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Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)

dip / rede 25.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 67. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849) Welche konkreten Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, um die massiven Umweltfolgen der Fast-Fashion-Industrie wirksam zu begrenzen und höhere ökologische Standards in der Textilproduktion durchzusetzen, vor dem Hintergrund, dass sich die weltweite Kleidungsproduktion seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt hat, während Kleidung im Durchschnitt rund 40 Prozent kürzer getragen wird (https://content.ellenmacarthurfoundation.org/m/6d5071bb8a5f05a2/original/A-New-Textiles-Economy-Redesigning-fashions-future.pdf?_gl=1*1fda8fa*_ga*MTM4NTk0NDY3MC4xNz YxMjg5Njc2*_ga_V32N675KJX*czE3NjEyODk2NzMkbz EkZzAkdDE3NjEyODk2NzYkajU5JGwwJGgw*_gcl_au*MjE0MDQ1NDcwNS4xNzYxMjg5Njc2) und dies zu mehr CO2-Emissionen, mehr Wasserverbrauch, mehr Chemikalien und mehr Mikroplastik in unserer Umwelt führt? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Der Koalitionsvertrag und die Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie sehen die Einführung einer erweiterten Hersteller-verantwortung für Textilien in Deutschland vor. Die erweiterte Hersteller-verantwortung für Textilien regelt die Abfallphase, das heißt, die Sammlung und Verwertung von Alttextilien. Ein nationales Gesetz soll bis Juni 2027 auf den Weg gebracht werden, um die EU-Vorgaben umzusetzen. Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen zur EU-Ökodesign-Verordnung, die im Jahr 2024 in Kraft getreten ist, für ein EU-weites Vernichtungsverbot für bestimmte unverkaufte Kleidung, Kopfbedeckungen und Schuhe für Verbraucherinnen und Verbraucher eingesetzt; das Verbot wird ab dem 19. Juli 2026 gelten. Ökodesignregeln für Alltagsbekleidung könnten künftig verhindern, dass Bekleidung von minderer Qualität in Europa auf den Markt kommt. Außerdem planen wir, mit deutschen Stakeholdern einen Entwurf für eine Definition von Ultra Fast Fashion zu erarbeiten, um das Geschäftsmodell von anderen besser und rechtssicher abzugrenzen.

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