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Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)

dip / rede 10.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245) Warum prüft die Bundesregierung laut Medienberichten hohe finanzielle Anreize zur freiwilligen Rückkehr nach Syrien von bis zu 8 000 Euro (vergleiche https://tichyseinblick.de/daili-es-sentials/hohe-rueckkehr-praemie-syrien/#google_vignette), wenn seitens der syrischen Regierung gleichzeitig eine freiwillige, umfassende Rücknahme der eigenen Staatsbürger quasi verweigert wird (vergleiche www.fpoe.at/aktuell/artikel-detailansicht/gipfel-der-frechheit-syrien-verweigert-ruecknahme-eigener-buerger), und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, dem Umstand zu begegnen, dass selbst die Rückführung ausreisepflichtiger Syrer derzeit scheitert, da seit dem 21. Januar 2026 keine Passersatzdokumente für ausreisepflichtige Syrer mehr zu erhalten sind, was aber die Voraussetzung für die Rückkehr nach Syrien wäre (vergleiche www.merkur.de/politik/dobrindt-daempfer-abschiebungen-nach-syrien-scheitern-an-einem-detail-zr-94318114.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Bundesregierung verfolgt eine konsequente, dabei aber realistische und pragmatische Rückführungspolitik. Die freiwillige Rückkehr ist ein Element der Rückkehrpolitik der Bundesregierung. Es existieren bereits Programme zur freiwilligen Rückkehr. Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, weitere Rückführungen nach Syrien zeitnah zu ermöglichen. Sie befindet sich dazu in intensiven Gesprächen mit der syrischen Übergangsregierung, um einen funktionierenden dauerhaften Rückführungsmechanismus zu etablieren.

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