Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als "unerwünschte Organisation" durch die Russische Föderation und die Auswirkungen auf die deutsche Kulturpflege und Völkerverständigung
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Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als "unerwünschte Organisation" durch die Russische Föderation und die Auswirkungen auf die deutsche Kulturpflege und Völkerverständigung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7474
21. Wahlperiode 04.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich, Torben Braga, Stefan Keuter, Gerold Otten, Uwe Schulz und der
Fraktion der AfD
Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als „unerwünschte
Organisation“ durch die Russische Föderation und die Auswirkungen auf die
deutsche Kulturpflege und Völkerverständigung
Das Justizministerium der Russischen Föderation hat am 22. Mai 2026 die
Landsmannschaft Ostpreußen e. V. (LMO) offiziell in das Register der
ausländischen und internationalen Nichtregierungsorganisationen aufgenommen,
deren Tätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation als
„unerwünscht“ (нежелательная организация) eingestuft wird (vgl. https://jungefrei
heit.de/politik/ausland/2026/russland-stuft-deutschen-vertriebenenverband-
alsunerwuenscht-ein/, letzter Aufruf am 2. Juli 2026). Grundlage hierfür war eine
Entscheidung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts der Russischen
Föderation vom 12. Mai 2026.
Die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. ist ein gemeinnütziger, unpolitischer
Verband, der sich satzungsgemäß der Bewahrung des ostpreußischen
Kulturerbes, der Erinnerungskultur sowie der Völkerverständigung im östlichen Europa
verschrieben hat. Durch die Einstufung als „unerwünschte Organisation“ wird
jegliche Arbeit der Landsmannschaft sowie die Kooperation mit ihr im Gebiet
Kaliningrad (dem nördlichen Teil des ehemaligen Ostpreußens) de facto unter
Strafe gestellt. Dies betrifft nicht nur den Verband selbst, sondern bedroht auch
russische Staatsbürger, die sich in der regionalen Kultur- und Heimatpflege
engagieren, mit drastischen strafrechtlichen Konsequenzen.
Dieser Schritt stellt nach Ansicht der Fragesteller einen schweren Schlag für
den verbliebenen zivilgesellschaftlichen Dialog, die humanitäre Verständigung
und den Schutz des gemeinsamen europäischen Kulturerbes in der Region dar.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Welche über die Antwort auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten
Dr. Götz Frömming auf Bundestagsdrucksache 21/6834 hinausgehenden
Erkenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen über die genauen
rechtlichen und politischen Begründungen erlangt, die vonseiten der Behörden
der Russischen Föderation für die Einstufung der Landsmannschaft
Ostpreußen e. V. als „unerwünschte Organisation“ angeführt wurden?
2. Hat die Bundesregierung oder die Deutsche Botschaft in Moskau
diesbezüglich das Gespräch mit Vertretern der russischen Regierung gesucht,
wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Auswirkungen hat diese Einstufung nach Einschätzung der
Bundesregierung auf die bilaterale Kulturarbeit, die historische Erinnerungspflege
und den zivilgesellschaftlichen Austausch im Gebiet Kaliningrad?
4. Sieht die Bundesregierung in dieser Maßnahme eine direkte Reaktion der
russischen Führung auf die gegenwärtige Sanktions- und Außenpolitik der
Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union?
5. Welche konkreten Auswirkungen hat das Verbot der Landsmannschaft
Ostpreußen e. V. in Russland nach Kenntnis der Bundesregierung auf die dort
lebende deutsche Minderheit sowie auf lokale russische Kultur- und
Geschichtsvereine, die mit deutschen Partnern kooperieren?
6. In welcher Weise hat die Bundesregierung die Arbeit der Landsmannschaft
Ostpreußen e. V. (bzw. deren kultur- und erinnerungspolitische Projekte im
Gebiet Kaliningrad) in den vergangenen fünf Jahren finanziell oder ideell
gefördert (bitte nach Jahren, Projekten und Fördersummen aufschlüsseln)?
7. Plant die Bundesregierung Maßnahmen oder Hilfsangebote für deutsche
Verbände und deren Partner vor Ort, um die Bewahrung des deutschen
Kulturerbes in Ostpreußen trotz der repressiven Maßnahmen der russischen
Behörden aufrechtzuerhalten?
Berlin, den 15. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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