Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Umsetzung der Frühstartrente, und inwiefern werden dabei Synergien mit der Einführung des öffentlichen Standarddepotangebots genutzt (bitte erläutern)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi:
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente im Sommer ins Kabinett einzubringen, damit das Gesetzgebungsvorhaben noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Es ist vorgesehen, dass die Frühstartrentenförderung für Anspruchsberechtigte in ein individuelles Altersvorsorgedepot ausgezahlt wird, das Eltern für ihr Kind bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen.
Für Kinder, deren Eltern keinen Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage der Mittel am Kapitalmarkt durch die Deutsche Bundesbank. Die Deutsche Bundesbank wird im Rahmen dieser kollektiven Anlage der Mittel zugunsten dieser Kinder keine Einzelkonten führen. An den Träger eines öffentlich-rechtlichen Standarddepotvertrags stellen sich zahlreiche darüber hinausgehende Aufgaben wie Kundenservice und Vertragsverwaltung, sodass keine Synergieeffekte genutzt werden können.
Relationen
- asked ← Stefan Schmidt (Frage)
- part_of → Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages