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Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Von der

dip / rede 27.04.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 29: Zweite und dritte Beratung des von der.

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Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Von der Danke, Herr Präsident. – Lieber Kollege Stünker, nachdem Sie mich persönlich mit einer rhetorischen Frage angesprochen haben, hätte ich es schon für gut befunden, wenn Sie mir auch Gelegenheit gegeben hätten, darauf zu reagieren. So will ich es nun auf diese Art und Weise tun. Ich gebe Ihnen recht: Es ist nicht einfach, in einer Diskussion Rechtsunkundigen klarzumachen, warum wir alle gemeinsam immer noch im Grundsatz der Auffassung sind, dass die Position von jemandem, der vorGericht stand und über den ein Urteil gesprochen wurde, dann, wenn dieser bei der höheren Instanz Beschwerde einlegt, nicht verschlechtert werden soll. In den hier zu diskutierenden Fällen führt das ja zu dem Ergebnis, dass dann, wenn seiner Beschwerde vor Gericht stattgegeben wird, er freigelassen werden muss, obwohl er schuldig geworden ist. Wir haben noch etliche andere Grundsätze im deutschen Strafrecht und Strafprozessrecht, zum Beispiel den Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten. Der Herr Bundesinnenminister Schäuble, der das mit der Unschuldsvermutung verwechselt hat, hat letzte Woche in der Öffentlichkeit gesagt: Wir stehen hier auf dem Standpunkt: Es ist besser, zehn Schuldige laufen zu lassen, als einen Unschuldigen einzusperren. – Ich frage Sie: Wie wollen Sie den Menschen eigentlich erklären, dass wir ein Rechtssystem haben und verteidigen, in dem es möglich ist, dass man zehn Schuldige laufen lässt? (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Es ist alles durcheinander!) Es gibt im Strafrecht schwierige Fragen. Manchmal muss man auch gegen die Vox populi anargumentieren. Aber dass jemand, der sich bei Gericht beschwert, deswegen nicht schlechtergestellt werden soll, ist ein Grundsatz, den wir nicht verlassen sollten.

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