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Schriftliche Frage 44 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Warum ist die Bundesregierung noch nicht aktiv geworden in Anbetracht der Tatsache, dass die Gasspeicherbefüllung für den Winter schleppend…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 44 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Warum ist die Bundesregierung noch nicht aktiv geworden in Anbetracht der Tatsache, dass die Gasspeicherbefüllung für den Winter schleppend… Frage 44 (Jörg Cezanne, Die Linke): Warum ist die Bundesregierung noch nicht aktiv geworden in Anbetracht der Tatsache, dass die Gasspeicherbefüllung für den Winter schleppend verläuft und die Gasspeicher in Deutschland derzeit mit knapp 44 Prozent deutlich schlechter gefüllt sind als im EU-Durchschnitt (vgl. Tagesspiegel Background „Niedriger Füllstand macht Deutschland zur „Schwachstelle“ der EU“ vom 13. Juli 2026), und warum weist die Bundesregierung nicht etwa jetzt im Sommer, wo die Preise annehmbar günstiger sind als im Winter, den staatlich kontrollierten Gashändler SEFE Securing Energy for Europe GmbH oder den Marktgebietsverantwortlichen für den deutschen Gasmarkt, die Trading Hub Europe GmbH, an, die Befüllung der nicht gebuchten Restkapazitäten der Erdgasspeicher vorzunehmen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Juli 2026: Die deutschen und europäischen Gasspeicher sind jahreszeitgemäß ausreichend gefüllt. Aktuell wurden bereits etwa 74 Prozent der deutschen Speicherkapazitäten für den nächsten Winter von Gashändlern gebucht und der Füllstand lag am 16. Juli bei 44,86 Prozent, sodass der im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angestrebte durchschnittliche Füllstand von 70 Prozent erreicht werden kann. Die Wintervorsorge liegt in der Verantwortung der Händler, Lieferanten und Versorger, die ihre privaten, vertraglichen Lieferverpflichtungen gegenüber ihren Kunden gegen Preis- und Mengenrisiken absichern müssen. Dazu stehen ihnen neben Speichern eben auch Importverträge (Pipeline und Flüssigerdgas – LNG) sowie Termingeschäfte und der Spotmarkt zur Verfügung. Darüber hinaus hat Deutschland in den letzten Jahren durch den Aufbau der LNG-Importinfrastruktur zusätzliche Flexibilität gewonnen, wodurch der Speicherbedarf gesunken ist. Zudem ist der Gasverbrauch in Deutschland allgemein zurückgegangen. Daher sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, Maßnahmen zur Speicherbefüllung zu ergreifen (§§ 35a ff. EnWG). Die Füllstände in den Mitgliedstaaten weichen stark voneinander ab. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Manche Mitgliedstaaten verfügen über geringere Speicherkapazitäten, die sich vergleichsweise schnell befüllen lassen. Beispielsweise verfügen Belgien, Dänemark, Luxemburg, Polen und Tschechien gemeinsam nur über etwa 80 Prozent der deutschen Speicherkapazitäten. In anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich und Italien wird der Gasspeichermarkt mit über 1 Mrd. Euro jährlich stark subventioniert.

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