Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Von der
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 29: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Von der
Danke, Herr Präsident. – Lieber Kollege Stünker,
nachdem Sie mich persönlich mit einer rhetorischen
Frage angesprochen haben, hätte ich es schon für gut
befunden, wenn Sie mir auch Gelegenheit gegeben hätten,
darauf zu reagieren. So will ich es nun auf diese Art und
Weise tun.
Ich gebe Ihnen recht: Es ist nicht einfach, in einer
Diskussion Rechtsunkundigen klarzumachen, warum
wir alle gemeinsam immer noch im Grundsatz der
Auffassung sind, dass die Position von jemandem, der vorGericht stand und über den ein Urteil gesprochen wurde,
dann, wenn dieser bei der höheren Instanz Beschwerde
einlegt, nicht verschlechtert werden soll. In den hier zu
diskutierenden Fällen führt das ja zu dem Ergebnis, dass
dann, wenn seiner Beschwerde vor Gericht stattgegeben
wird, er freigelassen werden muss, obwohl er schuldig
geworden ist.
Wir haben noch etliche andere Grundsätze im
deutschen Strafrecht und Strafprozessrecht, zum Beispiel den
Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten. Der Herr
Bundesinnenminister Schäuble, der das mit der
Unschuldsvermutung verwechselt hat, hat letzte Woche in
der Öffentlichkeit gesagt: Wir stehen hier auf dem
Standpunkt: Es ist besser, zehn Schuldige laufen zu
lassen, als einen Unschuldigen einzusperren. – Ich frage
Sie: Wie wollen Sie den Menschen eigentlich erklären,
dass wir ein Rechtssystem haben und verteidigen, in
dem es möglich ist, dass man zehn Schuldige laufen
lässt?
(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Es ist alles
durcheinander!)
Es gibt im Strafrecht schwierige Fragen. Manchmal
muss man auch gegen die Vox populi anargumentieren.
Aber dass jemand, der sich bei Gericht beschwert,
deswegen nicht schlechtergestellt werden soll, ist ein
Grundsatz, den wir nicht verlassen sollten.