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Frage von Stefan Schröder (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)

dip / rede 10.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Stefan Schröder (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245) In welchem Umfang werden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht oder nur kurzzeitig beitragszahlende Leistungsberechtigte infolge von Flucht und Zuwanderung seit dem Jahr 2015 aus Beitragsmitteln finanziert, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Ausgaben künftig stärker aus Steuermitteln statt aus Beiträgen der gesetzlich Versicherten zu finanzieren? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: In den Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgt keine separate Ausweisung von Ausgaben nach der Rechtsgrundlage der Mitgliedschaft bzw. des Versichertenstatus. Die Ausgaben werden grundsätzlich nach den Rechtsgrundlagen der von der GKV erbrachten Leistungen erfasst. Daher kann hierzu keine Angabe gemacht werden. Aufwendungen, die der GKV durch die Übernahme der Krankenbehandlung von nicht Versicherungspflichtigen entstehen, werden unabhängig davon den Krankenkassen von den zuständigen Sozialbehörden vollständig erstattet.

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