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Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als "unerwünschte Organisation" durch die Russische Föderation und die Auswirkungen auf die deutsche Kulturpflege und Völkerverständigung (Antwort zu Drs. 21/7474)

dip / drucksache 25.08.2026 · WP 21 · 21/7724 · Antwort · Original ↗

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Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als "unerwünschte Organisation" durch die Russische Föderation und die Auswirkungen auf die deutsche Kulturpflege und Völkerverständigung (Antwort zu Drs. 21/7474) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7724 21. Wahlperiode 25.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7474 – Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als „unerwünschte Organisation“ durch die Russische Föderation und die Auswirkungen auf die deutsche Kulturpflege und Völkerverständigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Justizministerium der Russischen Föderation hat am 22. Mai 2026 die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. (LMO) offiziell in das Register der ausländischen und internationalen Nichtregierungsorganisationen aufgenommen, deren Tätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation als „unerwünscht“ (нежелательная организация) eingestuft wird (vgl. https://jungefre iheit.de/politik/ausland/2026/russland-stuft-deutschen-vertriebenenverband-al s-unerwuenscht-ein/, letzter Aufruf am 2. Juli 2026). Grundlage hierfür war eine Entscheidung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation vom 12. Mai 2026. Die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. ist ein gemeinnütziger, unpolitischer Verband, der sich satzungsgemäß der Bewahrung des ostpreußischen Kulturerbes, der Erinnerungskultur sowie der Völkerverständigung im östlichen Europa verschrieben hat. Durch die Einstufung als „unerwünschte Organisation“ wird jegliche Arbeit der Landsmannschaft sowie die Kooperation mit ihr im Gebiet Kaliningrad (dem nördlichen Teil des ehemaligen Ostpreußens) de facto unter Strafe gestellt. Dies betrifft nicht nur den Verband selbst, sondern bedroht auch russische Staatsbürger, die sich in der regionalen Kultur- und Heimatpflege engagieren, mit drastischen strafrechtlichen Konsequenzen. Dieser Schritt stellt nach Ansicht der Fragesteller einen schweren Schlag für den verbliebenen zivilgesellschaftlichen Dialog, die humanitäre Verständigung und den Schutz des gemeinsamen europäischen Kulturerbes in der Region dar. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche über die Antwort auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Dr. Götz Frömming auf Bundestagsdrucksache 21/6834 hinausgehenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen über die genauen rechtlichen und politischen Begründungen erlangt, die vonseiten der Behörden der Russischen Föderation für die Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als „unerwünschte Organisation“ angeführt wurden? Die Behörden der Russischen Föderation begründen die Listung als „unerwünschte Organisation“ zumeist nicht, so auch im vorliegenden Fall. Darum liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor. 2. Hat die Bundesregierung oder die Deutsche Botschaft in Moskau diesbezüglich das Gespräch mit Vertretern der russischen Regierung gesucht, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat wiederholt gegenüber der russischen Regierung ihr Unverständnis über die Listung deutscher Einrichtungen und zivilgesellschaftlicher Organisationen als „unerwünschte“ oder „extremistische“ Organisationen wie auch „ausländische Agenten“ zum Ausdruck gebracht und diese verurteilt. 3. Welche Auswirkungen hat diese Einstufung nach Einschätzung der Bundesregierung auf die bilaterale Kulturarbeit, die historische Erinnerungspflege und den zivilgesellschaftlichen Austausch im Gebiet Kaliningrad? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu konkreten Projekten und Vorhaben der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. im Gebiet Kaliningrad vor. Generell geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einstufung deutscher Vereine der Kulturpflege als „unerwünschte Organisation“ in Russland zu einer Verschlechterung der bilateralen Kulturarbeit führt. 4. Sieht die Bundesregierung in dieser Maßnahme eine direkte Reaktion der russischen Führung auf die gegenwärtige Sanktions- und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union? Die Bundesregierung spekuliert nicht über die Motivationslage der russischen Führung. 5. Welche konkreten Auswirkungen hat das Verbot der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. in Russland nach Kenntnis der Bundesregierung auf die dort lebende deutsche Minderheit sowie auf lokale russische Kultur- und Geschichtsvereine, die mit deutschen Partnern kooperieren? 7. Plant die Bundesregierung Maßnahmen oder Hilfsangebote für deutsche Verbände und deren Partner vor Ort, um die Bewahrung des deutschen Kulturerbes in Ostpreußen trotz der repressiven Maßnahmen der russischen Behörden aufrechtzuerhalten? Die Fragen 5 und 7 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse über konkrete Auswirkungen des Verbots der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. in der Russischen Föderation auf die dort lebende deutsche Minderheit oder auf lokale russische Kultur- und Geschichtsvereine vor, die mit deutschen Partnern kooperieren. Ungeachtet dessen verfolgt die Bundesregierung die Entwicklung der Rahmenbedingungen für die deutsche Minderheit in der Russischen Föderation sowie für zivilgesellschaftliche und kulturelle Kontakte aufmerksam. Sie steht hierzu im Rahmen der Möglichkeiten in engem Austausch mit den relevanten Partnern. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für die Aufrechterhaltung zivilgesellschaftlicher Kontakte und den Schutz der kulturellen Betätigung der deutschen Minderheit im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Die deutsche Minderheit wird dabei unterstützt, ihre ethnokulturelle Identität und Kultur aufrechterhalten zu können, insbesondere im Bereich der Jugend- und Spracharbeit. 6. In welcher Weise hat die Bundesregierung die Arbeit der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. (bzw. deren kultur- und erinnerungspolitische Projekte im Gebiet Kaliningrad) in den vergangenen fünf Jahren finanziell oder ideell gefördert (bitte nach Jahren, Projekten und Fördersummen aufschlüsseln)? Die Landsmannschaft Ostpreußen hat seit 2000 insgesamt 15 kommunalpolitische Kongresse durchgeführt, deren Themen unterschiedlichen, teils auch schwierigen Aspekten der deutsch-polnischen Beziehungen gewidmet waren. In den vergangenen fünf Jahren wurde der Kongress alle zwei Jahre durchgeführt und als verständigungspolitische Maßnahme durch das Bundesministerium des Innern (BMI) aus dem Kapitel 0603 Titel 685 02 finanziell unterstützt. Die Kongresse fanden alle in Allenstein, Polen statt. HHJ Projekttitel Veranstaltungsort Fördersumme 2021 13. Deutsch- Polnischer Kommunalpolitischer Kongress Allenstein/Olsztyn, Polen 12 974,60 Euro 2023 14. Deutsch- Polnischer Kommunalpolitischer Kongress Allenstein/Olsztyn, Polen 14 448,55 Euro 2025 15. Deutsch- Polnischer Kommunalpolitischer Kongress Allenstein/Olsztyn, Polen 17 582,28 Euro Projektförderungen der Landsmannschaft Ostpreußen durch das Kulturreferat Ostpreußen am Ostpreußischen Landesmuseum finden regelmäßig statt. HHJ Projekttitel Veranstaltungsort Fördersumme 2021 Geschichtsseminar „Stationen der ostpreußischen Geschichte“ vom 24. bis 26. September 2021 Helmstedt 3 500 Euro 2022 Geschichtsseminar „Ostpreußen: Land- Geschichte-Kultur“ vom 22. bis 24. April 2022 Helmstedt 3 500 Euro 2022 Auftritt der Jugendtanzgruppe „Saga“ aus Bartenstein/Bartoszyce Neuss 3 500 Euro 2022 Geschichtsseminar „Stationen der ostpr. Geschichte“ vom 23. bis 25. September 2022 Helmstedt 3 500 Euro HHJ Projekttitel Veranstaltungsort Fördersumme 2023 Tanzwerkstatt für Kinder und Jugendliche vom 3. bis 5. November 2023 in Heilsberg/Lidzbark Warminski in Polen 3 000 Euro 2024 Geschichtsseminar „Stationen der ostpreußischen Geschichte“ vom 20. bis 22. September 2024 Helmstedt 4 000 Euro 2024 Auftritt der Jugendtanzgruppe „Saga“ aus Bartenstein/Bartoszyce am 1. Juni 2024 Wolfsburg 3 500 Euro 2025 Werkwoche für textile Volkskunst aus Ostpreußen vom 6. bis 12. Oktober 25 Helmstedt 7 000 Euro Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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