Schriftliche Frage 18 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Wie ist die Relation zwischen den seitens der Bundesregierung beantragten und den tatsächlich von der syrischen Regierung ausgestellten Pass…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 18 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Wie ist die Relation zwischen den seitens der Bundesregierung beantragten und den tatsächlich von der syrischen Regierung ausgestellten Pass…
Frage 18 (Dr. Gottfried Curio, AfD):
Wie ist die Relation zwischen den seitens der Bundesregierung beantragten und den tatsächlich von der syrischen Regierung ausgestellten Passersatzpapieren für vollziehbar ausreisepflichtige Syrer in Deutschland seit Amtsantritt der neuen Bundesregierung im Jahr 2025, und welche Gründe sieht die Bundesregierung als maßgeblich dafür an, dass trotz der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten und ausdrücklich auch auf syrische Straftäter und Gefährder bezogenen „Rückführungsoffensive“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 94, 95) bislang nur vier Syrer (www.wel t.de/politik/deutschland/plus6a044ee8214d7d4d4a ac57f9/migration-an-diesem-detail-scheiternseitmonaten-abschiebungen-von-straftaetern-nach-syr ien.html?icid=search.product.onsitesearchzwangs weise) nach Syrien zurückgeführt wurden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Mai 2026:
Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, weitere Rückführungen nach Syrien zeitnah zu ermöglichen. Sie befindet sich dazu in intensiven Gesprächen mit der syrischen Übergangsregierung, um einen funktionierenden dauerhaften Rückführungsmechanismus zu etablieren. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu konkreten Verhandlungsinhalten, wie der Passersatzpapierausstellung, da der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt ist, über den keine Auskunft erteilt wird. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]).
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