Frage von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Teil von Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die gesetzlichen Füllstandsvorgaben für die bayerischen Speicher ab März eingehalten werden (am 1. Februar 2026 lag der durchschnittliche Füllstand laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 72 auf Bundestagsdrucksache 21/4006 weit unter 40 Prozent), und welche Mechanismen greifen in einer Gasmangellage, wenn eine Belieferung Deutschlands seitens der österreichischen Speicher 7Fields und Haidach mengenmäßig nicht mehr möglich ist?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann:
Dieser Winter hat gezeigt, dass die saisonale Wintervorsorge ohne staatliche Eingriffe sehr gut funktioniert. Der Markt hat erfolgreich Verantwortung übernommen. Händler und Lieferanten haben die Speicher ausreichend gefüllt. Wir gehen davon aus, dass sie auch für den nächsten Winter ihre vertraglichen Verpflichtungen zur Gasversorgung durch die saisonale Gasspeicherung absichern.
Mit durchschnittlich -0,8°C war es der kälteste Januar seit 2017, und auch die übrigen Monate lagen unter dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Zu keiner Zeit bestand ein Versorgungsproblem. Auch für den nächsten Winter werden Händler und Lieferanten ihre vertraglichen Verpflichtungen zur Gasversorgung durch die saisonale Gasspeicherung absichern. Darüber hinaus bestehen alternative Absicherungsmöglichkeiten, beispielsweise über Pipeline oder LNG-Importverträge.
Aus dieser Situation heraus sind Maßnahmen nach §§ 35a ff. EnWG nicht angezeigt. Für die Beurteilung der Versorgungssicherheit Deutschlands oder Bayerns ist die allgemeine Versorgungslage maßgeblich, nicht, ob in einzelnen Speichern die Füllstandsvorgaben eingehalten werden. Zur allgemeinen Versorgungsicherheit trugen auch die österreichischen Speicher 7Fields und Haidach bei, die direkt an das deutsche Gasnetz angeschlossen sind.
Während des gesamten Winters drohte zu keinem Zeitpunkt eine Gasmangellage. Bevor diese eintritt, würde zunächst die Alarmstufe ausgerufen. Unter ihr erfolgen noch keine staatlichen Eingriffe in den Gasmarkt. Vielmehr soll und kann der Markt weiterhin eigenständig die Versorgung sicherstellen. Mit Bekanntgabe der Alarmstufe durch das BMWE kann sich jedoch bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) der Krisenstab konstituieren und die Übernahme der Bundeslastverteilung für den möglichen Eintritt der Notfallstufe vorbereiten.
Die Notfallstufe würde per Rechtsverordnung ausgerufen, wenn beispielsweise eine erhebliche Störung der Gasversorgung vorliegt und marktbasierte Maßnahmen absehbar nicht mehr ausreichen, um die Nachfrage zu decken. Ab hier erfolgen staatliche Eingriffe in den Markt, und die BNetzA übernimmt die Rolle des Bundeslastverteilers. Der Bundeslastverteiler hat in der Gasmangellage die Aufgabe, die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas zu sichern. Das heißt, er muss in den unterversorgten Regionen die benötigten Gasmengen beschaffen bzw. den Gasverbrauch steuern. Dabei ist insbesondere die Versorgung von geschützten Kunden (unter anderem Haushalte, grundlegende soziale Dienste wie Krankenhäuser und Wärmeerzeuger) sicherzustellen.
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