polradar

Rede von Jörg van Essen (FDP) – Von der

dip / rede 27.04.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 29: Zweite und dritte Beratung des von der.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Jörg van Essen (FDP) – Von der Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich gehe davon aus, dass wir diese Neuregelung des Maßregelvollzugs heute mit großer Mehrheit beschließen werden. Ich finde, das ist gut so, weil viele der Dinge, die Sie angesprochen haben, ein wirklicher Fortschritt sind. Wir haben nun nach sechs Monaten ein Prüfungsverfahren beim Oberlandesgericht. Wie wir bei vielen spektakulären Entscheidungen der Oberlandesgerichte zur Untersuchungshaft sehen konnten, ist das dringend notwendig. Ein Beispiel ist das Oberlandesgericht Hamm. Dort haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu lange gedauert. Deshalb ist es gut, dass es jetzt Druck gibt und dass da, wo Menschen vorläufig die Freiheit entzogen wird, nach einem halben Jahr geprüft wird, ob das weiter verantwortet werden kann oder nicht. Ich halte es auch für einen besonderen Fortschritt, dass die Erfolgsaussicht des Maßregelvollzugs in Zukunft strenger geprüft wird. Ich glaube, auch das ist richtig. Trotz der von mir angesprochenen Fortschritte darf vielleicht auch ein kritisches Wort gesagt werden. Die Verantwortung für diesen Punkt liegt bei vielen, nicht nur bei der jetzigen Regierung: Das Ganze hat eindeutig zu lange gedauert. Diese Neuregelungen des Maßregelvollzugs hätten früher geschehen können und müssen; (Beifall bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) denn wenn man sich die entscheidenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts anschaut, dann stellt man fest, dass es da eines von 1985 und eines von 1994 gibt. Daran sieht man, wie viel Zeit ins Land gegangen ist, die eigentlich hätte besser genutzt werden können. Hier wird ein wirklicher Fortschritt erzielt. Trotz der grundsätzlichen Zustimmung will ich kurz auf drei Punkte eingehen, weil wir als FDP- Bundestagsfraktion hier eine andere Auffassung haben. Einen Punkt haben Sie bereits angesprochen: Das ist § 358 Abs. 2 StPO. Hier gibt es tatsächlich das mögliche Problem der Reformatio in Peius. Frau Ministerin, Sie Jörg van Essenhaben den Sachverhalt dargestellt. Es ist richtig, dass dies nur in wenigen Fällen zum Tragen kommen wird. Wenn wir das anders regeln würden, dann hätte das zur Konsequenz, dass die Staatsanwaltschaften in all diesen Fällen Rechtsmittel einlegen müssten und die Justiz so erheblich belasten würden. Ich glaube, das ist auch deshalb zu verantworten, weil in jedem Fall eine Strafe verhängt worden wäre; denn es ist festgestellt worden, dass sich jemand grundsätzlich schuldig gemacht und gegen die Gesetze verstoßen hat. Ich glaube, das Ganze ist deshalb so zu regeln, wie das im Gesetzentwurf tatsächlich geschehen ist. Ein Punkt, bei dem nicht nur wir als FDP Bedenken hatten, war § 67 Abs. 2 StGB. Dort ist die Mindestdauer beschrieben, zu der jemand verurteilt werden muss, bevor eine Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge stattfinden kann. Hier haben die Sachverständigen darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen drei Jahre möglicherweise zu kurz sind. Das Ergebnis kann sein, dass die Gefahr besteht, dass jemand länger in Freiheitsentzug ist, als das eigentlich von den Richtern vorgesehen war. Ich bin sehr dankbar, dass wir in den Berichterstattergesprächen jetzt eine Lösung gefunden haben. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass dieser Fall nicht eintreten darf und nicht eintreten wird. Ich glaube, dass es außerordentlich gut und richtig ist, dass wir als Opposition darauf gedrungen haben, dass ein solches Ergebnis nicht eintreten darf. Herr Kollege Montag, Sie haben dies auch unterstützt. In der Sachverständigenanhörung hat ein Gesichtspunkt eine besondere Rolle gespielt, der in § 67 a Abs. 2 Satz 2 StGB geregelt ist. Es geht um die Frage, was wir mit Sicherungsverwahrten machen. Ich unterstütze die Sorge der angehörten Klinikleiter, die gesagt haben, man dürfe Sicherungsverwahrte, die therapieunwillig seien oder bei denen kein Therapieerfolg erzielt werden könne, nicht in den Maßregelvollzug geben, der ohnehin schon überlastet ist. Es ist ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass hier die Länderjustizverwaltungen in der Verantwortung sind. Für psychisch kranke Sicherungsverwahrte, die den Zielen des Maßregelvollzuges nicht genügen, muss in einem Justizvollzugskrankenhaus eine entsprechende Abteilung eingerichtet werden. In Nordrhein-Westfalen – ich komme aus Nordrhein-Westfalen – tun wir dies. Ich halte dies für den richtigen Weg. In der Begründung wurde auch auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Ich muss sagen, dass die Anregungen, die die FDP- Bundestagsfraktion gemacht hat, sich zumindest in der Begründung wiederfinden, sodass wir dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen können, der – das will ich unterstreichen – zu einem wesentlichen Fortschritt beim Maßregelvollzug führen wird. Allerdings sind auch die Länder – diese Bemerkung muss zum Schluss ebenfalls gemacht werden – in der Verantwortung. Probleme im Maßregelvollzug gibt es unter anderem auch deshalb, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen und er nicht ausreichend mitPersonal ausgestattet ist. Auch das sollte in einer solchen Debatte gesagt werden. Vielen Dank.

Relationen