Zukünftiger Betrieb und Nutzung von Gasspeichern (Antwort zu Drs. 21/5306)
Text
Zukünftiger Betrieb und Nutzung von Gasspeichern (Antwort zu Drs. 21/5306)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5802
21. Wahlperiode 06.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Julia
Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5306 –
Zukünftiger Betrieb und Nutzung von Gasspeichern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für warme Wohnungen, Kitas ebenso wie Industriebetriebe ist eine sichere
Wärmeversorgung essenziell. Allerdings besteht bei vielen
Produktionsprozessen und der Wärmeversorgung von vielen Gebäuden weiterhin eine
Abhängigkeit von fossilem Gas. Nach Beginn des völkerrechtswidrigen
Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 hat Deutschland seine
Energieabhängigkeit von Russland konsequent abgebaut und den
Gasverbrauch reduziert. Dank grünem Engagement in der letzten Wahlperiode und
den unzähligen Menschen, die in klimafreundliche Technologie und
Energieeffizienz investiert haben, konnten die Gasimporte auf den niedrigsten Stand
seit der Wiedervereinigung gesenkt werden. Anstatt diesen Weg entschlossen
fortzuführen und mit erneuerbaren Energien und Energieeffizienz den Bedarf
am Erdgas zu senken, droht nach Ansicht der fragestellenden Fraktion unter
der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, wieder
eine einseitige Abhängigkeit, diesmal von fossilen Erdgasimporten aus den
USA. In der laufenden Heizsaison waren die Speicher deutlich geringer gefüllt
als zuvor, mit einem Tiefpunkt von 20 Prozent im Februar (vgl. www.bundesn
etzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/_svg/Gasspeicher_F
uellstand/Speicherfuellstand.html?nn=652300). Neben den geringen
Füllständen zum jeweiligen Stichtag planen Speicherbetreiber die Stilllegung von
Kapazitäten (vgl. www.merkur.de/wirtschaft/stilllegen-die-erloese-reichen-
nichtaus-uniper-will-drittgroessten-gasspeicher-deutschlands-zr-93982896.html).
Aufgrund der fossilen Abhängigkeiten steht unsere Gasversorgung vor
Herausforderungen, rechtzeitig genügend Gas vor der kommenden Heizperiode
einzuspeichern, bei derzeit hohen Preisen durch den Krieg im Iran und
zeitgleich reduzierten Kapazitäten durch die Blockade der Straße von Hormus.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 6. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Bis wann will die Bundesregierung den jährlichen Gasverbrauch in
Deutschland halbieren, und mit welchen Maßnahmen plant die
Bundesregierung, dieses Ziel zu erreichen?
Die Bundesregierung verfolgt kein Zieldatum zur Halbierung des
Gasverbrauchs. Grundsätzlich wird ein deutlicher Rückgang durch mehr erneuerbaren
Strom und erneuerbare Wärme, Elektrifizierung und Effizienzsteigerungen
angestrebt.
2. Welche Importwege für fossiles Gas und Flüssigerdgas (LNG) wurden
im Jahr 2025 zu welchen Volumina genutzt (bitte nach Lieferweg und
Lieferländern aufschlüsseln)?
Hierzu wird auf die öffentlich einsehbaren Informationen der
Bundesnetzagentur verwiesen:
www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/a_2025/start.html.
3. Welche Rolle spielen deutsche LNG-Terminals aus Sicht der
Bundesregierung bei der allgemeinen Versorgung sowie Befüllung von
Gasspeichern?
Über die deutschen LNG-Terminals wurden ca. 10 Prozent der deutschen
Gasimporte 2025 eingeführt, aus denen anteilig auch eingespeichert wird. Daher
leisten die Terminals auch einen Beitrag zur Befüllung der Gasspeicher in
Deutschland.
4. Wie war die Auslastung der LNG-Terminals im Jahr 2025 (bitte nach
Monaten und Terminal aufschlüsseln)?
Die Auslastung der deutschen LNG-Terminals 2025 war wie folgt (Quelle:
ALSI).
Wilhelmshaven 01 (DET) Auslastung [Prozent]
Januar 2025 73,4
Februar 2025 22,7
März 2025 34,6
April 2025 30,2
Mai 2025 84,8
Juni 2025 78,8
Juli 2025 86,0
August 2025 84,7
September 2025 84,7
Oktober 2025 53,4
November 2025 79,8
Dezember 2025 82,7
Wilhelmshaven 02 (DET) Auslastung [Prozent]
Januar 2025 -
Februar 2025 -
März 2025 -
April 2025 -
Mai 2025 Commissioning
Juni 2025 Commissioning
Wilhelmshaven 02 (DET) Auslastung [Prozent]
Juli 2025 Commissioning
August 2025 78,7
September 2025 74,2
Oktober 2025 35,1
November 2025 57,4
Dezember 2025 60,4
Brunsbüttel (DET) Auslastung [Prozent]
Januar 2025 77,3
Februar 2025 81,4
März 2025 88,5
April 2025 91
Mai 2025 86,5
Juni 2025 85,6
Juli 2025 77,5
August 2025 80,3
September 2025 48,8
Oktober 2025 Werftaufenthalt
November 2025 10,7
Dezember 2025 86,6
Mukran (Dt Regas) Auslastung [Prozent]*
Januar 2025 0,4
Februar 2025 4,8
März 2025 22,7
April 2025 58,1
Mai 2025 58,8
Juni 2025 46,4
Juli 2025 6,2
August 2025 7,2
September 2025 19,1
Oktober 2025 64,3
November 2025 68,1
Dezember 2025 66,4
* Auf ALSI wird technische Einspeisekapazität von 2 FSRUs gemeldet für das gesamte Jahr 2025.
Seit Februar 2025 ist jedoch nur noch ein FSRU in Mukran vorhanden. Hier dargestellte
Auslastungen basieren auf einem FSRU.
Schwankungen in der Einspeisung an LNG-Terminals sind normal. Das
Terminal Wilhelmshaven 02 wurde erst im Mai 2025 fertiggestellt und hat im
Anschluss seinen Betrieb aufgenommen. Die ersten Monate der Betriebsaufnahme
werden als Commissioning-Phase bezeichnet, in der noch kein regulärer
Betrieb erfolgt. Die FSRU in Brunsbüttel hatte einen geplanten, ca.
zweimonatigen Werftaufenthalt, um technische Modifikationen vorzunehmen. Über den
Grund der Schwankungen der Auslastungen in Mukran liegen dem BMWE
keine Kenntnisse vor.
5. Woher stammte das von Uniper und Sefe, den unter staatlicher Aufsicht
stehenden Energiehändlern, bezogene LNG im Jahr 2025 (bitte nach
Lieferländern und Mengen aufschlüsseln)?
Die SEFE hat 2025 aus folgenden Ländern die jeweils angegebenen Volumina
bezogen. Diese sind jeweils in LNG-Ladungen und Trillion British Thermal
Units (TBtu) angegeben.
Land
Angola Ladungen Anzahl 11.00
Volumen TBtu 38.21
Australien Ladungen Anzahl 5.00
Volumen TBtu 17.22
Belgien Ladungen Anzahl 1.00
Volumen TBtu 3.71
Äquatorialguinea Ladungen Anzahl 2.00
Volumen TBtu 7.49
Indonesien Ladungen Anzahl 2.00
Volumen TBtu 6.85
Malaysia Ladungen Anzahl 2.00
Volumen TBtu 6.57
Mosambik Ladungen Anzahl 2.00
Volumen TBtu 7.13
Nigeria Ladungen Anzahl 3.00
Volumen TBtu 9.93
Oman Ladungen Anzahl 12.00
Volumen TBtu 42.44
Katar Ladungen Anzahl 5.00
Volumen TBtu 16.29
Russland Ladungen Anzahl 49.00
Volumen TBtu 181.37
UAE Ladungen Anzahl 9.00
Volume TBtu 29.59
USA Ladungen Anzahl 52.00
Volumen TBtu 192.12
Kamerun Ladungen Anzahl 20.00
Volumen TBtu 71.63
Uniper hat 2025 aus folgenden Ländern die jeweils angegebenen Volumina
bezogen. Diese sind jeweils in LNG-Ladungen und Trillion British Thermal Units
(TBtu) angegeben.
Land
USA* Ladungen Anzahl 24
Volumen TBtu 88,4
Australien* Ladungen Anzahl 14
Volumen TBtu 49,5
* Lieferungen erfolgten teils aus globalem Portfolio.
Zu weiteren vertraulichen Vertragsinhalten von bestehenden Gaslieferverträgen
können aus Gründen der Vertraulichkeit und wettbewerbsrechtlichen Gründen
keine Angaben gemacht werden.
Der Bezug von LNG aus einem Land bedeutet nicht, dass diese Mengen in
Deutschland angelandet wurden. Die Unternehmen sind weltweit aktiv.
6. Wie schätzt die Bundesregierung basierend auf den in Frage 4 erfragten
Zahlen eine Abhängigkeit von einzelnen LNG-Lieferländern ein, und
welche Kriterien berücksichtigt sie bei einer solchen Einschätzung?
Die Bundesregierung nimmt an, dass sich die Frage 6 nicht auf die Antworten
zu Frage 4, sondern auf die Antworten zu Frage 5 bezieht.
Die in Frage 5 aufgeführten Daten beziehen sich auf die Bezugsquellen der
Unternehmen, nicht auf die Gasimporte Deutschlands. Generell sind die
Unternehmen bestrebt, ihr Portfolio zu diversifizieren, sodass keine starken
Abhängigkeiten entstehen bzw. reduziert werden.
7. Sollte das anteilig größte in Frage 5 erfragte Land seine Lieferungen aus
politischen oder technischen Gründen einstellen, welche kurzfristigen
Alternativen zum Bezug von LNG und der Sicherstellung dieses
Importweges greifen dann?
Die Bundesregierung nimmt an, dass sich die Frage 7 nicht auf die Antworten
zu Frage 4, sondern auf die Antworten zu Frage 5 bezieht. Deshalb wird erneut
darauf hingewiesen, dass sich die in Frage 5 aufgeführten Daten auf die
Bezugsquellen der Unternehmen beziehen, nicht auf die deutschen Gasimporte.
Unabhängig davon besteht für Lieferanten grundsätzlich immer die
Möglichkeit, bei Ausfall von Lieferungen über den Spot- oder den Terminmarkt an
verschiedenen internationalen Handelspunkten Gas einzukaufen. Bezüglich des
Gastransports können dann je nach Handelspunkt verschiedene Importrouten
z. B. über Belgien, über die Niederlande oder über die deutschen LNG-
Terminals gewählt werden.
8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Füllstände der
Gasspeicher in unseren europäischen Nachbarländern zu Beginn und
Ende der laufenden Heizperiode, mit denen wir über Gasleitungen
verbunden sind?
Der Füllstand der mit Deutschland verbundenen Länder betrug am 1.1.2025
und 31. März 2026 nach der Meldung der Speicherbetreiber (Daten AGSI
Storage Inventory am 16. April 2026).
Nachbarländer 1.11.2025 31.3.2026
Österreich 83,70 Prozent 34,82 Prozent
Belgien 93,07 Prozent 21,77 Prozent
Tschechien 90,14 Prozent 28,45 Prozent
Dänemark 62,47 Prozent 32,81 Prozent
Frankreich 92,78 Prozent 21,88 Prozent
Niederlande 72,96 Prozent 4,94 Prozent
Polen 100,01 Prozent 45,05 Prozent
Luxemburg* - -
Schweiz* - -
* Luxemburg und die Schweiz verfügen über keine eigenen saisonalen Gasspeicher. Eine Angabe
entfällt entsprechend.
9. Haben alle deutschen Speicher seit April 2025 und bis 1. Februar 2026
ihre Füllstandsvorgaben eingehalten, und wenn nein, welche Speicher
sind wann abgewichen?
Die Speicherbetreiber befüllen ihre Speicher nicht selbst. Sie melden aber der
Bundesnetzagentur die jeweiligen Speicherfüllstände.
Folgende Speicher waren zum 1. November 2025 geringer gefüllt als in der
Gasspeicherfüllstandsverordnung festgelegt:
Rehden, Wolfersberg, Inzenham-West und Breitbrunn.
Folgende Speicher waren zum 1. Februar 2026 geringer gefüllt als in der
Gasspeicherfüllstandsverordnung festgelegt:
Wolfersberg, Frankenthal, Katharina, EWE H-Gas Zone, Jemgun H (EWE),
Rüdersdorf H, Etzel ESE (MET), Inzenham-West, Rehden, Harsefeld,
Breitbrunn.
10. Sollten Speicher die Zielvorgaben nicht eingehalten haben, welche
Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. die Bundesnetzagentur mit den
Betreibern ergriffen?
Bei der Beurteilung der Versorgungslage sind nicht nur die Füllstände der
einzelnen Speicher, sondern auch der Füllstand über alle Speicher sowie die
Import- und Verbrauchssituation zu beurteilen. Da die Versorgung jederzeit
sichergestellt war, waren Maßnahmen gemäß § 35c EnWG nicht erforderlich.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die bayerischen Speicherfüllstände im
Februar, und sieht die Bundesregierung die Versorgung gesichert?
Die Versorgung der Kunden war durchgehend auch im Februar sichergestellt.
Bei der Beurteilung der Versorgungslage wird nicht alleine auf die Füllstände
einzelner Speicher abgestellt, sondern auf die Beurteilung der Gesamtsituation.
12. War die Bundesregierung zu Jahresbeginn 2026 mit Energiehändlern,
Speicherbetreibern und weiteren Marktakteuren im Gespräch, um
kurzfristig die Importmengen zu erhöhen, wenn ja, welche Maßnahmen
wurden ergriffen, und wenn ja, sind Long-Term Options genutzt worden?
Die Bundesregierung beobachtet zusammen mit der BNetzA die Gasmärkte,
um sicherzustellen, dass die Versorgung jederzeit gewährleistet ist. Die
Versorgung war im Winter 2025/2026 durchgehend sichergestellt.
Der Gasimport ist keine Aufgabe der Bundesregierung oder der
Bundesnetzagentur, sondern der Marktteilnehmer.
Long-Term-Options (LTOs) dienen der Absicherung von Regelenergie. Der
Bedarf wird regelmäßig von FNB ermittelt und vom
Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe beschafft. Sie mussten diesen Winter nicht eingesetzt
werden.
13. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktgebietsverantwortliche
Trading Hub Europe (THE) zur Sicherung der Versorgung hinsichtlich
der Speicherfüllstände seit Jahresbeginn 2026 Schritte unternommen,
und wenn ja, welche, und welche Kosten sind daraus entstanden?
Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) hat im Jahr 2026
keine Maßnahmen nach § 35c EnWG ergriffen.
14. Plant die Bundesregierung hinsichtlich der inzwischen geringen
Speicherfüllstände vor Ende der Heizperiode Änderungen an den
Füllstandsvorgaben der Gasspeicher mit Blick auf die kommende Heizsaison, und
wenn ja, welche?
Eine Änderung der Füllstandsvorgaben im Hinblick auf die kommende
Heizsaison 2026/2027 ist nicht geplant.
15. Welche Auswirkung hat die Kraftwerksstrategie (KWS) der
Bundesregierung auf den Gasverbrauch und Speicherbedarf, und plant die
Bundesregierung zur Reduzierung des Gasverbrauchs eine frühere
Umstellung auf grünen Wasserstoff in der KWS?
Es ist das Ziel der Kraftwerksstrategie, die Stromversorgung ab 2031
abzusichern. Ab diesem Zieljahr müssen die bezuschlagten Anlagen für die
Stromversorgungssicherheit zur Verfügung stehen. Die Ausschreibungen stehen dabei
allen Technologien offen, die steuerbare Leistung zuverlässig bereitstellen und
die Teilnahmevoraussetzungen der Ausschreibungen erfüllen. Erst ab dem Jahr
2031 bzw. ab Inbetriebnahme der bezuschlagten Anlagen würden etwaige
Auswirkungen der Kraftwerksstrategie auf den Gasverbrauch beobachtbar sein
können.
Schließlich adressiert die Kraftwerksstrategie die elektrische Leistung, also
beispielsweise das Vorhalten der Erzeugungsleistung eines Gaskraftwerks. Der
Betrieb der Anlage, also die eigentliche Stromerzeugung und damit auch der
Gasverbrauch, richtet sich hingegen nach den Signalen des
Großhandelsmarktes. Der Verbrauch eines im Rahmen der Kraftwerksstrategie errichteten
Gaskraftwerks wird somit von einer Vielzahl von Faktoren im Markt beeinflusst,
u. a. dem jeweiligen Anteil Erneuerbarer Energien, der Lasthöhe, den
Brennstoff- und CO2-Preisen sowie dem relativen Preisgefüge mit anderen
Strommärkten.
Im Rahmen der Kraftwerksstrategie sollen neben den Ausschreibungen von
steuerbaren Kapazitäten weitere Maßnahmen dafür sorgen, dass 2 GW
Kraftwerksleistung bereits 2040 und weitere 2 GW Kraftwerksleistung bereits 2043
auf Wasserstoff umgestellt werden. Ab 2027 sollen gesonderte
Ausschreibungen für eine Umstellung auf Wasserstoff durchgeführt werden.
16. Welche Auswirkung hat die angekündigte Novelle des
Gebäudeenergiegesetzes auf den Gasverbrauch und den Speicherbedarf, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Die geplante Einführung von Verteilernetzentwicklungsplänen für Gas- und
Wasserstoffverteilernetze im Energiewirtschaftsgesetz ist ein zentraler
Bestandteil der Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-
Binnenmarktpakets. Diese sollen den Akteuren vor Ort das notwendige Instrumentarium in die
Hand geben, um bei sinkender Erdgasnachfrage die zukünftige Nutzung (z. B.
Biomethan), Umnutzung (z. B. für Wasserstoff) oder sonstige Verwendung der
Netze zu planen. Dies erfolgt basierend auf den jeweiligen regionalen oder
lokalen Gegebenheiten, insbesondere auch unter Berücksichtigung der
kommunalen Wärmeplanung. Aus dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ergeben
sich insoweit keine Änderungen.
17. Welche Auswirkung haben die geplante Novelle des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes und das Netzpaket auf den Gasverbrauch und den
Speicherbedarf, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
hieraus?
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes werden die Ausbauziele
beibehalten. Durch den ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien wird
die Notwendigkeit zur Verstromung von Gas gesenkt, was wiederum den
Gasverbrauch und Speicherbedarf senkt.
Das Netzanschlusspaket soll den Anschluss von Erzeugern, Verbrauchern und
Stromspeichern an das Stromnetz auf neue rechtliche Grundlagen stellen und
hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Gaswirtschaft.
18. Prüft die Bundesregierung die Einführung einer staatlichen Gasreserve,
und wenn ja, welche Optionen sieht sie derzeit der Versorgungssicherheit
dienlich an?
Die Bundesregierung arbeitet an einer Nachfolgeregelung zu den
Füllstandsvorgaben, die bis zum 31. März 2027 befristet sind (vgl. § 35i EnWG). Es wird
derzeit geprüft, in welcher Form eine Gasreserve in Deutschland geschaffen
werden kann.
19. Welche Instrumente prüft die Bundesregierung, um den dysfunktionalen
Sommer-Winter-Spread bei Gasspeichern zu beheben und die
Gaseinspeicherung für Versorger wie Verbraucher kostengünstig zu gestalten?
Es gibt keine Anzeichen für einen dysfunktionalen Sommer-Winter-Spread. Er
bildet den jeweiligen Preisunterschied zwischen den saisonalen Terminpreisen
weiterhin effizient ab. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass zur
Verfälschung dieser Preissignale.
Die Versorgung der Kunden insbesondere im Winter obliegt den Gasversorgern
und -händlern. Diese müssen sicherstellen, dass sie ihren Verpflichtungen
jederzeit nachkommen können. Dazu können die Unternehmen auch Gas in
Gasspeichern für eine erhöhte Nachfrage im Winter einspeichern.
20. Sollen stillgelegte oder für die Stilllegung angedachte Speicher einer
anderen Nutzung zugeführt werden, z. B. für Wasserstoff oder andere
Energieprodukte?
Es obliegt der unternehmerischen Entscheidung der Betreiber, ob eine
Umstellung auf z. B. die Speicherung von Wasserstoff wirtschaftlich tragfähig ist.
21. Plant die Bundesregierung, bei Stilllegung von Speichervolumen diese
Kapazitäten auf die Füllstandsvorgaben anderer Speicher umzulegen,
oder entfallen diese Volumina komplett?
Die Füllstandvorgaben für Speicherbetreiber im Energiewirtschaftsgesetz sind
bis zum 31. März 2027 befristet.
22. Bis wann muss die Bundesnetzagentur über die Anträge zur Stilllegung
der Speicher Breitbrunn und Wolfersberg entscheiden?
Das Verfahren zur Genehmigung von Stilllegungen ist in § 35j EnWG geregelt.
Eine Verfahrensfrist ist nicht vorgesehen. Die Verfahrensdauer hängt
maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls, etwa der Anzahl der
Verfahrensbeteiligten, ab.
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Plänen zur Stilllegung
von Speichern?
Am 23. Februar 2026 hat die RWE Gas Storage West GmbH die Genehmigung
der Stilllegung zweier Kavernen in Gronau-Epe zwecks Umstellung auf
Wasserstoff beantragt. Dies unterfällt dem Anwendungsbereich des § 35j Absatz 8
EnWG.
Weitere Anträge auf Genehmigung der Stilllegung einer Gasspeicheranlage
liegen derzeit nicht vor. Die laufenden Verfahren nach § 35j EnWG sind auf der
Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (www.bundesnetzagentu
r.de/DE/Beschlusskammern/BK07/BK7_02_LV/BK7_LV.html).
24. Plant die Bundesregierung, die Regulierung zu Betrieb und Stilllegung
von Speichern anzupassen, und wenn ja, wie?
Grundsätzlich ist das Betreiben von Speichern nicht reguliert. Eine Anpassung
der Regelung ist im Augenblick nicht geplant.
25. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Energieeffizienz
zu erhöhen in
a) Haushalten,
b) Gewerbe,
c) Unternehmen
d) Industrie?
Zwischen 2008 und 2024 ist die Endenergieproduktivität, und damit die
Effizienz, mit der die deutsche Volkswirtschaft Energie einsetzt, um 31 Prozent
gestiegen (Quelle: www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikato
r-endenergieproduktivitaet#welche-bedeutung-hat-der-indikator). Dies ist auch
ein Ergebnis der Vielzahl in Deutschland etablierten
Energieeffizienzmaßnahmen. Das deutsche Portfolio strategischer Maßnahmen hat sich über einen
langen Zeitraum entwickelt und deckt eine Vielzahl unterschiedlicher Bereiche,
insbesondere Regulierung, Förderung und Information, ab. Eine Übersicht des
Maßnahmenportfolios und der erwarteten Einsparungen der gemeldeten
Maßnahmen wurde im August 2024 im Rahmen des finalen Updates des Nationalen
Energie- und Klimaplans an die EU-Kommission übermittelt (siehe www.bund
eswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/20240820-a
ktualisierung-necp.pdf?__blob=publicationFile&v=1=). Regelmäßige
Berechnungen stellen sicher, dass die Maßnahmen mit einem hohen Maß an
Verlässlichkeit langlebige Endenergieeinsparungen generieren. Die Bundesregierung
arbeitet an einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Maßnahmen, so dass
diese auch weiterhin den hohen Verbrauchsreduktionserwartungen entsprechen.
Die Bundesregierung behält sich darüber hinaus die Planung weiterer
Maßnahmen vor.
26. Wie viele Exportkapazitäten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Iran oder in Nachbarländern zerstört, und welche Auswirkungen auf die
Gasimporte nach Deutschland und Europa erwartet die
Bundesregierung?
Laut Qatar Energy sind 17 Prozent der katarischen LNG-Exportkapazitäten
zerstört. Von der Lage im Nahen Osten ist derzeit keine unmittelbare Gefährdung
der deutschen und europäischen Versorgungslage zu erwarten. Der globale
LNG-Markt ist sehr flexibel und die EU bezieht lediglich 3,8 Prozent ihrer
Gas-Importe aus der Golfregion. An den deutschen LNG-Terminals wird kein
LNG aus der Golfregion angelandet.
27. Bereitet sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) auf ein Szenario vor, für den Fall eines kompletten Ausfalls
von fossilen Öl- und Gasexporten aus dem Nahen Osten, und wenn ja,
wie?
Grundsätzlich geht die Bundesregierung davon aus, dass die Versorgung mit
Erdgas und Öl auch bei diesem Szenario weiterhin sichergestellt werden kann.
Sowohl für Erdöl als auch Erdgas bestehen neben der Golfregion weitere
Bezugsquellen. Aufgrund der Erfahrungen im Jahr 2022 hat die Bundesregierung
zusammen mit den zuständigen Behörden das Krisenmanagement umfassend
ausgebaut und verbessert. Für die Sicherstellung der Gasversorgung wurde
unter anderem eine Sicherheitsplattform Gas geschaffen.
28. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die USA
Exportrestriktionen von amerikanischem Öl und Gas überlegen, und bereitet sich die
Bundesregierung auf ein solches Szenario vor, und wenn ja, wie?
Nein, dazu liegen der Bundesregierung keine Hinweise vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Zukünftiger Betrieb und Nutzung von Gasspeichern (Antwort)