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Umsetzung der geplanten Frühstartrente

dip / drucksache 28.09.2026 · WP 21 · 21/8253 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Umsetzung der geplanten Frühstartrente Deutscher Bundestag Drucksache 21/8253 21. Wahlperiode 28.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Sascha Müller, Karoline Otte, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Andreas Audretsch, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umsetzung der geplanten Frühstartrente Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente (Bundestagsdrucksache 21/7864) beschlossen, mit dem Kinder zukünftig ein Startkapital für die eigene Altersvorsorge erhalten sollen. Monatlich werden aus dem Bundeshaushalt 10 Euro pro Kind ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt. Ziel ist es, die Finanzkompetenz bei Kindern und Eltern zu stärken und einen Vermögensaufbau unabhängig vom Elternhaus zu ermöglichen. Nach Auffassung der fragestellenden Fraktion weist der Gesetzentwurf jedoch erhebliche Schwachstellen auf, die den definierten Zielen teilweise entgegenstehen. So sieht die fragestellende Fraktion Benachteiligungen zwischen Kindern in der kollektiven Anlage gegenüber Kindern mit individuellen Depots, insbesondere, was den Bildungseffekt angeht. Außerdem profitiert eine zu begrenzte Zielgruppe: Die Frühstartrente startet mit dem Geburtsjahrgang 2020, also mit den im Jahr 2026 Sechsjährigen, ältere Jahrgänge gehen leer aus. Diese Eingrenzung ist aus Sicht der fragestellenden Fraktion weder nachvollziehbar noch sinnvoll mit Blick auf das Ziel der Frühstartrente. Zudem fehlt der Zugang zum öffentlich verwalteten Standarddepot. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Frühstartrente auf zertifizierte Standarddepot-Verträge der im März 2026 vom Bundestag reformierten staatlich geförderten privaten Altersvorsorge aufbaut, um so einen nahtlosen Übergang ab Volljährigkeit zu ermöglichen. Dies begrüßt die fragestellende Fraktion mit Blick auf den gewünschten langfristigen Aufbau von Altersvorsorgevermögen. Allerdings entfallen mit der Volljährigkeit nicht nur jegliche Schutzvorschriften, die für Minderjährige gelten. Es fehlen Regelungen, die verhindern, dass die jungen Erwachsenen mit Volljährigkeit in teure, provisionsorientierte, nicht bedarfsgerechte Altersvorsorgeverträge gelenkt werden, ohne dass sie die Kosten und Risiken ausreichend überblicken können. Gleichzeitig werden Synergieeffekte zwischen der reformierten staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, der vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente und der Frühstartrente von der Bundesregierung nicht genutzt, sondern nur eine Prüfung jener angekündigt (vgl. ebd. S. 23). Unklar bleibt auch, wie der Bildungsauftrag der Frühstartrente erfüllt werden soll. Vorgesehen ist, dass „Anbieter und öffentliche Stellen verständliche, transparente und regelmäßig aktualisierte Informationen bereitstellen, so dass Eltern und Kinder nachvollziehen können, wie die Frühstartrente funktioniert, wie sich das Vermögen entwickelt und welche Rolle Kapitalmarktmechanismen für die private Altersvorsorge spielen“ (vgl. § 26 Absatz 2 FrühStRG). Bei den zu übermittelnden Informatio- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. nen seitens der Anbieter ist aktuell aber weder eine Standardisierung vorgesehen, die private Produkte besser vergleichbar machen würde, noch werden spezifische Qualitätskriterien definiert. Dies birgt nach Ansicht der fragestellenden Fraktion die Gefahr, dass Informationen und Bildungsangebote seitens der Anbieter nicht neutral, sondern interessengeleitet und zu Werbezwecken eingesetzt werden. Eine unabhängige Bildungsbegleitung ist nicht vorgesehen. Gleichzeitig wird nicht klar, wie der Bildungsauftrag der Frühstarte diejenigen Kinder erreicht, deren Frühstartrente in der Kollektivanlage landet. Vor diesem Hintergrund muss auch die angekündigte Finanzbildungsstrategie zügig umgesetzt werden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den Anspruch auf die Frühstartrente auf die Geburtsjahrgänge ab 2020 beschränkt und ältere sowie jüngere Jahrgänge ab Geburt von der Frühstartrente komplett ausgeschlossen?  2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der fragestellenden Fraktion, dass durch die Beschränkung der Frühstartrente auf die Geburtsjahrgänge ab 2020 das Ziel, in der Breite die Finanzkompetenz bei Kindern und Eltern zu stärken und einen Vermögensaufbau unabhängig vom Elternhaus zu ermöglichen, deutlich eingeschränkt wird?  3. Gab oder gibt es innerhalb der Bundesregierung die Überlegung, allen Kindern ab Geburt, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch minderjährig sind, ab diesem Zeitpunkt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Frühstartrente in Höhe von 10 Euro monatlich bereitzustellen, und falls nein, warum nicht?  4. Hat die Bundesregierung Berechnungen oder anderweitige Abschätzungen bezüglich der verteilungspolitischen Auswirkungen des Gesetzesentwurfs vorgenommen oder geplant, insbesondere hinsichtlich möglicher Unterschiede zwischen unterschiedlichen Einkommensschichten in der aktiven Inanspruchnahme individueller Depots für ihre Kinder? a) Wenn ja, was waren die Ergebnisse? b) Wenn nein, warum nicht?  5. Ging oder geht die Bundesregierung in ihren Planungen oder Wirkungsanalysen davon aus, dass Kinder aus Haushalten mit geringeren Einkommen und Vermögen unter anderem aufgrund einer geringeren finanziellen Bildung überproportional häufig in der durch die Deutsche Bundesbank verwalteten kollektiven Anlage (Auffanglösung) verbleiben? a) Wenn ja, was waren oder sind Pläne der Bundesregierung, um diesem Umstand etwas entgegenzusetzen? b) Wenn nein, warum nicht?  6. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung darauf verzichtet, Synergieeffekte zwischen der Frühstartrente, der geplanten Kapitalrente in der gesetzlichen Rente und dem öffentlichen Angebot im Rahmen der geförderten privaten Altersvorsorge zu nutzen und entsprechende sinnvolle Verzahnungen, beispielsweise bei Verwaltungs- und Kapitalanlagestrukturen, im Gesetz zu verankern?  7. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung das öffentlich-verwaltete Standarddepot für die Frühstartrente ausgeschlossen, sodass Eltern sich demnach nicht aktiv für dieses Produkt entscheiden können? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Inwiefern gab oder gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, das öffentlich verwaltete Standardprodukt in Zukunft für die Frühstartrente zugänglich zu machen, und falls ja, welche konkreten Überlegungen oder Hürden wurden dabei identifiziert?  9. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die Frühstartrente für alle Kinder, deren Eltern nicht selbst aktiv werden, als kollektive Anlage (Auffanglösung) anzulegen, anstatt individuelle Konten für jedes Kind beim öffentlichen Träger des Standarddepots Altersvorsorge zu eröffnen? 10. Welche konkreten rechtlichen und technischen Wege sieht die Bundesregierung, um die oben dargestellte Lösung einer automatischen Eröffnung individueller Konten für jedes Kind beim öffentlichen Träger des Standarddepots Altersvorsorge rechtssicher umzusetzen? 11. Welcher konkrete Mehraufwand, sowohl faktisch (z. B. Verwaltung, IT- Infrastruktur, Personal) als auch finanziell (z. B. Kosten für die Verwaltung, Anbieter, Haushaltsbelastung) würde nach Einschätzung der Bundesregierung entstehen, wenn die Frühstartrente nicht über eine kollektive Anlage, sondern automatisch über individuelle Konten beim öffentlichen Träger des Standarddepots Altersvorsorge umgesetzt würde? 12. Welche internationalen Beispiele gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die die Lösung einer automatischen Eröffnung individueller Konten für jedes Kind umgesetzt haben und wie wurde dies rechtlich und technisch umgesetzt? 13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Kinder, deren Eltern keinen individuellen Vertrag abschließen, tatsächlich von ihrem Anspruch auf Übertragung des kollektiv angelegten Kapitals (bis zum 35. Lebensjahr) erfahren und diesen auch nutzen? 14. Ist vorgesehen, dass die Anspruchsberechtigten in der kollektiven Auffanglösung regelmäßig persönlich über den Stand ihres Vermögens und die Möglichkeit der Übertragung informiert werden, wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, in welchem Turnus und auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht? 15. Aus welchen Gründen soll das nicht abgerufene Kapital aus der kollektiven Auffanglösung mit Vollendung des 35. Lebensjahres in den Bundeshaushalt zurückfallen (bitte begründen) und inwiefern wurden andere Möglichkeiten geprüft, zum Beispiel a) die automatische Übertragung in die geplante gesetzliche Kapitalrente gemäß den Vorschlägen der Alterssicherungskommission (bitte begründen), b) die automatische Übertragung in ein individuelles Depot, sobald das Kind volljährig wird, was den Übergang in die private Altersvorsorge erleichtern würde (bitte begründen)? 16. Inwiefern wird verhindert, dass Anbieter nach Vollendung des 18. Lebensjahres der Sparerinnen und Sparer die Frühstartrente zum Anlass nehmen, um teure oder unpassende Anschlussprodukte zu vermitteln (bitte begründen)? 17. Inwiefern erlaubt der Regierungsentwurf den Anbietern, auf den auf Eigenbeiträgen beruhenden Vertragsteil Abschluss- und Vertriebskosten zu erheben (bitte begründen)? 18. Inwiefern erlaubt der Regierungsentwurf den Anbietern, ab dem 18. Lebensjahr Abschluss- oder Vertriebskosten zu erheben, auch wenn kein ak- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. tiver Vertragswechsel (z. B. zu einem anderen Anbieter oder Produkt) stattfindet (bitte begründen)? 19. Wie wird sichergestellt, dass Rückforderungen nach § 14 FrühStRG (z. B. bei fehlender Anspruchsberechtigung) nur auf das noch vorhandene Frühstartrente-Vermögen begrenzt bleiben und nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen für Familien oder junge Erwachsene führen? 20. Wie werden Eigenbeiträge Dritter in das Frühstartrentendepot bei der Auszahlung steuerlich behandelt (bitte erläutern für eine Auszahlung vor dem Renteneintritt und für eine Auszahlung nach Renteneintritt und die steuerlichen Behandlungen bitte begründen)? 21. Welche Unterschiede in der steuerrechtlichen Behandlung bestehen zwischen zusätzlichen Eigenbeiträgen seitens Dritter in die Frühstartrente und der Beiträge seitens Dritter auf ein reguläres Wertpapierdepot für Minderjährige („Kinderdepot“)? 22. Wie wird sichergestellt, dass die Pflicht der Anbieter zur zielgruppengerechten Information über die Frühstartrente (Wertentwicklung, Kosten etc.) neutral und unabhängig erfolgt und nicht zu Werbezwecken genutzt wird? 23. Mit welchem Zeitplan und welchen Eckpunkten möchte die Bundesregierung die Finanzbildungsstrategie umsetzen? 24. Wie wird sichergestellt, dass die vorgesehene öffentliche Berichterstattung der Bundesbank zur kollektiven Anlage von Eltern und Kindern tatsächlich wahrgenommen wird? 25. Inwiefern ist eine standardisierte Berichterstattung auch für die privaten Standarddepot-Verträge der Frühstartrente vorgesehen, um Eltern den Vergleich der Anbieterangebote zu ermöglichen (bitte begründen und darlegen, inwiefern automatisierte Schnittstellen oder andere technische Lösungen eingesetzt werden sollen)? 26. Warum hat die Bundesregierung im Regierungsentwurf auf konkrete Vorgaben zur Anlagestrategie der kollektiven Auffanglösung verzichtet (bitte begründen)? 27. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Anlage der Mittel für die kollektive Anlage Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen? a) Wenn ja, welche und warum wurde davon abgesehen, neben Rendite, Sicherheit und Liquidität auch Nachhaltigkeit als Anlagegrundsatz gesetzlich zu verankern? b) Wenn nein, warum nicht? 28. Ist es im Rahmen der Berichterstattung durch die Bundesbank gemäß § 24 FrühStRG auch geplant, über die Nachhaltigkeitsleistung des Portfolios zu berichten? a) Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Kern-Kennzahlen? b) Wenn nein, warum nicht? 29. Wie wird sichergestellt, dass die durch das Bundesministerium der Finanzen zu erarbeitenden Anlagerichtlinien der kollektiven Anlage nicht durch politische Interessen beeinflusst werden? 30. Wie wird sichergestellt, dass Produkt-, Verwaltungs- und sonstige Kosten bei der kollektiven Anlage auf ein Minimum begrenzt werden, um die Rendite für die Sparerinnen und Sparer zu maximieren? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 31. Inwiefern hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die Evaluierung des Gesetzes 2031 um folgende weitere Aspekte zu erweitern (bitte jeweils begründen) a) Nutzung von Synergieeffekten zwischen der reformierten staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, der vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente und der Frühstartrente, b) Wertentwicklung der Verträge nach Kosten, c) Anzahl der Anbieter- und Vertragswechsel (inklusive Gründe für einen Wechsel), d) Qualität und Kosten der Anschlussprodukte nach Erreichen der Volljährigkeit, e) Umsetzung der kollektiven Anlage (Verwaltung, Anlage- und Verwaltungskosten, Wertentwicklung, Diversifikation)? Berlin, den 18. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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