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Schriftliche Frage 159 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern erachtet die Bundesregierung die Einführung einer Mindestquote zur Nutzung von E- Kerosin für Privat- und Charterflüge als zielfüh…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 159 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern erachtet die Bundesregierung die Einführung einer Mindestquote zur Nutzung von E- Kerosin für Privat- und Charterflüge als zielfüh… Frage 159 (Dr. Jan-Niclas Gesenhues, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern erachtet die Bundesregierung die Einführung einer Mindestquote zur Nutzung von E- Kerosin für Privat- und Charterflüge als zielführend, um der Produktionsentwicklung von E- Kerosin einen Schub zu verpassen, und in welchem Jahr könnte eine derartige Quote erstmals greifen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 5. März 2026: Die Verordnung (EU) 2023/2405 (Initiative ReFuelEU Aviation) legt Vorschriften für den Markthochlauf und die Bereitstellung nachhaltiger Flugkraftstoffe (sustainable aviation fuels – SAF) fest. Sie zielt auf die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei der Schaffung eines nachhaltigen Luftverkehrs und gilt insbesondere für Luftfahrzeugbetreiber sowie für Flugkraftstoffanbieter. Letztere sind seit dem Jahr 2025 dafür verantwortlich, Flugkraftstoff mit einem Mindestanteil an SAF, ab dem Jahr 2030 auch einschließlich eines Mindestanteils an strombasiertem Flugkraftstoff (auch als E-Kerosin, Power-to-Liquid- (PtL)-Kerosin oder eSAF bezeichnet) zur Verfügung zu stellen und somit die Quotenvorgaben zu erfüllen. Ein Luftfahrzeugbetreiber fällt unter die Verordnung, sobald er einen Schwellenwert an gewerblichen Flügen überschreitet. Die Bundesregierung setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung des europäischen Luftverkehrs sowie EU-weit harmonisierte Ansätze ein. Sie hat aber gleichzeitig den Anspruch, den Sektor im Verhältnis zu Nicht-EU-Drittstaaten wettbewerbsfähig zu gestalten. Vor diesem Hintergrund lehnt die Bundesregierung Forderungen ab, die über die europarechtlich festgelegten Vorgaben hinausgehen. Gleichwohl steht die Produktionsentwicklung von eSAF vor Herausforderungen, die sich aus wirtschaftlichen und technologischen Risiken ergeben, die zu Nachteilen für Erstanbieter führen und notwendige Investitionen hemmen. Das Bundesministerium für Verkehr plant daher die Förderung des eSAF-Markthochlaufs mittels eines sog. Doppelauktionsmechanismus.

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