Zur humanitären Versorgung der Menschen in Gaza (Antwort zu Drs. 21/1451)
Text
Zur humanitären Versorgung der Menschen in Gaza (Antwort zu Drs. 21/1451)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1674
21. Wahlperiode 16.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Boris Mijatović, Luise Amtsberg,
Deborah Düring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 21/1451 –
Zur humanitären Versorgung der Menschen in Gaza
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die aktuelle humanitäre Lage in Gaza ist weiterhin katastrophal. Seit dem
27. Mai 2025 sind laut den Vereinten Nationen (UN) mindestens 1 400
Menschen bei dem Versuch getötet worden, humanitäre Hilfe zu erhalten, die
meisten davon in der Nähe von Ausgabestellen der neuen „Gaza Humanitarian
Foundation“ (GHF), andere entlang der Routen von Hilfskonvois. Die GHF
erklärte, sie setze lediglich Pfefferspray oder Warnschüsse ein, um
Menschenmengen zu kontrollieren (www.theguardian.com/world/2025/aug/03/israeli-sh
ootings-ghf-food-site-gaza-ben-gvir-al-aqsa). Medienberichten zufolge sollen
einzelne Einheiten der israelischen Armee die Anweisung erhalten haben,
gezielt auf unbewaffnete, hilfesuchende Zivilistinnen und Zivilisten zu schießen;
die Armee selbst hat daraufhin eine interne Untersuchung eingeleitet (www.ha
aretz.com/israel-news/2025-06-27/ty-article-magazine/.premium/idf-soldiers-o
rdered-to-shoot-deliberately-at-unarmed-gazans-waiting-for-humanitarian-aid/
00000197-ad8e-de01-a39f-ffbe33780000). Allein die Organisation Ärzte ohne
Grenzen berichtet davon, dass zwischen dem 7. Juni und dem 24. Juli 2025
1 380 Verletzte nach Vorfällen an Verteilstellen der sogenannten GHF in ihren
Kliniken in al-Mawasi und al-Attar im Süden Gazas aufgenommen wurden.
28 von ihnen wurden bereits tot eingeliefert. In diesem Zeitraum behandelte
das Personal 71 Kinder mit Schussverletzungen (MSF, „This is not aid. This is
orchestrated killing“, August 2025).
In Reaktion auf die unzureichende humanitäre Versorgung für die Menschen
in Gaza hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit anderen Partnern,
insbesondere Jordanien, am 1. August 2025 beschlossen, Hilfsgüter über „Air
Drops“ aus der Luft abzuwerfen (www.bmvg.de/de/presse/wiederaufnahme-a
bsetzen-humanitaerer-gueter-aus-luft-fuer-gaza-5981846). Auch wenn nichts
unversucht bleiben darf, das humanitäre Leid in Gaza zu lindern, wird dieses
Mittel von Expertinnen und Experten stark kritisiert. Die Abwürfe seien
kostenintensiv und ineffizient, es gibt keine geordnete Verteilung entlang der
humanitären Prinzipien und gleichzeitig gefährden sie die Menschen in den
überfüllten humanitären Zonen (www.tagesschau.de/ausland/asien/humanitaere-hil
fe-gaza-100.html; www.rnd.de/politik/gaza-un-kritisieren-luftabwuerfe-von-hi
lfsguetern-als-ineffektiv-und-teuer-E7T3VH3R4ZJKFFDEGVDRCKZRS
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom
16. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
A.html). Stattdessen plädieren Expertinnen und Experten für humanitäre
Versorgung über den Landweg, weil diese Methode kostengünstiger ist, ein
höheres Volumen an Hilfslieferungen transportieren werden kann und Hilfsgüter
die Bedürftigsten statt die Stärksten erreichen (www.deutschlandfunknova.de/
beitrag/gaza-die-wahrheit-ueber-die-luftbruecke; www.handelsblatt.com/politi
k/international/nahost-imagekampagne-scharfe-kritik-an-luftbruecke-fuer-gaz
a/100144718.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat sich die
Lage im Nahen Osten dramatisch zugespitzt. Die Bundesregierung bekräftigt
ihr unverrückbares Bekenntnis zur Sicherheit Israels. Die noch immer von der
Hamas festgehaltenen Geiseln müssen ohne Verzögerung freigelassen werden.
Gleichzeitig bleibt die humanitäre Situation in Gaza katastrophal. Das Leid der
Zivilbevölkerung muss gelindert und die Versorgungslage in Einklang mit den
humanitären Prinzipien und dem Völkerrecht nachhaltig verbessert werden. Zur
Unterstützung dieser Ziele hat die Bundesregierung seit Oktober 2023 bis zu
335 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in den Palästinensischen Gebieten,
insbesondere im Gazastreifen, zur Verfügung gestellt. Auch die deutsche Beteiligung
an der jordanischen Initiative „Solidarity Path“ zur Luftabsetzung von
Hilfsgütern diente diesem Ziel.
Angesichts der weiter katastrophalen humanitären Lage fordert die
Bundesregierung daher die sofortige Wiederermöglichung umfassender
Hilfslieferungen und deren Verteilung auf dem Landweg. Hierzu gehört auch die
uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Vereinten Nationen (VN) und humanitärer
Organisationen vor Ort, wobei Fragen der Sicherheit humanitärer Helfer und
Registrierungsmodalitäten für internationale Nichtregierungsorganisationen zentral
sind. Dies sind auch Voraussetzungen dafür, dass Hilfslieferungen gezielt die
bedürftigsten Menschen erreichen und Plünderungen und Abzweigungen von
Hilfsgütern vermieden werden können. Diese Forderungen erhebt die
Bundesregierung im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie fortlaufend, auch in
regelmäßigen, hochrangigen Gesprächen mit der israelischen Regierung.
Hinsichtlich des Verteilmechanismus der „Gaza Humanitarian Foundation“
(GHF) ist aus Sicht der Bundesregierung weiterhin klar, dass dieser die
Zivilbevölkerung nicht ausreichend erreicht und zudem nicht im Einklang mit den
humanitären Prinzipien umgesetzt wird. Die Bundesregierung drängt darauf, dass
tragische Vorfälle, bei denen Menschen bei der Verteilung von Hilfsgütern ums
Leben kamen, rasch und umfassend aufgeklärt werden. Am 19. Mai 2025 hat
sich die Bundesregierung zusammen mit 25 weiteren Gebern öffentlich zur
GHF positioniert (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2718778-2718778).
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass nur ein Waffenstillstand und die
konsequente Verfolgung einer verhandelten Zweistaatenlösung den Weg zu
Sicherheit und Frieden für Israelis und Palästinenser und zu dauerhafter Stabilität in
der Region eröffnen können.
1. Welche Menge und welche Güter von humanitärer Hilfe in Tonnen sind
aus Sicht der Bundesregierung nach Gaza erforderlich, um die
notwendige humanitäre Versorgung der Menschen zu gewährleisten, und welche
Maßnahmen unternimmt sie, damit dieses Ausmaß schnellstmöglich in
der Praxis erreicht werden kann?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Den VN zufolge wären monatlich über 62 000 t
Nahrungsmittelhilfe notwendig, um die gesamte Bevölkerung des Gazastreifens zu versorgen.
Hilfsleistungen in anderen Sektoren wie Gesundheit lassen sich nicht in
derartigen Maßeinheitenbeziffern. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit insbesondere
der Anteil der Kinder sowie der schwangeren und stillenden Frauen, die
von schwerer akuter Mangelernährung, der tödlichsten Form der
Mangelernährung bei Kindern, betroffen sind, sinkt (www.aerzte-ohne-grenz
en.de/presse/gaza-jedes-vierte-kleinkind-von-mangelernaehrung-betro
ffen)?
Das Auswärtige Amt vergibt Mittel an Zuwendungsempfänger im Bereich der
humanitären Hilfe auf Basis von Bedarfsermittlungen der VN und Rotkreuz-
und Rothalbmondgesellschaften. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, betroffenen
Menschen ein Überleben in Würde und Sicherheit zu ermöglichen, ihnen eine
Lebensperspektive zu geben und Leid zu lindern. Dabei soll humanitäre Hilfe
stets so geleistet werden, dass sie die dringendsten Bedarfe zuerst deckt und die
in der Fragestellung genannten vulnerabelsten Gruppen erreicht. Folgende,
aktuelle Projektförderungen stehen beispielhaft für dieses Engagement:
Welternährungsprogramm (WFP): Ernährungsspezifische Interventionen zur
Vorbeugung von Mangelernährung zielen auf die am stärksten gefährdeten
Gruppen ab, darunter schwangere und stillende Frauen sowie Kinder unter fünf
Jahren.
Weltgesundheitsorganisation (WHO): Bereitstellung wichtiger Medikamente,
Ausrüstung und Ernährungshilfe, um den Bedarf gefährdeter
Bevölkerungsgruppen zu decken, darunter auch derjenigen, die an schwerer akuter
Unterernährung leiden.
Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Wie positioniert sich die Bundesregierung unter völkerrechtlichen
Gesichtspunkten zu dem Anstieg der Zahl getöteter Palästinenserinnen und
Palästinenser in der Nähe der GHF-Verteilzentren seit dem 20. Juli 2025,
sowohl vor dem Hintergrund der am 27. Juli 2025 seitens Israels
angekündigten täglichen Feuerpausen und sicheren Hilfskorridore (www.deut
schlandfunk.de/israel-laesst-erste-hilfslieferungen-zu-militaer-kuendigt-t
aegliche-kampfpausen-an-106.html) als auch der Medienberichte über
gezielte Anweisungen der israelischen Armee, auf hilfesuchende
Zivilpersonen zu schießen (www.haaretz.com/israel-news/2025-06-27/ty-artic
le-magazine/.premium/idf-soldiers-ordered-to-shoot-deliberately-at-unar
med-gazans-waiting-for-humanitarian-aid/00000197-ad8e-de01-a39f-ffb
e33780000)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Inwiefern hält sich Israel nach Erkenntnis der Bundesregierung an diese
täglich für 10.00 bis 20.00 Uhr angekündigten humanitären Pausen,
wenn ja, hat dies zu einer Verbesserung der humanitären Versorgung und
dem Schutz der humanitären Helfer geführt, und wenn nein, welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Laut den VN wurden die humanitären Pausen wiederholt gebrochen. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Welche Gründe machen es aus Sicht der Bundesregierung notwendig,
humanitäre Hilfsgüter aus der Luft abzuwerfen, obwohl es sich bei Gaza
nicht um ein schwer zugängliches geografisches Gebiet handelt und
Grenzübergänge und Hilfsgüter in ausreichendem Umfang rund um Gaza
vorhanden sind (www.wfp.org/news/wfp-statement-gaza)?
Es wird auf Antworten zu den Fragen 6 und 7 sowie die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
6. Wie reagiert die Bundesregierung auf die von humanitären
Organisationen vorgebrachte Kritik, Luftabwürfe seien ineffektiv, gefährlich, teuer
und aufwendig (www.doctorswithoutborders.org/latest/airdrops-gaza-ar
e-ineffective-and-dangerous; www.deutschlandfunk.de/hilfs-abwuerfe-ue
ber-gazastreifen-eindruecke-von-der-packstation-der-airbase-100.html)?
Die Luftabsetzung von humanitären Hilfsgütern war angesichts der
dramatischen humanitären Lage ein wichtiger zusätzlicher Weg, Menschen in Gaza
dringend benötigte Hilfsgüter zukommen zu lassen. Die Bundesregierung
arbeitet gleichzeitig weiter mit Hochdruck daran, Lieferungen über den Landweg
mit den erfahrenen VN-Organisationen weiter auszubauen, den die
Luftabsetzungen nicht ersetzen können.
7. Wie ist die Entscheidungsfindung durch die Bundesregierung erfolgt,
sich an den Luftabwürfen zu beteiligen, und inwiefern wurden für diese
Entscheidung Expertinnen und Experten von den Vereinten Nationen und
humanitären Hilfsorganisationen konsultiert?
Das Sicherheitskabinett hat am 28. Juli 2025 über die Aufnahme von
Hilfsflügen beraten. Zuvor hatte der König von Jordanien, Abdullah II., die
internationale Gemeinschaft um Unterstützung für eine durch Jordanien koordinierte
Luftbrückenoperation gebeten, um die humanitäre Situation der
Zivilbevölkerung in Gaza zu verbessern. Die Bundesregierung ist gemeinsam mit anderen
Staaten der Bitte gefolgt. Nach der Entscheidung des Sicherheitskabinetts
wurden die notwendigen Maßnahmen für einen deutschen Beitrag im Rahmen der
multinationalen Luftbrückenoperation ergriffen und anschließend die Flüge
aufgenommen.
8. Wurden in der Bundesregierung mögliche Alternativen zur Beteiligung
an den Luftabwürfen diskutiert, wie etwa die Erhöhung des Drucks auf
die israelische Regierung durch konkrete Konsequenzen, um die
benötigte humanitäre Hilfe auf dem Landweg über die bewährten humanitären
Mechanismen der UN und anderer humanitärer Akteure nach Gaza zu
lassen, enn ja, aus welchem Grund fiel die Entscheidung auf die
Luftabwürfe, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
9. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die Luftabwürfe
gegenüber humanitären Hilfslieferungen über den Landweg, dessen Öffnung
die Bundesregierung mit erhöhtem Druck und gemeinsam mit anderen
Partnern auf die Konfliktparteien erwirken könnte?
Humanitäre Hilfslieferungen über den Landweg sind kosteneffizienter als
Luftabsetzungen. Belastbare Aussagen zu den entstandenen Kosten der
Luftabsetzung. lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend treffen.
10. Aus welchem Budget werden die Mittel für die Luftabwürfe zur
Verfügung gestellt, und wie verhalten sich diese Kosten gegenüber den
geplanten Kürzungen in der humanitären Hilfe in den Jahren 2025 und 2026 im
Vergleich zum Haushaltsjahr 2024 in Höhe von über 53 Prozent?
Die Bereitstellung der Mittel für die Luftabsetzungen durch die Bundeswehr
erfolgt aus dem Einzelplan 14 für das Haushaltsjahr 2025. Die Hilfsgüter
wurden durch die Jordanian Hashemite Charity Organization bereitgestellt. Im
Übrigen verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 9.
11. Wird die GHF, nach Kenntnis der Bundesregierung, durch Mittel der
Europäischen Union und bzw. oder anderen EU-Mitgliedstaaten
finanziert, und wenn ja, von welchen?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 21/972
wird verwiesen.
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die UN und
internationale humanitäre Organisationen auch über den Landweg ihre
Hilfslieferungen nach Gaza bringen können?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um beim
Abwurf von Hilfsgütern über Gaza deren sichere und prinzipiengerechte
Verteilung an die Zivilbevölkerung zu gewährleisten und sicherzustellen,
dass sogenannte aid diversion, insbesondere durch kriminelle Gruppen,
vermieden wird?
Die durch Israel festgelegten Luftabsetzzonen in Gaza wurden den
internationalen Partner durch Jordanien zugewiesen.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der aktuellen
Lage des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im
Nahen Osten (UNRWA) sowie dessen eingeschränkte
Arbeitsmöglichkeiten innerhalb des Gazastreifens, insbesondere vor dem Hintergrund
des von israelischer Seite verhängten Kontaktverbots?
Die Bundesregierung setzt sich anhaltend nachdrücklich dafür ein, dass VN-
Organisationen in den Palästinensischen Gebieten ungehindert tätig sein und
die Zivilbevölkerung erreichen können. Der Bundesminister des Auswärtigen,
Johann Wadephul, hat auf seiner Reise nach Israel und in die Palästinensischen
Gebiete klar gefordert, den VN und den internationalen Hilfsorganisationen
umgehend sicheren und ungehinderten Zugang zu gewährleisten sowie eine
effektive Verteilung zu ermöglichen. Die vollständige Umsetzung der von
israelischer Seite zugesagten, sicheren humanitären Korridore in Gaza ist daher von
entscheidender Bedeutung. Die Bundesregierung steht dazu weiterhin in engem
Austausch mit der israelischen Regierung. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Teilt die Bundesregierung Aussagen von Mitgliedern der
Bundesregierung, wie von Thorsten Frei, Bundesminister für besondere Aufgaben
und Chef des Bundeskanzleramtes, wonach 50 bis 90 Prozent der
Hilfslieferungen in Gaza von der Hamas, Terroristen oder organisierter
Kriminalität abgefangen würden und daher nicht bei der Zivilbevölkerung
ankämen (www.n-tv.de/politik/Das-Problem-ist-nicht-Israel-sondern-die-H
amas-article25943948.html), insbesondere hinsichtlich
übereinstimmender Berichte von UN- und anderen humanitären Organisationen vor Ort
sowie einer Untersuchung durch die United States Agency for
International Development (USAID), dass sich keine Belege für eine
systematische Abzweigung von Hilfsgütern finden ließen (www.reuters.com/worl
d/middle-east/usaid-analysis-found-no-evidence-massive-hamas-theft-ga
za-aid-2025-07-25/, www.faz.net/aktuell/politik/ausland/wie-netanjahu-d
ie-hilfslieferungen-fuer-gaza-begruendet-110486477.html)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 der
Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 21/1234 verwiesen
a) Wenn ja, bitte ausführen, auf welchen konkreten Informationen diese
Einschätzung beruht?
Es wird auf die Antwort zur Hauptfrage verwiesen.
b) Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Umsetzung der
humanitären Hilfe in Gaza nach dem neuen Verteilungsplan“ auf
Bundestagsdrucksache 21/972, dass insbesondere die Vereinten Nationen und
Internationale nichtstaatliche Organisationen (INGOs) „ein System des
Risikomanagements etabliert [haben], um Abzweigungen durch
militante Gruppen zu unterbinden“, so zu verstehen, dass aid diversion
insbesondere bei Mechanismen wie der sogenannten Gaza
Humanitarian Foundation erfolgen?
Die etablierten Hilfsorganisationen der VN sowie
Nichtregierungsorganisationen verfügen nachweislich über Risikomanagementsysteme, die einer
Zweckentfremdung der Hilfsgüter vorbeugen. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 der Abgeordneten Luise
Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 21/1234 verwiesen.
16. Sind der Bundesregierung belastbare Belege der israelischen Regierung
für eine systematische Abzweigung von Hilfsgütern bis dato bekannt,
wenn ja, welche, und wenn nein, inwiefern fordert die Bundesregierung
diese Belege mit Nachdruck ein, vor dem Hintergrund, dass dies das
zentrale Argument der israelischen Regierung für die komplette Blockade
von Hilfsgütern von März bis Mai 2025 war und die nach wie vor massiv
eingeschränkte Zulassung der humanitären Hilfe ist (www.tagesscha
u.de/ausland/asien/gaza-hilfsappell-100.html)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 21/972
wird verwiesen.
17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass
Hilfsgüterabwürfe aus der Luft die ungeeignetste Option sind, um
sicherzustellen, dass die Lieferungen bei den Bedürftigen ankommen und
möglichst keine Hilfsgüter von der Hamas und anderen bewaffneten Gruppen
abgezweigt werden, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, inwiefern
wurde dies vor israelischen Regierungsvertretern thematisiert, um sie
dazu zu bewegen, die benötigte humanitäre Hilfe wieder über die
bewährten Verteilmechanismen zuzulassen?
Es wird auf Antwort zu Frage 6 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
18. Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung die Informationen,
dass sich die humanitäre Situation im Gazastreifen verbessert haben soll,
wie vom Sprecher des Auswärtigen Amts am 28. Juli 2025 im Rahmen
der Regierungspressekonferenz mitgeteilt wurde (www.auswaertiges-am
t.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2728772)?
Der Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte am 28. Juli 2025, erste Anzeichen
der Verbesserung der humanitären Situation seien zu erkennen und wies darauf
hin, dass der Umfang der Hilfslieferungen ausgebaut und Menschen
unmittelbar erreicht werden müssten. Die Aussage bezog sich auf die unmittelbar
vorher von Israel angekündigten humanitären Pausen und die Schaffung sicherer
humanitärer Korridore. Zeitgleich berichteten die VN bereits zu diesem
Zeitpunkt über eine erhöhte Einfuhr von Hilfsgütern.
19. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den von der
israelischen Regierung neuen geplanten Registrierungsregeln für
internationale humanitäre Organisationen, die laut zahlreichen INGOs
unabhängige Hilfe im besetzten palästinensischen Gebiet behindern (www.oxfa
m.org/en/press-releases/israels-new-ingo-registration-measures-are-grav
e-threat-humanitarian-operations)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
a) Ergreift sie Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung dieser
Organisationen, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit ihren Umsetzungspartnern
und unterstützt diese lage- und bedarfsorientiert. Die Bundesregierung hat sich
am 9. August 2025 in einer multilateralen Erklärung zur Lage in Gaza und zum
Zugang für internationale humanitäre Nichtregierungsorganisationen geäußert.
In dem Statement rief die Bundesregierung Israel dazu auf, das System zur
Registrierung internationaler humanitärer Organisationen so zu ändern, dass diese
Organisationen ihre Arbeit im Einklang mit humanitären Grundsätzen wieder
fortsetzen können. Zudem hat die Bundesregierung die
Registrierungsmodalitäten für internationale Nichtregierungsorganisationen fortlaufend im Rahmen
ihrer humanitären Diplomatie gegenüber Israel anhängig gemacht, unter
anderem im direkten Gespräch auf Ebene der Außenminister. Ergänzend wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
b) Aus welchen Gründen hat sie sich dem Statement von 26 Staaten zur
humanitären Lage in Gaza und der Aufforderung an die israelische
Regierung, diese Registrierungsregeln zurückzunehmen (www.gov.uk/go
vernment/news/joint-statement-on-the-humanitarian-situation-
ingaza), nicht angeschlossen?
Die Bundesregierung hat sich bereits am 9. August 2025 im Rahmen einer
multilateralen Erklärung zur Lage in Gaza und zum Zugang für internationale
humanitäre Nichtregierungsorganisationen geäußert. Ergänzend wird auf
Teilantwort a verwiesen.
20. Bei welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung israelische
Regierungsvertreter um eine umfassende Aufklärung der Vorwürfe gebeten,
wonach IDF-Soldaten vorsätzlich scharf und ohne Vorwarnung auf
Hilfebedürftige in der Nähe der Hilfsgüterausgaben durch die Gaza
Humanitarian Foundation geschossen haben sollen (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 21/848),
und in welchem Rahmen wird dies nachgehalten?
Die Bundesregierung steht im stetigen Austausch mit der israelischen
Regierung und fordert die Aufklärung der Vorwürfe. Ergänzend wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
21. Wann, und wie viele Treffen fanden seit März 2025 zwischen
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, insbesondere des
Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts und des Bundesamts für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, und Vertreterinnen und
Vertretern von in Gaza tätigen humanitären Organisationen statt (bitte nach
Datum und Teilnehmerinnen und Teilnehmern auflisten)?
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche –
einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – bzw. deren Ergebnissen
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage
der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Aufgrund der kurzen Bearbeitungsfrist beschränken sich die Angaben auf
Treffen von Vertretern der aktuellen Bundesregierung. Die entsprechenden Treffen
von Vertretern der aktuellen Bundesregierung seit ihrer Ernennung sind
nachstehend chronologisch aufgelistet. Darüber hinaus pflegt die Bundesregierung
auf allen Ebenen einen kontinuierlichen und engen Austausch mit
Umsetzungspartnern in den Palästinensischen Gebieten. Angesichts der Vielfalt der
Kontakte und Austauschformate werden diese nicht im Einzelnen erfasst.
Mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte von Dritten werden die Namen
einzelner Teilnehmenden nicht aufgeführt.
Datum Vertreter der Bundesregierung
28. Mai 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen
02. Juni 2025 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Reem Alabali Radovan
Datum Vertreter der Bundesregierung
04. Juni 2025 Parlamentarischer Staatsekretär des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Johann
Saathoff
10. Juni 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen
18. Juni 2025 Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Bernhard Kotsch
23. Juni 2025 Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Bernhard Kotsch
23. Juni 2025 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Reem Alabali Radovan & Staatsekretär des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung, Niels Annen
25. Juni 2025 Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Bernhard Kotsch
25. Juni 2025 Parlamentarischer Staatsekretär des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Johann
Saathoff
07. Juli 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen
09. Juli 2025 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Reem Alabali Radovan
11. Juli 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen
17. Juli 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen
20. Juli 2025 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Reem Alabali Radovan
01. August 2025 Bundesaußenminister, Johann Wadephul
14. August 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen
24. August 2025 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Reem Alabali Radovan
25. August 2025 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Reem Alabali Radovan
28. August 2025 Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen
02. September
2025
Staatsminister im Auswärtigen Amt, Florian Hahn
04. September
2025
Staatsekretär des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Niels Annen
22. Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der von Israels
Ministerpräsident Benjamin Netanjahu angekündigten sogenannten
freiwilligen Ausreisen von Palästinensern aus Gaza sowie der offenbar
geführten Gespräche Israels mit Südsudan, Somaliland, Äthiopien, Libyen und
Indonesien in diesem Zusammenhang (https://edition.cnn.com/2025/08/1
4/middleeast/israel-palestinians-gaza-displaced-intl) im Lichte des
Völkerrechts, insbesondere im Hinblick auf das in Artikel 49 der
IV. Genfer Konvention verankerte Verbot von Zwangsvertreibungen
(www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/300_302_297/de), und vor dem
Hintergrund, dass nach Einschätzung internationaler humanitärer
Organisationen und rechtlicher Gutachten die Reduzierung von ehemals mehreren
hundert UN-Verteilzentren auf nur wenige militarisierte Standorte im
Süden Gazas in Verbindung mit gefährlichen Zugangsbedingungen und
physischer Erschöpfung der Bevölkerung als Faktor bewertet wird, der
faktisch zur Verlagerung der Zivilbevölkerung beitragen kann (https://dr
c.ngo/resources/news/catastrophic-humanitarian-crisis-in-gaza)?
Der Bundesregierung liegen bezüglich der genannten Ankündigungen keine
eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hält daran fest, dass
Palästinenserinnen und Palästinenser nicht gegen ihren Willen aus Gaza vertrieben
werden dürfen und dass keine Entscheidungen ohne ihre Beteiligung getroffen
werden können.
23. Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der vom
israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu angekündigten vollständigen
Besetzung des Gazastreifens, einschließlich Gaza-Stadt (www.spiege
l.de/ausland/israel-gaza-krieg-israels-sicherheitskabinett-stimmt-fuer-ein
nahme-von-gaza-stadt-a-8798e4ea-dda4-482a-b96c-60d2abf986c8), und
welche Auswirkungen auf die humanitäre Lage und die Versorgung der
Zivilbevölkerung erwartet sie infolge der Ausweitung des
Militäreinsatzes?
Die Bundesregierung lehnt eine Ausweitung des Militäreinsatzes im
Gazastreifen sowie Pläne zur Einnahme von Gaza-Stadt ab und hat diese Ablehnung
mehrfach öffentlich bekräftigt. Es ist zu befürchten, dass eine Ausweitung des
Militäreinsatzes negative Auswirkungen auf die humanitäre Lage hätte.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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