Rede von Jörg van Essen (FDP) – Von der
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 29: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Jörg van Essen (FDP) – Von der
Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Ja, ich gehe davon aus, dass wir diese
Neuregelung des Maßregelvollzugs heute mit großer
Mehrheit beschließen werden. Ich finde, das ist gut so,
weil viele der Dinge, die Sie angesprochen haben, ein
wirklicher Fortschritt sind.
Wir haben nun nach sechs Monaten ein
Prüfungsverfahren beim Oberlandesgericht. Wie wir bei vielen
spektakulären Entscheidungen der Oberlandesgerichte
zur Untersuchungshaft sehen konnten, ist das dringend
notwendig. Ein Beispiel ist das Oberlandesgericht
Hamm. Dort haben die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft zu lange gedauert. Deshalb ist es gut, dass es jetzt
Druck gibt und dass da, wo Menschen vorläufig die
Freiheit entzogen wird, nach einem halben Jahr geprüft wird,
ob das weiter verantwortet werden kann oder nicht. Ich
halte es auch für einen besonderen Fortschritt, dass die
Erfolgsaussicht des Maßregelvollzugs in Zukunft
strenger geprüft wird. Ich glaube, auch das ist richtig.
Trotz der von mir angesprochenen Fortschritte darf
vielleicht auch ein kritisches Wort gesagt werden. Die
Verantwortung für diesen Punkt liegt bei vielen, nicht
nur bei der jetzigen Regierung: Das Ganze hat eindeutig
zu lange gedauert. Diese Neuregelungen des
Maßregelvollzugs hätten früher geschehen können und müssen;
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
denn wenn man sich die entscheidenden Urteile des
Bundesverfassungsgerichts anschaut, dann stellt man
fest, dass es da eines von 1985 und eines von 1994 gibt.
Daran sieht man, wie viel Zeit ins Land gegangen ist, die
eigentlich hätte besser genutzt werden können. Hier wird
ein wirklicher Fortschritt erzielt.
Trotz der grundsätzlichen Zustimmung will ich kurz
auf drei Punkte eingehen, weil wir als FDP-
Bundestagsfraktion hier eine andere Auffassung haben.
Einen Punkt haben Sie bereits angesprochen: Das ist
§ 358 Abs. 2 StPO. Hier gibt es tatsächlich das mögliche
Problem der Reformatio in Peius. Frau Ministerin, Sie
Jörg van Essenhaben den Sachverhalt dargestellt. Es ist richtig, dass
dies nur in wenigen Fällen zum Tragen kommen wird.
Wenn wir das anders regeln würden, dann hätte das zur
Konsequenz, dass die Staatsanwaltschaften in all diesen
Fällen Rechtsmittel einlegen müssten und die Justiz so
erheblich belasten würden. Ich glaube, das ist auch
deshalb zu verantworten, weil in jedem Fall eine Strafe
verhängt worden wäre; denn es ist festgestellt worden, dass
sich jemand grundsätzlich schuldig gemacht und gegen
die Gesetze verstoßen hat. Ich glaube, das Ganze ist
deshalb so zu regeln, wie das im Gesetzentwurf tatsächlich
geschehen ist.
Ein Punkt, bei dem nicht nur wir als FDP Bedenken
hatten, war § 67 Abs. 2 StGB. Dort ist die Mindestdauer
beschrieben, zu der jemand verurteilt werden muss,
bevor eine Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge
stattfinden kann. Hier haben die Sachverständigen darauf
hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen drei
Jahre möglicherweise zu kurz sind. Das Ergebnis kann
sein, dass die Gefahr besteht, dass jemand länger in
Freiheitsentzug ist, als das eigentlich von den Richtern
vorgesehen war.
Ich bin sehr dankbar, dass wir in den
Berichterstattergesprächen jetzt eine Lösung gefunden haben. In der
Begründung wird darauf hingewiesen, dass dieser Fall
nicht eintreten darf und nicht eintreten wird. Ich glaube,
dass es außerordentlich gut und richtig ist, dass wir als
Opposition darauf gedrungen haben, dass ein solches
Ergebnis nicht eintreten darf. Herr Kollege Montag, Sie
haben dies auch unterstützt.
In der Sachverständigenanhörung hat ein
Gesichtspunkt eine besondere Rolle gespielt, der in § 67 a Abs. 2
Satz 2 StGB geregelt ist. Es geht um die Frage, was wir
mit Sicherungsverwahrten machen. Ich unterstütze die
Sorge der angehörten Klinikleiter, die gesagt haben, man
dürfe Sicherungsverwahrte, die therapieunwillig seien
oder bei denen kein Therapieerfolg erzielt werden
könne, nicht in den Maßregelvollzug geben, der ohnehin
schon überlastet ist.
Es ist ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass hier die
Länderjustizverwaltungen in der Verantwortung sind.
Für psychisch kranke Sicherungsverwahrte, die den
Zielen des Maßregelvollzuges nicht genügen, muss in
einem Justizvollzugskrankenhaus eine entsprechende
Abteilung eingerichtet werden. In Nordrhein-Westfalen
– ich komme aus Nordrhein-Westfalen – tun wir dies.
Ich halte dies für den richtigen Weg. In der Begründung
wurde auch auf diesen Sachverhalt hingewiesen.
Ich muss sagen, dass die Anregungen, die die FDP-
Bundestagsfraktion gemacht hat, sich zumindest in der
Begründung wiederfinden, sodass wir dem
Gesetzentwurf insgesamt zustimmen können, der – das will ich
unterstreichen – zu einem wesentlichen Fortschritt beim
Maßregelvollzug führen wird.
Allerdings sind auch die Länder – diese Bemerkung
muss zum Schluss ebenfalls gemacht werden – in der
Verantwortung. Probleme im Maßregelvollzug gibt es
unter anderem auch deshalb, weil nicht ausreichend
Plätze zur Verfügung stehen und er nicht ausreichend mitPersonal ausgestattet ist. Auch das sollte in einer solchen
Debatte gesagt werden.
Vielen Dank.