Schriftliche Frage 4 von Stefan Schröder (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Überlegungen der Länder und Landesmedienanstalten, im Rahmen des Digitale-Medien- Staatsvertr…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 4 von Stefan Schröder (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Überlegungen der Länder und Landesmedienanstalten, im Rahmen des Digitale-Medien- Staatsvertr…
Frage 4 (Stefan Schröder, AfD):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Überlegungen der Länder und Landesmedienanstalten, im Rahmen des Digitale-Medien- Staatsvertrags die Auffindbarkeit sogenannter verlässlicher oder Public-Value-Medieninhalte auf Onlineplattformen und in sozialen Medien regulatorisch zu stärken, und liegen ihr Einschätzungen dazu vor, ob staatlich oder staatsnah definierte Sichtbarkeitsprivilegien für bestimmte Nachrichtenangebote mit Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes, dem Digital Services Act und dem Grundsatz diskriminierungsfreier Meinungs- und Medienvielfalt vereinbar sind, und wenn ja, wie lauten diese?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 9. Juni 2026:
Der Bundesregierung ist der Beschluss der Rundfunkkommission der Länder vom 22. Oktober 2025 bekannt. Zu der Frage nach der rechtlichen Vereinbarkeit staatlich oder staatsnah definierter Sichtbarkeitsprivilegien für bestimmte Nachrichtenangebote mit Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes, dem Digital Services Act und dem Grundsatz diskriminierungsfreier Meinungs- und Medienvielfalt liegen der Bundesregierung keine Einschätzungen vor.
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