korridore in Gaza ist daher von entscheidender Bedeutung. Die Bundesregierung steht dazu weiterhin in engem Austausch mit der israelischen Regierung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Teilt die Bundesregierung Aussagen von Mitgliedern der Bundesregierung, wie von Thorsten Frei, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes, wonach 50 bis 90 Prozent der Hilfslieferungen in Gaza von der Hamas, Terroristen oder organisierter Kriminalität abgefangen würden und daher nicht bei der Zivilbevölkerung ankämen (www.n-tv.de/politik/Das-Problem-ist-nicht-Israel-sondern-die-H amas-article25943948.html), insbesondere hinsichtlich übereinstimmender Berichte von UN- und anderen humanitären Organisationen vor Ort sowie einer Untersuchung durch die United States Agency for International Development (USAID), dass sich keine Belege für eine systematische Abzweigung von Hilfsgütern finden ließen (www.reuters.com/worl d/middle-east/usaid-analysis-found-no-evidence-massive-hamas-theft-ga za-aid-2025-07-25/, www.faz.net/aktuell/politik/ausland/wie-netanjahu-d ie-hilfslieferungen-fuer-gaza-begruendet-110486477.html)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 21/1234 verwiesen a) Wenn ja, bitte ausführen, auf welchen konkreten Informationen diese Einschätzung beruht? Es wird auf die Antwort zur Hauptfrage verwiesen. b) Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Umsetzung der humanitären Hilfe in Gaza nach dem neuen Verteilungsplan“ auf Bundestagsdrucksache 21/972, dass insbesondere die Vereinten Nationen und Internationale nichtstaatliche Organisationen (INGOs) „ein System des Risikomanagements etabliert [haben], um Abzweigungen durch militante Gruppen zu unterbinden“, so zu verstehen, dass aid diversion insbesondere bei Mechanismen wie der sogenannten Gaza Humanitarian Foundation erfolgen? Die etablierten Hilfsorganisationen der VN sowie Nichtregierungsorganisationen verfügen nachweislich über Risikomanagementsysteme, die einer Zweckentfremdung der Hilfsgüter vorbeugen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 21/1234 verwiesen. 16. Sind der Bundesregierung belastbare Belege der israelischen Regierung für eine systematische Abzweigung von Hilfsgütern bis dato bekannt, wenn ja, welche, und wenn nein, inwiefern fordert die Bundesregierung diese Belege mit Nachdruck ein, vor dem Hintergrund, dass dies das zentrale Argument der israelischen Regierung für die komplette Blockade von Hilfsgütern von März bis Mai 2025 war und die nach wie vor massiv eingeschränkte Zulassung der humanitären Hilfe ist (www.tagesscha u.de/ausland/asien/gaza-hilfsappell-100.html)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 21/972 wird verwiesen. 17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass Hilfsgüterabwürfe aus der Luft die ungeeignetste Option sind, um sicherzustellen, dass die Lieferungen bei den Bedürftigen ankommen und möglichst keine Hilfsgüter von der Hamas und anderen bewaffneten Gruppen abgezweigt werden, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, inwiefern wurde dies vor israelischen Regierungsvertretern thematisiert, um sie dazu zu bewegen, die benötigte humanitäre Hilfe wieder über die bewährten Verteilmechanismen zuzulassen? Es wird auf Antwort zu Frage 6 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 18. Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung die Informationen, dass sich die humanitäre Situation im Gazastreifen verbessert haben soll, wie vom Sprecher des Auswärtigen Amts am 28. Juli 2025 im Rahmen der Regierungspressekonferenz mitgeteilt wurde (www.auswaertiges-am t.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2728772)? Der Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte am 28. Juli 2025, erste Anzeichen der Verbesserung der humanitären Situation seien zu erkennen und wies darauf hin, dass der Umfang der Hilfslieferungen ausgebaut und Menschen unmittelbar erreicht werden müssten. Die Aussage bezog sich auf die unmittelbar vorher von Israel angekündigten humanitären Pausen und die Schaffung sicherer humanitärer Korridore. Zeitgleich berichteten die VN bereits zu diesem Zeitpunkt über eine erhöhte Einfuhr von Hilfsgütern. 19. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den von der israelischen Regierung neuen geplanten Registrierungsregeln für internationale humanitäre Organisationen, die laut zahlreichen INGOs unabhängige Hilfe im besetzten palästinensischen Gebiet behindern (www.oxfa m.org/en/press-releases/israels-new-ingo-registration-measures-are-grav e-threat-humanitarian-operations)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. a) Ergreift sie Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung dieser Organisationen, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit ihren Umsetzungspartnern und unterstützt diese lage- und bedarfsorientiert. Die Bundesregierung hat sich am 9. August 2025 in einer multilateralen Erklärung zur Lage in Gaza und zum Zugang für internationale humanitäre Nichtregierungsorganisationen geäußert. In dem Statement rief die Bundesregierung Israel dazu auf, das System zur Registrierung internationaler humanitärer Organisationen so zu ändern, dass diese Organisationen ihre Arbeit im Einklang mit humanitären Grundsätzen wieder fortsetzen können. Zudem hat die Bundesregierung die Registrierungsmodalitäten für internationale Nichtregierungsorganisationen fortlaufend im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie gegenüber Israel anhängig gemacht, unter anderem im direkten Gespräch auf Ebene der Außenminister. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b) Aus welchen Gründen hat sie sich dem Statement von 26 Staaten zur humanitären Lage in Gaza und der Aufforderung an die israelische Regierung, diese Registrierungsregeln zurückzunehmen (www.gov.uk/go vernment/news/joint-statement-on-the-humanitarian-situation- ingaza), nicht angeschlossen? Die Bundesregierung hat sich bereits am 9. August 2025 im Rahmen einer multilateralen Erklärung zur Lage in Gaza und zum Zugang für internationale humanitäre Nichtregierungsorganisationen geäußert. Ergänzend wird auf Teilantwort a verwiesen. 20. Bei welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung israelische Regierungsvertreter um eine umfassende Aufklärung der Vorwürfe gebeten, wonach IDF-Soldaten vorsätzlich scharf und ohne Vorwarnung auf Hilfebedürftige in der Nähe der Hilfsgüterausgaben durch die Gaza Humanitarian Foundation geschossen haben sollen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 21/848), und in welchem Rahmen wird dies nachgehalten? Die Bundesregierung steht im stetigen Austausch mit der israelischen Regierung und fordert die Aufklärung der Vorwürfe. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 21. Wann, und wie viele Treffen fanden seit März 2025 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, insbesondere des Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts und des Bundesamts für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, und Vertreterinnen und Vertretern von in Gaza tätigen humanitären Organisationen statt (bitte nach Datum und Teilnehmerinnen und Teilnehmern auflisten)? Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – bzw. deren Ergebnissen besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Aufgrund der kurzen Bearbeitungsfrist beschränken sich die Angaben auf Treffen von Vertretern der aktuellen Bundesregierung. Die entsprechenden Treffen von Vertretern der aktuellen Bundesregierung seit ihrer Ernennung sind nachstehend chronologisch aufgelistet. Darüber hinaus pflegt die Bundesregierung auf allen Ebenen einen kontinuierlichen und engen Austausch mit Umsetzungspartnern in den Palästinensischen Gebieten. Angesichts der Vielfalt der Kontakte und Austauschformate werden diese nicht im Einzelnen erfasst. Mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte von Dritten werden die Namen einzelner Teilnehmenden nicht aufgeführt. Datum Vertreter der Bundesregierung 28. Mai 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen 02. Juni 2025 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan Datum Vertreter der Bundesregierung 04. Juni 2025 Parlamentarischer Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Johann Saathoff 10. Juni 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen 18. Juni 2025 Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Bernhard Kotsch 23. Juni 2025 Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Bernhard Kotsch 23. Juni 2025 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan & Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen 25. Juni 2025 Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Bernhard Kotsch 25. Juni 2025 Parlamentarischer Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Johann Saathoff 07. Juli 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen 09. Juli 2025 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan 11. Juli 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen 17. Juli 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen 20. Juli 2025 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan 01. August 2025 Bundesaußenminister, Johann Wadephul 14. August 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen 24. August 2025 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan 25. August 2025 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan 28. August 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen 02. September 2025 Staatsminister im Auswärtigen Amt, Florian Hahn 04. September 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen 22. Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der von Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu angekündigten sogenannten freiwilligen Ausreisen von Palästinensern aus Gaza sowie der offenbar geführten Gespräche Israels mit Südsudan, Somaliland, Äthiopien, Libyen und Indonesien in diesem Zusammenhang (https://edition.cnn.com/2025/08/1 4/middleeast/israel-palestinians-gaza-displaced-intl) im Lichte des Völkerrechts, insbesondere im Hinblick auf das in Artikel 49 der IV. Genfer Konvention verankerte Verbot von Zwangsvertreibungen (www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/300_302_297/de), und vor dem Hintergrund, dass nach Einschätzung internationaler humanitärer Organisationen und rechtlicher Gutachten die Reduzierung von ehemals mehreren hundert UN-Verteilzentren auf nur wenige militarisierte Standorte im Süden Gazas in Verbindung mit gefährlichen Zugangsbedingungen und physischer Erschöpfung der Bevölkerung als Faktor bewertet wird, der faktisch zur Verlagerung der Zivilbevölkerung beitragen kann (https://dr c.ngo/resources/news/catastrophic-humanitarian-crisis-in-gaza)? Der Bundesregierung liegen bezüglich der genannten Ankündigungen keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hält daran fest, dass Palästinenserinnen und Palästinenser nicht gegen ihren Willen aus Gaza vertrieben werden dürfen und dass keine Entscheidungen ohne ihre Beteiligung getroffen werden können. 23. Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der vom israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu angekündigten vollständigen Besetzung des Gazastreifens, einschließlich Gaza-Stadt (www.spiege l.de/ausland/israel-gaza-krieg-israels-sicherheitskabinett-stimmt-fuer-ein nahme-von-gaza-stadt-a-8798e4ea-dda4-482a-b96c-60d2abf986c8), und welche Auswirkungen auf die humanitäre Lage und die Versorgung der Zivilbevölkerung erwartet sie infolge der Ausweitung des Militäreinsatzes? Die Bundesregierung lehnt eine Ausweitung des Militäreinsatzes im Gazastreifen sowie Pläne zur Einnahme von Gaza-Stadt ab und hat diese Ablehnung mehrfach öffentlich bekräftigt. Es ist zu befürchten, dass eine Ausweitung des Militäreinsatzes negative Auswirkungen auf die humanitäre Lage hätte. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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