Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als "unerwünschte Organisation" durch die Russische Föderation und die Auswirkungen auf die deutsche Kulturpflege und Völkerverständigung (Antwort zu Drs. 21/7474)
Text
Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als "unerwünschte Organisation" durch die Russische Föderation und die Auswirkungen auf die deutsche Kulturpflege und Völkerverständigung (Antwort zu Drs. 21/7474)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7724
21. Wahlperiode 25.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin
Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7474 –
Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als „unerwünschte
Organisation“ durch die Russische Föderation und die Auswirkungen auf die
deutsche Kulturpflege und Völkerverständigung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Justizministerium der Russischen Föderation hat am 22. Mai 2026 die
Landsmannschaft Ostpreußen e. V. (LMO) offiziell in das Register der
ausländischen und internationalen Nichtregierungsorganisationen aufgenommen,
deren Tätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation als
„unerwünscht“ (нежелательная организация) eingestuft wird (vgl. https://jungefre
iheit.de/politik/ausland/2026/russland-stuft-deutschen-vertriebenenverband-al
s-unerwuenscht-ein/, letzter Aufruf am 2. Juli 2026). Grundlage hierfür war
eine Entscheidung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts der Russischen
Föderation vom 12. Mai 2026.
Die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. ist ein gemeinnütziger, unpolitischer
Verband, der sich satzungsgemäß der Bewahrung des ostpreußischen
Kulturerbes, der Erinnerungskultur sowie der Völkerverständigung im östlichen
Europa verschrieben hat. Durch die Einstufung als „unerwünschte Organisation“
wird jegliche Arbeit der Landsmannschaft sowie die Kooperation mit ihr im
Gebiet Kaliningrad (dem nördlichen Teil des ehemaligen Ostpreußens) de
facto unter Strafe gestellt. Dies betrifft nicht nur den Verband selbst, sondern
bedroht auch russische Staatsbürger, die sich in der regionalen Kultur- und
Heimatpflege engagieren, mit drastischen strafrechtlichen Konsequenzen.
Dieser Schritt stellt nach Ansicht der Fragesteller einen schweren Schlag für
den verbliebenen zivilgesellschaftlichen Dialog, die humanitäre Verständigung
und den Schutz des gemeinsamen europäischen Kulturerbes in der Region dar.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche über die Antwort auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten
Dr. Götz Frömming auf Bundestagsdrucksache 21/6834 hinausgehenden
Erkenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen über die genauen
rechtlichen und politischen Begründungen erlangt, die vonseiten der Behörden
der Russischen Föderation für die Einstufung der Landsmannschaft
Ostpreußen e. V. als „unerwünschte Organisation“ angeführt wurden?
Die Behörden der Russischen Föderation begründen die Listung als
„unerwünschte Organisation“ zumeist nicht, so auch im vorliegenden Fall. Darum
liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor.
2. Hat die Bundesregierung oder die Deutsche Botschaft in Moskau
diesbezüglich das Gespräch mit Vertretern der russischen Regierung gesucht,
wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat wiederholt gegenüber der russischen Regierung ihr
Unverständnis über die Listung deutscher Einrichtungen und
zivilgesellschaftlicher Organisationen als „unerwünschte“ oder „extremistische“ Organisationen
wie auch „ausländische Agenten“ zum Ausdruck gebracht und diese verurteilt.
3. Welche Auswirkungen hat diese Einstufung nach Einschätzung der
Bundesregierung auf die bilaterale Kulturarbeit, die historische
Erinnerungspflege und den zivilgesellschaftlichen Austausch im Gebiet Kaliningrad?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu konkreten Projekten und
Vorhaben der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. im Gebiet Kaliningrad vor.
Generell geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einstufung deutscher
Vereine der Kulturpflege als „unerwünschte Organisation“ in Russland zu einer
Verschlechterung der bilateralen Kulturarbeit führt.
4. Sieht die Bundesregierung in dieser Maßnahme eine direkte Reaktion der
russischen Führung auf die gegenwärtige Sanktions- und Außenpolitik der
Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union?
Die Bundesregierung spekuliert nicht über die Motivationslage der russischen
Führung.
5. Welche konkreten Auswirkungen hat das Verbot der Landsmannschaft
Ostpreußen e. V. in Russland nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
dort lebende deutsche Minderheit sowie auf lokale russische Kultur- und
Geschichtsvereine, die mit deutschen Partnern kooperieren?
7. Plant die Bundesregierung Maßnahmen oder Hilfsangebote für deutsche
Verbände und deren Partner vor Ort, um die Bewahrung des deutschen
Kulturerbes in Ostpreußen trotz der repressiven Maßnahmen der
russischen Behörden aufrechtzuerhalten?
Die Fragen 5 und 7 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse über konkrete
Auswirkungen des Verbots der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. in der
Russischen Föderation auf die dort lebende deutsche Minderheit oder auf lokale
russische Kultur- und Geschichtsvereine vor, die mit deutschen Partnern
kooperieren. Ungeachtet dessen verfolgt die Bundesregierung die Entwicklung der
Rahmenbedingungen für die deutsche Minderheit in der Russischen Föderation
sowie für zivilgesellschaftliche und kulturelle Kontakte aufmerksam. Sie steht
hierzu im Rahmen der Möglichkeiten in engem Austausch mit den relevanten
Partnern. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für die Aufrechterhaltung
zivilgesellschaftlicher Kontakte und den Schutz der kulturellen Betätigung der
deutschen Minderheit im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen
Rahmenbedingungen ein. Die deutsche Minderheit wird dabei unterstützt, ihre
ethnokulturelle Identität und Kultur aufrechterhalten zu können, insbesondere im Bereich
der Jugend- und Spracharbeit.
6. In welcher Weise hat die Bundesregierung die Arbeit der
Landsmannschaft Ostpreußen e. V. (bzw. deren kultur- und erinnerungspolitische
Projekte im Gebiet Kaliningrad) in den vergangenen fünf Jahren finanziell
oder ideell gefördert (bitte nach Jahren, Projekten und Fördersummen
aufschlüsseln)?
Die Landsmannschaft Ostpreußen hat seit 2000 insgesamt 15
kommunalpolitische Kongresse durchgeführt, deren Themen unterschiedlichen, teils auch
schwierigen Aspekten der deutsch-polnischen Beziehungen gewidmet waren.
In den vergangenen fünf Jahren wurde der Kongress alle zwei Jahre
durchgeführt und als verständigungspolitische Maßnahme durch das
Bundesministerium des Innern (BMI) aus dem Kapitel 0603 Titel 685 02 finanziell unterstützt.
Die Kongresse fanden alle in Allenstein, Polen statt.
HHJ Projekttitel Veranstaltungsort Fördersumme
2021 13. Deutsch-
Polnischer
Kommunalpolitischer Kongress
Allenstein/Olsztyn,
Polen
12 974,60 Euro
2023 14. Deutsch-
Polnischer
Kommunalpolitischer Kongress
Allenstein/Olsztyn,
Polen
14 448,55 Euro
2025 15. Deutsch-
Polnischer
Kommunalpolitischer Kongress
Allenstein/Olsztyn,
Polen
17 582,28 Euro
Projektförderungen der Landsmannschaft Ostpreußen durch das Kulturreferat
Ostpreußen am Ostpreußischen Landesmuseum finden regelmäßig statt.
HHJ Projekttitel Veranstaltungsort Fördersumme
2021 Geschichtsseminar
„Stationen der
ostpreußischen Geschichte“ vom
24. bis 26. September
2021
Helmstedt 3 500 Euro
2022 Geschichtsseminar
„Ostpreußen: Land-
Geschichte-Kultur“ vom
22. bis 24. April 2022
Helmstedt 3 500 Euro
2022 Auftritt der
Jugendtanzgruppe „Saga“ aus
Bartenstein/Bartoszyce
Neuss 3 500 Euro
2022 Geschichtsseminar
„Stationen der ostpr.
Geschichte“ vom 23. bis
25. September 2022
Helmstedt 3 500 Euro
HHJ Projekttitel Veranstaltungsort Fördersumme
2023 Tanzwerkstatt für
Kinder und Jugendliche
vom 3. bis 5. November
2023 in
Heilsberg/Lidzbark
Warminski in Polen
3 000 Euro
2024 Geschichtsseminar
„Stationen der
ostpreußischen Geschichte“ vom
20. bis 22. September
2024
Helmstedt 4 000 Euro
2024 Auftritt der
Jugendtanzgruppe „Saga“ aus
Bartenstein/Bartoszyce am
1. Juni 2024
Wolfsburg 3 500 Euro
2025 Werkwoche für
textile Volkskunst aus
Ostpreußen vom 6. bis
12. Oktober 25
Helmstedt 7 000 Euro
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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