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Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)

dip / rede 10.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245) Welche Reformen sind im Bereich des Strafvollzugs vorgesehen, um Rückfallquoten zu senken und Resozialisierung zu stärken? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Der Strafvollzug ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes eine Angelegenheit ausschließlich der Länder. Das umfasst auch Reformen, die auf die Stärkung der Resozialisierung und Senkung des Rückfallrisikos abzielen. Für Reformen im Sinne der Fragestellung bestünde daher keine Zuständigkeit des Bundes. Der Bund hat auch keine Aufsichts- oder Kontrollfunktionen gegenüber den Ländern.

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