Schriftliche Frage 68 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bundesweit vorliegende oder laufende Erhebungen zu Disziplinarverfahren in Justizvollzugsanst…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 68 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bundesweit vorliegende oder laufende Erhebungen zu Disziplinarverfahren in Justizvollzugsanst…
Frage 68 (Ferat Koçak, Die Linke):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bundesweit vorliegende oder laufende Erhebungen zu Disziplinarverfahren in Justizvollzugsanstalten im Zusammenhang mit körperlicher Gewalt oder Drogenbesitz, und plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eigene Maßnahmen zur Erfassung oder Auswertung entsprechender Daten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. Oktober 2025:
Die Durchführung des Strafvollzuges einschließlich des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gesetzgebung hierzu sind nach der Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz eine Angelegenheit ausschließlich der Länder. Für Zwecke der den Strafvollzug betreffenden bundeseinheitlichen (statistischen) Zusammenstellungen des Statistischen Bundesamtes werden Daten der betreffenden Art nicht erhoben. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Schon mangels Zuständigkeit sind auch keine eigenen Maßnahmen zur Erfassung oder Auswertung entsprechender Daten geplant.
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