Schriftliche Frage 73 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche konkreten gesetzgeberischen, organisatorischen und verfahrensrechtlichen Schritte beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 73 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche konkreten gesetzgeberischen, organisatorischen und verfahrensrechtlichen Schritte beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrun…
Frage 73 (Knuth Meyer- Soltau, AfD):
Welche konkreten gesetzgeberischen, organisatorischen und verfahrensrechtlichen Schritte beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Reform des Strafprozessrechts und der damit verbundenen Zielsetzung, Strafverfahren effizienter und beschleunigter zu gestalten, zu ergreifen, um einerseits die Effektivität der Strafverfolgung und die Entlastung der Justiz sicherzustellen und andererseits die verfassungsrechtlich garantierten Verteidigungsrechte der Beschuldigten nach Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie die aus Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention resultierenden Anforderungen an ein faires Verfahren, insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör, die Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie die Unabhängigkeit der Gerichte, uneingeschränkt zu wahren, wobei zugleich die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung gewährleistet werden muss?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 17. Dezember 2025:
Die Bundesregierung hat aufgrund einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag eine Reformkommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder zur grundlegenden Überarbeitung der Strafprozessordnung eingesetzt. Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeiten soll die Frage stehen, wie sich strafgerichtliche Hauptverhandlungen zügiger und effizienter durchführen lassen, ohne zentrale rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze preiszugeben. Die Reformkommission hat ihre Arbeit am 25. September 2025 aufgenommen und soll bis zum Herbst 2026 ihre Vorschläge vorlegen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zur Expertenkommission zur Strafprozessordnung auf Bundestagsdrucksache 21/2517.
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