Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen für eine bessere Auffindbarkeitsregulierung bezüglich journalistischer Inhalte im Onlineumfeld der Landesmedienanstalten Bayern und Nordrhein-Westfalen („Politico“ berichtet am 2. Juni 2026: https://pro.politico.eu/news/219270), und plant die Bundesregierung Initiativen zu besserer Auffindbarkeitsregulierung im genannten Bereich, und, wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet sein?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer:
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die Auffindbarkeit von Medienangeboten und journalistischen Inhalten eine entscheidende Bedeutung für den demokratischen Diskurs sowie für die Bewahrung der Medienvielfalt hat. Die bloße Verfügbarkeit von Inhalten im Online-Umfeld greift zu kurz, wenn diese ohne faktische Sichtbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger bleiben.
Die Bundesregierung arbeitet auf europäischer Ebene an einer entsprechenden Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens mit. Zentral ist bei allen Überlegungen, dass die Staatsferne besondere Beachtung findet.
Die Vorschläge der Landesmedienanstalten Bayern und Nordrhein-Westfalen nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis.
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