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Frage von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)

dip / rede 25.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 67. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849) Wie viele humanitäre Visa gemäß § 22 des Aufenthaltsgesetzes wurden seit Januar 2026 an Iranerinnen und Iraner vergeben (bitte aufschlüsseln nach Vergabe von Visa und Umsetzung der Ausreise nach Deutschland), und unternimmt die Bundesregierung etwas, um gefährdeten Iranerinnen und Iranern die Beantragung von humanitären Visa seit Anfang der Proteste 2026 zu ermöglichen, und, wenn ja, was konkret? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Seit Januar 2026 wurden keine Visa auf Grundlage einer durch das Bundesministerium des Innern erklärten Aufnahme nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für iranische Staatsangehörige erteilt. Aufnahmen zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 22 Satz 2 AufenthG können in besonders herausgehobenen Einzelfällen erfolgen; dies gilt auch für die Aufnahme iranischer Staatsangehöriger. Eine Ausweitung ist aktuell nicht geplant. Visa aus dringenden humanitären Gründen nach § 22 Satz 1 AufenthG wurden seit Januar 2026 für iranische Staatsangehörige ebenfalls nicht erteilt.

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