Schriftliche Frage 9 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass trotz nachweislich wirksamer automatisierter Verfahren zur Löschung von Darstellungen se…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 9 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass trotz nachweislich wirksamer automatisierter Verfahren zur Löschung von Darstellungen se…
Frage 9 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke):
Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass trotz nachweislich wirksamer automatisierter Verfahren zur Löschung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern (dokumentiert in aktuellen Recherchen des NDR) bislang keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben zum verpflichtenden Einsatz solcher Verfahren bestehen, und mit welchen Maßnahmen will sie künftig sicherstellen, dass Missbrauchsdarstellungen nicht weiterhin massenhaft online verfügbar bleiben und Betroffene dadurch erneut viktimisiert werden, anstatt nach meiner Wahrnehmung die Debatte vorrangig auf präventive Überwachungsmaßnahmen wie die sogenannte Chatkontrolle zu verengen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Oktober 2025:
Die Bundesregierung prüft fortlaufend gesetzliche Anpassungsbedarfe. Bei der Verfügbarkeit von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen liegt eine besondere Herausforderung vor. Die Darstellungen werden in der Regel bei Filehostern im Clearnet ohne Wissen der Hosting-Provider gespeichert. Die Links zu den Dateien einschließlich der zur Entschlüsselung nötigen Passwörter werden auf einschlägigen Darknet-Plattformen geteilt. Die Abbildungen sind damit nicht über normale Suchen im Internet erreichbar. Die Polizeien in Bund und Ländern fokussieren sich auf eine nachhaltige Verfügbarkeitsreduzierung und Löschung von Missbrauchsabbildungen im Rahmen von Ermittlungen gegen die Betreiber solcher Plattformen. Im Rahmen etablierter Prozesse wird das Ziel der Verfügbarkeitsreduzierung durch folgende Maßnahmen wirkungsvoll verfolgt: • konsequente Ermittlungen gegen die Betreiber der Darknet- Plattformen und potentielle Missbrauchstäter, • Identifizierung der Opfer, um diese vor weiterem Missbrauch schützen zu können, • Sicherung von Beweismitteln, • frühestmöglicher Hinweis gegenüber Betreibern von Hostingsdiensten, damit Missbrauchsabbildungen gelöscht werden. Das Verfahren hierzu wurde zwischen dem Bundeskriminalamt, den Polizeien der Länder und Vertretern von Staatsanwaltschaften abgestimmt und wird seitdem fortlaufend weiterentwickelt. Demnach veranlasst die ermittlungsführende Dienststelle die Löschung beim jeweiligen Provider unmittelbar nachdem alle notwendigen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere Beweissicherungen von Missbrauchsabbildungen sowie mit derartigen Abbildungen verknüpften Links, durchgeführt wurden. Der Löschprozess wird fortlaufend evaluiert und optimiert. So hat das Bundeskriminalamt im Rahmen der Zentralstellenfunktion aktuell eine leistungsstarke Melde- und Löschplattform entwickelt und im Juli 2025 den Polizeien des Bundes und der Länder zur Verfügung gestellt. Über diese Plattform können die Strafverfolgungsbehörden in sehr hoher Anzahl automatisierte Löschanregungen zu den ihnen bekannt gewordenen Links an die Hosting-Provider versenden.
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