Kostentransparenz und Datenlage zu Gesundheitskosten von Ausländern und nicht versicherungspflichtigen Personen in Deutschland
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Kostentransparenz und Datenlage zu Gesundheitskosten von Ausländern und nicht versicherungspflichtigen Personen in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4489
21. Wahlperiode 04.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Hans-Jürgen Goßner, Gerrit
Huy, Ulrike Schielke-Ziesing, Thomas Stephan, Lukas Rehm, Achim Köhler,
Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe
Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess,
Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch,
Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas
Fetsch und der Fraktion der AfD
Kostentransparenz und Datenlage zu Gesundheitskosten von Ausländern und
nicht versicherungspflichtigen Personen in Deutschland
Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich in
den vergangenen Jahren erheblich verschärft (www.bundesrechnungshof.de/Sh
aredDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/finanzlage-gkv-volltext.pdf?__blob=p
ublicationFile&v=2). Die Krankenkassenbeiträge in Deutschland sind zum
1. Januar 2026 erneut deutlich angestiegen, und durch die Anhebung der
Beitragsbemessungsgrenze wurden mehr Einkommen als beitragspflichtig erklärt
(www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/zusatzbeitrag/; www.bundesregier
ung.de/breg-de/aktuelles/beitragsgemessungsgrenzen-2386514). Trotzdem wird
öffentlich über vermeintlich notwendige Leistungskürzungen für Beitragszahler
diskutiert (www.aerztezeitung.de/Politik/Leistungskuerzungen-in-der-GKV-Vo
rschlaege-des-CDU-Wirtschaftsrats-stossen-auf-Widerspruch-461872.html).
Gleichzeitig hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/13032 erklärt, dass ihr keine belastbaren Daten
vorliegen zu den Gesundheitskosten von Ausländern oder nicht
versicherungspflichtigen Personen, die Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung
oder im Rahmen der auftragsweisen Kostenübernahme nach § 264 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erhalten. Nach Angaben der
Bundesregierung werden GKV-Ausgaben ausschließlich nach Leistungsarten erfasst; eine
Ausweisung nach Nationalität, Aufenthaltsstatus, Sozialleistungsbezug oder
Art der Beitragsfinanzierung erfolgt nicht. Damit fehlt nach Ansicht der
Fragesteller eine Datengrundlage, um die Ursachen für die dauerhaft steigenden
Gesundheitskosten differenziert analysieren zu können.
Andere europäische Staaten verfügen demgegenüber zumindest teilweise über
transparenteres Datenmaterial. In Österreich hat eine parlamentarische Anfrage
ergeben, dass Einwanderer in den vergangenen zehn Jahren rund 22 Millionen
Krankenhausbehandlungen in Anspruch genommen haben (www.heute.at/s/fpo
e-wut-ueber-spitals-touristen-die-ganzen-zahlen-120157792; www.fpoe.at/aktu
ell/artikel-detailansicht/22-millionen-spitalsbehandlungen-fuer-einwanderer-fue
r-verlierer-ampel-kein-problem). In Frankreich werden Gesundheitsausgaben
für bestimmte Gruppen von Ausländern (Aide Médicale de l’État) gesondert im
Staatshaushalt ausgewiesen (https://fr.wikipedia.org/wiki/Aide_m%C3%A9dic
ale_d%27%C3%89tat).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, weshalb in Deutschland bislang
keine vergleichbare Transparenz über die Kostenstrukturen im Bereich der
Gesundheitsversorgung von Ausländern und nicht versicherungspflichtigen
Personen besteht. Für eine sachgerechte politische Bewertung sind jedoch nach
Ansicht der Fragesteller auch hierzu belastbare Daten zu Kostenstrukturen in der
Gesundheitsversorgung erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den gesamten
Gesundheitsausgaben vor, die durch Ausländer im deutschen
Gesundheitssystem entstehen, unabhängig davon, welchem Finanzierungsträger diese
Ausgaben zugeordnet werden?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den jährlichen
Gesamtausgaben für Leistungen nach § 264 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) seit dem Jahr 2015 vor, einschließlich der von den
Krankenkassen geltend gemachten Verwaltungskosten?
3. Welchen Anteil haben nicht beitragsfinanzierte Gesundheitsleistungen an
den gesamten Gesundheitsausgaben in Deutschland?
4. Wie hoch sind bundesweit die durchschnittlichen Verwaltungskosten der
GKV für Leistungen im Rahmen der Auftragsverwaltung nach § 264
SGB V?
5. In welchen Haushalts- oder Rechnungsunterlagen der Länder oder
Kommunen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Erstattungen an
Krankenkassen für Leistungen nach § 264 SGB V ausgewiesen, und in welcher
Form werden diese Daten jeweils erhoben?
6. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015 bis 2025 jeweils im
Rahmen des § 264 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch medizinisch
versorgt, und nach welchen statistischen Merkmalen werden diese Personen
erfasst (bitte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) gesondert auflisten)?
7. Aus welchen Gründen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung keine
bundeseinheitliche Veröffentlichung der in den Fragen 2 bis 5 genannten
Erstattungen?
8. Aus welchen Gründen werden die im Rahmen des § 264 SGB V
entstehenden Ausgaben nicht als eigenständige Position in den Finanzstatistiken
der gesetzlichen Krankenversicherung oder in sonstigen Bundesstatistiken
ausgewiesen, und werden diese Ausgaben nach Kenntnis der
Bundesregierung den Landesregierungen und bzw. oder der Bundesregierung
gesondert übermittelt?
9. Sieht die Bundesregierung rechtliche, datenschutzrechtliche oder
organisatorische Gründe einer statistischen Erfassung von Gesundheitsausgaben
nach Kriterien wie Nationalität, Aufenthaltsstatus oder Art der
Beitragsfinanzierung entgegenstehend, und wenn ja, welche?
10. Hält die Bundesregierung die Einführung der Praxis anderer europäischer
Staaten, insbesondere Österreichs und Frankreichs, Gesundheitsleistungen
oder Gesundheitsausgaben zumindest teilweise nach Nationalität oder
Aufenthaltsstatus zu erfassen oder auszuweisen, auch in Deutschland für
möglich, und wenn nein, warum nicht?
11. Hat die Bundesregierung Überlegungen und/oder Maßnahmen zu den
Erkenntnissen der in Österreich veröffentlichten parlamentarischen Anfrage
eingeleitet, nach der Einwanderer dort innerhalb eines Zeitraums von zehn
Jahren eine hohe Zahl an Krankenhausbehandlungen in Anspruch
genommen haben, wenn ja, welche, und wenn keine eingeleitet wurden, warum
nicht?
12. Warum hat die Bundesregierung bislang keinen Gebrauch von ihrer
Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 des
Grundgesetzes gemacht, um eine bundeseinheitliche Datenerhebung zu
Gesundheitsausgaben nach Finanzierungsart oder Personengruppen
sicherzustellen?
13. Plant die Bundesregierung, künftig gesetzliche Regelungen zur
verbesserten Erfassung und Veröffentlichung von Gesundheitsausgaben im
deutschen Gesundheitssystem einzuführen, und wenn nein, aus welchen
Gründen sieht sie hiervon ab?
Berlin, den 19. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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