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Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)

dip / rede 08.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835) Plant die Bundesregierung weiterhin, die Frühstartrente mit der reformierten steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge zu verknüpfen (vergleiche Antwort der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/2557, zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), obwohl die Rentenkommission eine Verzahnung der Frühstartrente mit der gesetzlichen Kapitalrente empfohlen hat (vergleiche Empfehlung der Alterssicherungskommission, Empfehlung 31, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4; bitte begründen), und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Umsetzung der Frühstartrente? Inwiefern plant die Bundesregierung eine Verzahnung des bereits vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat beschlossenen öffentlich verwalteten Standarddepots in der reformierten steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge mit der von der Rentenkommission empfohlenen gesetzlichen Kapitalrente und der Frühstartrente (vergleiche Empfehlungen der Alterssicherungskommission, Empfehlung 28 und 31, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4), und falls sie dies nicht plant, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Doppelstrukturen vermieden werden, wie von der Rentenkommission angemahnt (vergleiche ebd., Empfehlung 31)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Das Frühstartrentengesetz wird einen nahtlosen Übergang in die private Altersvorsorge für junge Erwachsene sicherstellen. Es ist beabsichtigt, das Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2026 abzuschließen. Das Altersvorsorgereformgesetz ermächtigt die Bundesregierung, eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepotvertrags zu erlassen. Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit, wie ein entsprechendes Angebot umgesetzt werden kann. Im Verhältnis zwischen öffentlich verwaltetem Standarddepot und der geplanten Kapitalrente sind grundsätzlich Synergien bei der Kapitalanlage denkbar. Derzeit prüft die Bundesregierung die damit in Zusammenhang stehenden Fragen einschließlich wettbewerbsrechtlicher und europarechtlicher Fragen.

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