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Zukünftiger Betrieb und Nutzung von Gasspeichern (Antwort zu Drs. 21/5306)

dip / drucksache 06.05.2026 · WP 21 · 21/5802 · Antwort · Original ↗

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Zukünftiger Betrieb und Nutzung von Gasspeichern (Antwort zu Drs. 21/5306) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5802 21. Wahlperiode 06.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5306 – Zukünftiger Betrieb und Nutzung von Gasspeichern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für warme Wohnungen, Kitas ebenso wie Industriebetriebe ist eine sichere Wärmeversorgung essenziell. Allerdings besteht bei vielen Produktionsprozessen und der Wärmeversorgung von vielen Gebäuden weiterhin eine Abhängigkeit von fossilem Gas. Nach Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 hat Deutschland seine Energieabhängigkeit von Russland konsequent abgebaut und den Gasverbrauch reduziert. Dank grünem Engagement in der letzten Wahlperiode und den unzähligen Menschen, die in klimafreundliche Technologie und Energieeffizienz investiert haben, konnten die Gasimporte auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesenkt werden. Anstatt diesen Weg entschlossen fortzuführen und mit erneuerbaren Energien und Energieeffizienz den Bedarf am Erdgas zu senken, droht nach Ansicht der fragestellenden Fraktion unter der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, wieder eine einseitige Abhängigkeit, diesmal von fossilen Erdgasimporten aus den USA. In der laufenden Heizsaison waren die Speicher deutlich geringer gefüllt als zuvor, mit einem Tiefpunkt von 20 Prozent im Februar (vgl. www.bundesn etzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/_svg/Gasspeicher_F uellstand/Speicherfuellstand.html?nn=652300). Neben den geringen Füllständen zum jeweiligen Stichtag planen Speicherbetreiber die Stilllegung von Kapazitäten (vgl. www.merkur.de/wirtschaft/stilllegen-die-erloese-reichen- nichtaus-uniper-will-drittgroessten-gasspeicher-deutschlands-zr-93982896.html). Aufgrund der fossilen Abhängigkeiten steht unsere Gasversorgung vor Herausforderungen, rechtzeitig genügend Gas vor der kommenden Heizperiode einzuspeichern, bei derzeit hohen Preisen durch den Krieg im Iran und zeitgleich reduzierten Kapazitäten durch die Blockade der Straße von Hormus. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Bis wann will die Bundesregierung den jährlichen Gasverbrauch in Deutschland halbieren, und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, dieses Ziel zu erreichen? Die Bundesregierung verfolgt kein Zieldatum zur Halbierung des Gasverbrauchs. Grundsätzlich wird ein deutlicher Rückgang durch mehr erneuerbaren Strom und erneuerbare Wärme, Elektrifizierung und Effizienzsteigerungen angestrebt.  2. Welche Importwege für fossiles Gas und Flüssigerdgas (LNG) wurden im Jahr 2025 zu welchen Volumina genutzt (bitte nach Lieferweg und Lieferländern aufschlüsseln)? Hierzu wird auf die öffentlich einsehbaren Informationen der Bundesnetzagentur verwiesen: www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/a_2025/start.html.  3. Welche Rolle spielen deutsche LNG-Terminals aus Sicht der Bundesregierung bei der allgemeinen Versorgung sowie Befüllung von Gasspeichern? Über die deutschen LNG-Terminals wurden ca. 10 Prozent der deutschen Gasimporte 2025 eingeführt, aus denen anteilig auch eingespeichert wird. Daher leisten die Terminals auch einen Beitrag zur Befüllung der Gasspeicher in Deutschland.  4. Wie war die Auslastung der LNG-Terminals im Jahr 2025 (bitte nach Monaten und Terminal aufschlüsseln)? Die Auslastung der deutschen LNG-Terminals 2025 war wie folgt (Quelle: ALSI). Wilhelmshaven 01 (DET) Auslastung [Prozent] Januar 2025 73,4 Februar 2025 22,7 März 2025 34,6 April 2025 30,2 Mai 2025 84,8 Juni 2025 78,8 Juli 2025 86,0 August 2025 84,7 September 2025 84,7 Oktober 2025 53,4 November 2025 79,8 Dezember 2025 82,7 Wilhelmshaven 02 (DET) Auslastung [Prozent] Januar 2025 - Februar 2025 - März 2025 - April 2025 - Mai 2025 Commissioning Juni 2025 Commissioning Wilhelmshaven 02 (DET) Auslastung [Prozent] Juli 2025 Commissioning August 2025 78,7 September 2025 74,2 Oktober 2025 35,1 November 2025 57,4 Dezember 2025 60,4 Brunsbüttel (DET) Auslastung [Prozent] Januar 2025 77,3 Februar 2025 81,4 März 2025 88,5 April 2025 91 Mai 2025 86,5 Juni 2025 85,6 Juli 2025 77,5 August 2025 80,3 September 2025 48,8 Oktober 2025 Werftaufenthalt November 2025 10,7 Dezember 2025 86,6 Mukran (Dt Regas) Auslastung [Prozent]* Januar 2025 0,4 Februar 2025 4,8 März 2025 22,7 April 2025 58,1 Mai 2025 58,8 Juni 2025 46,4 Juli 2025 6,2 August 2025 7,2 September 2025 19,1 Oktober 2025 64,3 November 2025 68,1 Dezember 2025 66,4 * Auf ALSI wird technische Einspeisekapazität von 2 FSRUs gemeldet für das gesamte Jahr 2025. Seit Februar 2025 ist jedoch nur noch ein FSRU in Mukran vorhanden. Hier dargestellte Auslastungen basieren auf einem FSRU. Schwankungen in der Einspeisung an LNG-Terminals sind normal. Das Terminal Wilhelmshaven 02 wurde erst im Mai 2025 fertiggestellt und hat im Anschluss seinen Betrieb aufgenommen. Die ersten Monate der Betriebsaufnahme werden als Commissioning-Phase bezeichnet, in der noch kein regulärer Betrieb erfolgt. Die FSRU in Brunsbüttel hatte einen geplanten, ca. zweimonatigen Werftaufenthalt, um technische Modifikationen vorzunehmen. Über den Grund der Schwankungen der Auslastungen in Mukran liegen dem BMWE keine Kenntnisse vor.  5. Woher stammte das von Uniper und Sefe, den unter staatlicher Aufsicht stehenden Energiehändlern, bezogene LNG im Jahr 2025 (bitte nach Lieferländern und Mengen aufschlüsseln)? Die SEFE hat 2025 aus folgenden Ländern die jeweils angegebenen Volumina bezogen. Diese sind jeweils in LNG-Ladungen und Trillion British Thermal Units (TBtu) angegeben. Land Angola Ladungen Anzahl 11.00 Volumen TBtu 38.21 Australien Ladungen Anzahl 5.00 Volumen TBtu 17.22 Belgien Ladungen Anzahl 1.00 Volumen TBtu 3.71 Äquatorialguinea Ladungen Anzahl 2.00 Volumen TBtu 7.49 Indonesien Ladungen Anzahl 2.00 Volumen TBtu 6.85 Malaysia Ladungen Anzahl 2.00 Volumen TBtu 6.57 Mosambik Ladungen Anzahl 2.00 Volumen TBtu 7.13 Nigeria Ladungen Anzahl 3.00 Volumen TBtu 9.93 Oman Ladungen Anzahl 12.00 Volumen TBtu 42.44 Katar Ladungen Anzahl 5.00 Volumen TBtu 16.29 Russland Ladungen Anzahl 49.00 Volumen TBtu 181.37 UAE Ladungen Anzahl 9.00 Volume TBtu 29.59 USA Ladungen Anzahl 52.00 Volumen TBtu 192.12 Kamerun Ladungen Anzahl 20.00 Volumen TBtu 71.63 Uniper hat 2025 aus folgenden Ländern die jeweils angegebenen Volumina bezogen. Diese sind jeweils in LNG-Ladungen und Trillion British Thermal Units (TBtu) angegeben. Land USA* Ladungen Anzahl 24 Volumen TBtu 88,4 Australien* Ladungen Anzahl 14 Volumen TBtu 49,5 * Lieferungen erfolgten teils aus globalem Portfolio. Zu weiteren vertraulichen Vertragsinhalten von bestehenden Gaslieferverträgen können aus Gründen der Vertraulichkeit und wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Angaben gemacht werden. Der Bezug von LNG aus einem Land bedeutet nicht, dass diese Mengen in Deutschland angelandet wurden. Die Unternehmen sind weltweit aktiv.  6. Wie schätzt die Bundesregierung basierend auf den in Frage 4 erfragten Zahlen eine Abhängigkeit von einzelnen LNG-Lieferländern ein, und welche Kriterien berücksichtigt sie bei einer solchen Einschätzung? Die Bundesregierung nimmt an, dass sich die Frage 6 nicht auf die Antworten zu Frage 4, sondern auf die Antworten zu Frage 5 bezieht. Die in Frage 5 aufgeführten Daten beziehen sich auf die Bezugsquellen der Unternehmen, nicht auf die Gasimporte Deutschlands. Generell sind die Unternehmen bestrebt, ihr Portfolio zu diversifizieren, sodass keine starken Abhängigkeiten entstehen bzw. reduziert werden.  7. Sollte das anteilig größte in Frage 5 erfragte Land seine Lieferungen aus politischen oder technischen Gründen einstellen, welche kurzfristigen Alternativen zum Bezug von LNG und der Sicherstellung dieses Importweges greifen dann? Die Bundesregierung nimmt an, dass sich die Frage 7 nicht auf die Antworten zu Frage 4, sondern auf die Antworten zu Frage 5 bezieht. Deshalb wird erneut darauf hingewiesen, dass sich die in Frage 5 aufgeführten Daten auf die Bezugsquellen der Unternehmen beziehen, nicht auf die deutschen Gasimporte. Unabhängig davon besteht für Lieferanten grundsätzlich immer die Möglichkeit, bei Ausfall von Lieferungen über den Spot- oder den Terminmarkt an verschiedenen internationalen Handelspunkten Gas einzukaufen. Bezüglich des Gastransports können dann je nach Handelspunkt verschiedene Importrouten z. B. über Belgien, über die Niederlande oder über die deutschen LNG- Terminals gewählt werden.  8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Füllstände der Gasspeicher in unseren europäischen Nachbarländern zu Beginn und Ende der laufenden Heizperiode, mit denen wir über Gasleitungen verbunden sind? Der Füllstand der mit Deutschland verbundenen Länder betrug am 1.1.2025 und 31. März 2026 nach der Meldung der Speicherbetreiber (Daten AGSI Storage Inventory am 16. April 2026). Nachbarländer 1.11.2025 31.3.2026 Österreich 83,70 Prozent 34,82 Prozent Belgien 93,07 Prozent 21,77 Prozent Tschechien 90,14 Prozent 28,45 Prozent Dänemark 62,47 Prozent 32,81 Prozent Frankreich 92,78 Prozent 21,88 Prozent Niederlande 72,96 Prozent 4,94 Prozent Polen 100,01 Prozent 45,05 Prozent Luxemburg* - - Schweiz* - - * Luxemburg und die Schweiz verfügen über keine eigenen saisonalen Gasspeicher. Eine Angabe entfällt entsprechend.  9. Haben alle deutschen Speicher seit April 2025 und bis 1. Februar 2026 ihre Füllstandsvorgaben eingehalten, und wenn nein, welche Speicher sind wann abgewichen? Die Speicherbetreiber befüllen ihre Speicher nicht selbst. Sie melden aber der Bundesnetzagentur die jeweiligen Speicherfüllstände. Folgende Speicher waren zum 1. November 2025 geringer gefüllt als in der Gasspeicherfüllstandsverordnung festgelegt: Rehden, Wolfersberg, Inzenham-West und Breitbrunn. Folgende Speicher waren zum 1. Februar 2026 geringer gefüllt als in der Gasspeicherfüllstandsverordnung festgelegt: Wolfersberg, Frankenthal, Katharina, EWE H-Gas Zone, Jemgun H (EWE), Rüdersdorf H, Etzel ESE (MET), Inzenham-West, Rehden, Harsefeld, Breitbrunn. 10. Sollten Speicher die Zielvorgaben nicht eingehalten haben, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. die Bundesnetzagentur mit den Betreibern ergriffen? Bei der Beurteilung der Versorgungslage sind nicht nur die Füllstände der einzelnen Speicher, sondern auch der Füllstand über alle Speicher sowie die Import- und Verbrauchssituation zu beurteilen. Da die Versorgung jederzeit sichergestellt war, waren Maßnahmen gemäß § 35c EnWG nicht erforderlich. 11. Wie beurteilt die Bundesregierung die bayerischen Speicherfüllstände im Februar, und sieht die Bundesregierung die Versorgung gesichert? Die Versorgung der Kunden war durchgehend auch im Februar sichergestellt. Bei der Beurteilung der Versorgungslage wird nicht alleine auf die Füllstände einzelner Speicher abgestellt, sondern auf die Beurteilung der Gesamtsituation. 12. War die Bundesregierung zu Jahresbeginn 2026 mit Energiehändlern, Speicherbetreibern und weiteren Marktakteuren im Gespräch, um kurzfristig die Importmengen zu erhöhen, wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, und wenn ja, sind Long-Term Options genutzt worden? Die Bundesregierung beobachtet zusammen mit der BNetzA die Gasmärkte, um sicherzustellen, dass die Versorgung jederzeit gewährleistet ist. Die Versorgung war im Winter 2025/2026 durchgehend sichergestellt. Der Gasimport ist keine Aufgabe der Bundesregierung oder der Bundesnetzagentur, sondern der Marktteilnehmer. Long-Term-Options (LTOs) dienen der Absicherung von Regelenergie. Der Bedarf wird regelmäßig von FNB ermittelt und vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe beschafft. Sie mussten diesen Winter nicht eingesetzt werden. 13. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) zur Sicherung der Versorgung hinsichtlich der Speicherfüllstände seit Jahresbeginn 2026 Schritte unternommen, und wenn ja, welche, und welche Kosten sind daraus entstanden? Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) hat im Jahr 2026 keine Maßnahmen nach § 35c EnWG ergriffen. 14. Plant die Bundesregierung hinsichtlich der inzwischen geringen Speicherfüllstände vor Ende der Heizperiode Änderungen an den Füllstandsvorgaben der Gasspeicher mit Blick auf die kommende Heizsaison, und wenn ja, welche? Eine Änderung der Füllstandsvorgaben im Hinblick auf die kommende Heizsaison 2026/2027 ist nicht geplant. 15. Welche Auswirkung hat die Kraftwerksstrategie (KWS) der Bundesregierung auf den Gasverbrauch und Speicherbedarf, und plant die Bundesregierung zur Reduzierung des Gasverbrauchs eine frühere Umstellung auf grünen Wasserstoff in der KWS? Es ist das Ziel der Kraftwerksstrategie, die Stromversorgung ab 2031 abzusichern. Ab diesem Zieljahr müssen die bezuschlagten Anlagen für die Stromversorgungssicherheit zur Verfügung stehen. Die Ausschreibungen stehen dabei allen Technologien offen, die steuerbare Leistung zuverlässig bereitstellen und die Teilnahmevoraussetzungen der Ausschreibungen erfüllen. Erst ab dem Jahr 2031 bzw. ab Inbetriebnahme der bezuschlagten Anlagen würden etwaige Auswirkungen der Kraftwerksstrategie auf den Gasverbrauch beobachtbar sein können. Schließlich adressiert die Kraftwerksstrategie die elektrische Leistung, also beispielsweise das Vorhalten der Erzeugungsleistung eines Gaskraftwerks. Der Betrieb der Anlage, also die eigentliche Stromerzeugung und damit auch der Gasverbrauch, richtet sich hingegen nach den Signalen des Großhandelsmarktes. Der Verbrauch eines im Rahmen der Kraftwerksstrategie errichteten Gaskraftwerks wird somit von einer Vielzahl von Faktoren im Markt beeinflusst, u. a. dem jeweiligen Anteil Erneuerbarer Energien, der Lasthöhe, den Brennstoff- und CO2-Preisen sowie dem relativen Preisgefüge mit anderen Strommärkten. Im Rahmen der Kraftwerksstrategie sollen neben den Ausschreibungen von steuerbaren Kapazitäten weitere Maßnahmen dafür sorgen, dass 2 GW Kraftwerksleistung bereits 2040 und weitere 2 GW Kraftwerksleistung bereits 2043 auf Wasserstoff umgestellt werden. Ab 2027 sollen gesonderte Ausschreibungen für eine Umstellung auf Wasserstoff durchgeführt werden. 16. Welche Auswirkung hat die angekündigte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf den Gasverbrauch und den Speicherbedarf, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus? Die geplante Einführung von Verteilernetzentwicklungsplänen für Gas- und Wasserstoffverteilernetze im Energiewirtschaftsgesetz ist ein zentraler Bestandteil der Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff- Binnenmarktpakets. Diese sollen den Akteuren vor Ort das notwendige Instrumentarium in die Hand geben, um bei sinkender Erdgasnachfrage die zukünftige Nutzung (z. B. Biomethan), Umnutzung (z. B. für Wasserstoff) oder sonstige Verwendung der Netze zu planen. Dies erfolgt basierend auf den jeweiligen regionalen oder lokalen Gegebenheiten, insbesondere auch unter Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung. Aus dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ergeben sich insoweit keine Änderungen. 17. Welche Auswirkung haben die geplante Novelle des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und das Netzpaket auf den Gasverbrauch und den Speicherbedarf, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus? Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes werden die Ausbauziele beibehalten. Durch den ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien wird die Notwendigkeit zur Verstromung von Gas gesenkt, was wiederum den Gasverbrauch und Speicherbedarf senkt. Das Netzanschlusspaket soll den Anschluss von Erzeugern, Verbrauchern und Stromspeichern an das Stromnetz auf neue rechtliche Grundlagen stellen und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Gaswirtschaft. 18. Prüft die Bundesregierung die Einführung einer staatlichen Gasreserve, und wenn ja, welche Optionen sieht sie derzeit der Versorgungssicherheit dienlich an? Die Bundesregierung arbeitet an einer Nachfolgeregelung zu den Füllstandsvorgaben, die bis zum 31. März 2027 befristet sind (vgl. § 35i EnWG). Es wird derzeit geprüft, in welcher Form eine Gasreserve in Deutschland geschaffen werden kann. 19. Welche Instrumente prüft die Bundesregierung, um den dysfunktionalen Sommer-Winter-Spread bei Gasspeichern zu beheben und die Gaseinspeicherung für Versorger wie Verbraucher kostengünstig zu gestalten? Es gibt keine Anzeichen für einen dysfunktionalen Sommer-Winter-Spread. Er bildet den jeweiligen Preisunterschied zwischen den saisonalen Terminpreisen weiterhin effizient ab. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass zur Verfälschung dieser Preissignale. Die Versorgung der Kunden insbesondere im Winter obliegt den Gasversorgern und -händlern. Diese müssen sicherstellen, dass sie ihren Verpflichtungen jederzeit nachkommen können. Dazu können die Unternehmen auch Gas in Gasspeichern für eine erhöhte Nachfrage im Winter einspeichern. 20. Sollen stillgelegte oder für die Stilllegung angedachte Speicher einer anderen Nutzung zugeführt werden, z. B. für Wasserstoff oder andere Energieprodukte? Es obliegt der unternehmerischen Entscheidung der Betreiber, ob eine Umstellung auf z. B. die Speicherung von Wasserstoff wirtschaftlich tragfähig ist. 21. Plant die Bundesregierung, bei Stilllegung von Speichervolumen diese Kapazitäten auf die Füllstandsvorgaben anderer Speicher umzulegen, oder entfallen diese Volumina komplett? Die Füllstandvorgaben für Speicherbetreiber im Energiewirtschaftsgesetz sind bis zum 31. März 2027 befristet. 22. Bis wann muss die Bundesnetzagentur über die Anträge zur Stilllegung der Speicher Breitbrunn und Wolfersberg entscheiden? Das Verfahren zur Genehmigung von Stilllegungen ist in § 35j EnWG geregelt. Eine Verfahrensfrist ist nicht vorgesehen. Die Verfahrensdauer hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls, etwa der Anzahl der Verfahrensbeteiligten, ab. 23. Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Plänen zur Stilllegung von Speichern? Am 23. Februar 2026 hat die RWE Gas Storage West GmbH die Genehmigung der Stilllegung zweier Kavernen in Gronau-Epe zwecks Umstellung auf Wasserstoff beantragt. Dies unterfällt dem Anwendungsbereich des § 35j Absatz 8 EnWG. Weitere Anträge auf Genehmigung der Stilllegung einer Gasspeicheranlage liegen derzeit nicht vor. Die laufenden Verfahren nach § 35j EnWG sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (www.bundesnetzagentu r.de/DE/Beschlusskammern/BK07/BK7_02_LV/BK7_LV.html). 24. Plant die Bundesregierung, die Regulierung zu Betrieb und Stilllegung von Speichern anzupassen, und wenn ja, wie? Grundsätzlich ist das Betreiben von Speichern nicht reguliert. Eine Anpassung der Regelung ist im Augenblick nicht geplant. 25. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Energieeffizienz zu erhöhen in a) Haushalten, b) Gewerbe, c) Unternehmen d) Industrie? Zwischen 2008 und 2024 ist die Endenergieproduktivität, und damit die Effizienz, mit der die deutsche Volkswirtschaft Energie einsetzt, um 31 Prozent gestiegen (Quelle: www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikato r-endenergieproduktivitaet#welche-bedeutung-hat-der-indikator). Dies ist auch ein Ergebnis der Vielzahl in Deutschland etablierten Energieeffizienzmaßnahmen. Das deutsche Portfolio strategischer Maßnahmen hat sich über einen langen Zeitraum entwickelt und deckt eine Vielzahl unterschiedlicher Bereiche, insbesondere Regulierung, Förderung und Information, ab. Eine Übersicht des Maßnahmenportfolios und der erwarteten Einsparungen der gemeldeten Maßnahmen wurde im August 2024 im Rahmen des finalen Updates des Nationalen Energie- und Klimaplans an die EU-Kommission übermittelt (siehe www.bund eswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/20240820-a ktualisierung-necp.pdf?__blob=publicationFile&v=1=). Regelmäßige Berechnungen stellen sicher, dass die Maßnahmen mit einem hohen Maß an Verlässlichkeit langlebige Endenergieeinsparungen generieren. Die Bundesregierung arbeitet an einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Maßnahmen, so dass diese auch weiterhin den hohen Verbrauchsreduktionserwartungen entsprechen. Die Bundesregierung behält sich darüber hinaus die Planung weiterer Maßnahmen vor. 26. Wie viele Exportkapazitäten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Iran oder in Nachbarländern zerstört, und welche Auswirkungen auf die Gasimporte nach Deutschland und Europa erwartet die Bundesregierung? Laut Qatar Energy sind 17 Prozent der katarischen LNG-Exportkapazitäten zerstört. Von der Lage im Nahen Osten ist derzeit keine unmittelbare Gefährdung der deutschen und europäischen Versorgungslage zu erwarten. Der globale LNG-Markt ist sehr flexibel und die EU bezieht lediglich 3,8 Prozent ihrer Gas-Importe aus der Golfregion. An den deutschen LNG-Terminals wird kein LNG aus der Golfregion angelandet. 27. Bereitet sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf ein Szenario vor, für den Fall eines kompletten Ausfalls von fossilen Öl- und Gasexporten aus dem Nahen Osten, und wenn ja, wie? Grundsätzlich geht die Bundesregierung davon aus, dass die Versorgung mit Erdgas und Öl auch bei diesem Szenario weiterhin sichergestellt werden kann. Sowohl für Erdöl als auch Erdgas bestehen neben der Golfregion weitere Bezugsquellen. Aufgrund der Erfahrungen im Jahr 2022 hat die Bundesregierung zusammen mit den zuständigen Behörden das Krisenmanagement umfassend ausgebaut und verbessert. Für die Sicherstellung der Gasversorgung wurde unter anderem eine Sicherheitsplattform Gas geschaffen. 28. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die USA Exportrestriktionen von amerikanischem Öl und Gas überlegen, und bereitet sich die Bundesregierung auf ein solches Szenario vor, und wenn ja, wie? Nein, dazu liegen der Bundesregierung keine Hinweise vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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